Amtsgericht Nentershausen

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Das Amtsgericht Nentershausen war ein preußische Amtsgericht mit Sitz in Nentershausen.

Vorgeschichte

Gerichtsherren in Nentershausen waren im HRR die Familie von Baumbach (siehe Amt Sontra#Das baumbachsche Gericht Nentershausen). Im Königreich Westphalen wurde die Gerichtsbarkeit durch das Friedensgericht Nentershausen wahrgenommen und die Verwaltung im Kanton Nentershausen. Nach dem Ende des Königreichs Westphalen kam das Gebiet zum Kurfürstentum Hessen. In Kurhessen wurden zunächst die alten Ämter wiederhergestellt. 1821 erfolgte die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter, darunter das Justizamt Nentershausen eingerichtet. Es war zunächst dem Obergericht für die Provinz Niederhessen und ab 1849 dem Obergericht Rotenburg zugeordnet.

Geschichte

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866, wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Das Justizamt Nentershausen wurde entsprechen in das Amtsgericht Nentershausen umgewandelt.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Nentershausen behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun dem Landgericht Kassel zugeordnet.

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Nentershausen zum 30. September 1932 aufgehoben[1] und sein Sprengel wie folgt verteilt: Die Gemeinden Bauhaus, Blankenbach, Dens, Nentershausen und Weißenhasel kamen zum Amtsgericht Sontra und die Gemeinden Bosserode, Iba, Imshausen, Machtlos, Obersuhl, Raßdorf, Michelsdorf, Solz und Süß wurden dem Amtsgericht Rotenburg an der Fulda zugeordnet.[2]

Gebäude

1842 wurde das Gebäude des Justizamtes (Ruhl 2) durch den Baumeister Jacob Althaus erbaut. Es handelt sich um ein zweistöckiges Gebäude in Massivbauweise mit Mezzanin. Das Gebäude wurde später vom Amtsgericht genutzt und steht heute als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.

Siehe auch

Literatur

  • Ellen Kemp: Kulturdenkmäler in Hessen. Landkreis Hersfeld-Rotenburg II. Ludwigsau bis Wildeck. In: Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Vieweg+Teubner, Braunschweig/Wiesbaden 1999, ISBN 3-528-06247-9, S. 577 (Digitalisat).

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  2. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat

Koordinaten: 51° 0′ 36,7″ N, 9° 56′ 4,2″ O