Naturschutzgebiet Hülser Bruch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Mai 2022 um 20:30 Uhr durch imported>Aka(568) (Tippfehler entfernt, Links normiert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Naturschutzgebiet Hülser Bruch

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Naturschutzgebiet Hülser Bruch

Lage Leichlingen (Rheinland), Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 13,20 ha
Kennung GL-055
Geographische Lage 51° 5′ N, 7° 0′ OKoordinaten: 51° 5′ 8″ N, 7° 0′ 7″ O
Naturschutzgebiet Hülser Bruch (Nordrhein-Westfalen)
Einrichtungsdatum 2001
Rahmenplan Landschaftsplan Burscheid und Leichlingen
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

Das Naturschutzgebiet Hülser Bruch liegt südlich von Rothenberg in der Stadt Leichlingen (Rheinland) im Rheinisch-Bergischen Kreis.[1]

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet hat Waldflächen mit unterschiedlicher Bodenfeuchte und unterschiedlicher Zusammensetzung von Baumarten. Im nördlichen Teil durchziehen einzelne Gräben das Gebiet, und in Richtung der Wupper fließen Gewässer ab. Es folgen staunasse Böden mit Schwarzerlen-Bruchwäldern und Auenwälder mit Seggenbeständen. Auf trockeneren Standorten findet man Berg-Ahornbestände und Eichenmischwälder.[1]

Schutzzwecke

Das Gebiet wird zur Erhaltung und Sicherung bodenfeuchter und nasser Standorte mit seltenen und gefährdeten Waldbeständen und Pflanzengesellschaften, wie zum Beispiel Erlenbruch- und Auenwälder, verlandenden Kleingewässern, Siefen und Feuchtgräben geschützt.[1]

Verbote

Zur Erreichung der Schutzzwecke ist es zusätzlich verboten,

  1. den Grundwasserspiegel zu verändern oder Bewässerungs-, Entwässerungs- oder andere den Wasserhaushalt verändernde Maßnahmen vorzunehmen,
  2. in den Beständen des grundwassernahen Erlenbruch- und Auenwalds das auf natürliche Weise anfallende, liegende oder stehende Totholz zu entfernen,
  3. die staunassen Bereiche mit Forstmaschinen zu befahren,
  4. Bodenschutzkalkungen durchzuführen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d Landschaftsplan Burscheid und Leichlingen, S.66 – 67 Abgerufen am 18. November 2017