Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

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Übereinkommen zur
Verminderung der Staatenlosigkeit

Titel (engl.):
Convention on the Reduction of Statelessness
Datum: 30. August 1961
Inkrafttreten: 13. Dezember 1975
Fundstelle: Certified true copy in: UNTC
Fundstelle (deutsch): LR-NR. 0.151.1 in:LILEX
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Menschenrechte
Unterzeichnung: 5
Ratifikation: 73 Ratifikationsstand in: UNTC

Deutschland: 31. August 1977
Liechtenstein: 25. September 2009
Österreich: 22. September 1972
Schweiz: nein
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit enthält Bestimmungen, welche die Staatenlosigkeit vermeiden soll. Insbesondere sind gemäß Artikel 9 politische, rassistische, ethnische und religiöse Ausbürgerungen verboten und Ausbürgerungen durch Gebietsänderungen sollen vermieden werden.

Das Übereinkommen wurde am 30. August 1961 im UNO-Hauptquartier in New York City angenommen und trat am 13. Dezember 1975 in Kraft. Es regelt die Verleihung der Staatsangehörigkeit und das Verbot ihrer Entziehung in Fällen, in denen die betroffenen ansonsten staatenlos würden. Wenn Staaten die Schutzklauseln dieses Übereinkommens anwenden, sobald einer Person andernfalls die Staatenlosigkeit droht, können sie neue Fälle von Staatenlosigkeit vermeiden.[1]

Zweck des Vertrags

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees – UNHCR) hat auch das Mandat, für den Schutz von Staatenlosen und zur Verminderung der Staatenlosigkeit weltweit einzutreten und kümmert sich derzeit um rund 3,7 Mio. Staatenlose.[2]

Literatur

Siehe auch

Websites

Fußnoten

  1. Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. (PDF) In: Staaten-Abkommen 2015. Hrsg: UNHCR Deutschland, abgerufen am 26. April 2019.
  2. ABC der Vereinten Nationen. (PDF) Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Hrsg: Auswärtigen Amt Deutschlands, S. 71, abgerufen am 26. April 2019 (Mai 2017, 9 . Auflage).
  3. Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. In: Liechtensteinische Gesetzessammlung. Abgerufen am 26. April 2019.