Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen | |
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Kurztitel: | Staatenlosenübereinkommen |
Titel (engl.): | Convention relating to the Status of Stateless Persons
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Datum: | 28. September 1954 |
Inkrafttreten: | 6. Juni 1960 |
Fundstelle: | Certified true copy in: UNTC |
Fundstelle (deutsch): | LR-NR. 0.152.40 in: LILEX |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Menschenrechte |
Unterzeichnung: | 23 |
Ratifikation: | 91 Ratifikationsstand in: UNTC |
Europäische Gemeinschaft: | nein |
Deutschland: | 26. Oktober 1976 |
Liechtenstein: | 25. September 2009 |
Österreich: | 8. Februar 2008 |
Schweiz: | 3. Juli 1972 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen definiert jemanden als staatenlos, wer keine Staatsbürgerschaft hat, da ihn kein Staat als seinen Staatsangehörigen anerkennt.
Dieses Übereinkommen wurde von der UNO geschaffen, da das Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge nicht alle Staatenlose erfasst und diese deswegen ihre Rechte nicht wahrnehmen können.
Gegenstand des Übereinkommens
Das Übereinkommen von 1954 erkennt die internationale Rechtsstellung „Staatenloser“ an und enthält die völkerrechtliche Definition des Begriffs „Staatenloser“ als „eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht“. Diese Definition ist mittlerweile durch Völkergewohnheitsrecht anerkannt. Das Übereinkommen basiert auf dem Kernprinzip, dass Staatenlose nicht schlechter gestellt werden dürfen als Ausländer, die eine Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem erkennt das Übereinkommen an, dass Staatenlose schutzbedürftiger sein können als sonstige Ausländer.[1]
Literatur
- Protecting the rights of stateless persons Informationsblatt des UNHCR zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen
- The World’s Stateless Report 2017 Hrsg.: Institute on Statelessness and Inclusion (pdf, 562 S.)
Siehe auch
Websites
- Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen in: Liechtensteinische Gesetzessammlung
- Staatenlosigkeit beenden Internetseite des UNHCR D-A-CH
- Statelessness Europäisches Netzwerk für Staatenlose
- Statelessness Index European Network on Statelessness (ENS)
- Der Staatenlosigkeits-Index – eine Datenbank zu Staatenlosigkeit in Europa Hrsg.: Humanrights.ch
- Staatenlose – eine unsichtbare Minderheit Hrsg.: Humanrights.ch
- Staatenlosigkeit in Österreich Hrsg.: UNHCR Österreich
Einzelnachweise
- ↑ Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. (PDF) In: Staaten-Abkommen 2015. Hrsg: UNHCR Deutschland, abgerufen am 26. April 2019.
- ↑ Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit. In: Liechtensteinische Gesetzessammlung. Abgerufen am 26. April 2019.