Amtsgericht Bad Gandersheim
Das Amtsgericht Bad Gandersheim ist eines von neun Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Braunschweig. Es hat seinen Sitz in Bad Gandersheim und ist das kleinste Amtsgericht in Niedersachsen.
Das Amtsgericht Bad Gandersheim ist seit dem 1. Januar 2013 nur noch für die Stadt Bad Gandersheim zuständig und hat somit rund 10.000 Gerichtseingesessene. Mit der Eingemeindung der zuvor ebenfalls zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Gandersheim gehörenden Gemeinde Kreiensen in die Stadt Einbeck hat das Amtsgericht Einbeck die Zuständigkeit für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Kreiensen übernommen. Damit wechselte dieses Gebiet auch vom Landgerichtsbezirk Braunschweig in den Landgerichtsbezirk Göttingen.[1]
Übergeordnetes Gericht ist das Landgericht Braunschweig. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Braunschweig.
Untergebracht ist das Amtsgericht seit 1859 im Palas der früheren Burg Gandersheim, die die Braunschweiger Herzöge im 13. Jahrhundert errichteten.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Bad Gandersheim
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Bad Gandersheim
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung des OLG Braunschweig (Memento des Originals vom 3. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 31. Januar 2013
Koordinaten: 51° 52′ 18,8″ N, 10° 1′ 40,5″ O