Albtalplatten und Herrenalber Berge

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Landschaftsschutzgebiet „Albtalplatten und Herrenalber Berge“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Acht Städte und Gemeinden in den Landkreisen Karlsruhe, Rastatt, Calw und Enzkreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 72,579 km²
Kennung 2.15.060, 2.16.029, 2.35.052, 2.36.044
WDPA-ID 319473, 319472, 319471, 320930http://infobox-schutzgebiet.wdpa-id.test/319473%2C%20319472%2C%20319471%2C%20320930
Geographische Lage 48° 49′ N, 8° 45′ OKoordinaten: 48° 48′ 38″ N, 8° 45′ 20″ O
Albtalplatten und Herrenalber Berge (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1. Juni 1994
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Albtalplatten und Herrenalber Berge ist ein Landschaftsschutzgebiet in den Landkreisen Karlsruhe, Rastatt, Calw und Enzkreis in Baden-Württemberg.

Lage und Beschreibung

Das rund 7.258 Hektar große Landschaftsschutzgebiet entstand durch Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet Albtal und Seitentäler und das Landschaftsschutzgebiet Albtalplatten und Herrenalber Berge vom 1. Juni 1994. Gleichzeitig traten für den Geltungsbereich dieser Verordnung alle älteren Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete und flächenhafte Naturdenkmale außer Kraft.

Das Schutzgebiet liegt zwischen Ettlingen und Bad Herrenalb. Es besteht aus mehreren Teilgebieten und erstreckt sich über vier Landkreise und acht Städte und Gemeinden.

Es gehört zu den Naturräumen 150-Schwarzwald-Randplatten, 151-Grindenschwarzwald und Enzhöhen und 152-Nördlicher Talschwarzwald innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 15-Schwarzwald. Mehrere Landschaftsschutzgebiete schließen sich an. Teile des Schutzgebiets liegen im FFH-Gebiet Nr. 7116-341 Albtal mit Seitentälern.

Die Naturschutzgebiete 2178-Albtal und Seitentäler, 2213-Mistwiesen und 2241-Pfinzquellen liegen mitten im Landschaftsschutzgebiet bzw. grenzen direkt an.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist lauf Schutzgebietsverordnung die Erhaltung

  • der naturräumlichen Vielfalt der Landschaft bestehend aus Streuobst- und Wirtschaftswiesen, Solitärgehölzen, Hecken und unterschiedlich strukturierten Wäldern;
  • auch nutzungsbedingter Vielfalt realer Waldgesellschaften sowie die Förderung von Alt- und Totholzanteilen;
  • offener Landschaftsbereiche, vornehmlich der Rodungsinseln;
  • und Entwicklung der Erholungsnutzung in den verschiedenen Landschaftsbereichen (Wald, Flur), die insbesondere für den Großraum Karlsruhe von großer Bedeutung ist.

Schutzzweck ist außerdem die Schaffung einer Pufferzone und gleichzeitig eines Vernetzungsbereiches für die Naturschutzgebiete.

Siehe auch

Weblinks