Minderstadt

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Eine Minderstadt ist in der Siedlungsgeographie eine Kategorie von Orten mit eingeschränktem Stadtrecht. Das wichtigste Recht einer Minderstadt war das Marktrecht, damit verbunden waren wirtschaftliche Vorteile für die Bewohner des Ortes, z. B. die Handwerker. Minderstädte hatten eine wichtige Versorgungsfunktion für das Umland, sie waren die zentralen Orte der untersten Ebene. Sie finden sich häufig in dünn besiedelten Gebieten, wo der Weg zum Markt in der nächsten Stadt für die Bauern zu weit war.

Viele Minderstädte wurden im 13. und 14. Jahrhundert in der Nähe einer Burg gegründet. Diese bot Schutz und garantierte den störungsfreien Handel. Zugleich konnten auch die Burgbewohner leichter versorgt werden.

Bezeichnungen, die auf eine Minderstadt hindeuten, haben historischen Charakter, werden aber noch in einigen deutschen Bundesländern und in Nachbarstaaten verwendet. So finden sich vergleichbare Formen von Kleinstädten mit Marktrechten auch in Skandinavien und England.

Eine besondere Form von Minderstädten sind Titularstädte. Diese haben, wie andere Minderstädte, nur eingeschränkte Stadtrechte und Funktionen, führen aber im Gegensatz zu diesen den Titel „Stadt“.

Deutschland

Markt

Marktplatz des Marktes Aidenbach in Niederbayern

Das bayerische Kommunalrecht unterscheidet bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Märkten und Gemeinden. Den Titel „Markt“ führen in Bayern 386 Gemeinden (Stand 2009). Der Titel wird noch heute verliehen. Jüngste Minderstadt in Deutschland ist Ruhstorf an der Rott. Mit dem Titel „Markt“ war im Mittelalter das Marktrecht verbunden.

Flecken

In Norddeutschland war für Minderstädte die Bezeichnung Flecken gebräuchlich. Auch diese Bezeichnung war mit dem Marktrecht verbunden. In Niedersachsen führen 53 Gemeinden (Stand 2012) die Bezeichnung „Flecken“ als Titel, der faktisch keine Bedeutung mehr hat. In Sachsen-Anhalt führen vier Gemeinden in der Magdeburger Börde und in der Altmark (z. B. Diesdorf) wieder diesen Titel. In Hessen führen vier Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg den Titel „Marktflecken“, (z. B. Weilmünster).

In Schleswig-Holstein wurde der Titel „Flecken“ 1934 abgeschafft, die meisten Orte dieser Kategorie wurden vorher zu Städten erhoben. In Brandenburg führt noch Flecken Zechlin den Titel im Ortsnamen. In Westfalen-Lippe führten Bösingfeld, Alverdissen, Schwalenberg und Varenholz in Lippe den Titel „Flecken“[1]. Am Niederrhein führten die Orte Alpen und Sonsbeck den Titel „Flecken“ bis 1974[2]. Katzenelnbogen im Taunus war Flecken bis 1962, seither Stadt.

Wigbold

In Westfalen gibt es die alte Bezeichnung Wigbold (auch Wiegbold, Weichbild). Im 19. Jahrhundert wurden u. a. Ochtrup, Metelen, Westerkappeln, Wolbeck und Ottenstein Wigbold genannt.

Die Orte Nienborg, Schöppingen und Südlohn führten die Bezeichnung Wigbold noch bis zum 30. Juni 1969, Wolbeck bis zum 31. März 1957.

Freiheit

Der Alte Flecken, Freudenbergs historisches Zentrum. Der Ort erhielt 1456 die Rechte einer Freiheit.

Eine weitere historische Form der Minderstadt ist die Freiheit. Die Rechte einer Freiheit wurden in Westfalen und im Bergischen Land verliehen. Deren Rechte kamen denen der Stadt sehr nahe.

Ein Beispiel dafür ist Bödefeld im Sauerland. Seit 1342 trägt der Ort den Namen „Freiheit Bödefeld“. Mit dem Titel „Freiheit“ war das Privileg verbunden, einen Magistrat und einen Bürgermeister zu wählen und den Ort selbst zu verwalten. Das Privileg endete 1803, der Name ist geblieben. Zusätzlich trat in der Regel das Recht der Befestigung der Freiheit mit Wall und Graben. Im Sauerland und Siegerland hatten u. a. die heutigen oder ehemaligen Städte Altena, Meschede, Sundern, Freudenberg, Hüsten und Freienohl die Rechte einer Freiheit; ebenso eine Reihe von Dörfern wie Affeln und Hachen.

Auch im Ruhrgebiet hatten etliche Orte seit dem Mittelalter den Rang einer Freiheit. Buer hieß „Freiheit Buer“; andere Orte, die den Titel trugen, waren Hagen, Wattenscheid, Westerholt, Mengede, Blankenstein, Westhofen, Horst und Wetter.

Im Münsterland waren Freiheiten u. a. Gemen und Metelen.[3] Für eine Liste der Flecken, Wigbolde und Freiheiten in Westfalen siehe unter Weblinks.

Im Bergischen Land waren u. a. Mülheim ab 1322 und Elberfeld ab 1444 eine Freiheit.

In vielen Bundesländern gab es auch in der Geschichte keinen Status für Orte, der mit einer Minderstadt vergleichbar ist, z. B. erhielten in Baden und Württemberg auch sehr kleine Ortschaften den Titel „Stadt“. In alten Karten finden sich gelegentlich Hinweise auf Orte mit einem Status, der de facto einer Minderstadt entspricht, z. B. Mudau, Seelbach, und Schwarzach am Rhein in Baden-Württemberg.[4]

Schweiz

In der Schweiz gibt es keinen Status, der einer Minderstadt entspricht. In der Geschichte finden sich jedoch einige Beispiele, wie Beromünster oder Schwyz, im traditionellen Sprachgebrauch Flecken genannt; Langenthal, früher eine Marktgemeinde, seit 1997 im statistischen Sinne eine Stadt; ferner Trogen in Appenzell Ausserrhoden und Rothenburg im Kanton Luzern. Diese verfügten alle über ein Markt-, jedoch nicht über ein Stadtrecht – auch kein minderes.

Österreich

In Österreich wird die Bezeichnung Marktgemeinde verwendet. Bei der Bezeichnung handelt es sich heute um einen Titel, den die Gemeinde führt, rechtlich besteht aber kein Unterschied zu anderen Gemeindearten.[5] Die Anzahl der Marktgemeinden liegt bei über 700, der Schwerpunkt liegt in Niederösterreich. Die größte Marktgemeinde Österreichs ist Lustenau in Vorarlberg mit 23.342 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2019).[6]

Italien

In Italien findet sich der Titel, historisch bedingt, heute noch in Südtirol. Beispiele sind die Marktgemeinden Kastelruth und St. Ulrich.

Frankreich

Auch im Elsass war die Bezeichnung Flecken für eine Marktgemeinde üblich. Beispiele: Brumath und Westhoffen.

Dänemark

Einige Orte in Nordschleswig (z. B. Højer und Løgumkloster) führten den Titel flække. In anderen Teilen Dänemarks war der Titel handelsplads geläufig (z. B. Hadsund und Marstal). Solche dänischen Minderstädte waren wie die anderen Landgemeinden auch administrativ den Amtsbezirken untergeordnet, während eine Stadt (Købstad) bis 1970 direkt der staatlichen Zentralverwaltung in Kopenhagen unterstand.

Schweden

In Schweden führten über 100 Orte den Titel köping, z. B. Örnsköldsvik und Älmhult; im Rahmen der Kommunalreform von 1971 wurden alle schwedischen kommuner (Gemeinden) gleichgestellt. Keine Gemeinde hat einen besonderen Titel oder besondere Rechte.

England

In England gibt es die Bezeichnung market town. Die ersten Market Towns entstanden im 13. Jahrhundert. Sie waren in ihrer Stellung den Marktgemeinden in Deutschland vergleichbar. Der Name deutet – wie in Bayern – in vielen Fällen auf den Status des Ortes hin, wie Market Bosworth oder Needham Market.

Ex-Sowjetunion

In den postsowjetischen Staaten gibt es zwischen städtischen (город, Gorod) und dörflichen Siedlungen (сельское поселение, translit. sel'skoje poselenije) die Siedlung städtischen Typs (посёлок городского типа, translit. possjolok gorodskogo tipa).

Tschechien

In Tschechien wird eine Minderstadt als

městys

(auch

městečko

) bezeichnet. Die Gemeindeart wurde bis 1954 verwendet und 2006 wieder eingeführt. Den Status eines městys vergibt der Vorsitzende des Abgeordnetenhauses auf Antrag der Gemeinde und nach Stellungnahme der Regierung. Zum 1. Januar 2007 gab es in Tschechien 123 Minderstädte.[7] Am 9. Mai 2022 waren es 230.

Polen

In Polen wird eine Minderstadt als miasteczko bezeichnet. Dies ist jedoch kein gesetzlicher Status, da diesbezüglich heutzutage ausschließlich zwischen Städten und Dörfern unterschieden wird.

Estland

In Estland gibt es neben Stadt- und Landgemeinden elf sogenannte Minderstädte (alev), z. B. Aegviidu im Landkreis Harjumaa.

Litauen

In Litauen werden Gyvenvietes (Siedlungen) nach Miestas (Stadt), Miestelis (Städtchen) und Kaimas (Dorf) unterschieden. Siedlungen sind dort aber nur im Ausnahmefall identisch mit Gebietskörperschaften. Städte können Gemeindestatus haben oder zusammen mit anderen Siedlungen in einer größeren Selbstverwaltungsgemeinde Savivaldybė liegen. Städte wie Städtchen können den Status eines Gemeindeteils (Seniūnija) – ohne Selbstverwaltung – haben oder zusammen mit anderen Siedlungen in einer größeren Seniūnija liegen.

Literatur

  • Herbert Knittler (Hrsg.): Minderstädte, Kümmerformen, gefreite Dörfer: Stufen zur Urbanität und das Märkteproblem. Tagung in Bozen/Bolzano vom 6. bis 9. September 2005 (Beiträge zur Geschichte der Städte Mitteleuropas 20). Österr. Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung, Linz 2006, ISBN 978-3-900387-60-0.
  • Frank G. Hirschmann: Die Stadt im Mittelalter (Enzyklopädie deutscher Geschichte 84). R. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-55775-6, Abschnitt II.5, S. 77–83.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Kultur, Volkszählung vom 6. Juni 1961. Vorbericht 5. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1961, S. 55, 69/70, 81.
  2. https://www.his-data.de/objekt/2/1/8/alpen,hft.htm
  3. HIS-Data 2228: Hochstift Münster: Freiheit
  4. Schulwandkarte Süddeutschland, Georg Westermann Verlag, 1959, bearbeitet von A. Geistbeck
  5. Gemeinderecht (Memento vom 13. November 2011 im Internet Archive) auf der Seite des Städtebundes, abgerufen am 20. April 2010
  6. Lustenau ist jung und wächst. Marktgemeinde Lustenau, abgerufen am 4. Januar 2021.
  7. Podle správního rozdělení k 1. Januar 2007 a výsledků sčítání lidu, domů a bytů k 1. březnu 2001. (PDF) In: Statistický lexikon obcí České republiky 2007, Český statistický úřad a Ministerstvo vnitra České republiky, 2007, ISBN 978-80-250-1450-9