8. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts

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Der 8. Revisionssenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von zehn Revisionssenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden.

Zuständigkeit

Der Senat ist im Geschäftsjahr 2019 zuständig für Sachen aus den Gebieten[1]

  1. des Rechts zur Regelung von Vermögensfragen (einschließlich der Rückenteignungssachen aus dem Beitrittsgebiet, die an einem vor dem Beitritt erfolgten Eigentumsverlust anknüpfen, und der Klagen auf Feststellung der Entschädigungsberechtigung), insbesondere nach dem Vermögensgesetz und der Anmeldeverordnung, ferner nach dem Investitions- und Investitionsvorranggesetz sowie nach der Grundstücksverkehrsordnung,
  2. des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrechts,
  3. des Rechts zur Bereinigung von SED-Unrecht,
  4. des Lastenausgleichsrechts einschließlich der Schadenfeststellungen,
  5. des Wirtschaftsverwaltungsrechts (einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts), soweit nicht einem anderen Senat zugewiesen,
  6. des Rechts des Außenhandels,
  7. des Währungs- und Umstellungsrechts,
  8. des Finanzdienstleistungsrechts,
  9. des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung,
  10. des Kommunalrechts einschließlich des Kommunalwahlrechts, soweit nicht das Schwergewicht bei Materien liegt, die einem anderen Senat zugewiesen sind,
  11. des Treuhandgesetzes, des Kommunalvermögensgesetzes und des Vermögenszuordnungsgesetzes,
  12. des Vergaberechts, soweit nicht ein anderer Senat zuständig ist,
  13. des Rechts der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft, soweit nicht dem 3. R-Senat zugewiesen, sowie sonstiger Fördermaßnahmen, soweit keine Zuweisung zu einem anderen Senat vorliegt,
  14. des Rechts der freien Berufe,
  15. des Kammerrechts, soweit nicht das Schwergewicht bei Materien liegt, die einem anderen Senat zugewiesen sind,
  16. des Personenbeförderungsgesetzes mit Ausnahme von Streitigkeiten über den Bau, die Änderung und die Unterhaltung von Betriebsanlagen für Straßenbahnen (§§ 28 bis 37 PBefG) und von Bau- und Betriebsanlagen für den Obusverkehr (§ 41 Abs. 1 und 2 PBefG), des Güterkraftverkehrsgesetzes und der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung, mit Ausnahme der bereits terminierten Verfahren BVerwG 10 C 2.19 und 10 C. 3.19.

Besetzung

Der Senat ist mit den folgenden fünf Berufsrichtern besetzt:[1]

Vorsitzende

Nr. Name (Lebensdaten) Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Martin Baring (1904–1989) 30. Januar 1959 30. November 1972
2 Horst Arndt (1912–1990) 1973 30. November 1980
3 Felix Weyreuther (1928–1997) 1. Dezember 1981 31. August 1993
4 Manfred Kleinvogel (1935–2008) 1. September 1993 31. Oktober 1997
5 Oswin Müller (* 1939) 8. Januar 1998 31. Januar 2004
6 Christoph Gödel (* 1945) 3. Mai 2004 30. September 2010
7 Klaus Rennert (* 1955) 2. Mai 2011 30. Juni 2014
8 Josef Christ (* 1956) 1. Juli 2014 30. November 2017
9 Klaus Rennert (* 1955) 1. Dezember 2017 6. August 2018
10 Ulla Held-Daab (* 1962) 7. August 2018

Einzelnachweise