Amtsadel

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Amtsadel war die Bezeichnung für den aus einer Amtsstellung hervorgegangenen oder mit ihr verbundenen Adel. Der Amtsadel rührt daher, dass die Erlangung mancher Ämter automatisch mit dem Erwerb des Adels oder eines bestimmten Adelstitels verbunden war.

Er war vor allem eine französische Eigenheit zur Zeit des Ancien Régime (Noblesse de robe), durch die Bürgerliche in den Adelsstand aufsteigen konnten, doch gab es ihn auch in Deutschland und Österreich.

Amtsadel in Deutschland und Österreich

In den Habsburgischen Landen gab es solchen Amtsadel häufiger für Kirchenfürsten, wobei es sowohl römisch-deutsche als auch österreichische und böhmische Verleihungen gab. Auch die Reichshofräte dürften im 18. Jahrhundert den Amtsadel erworben haben. Dem österreichischen Amtsadel lagen aber auch Verdienste zugrunde.

Das Preußische Allgemeine Landrecht ging ebenfalls davon aus, dass es Ämter gab, deren Innehabung mit dem Adel verbunden war (ALR II 9, §§ 32 und 33). Zum eigentlichen Adelsstand zählte der Amtsadel jedoch nicht (ALR II 9, § 2); dieser war dem Geschlechts- bzw. Erbadel vorbehalten.

In Württemberg war der persönliche Adel für Inländer bis 1913 mit den Staatsämtern der obersten vier Rangstufen verbunden.

Erblichkeit

Der Amtsadel war immer ein persönlicher Adel und war nicht erblich.

Unter dem Ancien Régime konnte allerdings auch die noblesse de robe erblich werden, wenn ein entsprechendes Amt, etwa das eines conseiller an einem der parlements, vom Vater auf den Sohn vererbt wurde und beide es bis zum Tode bekleideten oder aus Gründen des Alters oder einer Krankheit aufgeben mussten. Zusätzliche Bedingung war, dass der jeweilige Amtsinhaber regelmäßig eine jährliche Steuer, die paulette, zahlte. Derartige Ämter waren zudem käuflich. Hatte der Inhaber regelmäßig die paulette entrichtet, konnte seine Witwe das Amt, in Ermangelung eines qualifizierten Erben, an einen vom Justizminister akzeptierten, qualifizierten Interessenten verkaufen. Auf diese Weise erwarb zum Beispiel Pierre de Fermat sein Amt als conseiller au parlement de Toulouse.

Literatur

  • Georg Freiherr von Frölichsthal: Nobilitierungen im Heiligen Römischen Reich. Ein Überblick, in: Sigismund Freiherr von Elverfeldt-Ulm (Hg.): Adelsrecht, Limburg an der Lahn 2001, 67ff, hier 107ff
  • Emanuel Schwab: Über den persönlichen Adel der Reichshofräte, in: Monatsblatt Adler 6 (1906–1910), 333ff