Amtsgericht Freren

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Das Amtsgericht Freren war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Freren.

Geschichte

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Freren.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Meppen untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Mit Wirkung zum 1. Dezember 1971 wurde das Amtsgericht Freren gemäß Gesetz des Niedersächsischen Landtags von 1966 aufgelöst. Der Amtsgerichtsbezirk kam zum Amtsgericht Lingen.

Gerichtsgebäude

Das Amtsgericht nutzte das Amtshaus in der Mühlenstraße 39. Das Amtshaus wurde in den Jahren 1830/1832 nach Musterplänen des Königlich–Hannoverschen Baudirektors Georg Ludwig Friedrich Laves unter der Leitung des Landesbauverwalters Friedrich Doeltz erbaut. Der letzte Amtsrichter von Freren, Reinhard Holzkamp, kaufte 1971 das Haus. Nach dessen Tod erbte 1998 der Heimatverein Freren das denkmalgeschützte Anwesen.

Richter

Erster Frerener Amtsrichter war Max Mulert. Letzter Richter war Reinhard Holzkamp.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)
  2. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 75, online
  3. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online