Arbeit und Behinderung

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Behindertenwerkstatt in La Chaux-de-Fonds 1967

Unter dem Begriff Arbeit und Behinderung versteht man die Teilhabe von Arbeitnehmern mit Behinderung an der Arbeitswelt. Dem Thema kommt im Rahmen der Inklusion eine große Bedeutung zu.[1]

Definition, inhaltlicher und rechtlicher Rahmen

Man unterscheidet zwischen körperlicher und geistiger Behinderung und stuft eine vorliegende Behinderung in unterschiedlichen Graden ab. Je höher der Grad der Behinderung (GdB), desto geringer die Teilhabemöglichkeiten des Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Der GdB wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 eingeteilt. Beeinträchtigungen unter zehn gelten nicht als Behinderung und Beeinträchtigungen über 50 werden als schwerbehinderte Menschen eingestuft. Im Behindertenausweis können noch zusätzlich sogenannte Merkzeichen (Blindheit, Gehörlosigkeit, Hilflos usw.) eingetragen werden, welche die betroffene Person zum Erhalt bestimmter Nachteilsausgleiche berechtigt.[2] Mit Arbeit bezeichnet man eine zielgerichtete, soziale, planmäßige und bewusste, körperliche oder geistige Tätigkeit. Hiervon ist nochmal die Erwerbsarbeit abzugrenzen.[3] Als 'Arbeit und Behinderung' bezeichnet man die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Arbeit bzw. an Erwerbsarbeit.

Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist nach Georg Theunissen eine der Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft.[4] Menschen mit Behinderungen sollen als Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.[4] Voraussetzung dafür ist laut Ursula Müller ein gesellschaftliches Umdenken sowie das Erkennen des Mehrwerts von Inklusion und die Öffnung des allgemeinen Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen.[5] Marco Kreienbrink fordert dazu, dass bereits vorhandene Konzepte (z. B.: die Werkstätten) hierfür neue Handlungsstrategien entwickeln müssen,[6] und Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes sich mehr am Abbau gesellschaftlicher Barrieren beteiligen sollten.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die UN-Behindertenrechtskonvention, in der in Artikel 27 das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen festgeschrieben ist. Gefordert wird die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch eine Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird. Erreicht werden kann dies durch das in der UN-Konvention geforderte Diskriminierungsverbot, das Regierungen und private Arbeitgeber dazu anregen soll, durch Chancengleichheit Menschen mit Behinderung reelle Arbeitsmarktchancen zu ermöglichen.[7] Diese Forderungen stehen in einem Widerspruch zur Realität, in der der allgemeine Arbeitsmarkt sich dem Thema, diese Personengruppe zu integrieren, verschließt.[8] Somit bleibt eine freie Wahl vielen Menschen mit Behinderungen verschlossen.[6]

Historischer Hintergrund

Laut Dieter Mattner gibt es wenige Belege aus der Früh- und Urgeschichte, welche eine Beurteilung über das Verhalten gegenüber Behinderten in sozialen Gruppen zulassen. Anhand von Skelettfunden und Bestattungsritualen lässt sich erkennen, dass Menschen mit Behinderung in den Sippen integriert waren. Im altes Ägypten standen Menschen mit Behinderung unter dem besonderen Schutz der Götter. Die ägyptische Gesellschaft verbot die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, da der Mensch im Jenseits von allen Mängeln, die er im Diesseits mit sich herumgetragen hat, befreit wurde. Um 3000 vor Christus wurden in Mesopotamien Behinderungen und Krankheiten als göttliche Willkür interpretiert. Dieter Mattner stellte fest, dass man die Menschen mit Behinderungen als der „Lahme“, der „Hinkende“ oder der „Blinzler“ bezeichnete, statt sie beim Namen zu nennen. Je nach Art der Behinderung übernahmen diese Menschen verschiedenste gemeinschaftliche Tätigkeiten. Laut Dieter Mattner wurden Behinderungen in der damaligen Zeit auch durch die Art der Bestrafungen geschaffen, zum Beispiel war es bei Diebstahl üblich, dem Delinquenten die Hände abzuhacken.[9]

Körperliche Beeinträchtigungen waren in der griechisch-römischen Antike aufgrund von Krieg, Mangelernährung und Seuchen weit verbreitet. Bestimmte Behinderungen wurden mit besonderen Fähigkeiten in Verbindung gebracht (z. B. Blindheit von Dichtern und Sehern).[10] Zu dieser Zeit waren Betroffene von der Fürsorge der eigenen Familie abhängig bzw. mussten zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts betteln.[11] In Athen gab es eine staatliche Förderung für Behinderte in Form einer Invalidenrente. Diese Rente setzte voraus, dass man aufgrund der Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten konnte. Zu Beginn war die Rente für Kriegsinvaliden eingeführt worden, wurde aber in weiterer Folge auf alle Behinderungen ausgeweitet, weiß Dr. Josef Fischer.[12]

Im Mittelalter wurde in Europa zwischen einer angeborenen und einer durch Kriegshandlungen, Unfällen oder Krankheiten verursachten Behinderung unterschieden. Durch Krankheit behinderten Menschen wurde zur Sicherung ihres Einkommens das Betteln in Städten genehmigt.[13] Manchmal haben auch fahrende Künstler Menschen mit einer Behinderung mitgenommen. Sie mussten für die Darbietungen in den Städten ihre Künste vorführen (beispielsweise blinder Musiker) oder den Schaulustigen ihre ungewöhnlichen Missbildungen präsentieren.[14] Es gibt laut Klaus E. Müller ab dem 4. Jahrhundert Bemühungen seitens der Geistlichkeit die „Rassenhygiene“ zu beenden. Er beschreibt unter anderem die sogenannte Marmorschale, in die Mütter ihr unerwünschtes Kind legen konnten, welches dann von Familien oder geistlichen Einrichtungen aufgezogen wurde. Im Jahre 787 soll der Erzbischof von Mailand das erste Findelhaus eröffnet haben, dem später viele weitere barmherzige Stiftungen folgten. Die Drehlade, die unter Papst Innozenz III. (1198–1216) eingeführt wurde und die sich vorwiegend an Klostermauern und den Portalen von Findelhäusern befand, blieb bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts in ihrer Funktion erhalten.[15] Die Kirche schürte die Angst der Menschen gegenüber dem anderen und das Volk erhielt im 15. Jahrhundert ausgerechnet durch Martin Luther (1483–1546) einen großen Fürsprecher. Er sprach sich dafür aus, missgestaltete Kinder sofort nach der Geburt zu töten.[9]

Im 17.–18. Jahrhundert wurden die ersten Anstalten eröffnet. Beispielsweise eröffnete in Deutschland im Jahr 1806 die erste deutsche Blindenanstalt in Berlin (Johann August Zeune). 1872 erfolgte die Gründung der ersten deutschen Blindengenossenschaft in Hamburg. Diese bot erstmalig den betroffenen Menschen eine organisiert, formalisierte Standesvertretung ihrer beruflichen Belange.[16] Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband wurde 1912 gegründet.

In Wien wurde 1779 ein „Taubstummeninstitut“ errichtet. Die ersten Versuche zur Bildung blinder Kinder gab es in Frankreich zu dieser Zeit. Valentin Haüy gründete in Paris die erste Blindenschule. Sein Gedanke, den Gesichtssinn durch den Tastsinn zu ersetzen ist bis heute der wesentlichste Grundgedanke bei der Bildung blinder Menschen.[17] Ab 1830er und 1840er Jahren entstanden in Europa spezielle Anstalten für Menschen mit einer geistigen Behinderung.[18] Ziel war die Menschen von ihrer Beeinträchtigung zu heilen („Heilanstalt“) und dem regulären Sozial- und Berufsleben zuzuführen.[19]

Anfang des 20. Jahrhunderts konzentrierte sich die Forschung mehr darauf, die Ursachen und Entstehung von Behinderung zu erklären. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung drehte sich in staatlichen Einrichtungen alles um Leistungsfähigkeit und nutzbringende Erwerbsarbeit. Es wurden Maßnahmenkataloge entwickelt, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Kinder mit Behinderung durften erstmals eine Schule besuchen, aber streng getrennt von „normalen“ Kindern. Die Zeit der NS-Diktatur brachte einen großen Rückschritt im Umgang mit behinderten Menschen mit sich. In den Konzentrationslagern, aber auch in Krankenhäusern wurden abscheuliche und menschenverachtende Versuche mit behinderten Menschen durchgeführt. Menschen mit Behinderung galten als nicht lebenswertes Leben und wurden im Rahmen des Euthanasieprogramms zwangssterilisiert und getötet. In der Nachkriegszeit wurden die während der NS-Zeit durchgeführten Zwangssterilisationen für Menschen mit Behinderungen abgeschafft. 1948 wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ deklariert, die aber Menschen mit Behinderung nicht einschloss.[20]

In den vergangenen hundert Jahren erlebten Menschen mit Behinderungen weiter soziale Segregation,[21] indem sie in speziellen Einrichtungen wie Anstalten, Heimen, Sonderschulen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen untergebracht wurden.[11] Vielen Menschen mit Behinderungen wurde dadurch der Zugang zu allgemeinen Ressourcen in der Gesellschaft, wie zum Beispiel dem allgemeinen Arbeitsmarkt, verwehrt.[4]

Laut Swantje Köbsell entwickelte sich um 1970 im deutschsprachigen Raum die Auffassung, dass dieser Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung der betroffenen Menschen einhergeht.[22] Menschen mit Behinderungen sollten mehr in die Gesellschaft integriert und durch sonder- und heilpädagogische Maßnahmen an „normale“ Lebensbedingungen herangeführt werden.[23] Dadurch verbesserte sich die Situation vieler Menschen mit leichteren Behinderungen, jedoch blieben Themen wie „Partizipation“ und „selbstbestimmte Lebensführung“ größtenteils unbeachtet und Menschen mit komplexeren Behinderungen konnten nicht von dieser Reform profitieren.[24]

Laut Georg Theunissen hat ein Umdenken hin zur Integration dazu geführt, dass Behinderung nicht mehr als Krankheitskategorie, sondern als gesellschaftliches Problem betrachtet wurde. Ebenso schreibt er, dass dieser Schritt die Voraussetzung für die Entwicklung zu einem „Leben in gesellschaftlicher Inklusion“ bildet.[4]

Theunissen zufolge werden seit ca. 1980 im europäischen Raum Anstrengungen unternommen, Menschen mit Behinderungen berufliche Bildung und einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Seit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) werden zusätzlich zu den Angeboten im Rahmen der beruflichen Bildung, Integration und Rehabilitation verschiedene Formen einer unterstützten Beschäftigung (supported employment) priorisiert. Bei der tatsächlichen Umsetzung kommt den nordischen Ländern eine Vorreiterrolle zu, ist Theunissen überzeugt. In vielen anderen europäischen Ländern stellt sich die aktuelle Lage als äußerst unzufriedenstellend dar. Immer noch gelten insbesondere Menschen mit kognitiven Behinderungen als kaum vermittelbar. Für Menschen mit komplexen Behinderungen ist die Aufnahme am zweiten Arbeitsmarkt vielerorts nicht gesichert.[4]

Entwicklung im deutschsprachigen Raum

Österreich

In Österreich wurde im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.[25] Man ging davon aus, dass die in der Konvention festgelegten Rechte inhaltlich bereits vor Unterzeichnung des Abkommens in der österreichischen Rechtsordnung verankert waren; was im ersten Staatenbericht (Herbst 2010) bezüglich der innerstaatlichen Rechtslage auch bestätigt wurde. Kritisiert wurde aber, dass die Realität der Menschen mit Behinderungen der gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Dies hatte die Erstellung eines nationalen Aktionsplans zur Folge, der die Leitlinien für die österreichische Behindertenpolitik der Jahre 2011 – 2020 beinhaltet.[26] Aktuell (Jahr 2022) soll evaluiert und in einem breit angelegten partizipativen Prozess unter Einbindung der Länder ein Aktionsplan für die Jahre bis 2030 erstellt werden.[27]

Obwohl der Staatenbericht darauf hinweist, dass der allgemeine Arbeitsmarkt in Österreich grundsätzlich für alle Menschen offen ist, gibt es in der österreichischen Arbeitswelt zwei Klassen von Menschen mit Behinderung: die erwerbsfähigen und die bereits vor Eintritt in das Arbeitsleben für erwerbsunfähig erklärten Personen.[26] Für eine erwerbsfähige Person mit einer Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent eines Arbeitnehmers ohne Behinderung gelten die gleichen Rechte wie für Arbeitnehmer ohne Behinderung und es gibt zusätzliche Unterstützungsleistungen.[28] Erfüllen Menschen mit Behinderungen dieses Kriterium nicht, werden sie als erwerbsunfähig eingestuft und sind von diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ausgenommen. Laut Franz Wolfmayr widerspricht diese Diskriminierung der UN-Konvention, da sie eine große Gruppe von Menschen gesetzlich vom Arbeitsmarkt fernhält. Für Menschen mit Behinderungen, die als erwerbsfähig eingestuft werden, gibt es in Österreich eine breite Palette von unterstützenden Maßnahmen. Eine, die als besonders erfolgreich gilt, ist die Quotenregelung, die auf das Behindertengleichstellungsgesetz zurückzuführen ist.[26] Arbeitgeber sind dadurch dazu verpflichtet pro 25 Dienstnehmer einen Arbeitnehmer mit Behinderung einzustellen. Wenn Arbeitgeber dem nicht nachkommen, müssen sie eine monatliche Ausgleichstaxe bezahlen, die dem Ausgleichstaxfonds zukommt. Zudem gibt es in Österreich eine Gruppe begünstigter Menschen mit Behinderungen.[29] Dazu zählen zum Beispiel Jugendliche unter 19 Jahren, Menschen, die einen Rollstuhl benutzen und in Ausbildung sind und blinde Menschen. Menschen dieser Personengruppe werden auf die Quotenregelung doppelt angerechnet.[30] Solange sich diese Menschen in Ausbildung befinden, erhalten Arbeitgeber außerdem eine Prämie in Höhe der Ausgleichstaxe. Zusätzlich gibt es diverse finanzielle Unterstützungsleistungen, die von Arbeitnehmer mit Behinderungen bzw. deren Arbeitgeber beantragt werden können. Ein weiteres wesentliches Element der Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung ist in Österreich die sogenannte Begleitende Hilfe im Arbeitsleben.[31] Diese umfasst zum Beispiel Arbeitsassistenz und Berufsausbildungsassistenz, Persönliche Assistenz, Technische Ausstattung des Arbeitsplatzes, Jobcoaching und Clearing. Trotz der Rechte der UN-Konvention werden Maßnahmen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sichern sollen, von der österreichischen Bundesregierung aufgrund von Sparmaßnahmen und des ökonomischen Legitimationsdrucks oftmals nicht umgesetzt.[26]

Deutschland

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert, ist im gleichen Jahr in Kraft getreten[32] und somit bindendes Recht auf Bundesebene.[33] Auch wenn seither ein Paradigmenwechsel im Gange ist, wird die gesellschaftliche Situation von Menschen mit Behinderungen noch durch das Integrationsparadigma bestimmt. Kardorff und Ohlbrecht weisen darauf hin, dass Behinderung in Deutschland bisher als eine Einschränkung des Individuums betrachtet wurde, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Handlungsbereich einschränkt und dass das Ziel im Rahmen der Integration ist, Menschen mit Behinderungen durch intensive Förderung möglichst an die gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen und somit diese Einschränkung zu reduzieren. Gelingt dies nicht oder nur sehr begrenzt verbringen Menschen mit Behinderungen ihr Leben zumeist in allen Lebensbereichen in einem geschlossenen gesellschaftlichen Sondersystem.[34] Das deutsche Institut für Menschenrechte berichtet, dass die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, nach wie vor steigt.[35] Im Jahr 2011 waren in Deutschland in 676 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen 271.591 Menschen beschäftigt. Davon hatten 77 % eine geistige, 19 % eine seelische und ca. 4 % eine körperliche Behinderung.[36]

Das steht nach Leander Palleit in einem Widerspruch zu dem, was das Menschenrecht auf Arbeit und Beschäftigung, das für alle Menschen gleichermaßen gilt, besagt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) gibt vor, dass auch Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Arbeit haben. Dieses beinhaltet „die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird“ (Artikel 27 UNBRK). Die UNBRK besagt dagegen nicht, dass dieser Anspruch über exklusive Beschäftigungsangebote in Werkstätten eingelöst werden soll.[37] Durch die Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland dazu verpflichtet, Behinderung als einen Normalität beanspruchenden Bestandteil der Gesellschaft zu sehen und gesellschaftliche Angebote, inklusive des Arbeitsmarkts, inklusiv zu gestalten.[32] Raul Krauthausen betont, dass diese Umgestaltung schon lange überfällig ist.[38] Beim Thema Arbeit bezieht sich die UN-Behindertenrechtskonvention auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Deutschland hält dennoch an der Zweiteilung der Gesellschaft in eine Gruppe von Menschen ohne Behinderung und eine Gruppe von Menschen mit Behinderung fest.[32] Nach dem deutschen Institut für Menschenrechte werden Menschen mit Behinderungen deshalb nicht als (potentielle) Arbeitnehmer wahrgenommen und haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum eine Chance.[35]

Im Jahr 2009 lebten in Deutschland 9,6 Mio. Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, ca. 3,23 Mio. von ihnen sind schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Grund der Behinderung bei schwerstbehinderten Menschen ist zu knapp 90 % eine Krankheit, bei 3,3 % liegt eine angeborene Behinderung vor. Der Großteil von ihnen besucht die im Sozialsystem angesiedelten Werkstätten und scheint am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht auf, obwohl die Werkstätten seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu angehalten sind, darauf hinzuwirken, dass dafür qualifiziert erscheinende Menschen mit Behinderung dieser Zugang eröffnet wird.[32] Überproportional viele schwerbehinderte Menschen arbeiten in Deutschland in der öffentlichen Verwaltung, nämlich 19,3 % gegenüber 5,7 % unter allen Beschäftigten.[39]

Aktuell hat in Deutschland jeder 10. eine amtlich bescheinigte Behinderung. Ca. 60 Prozent der 25- bis 50-jährigen Menschen mit Behinderung sind erwerbstätig. Im Vergleich dazu sind 85 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung erwerbstätig, obwohl arbeitslose Menschen mit Behinderung im Schnitt höher qualifiziert sind als arbeitslose Menschen ohne Behinderung.[40] Um dem entgegenzuwirken wurde festgelegt, dass deutsche Betriebe pro 20 Mitarbeiter eine Person mit Behinderung einstellen müssen. 60 Prozent der Betriebe erfüllen diese Pflicht nicht und zahlen eine Ausgleichsabgaben.[41]

Schweiz

Der Begriff „Integration“ hat in der Schweiz in sozial- und auch migrationspolitischen Debatten eine hohe Priorität.[42] Dabei steht das Individuum und dessen „Problem“, über keine existenzsichernde Erwerbsarbeit zu verfügen, im Fokus.[43] Nach Adam Schwarz und Bernadett Wüthrich führt dies dazu, dass mehr Anstrengung vom Individuum erwartet wird, um den (Wieder)Einstieg in das Arbeitsleben zu erreichen. Diese Anstrengungen werden vom sozialen Sicherungssystem zwar unterstützt, aber auch sanktioniert.[44] Aus Sorge die Schweiz könnte dazu gezwungen werden, Menschen mit Behinderung mehr Leistungen als bisher zuzugestehen, wurde die UN-Behindertenrechtskonvention erst im Jahr 2014 ratifiziert.[45] Neben der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hält die schweizerische Bundesverfassung in Art. 8 Abs. 2 das Diskriminierungsverbot von Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung explizit fest, allerdings nur soweit es sich um staatliche Arbeitsverhältnisse auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene handelt. Ähnlich verhält es sich mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, welches ausschließlich auf den Bund als Arbeitgeber, nicht aber auf die Kantone, Gemeinden oder die Privatwirtschaft angewendet werden kann. Anpassungen, um die Lücke hinsichtlich der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse zu schließen, sind noch nicht vorgesehen. Laut einer Publikation des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2012 sind in der Schweiz rund 600.000 Personen im Alter von 15–64 Jahren von einer Behinderung betroffen. Von diesen 600.000 Personen beschreiben sich nach eigenen Angaben 150.000 als stark eingeschränkt bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens.[46] Eine Untersuchung zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung zeigte, dass in der Schweiz 8 Prozent der Arbeitsplätze aus Sicht der Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung geeignet wären. Tatsächlich sind in der Praxis aber nur 0,8 Prozent der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen besetzt. 2004 ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten, wodurch auch in der Politik ein Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion eingeleitet wurde. Wobei der Bereich der Erwerbsarbeit darin kaum berücksichtigt wird. Eine Verpflichtung der Arbeitgeberseite in Bezug auf die Anstellung von Menschen mit Behinderungen ist die Schweiz nicht gegeben.[44] insieme Schweiz ist die Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung und unterstützt 50 regionale und kantonale Unterorganisationen in der ganzen Schweiz. Die Selbsthilfeorganisation hat über 8600 Mitglieder. Das Ziel von insieme ist klar: Der erste Arbeitsmarkt muss für alle zugänglich sein. Um auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten zu können, sind Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung auf Arbeitsplätze mit Tätigkeiten angewiesen, die an ihre beruflichen Fähigkeiten angepasst sind. Viele Jobs mit einfachen Tätigkeiten sind in der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten verschwunden. In manchen Branchen wie in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe, in der Hauswirtschaft oder in der Verwaltung gibt es sie aber nach wie vor. Die Erfahrung zeigt, dass maßgeschneiderte Jobs, die einfache Arbeitsabläufe bündeln, für ein Unternehmen interessant und gewinnbringend sein können. Auf ein individuelles Aufgabenprofil, konstante Betreuung und den Rückhalt im Team ist dabei zu achten. Auch Personalverleih ist ein Modell, das Arbeitnehmer mit kognitiver Beeinträchtigung und Arbeitgeber zusammenbringen kann.[47]

International

In Brasilien sind Unternehmen mit mehr als 1001 Mitarbeitern dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit geistig oder körperlich Behinderten zu besetzen. Diese Quote wird aber häufig nicht erfüllt und man zahlt als Ersatz eine jährliche Strafe.[48]

In Japan gehen ca. 500.000 Menschen mit Behinderung einer Beschäftigung nach. Nach einer vom Arbeitsministerium in Japan durchgeführten Umfrage aus dem Jahr 2018 berichten viele über Schwierigkeiten, die Arbeit mit den Herausforderungen der Behinderung in Einklang zu bringen. So gaben ca. 37 Prozent der Befragten an, dass ihnen fehlende Urlaubstage und keine flexiblen Arbeitszeiten Probleme bereiten. Ein fehlendes Verständnis und fehlende Unterstützung von Vorgesetzten und Mitarbeitern wurde von ca. 30 Prozent als Problem angegeben.[49] Für Menschen mit einer geistigen Behinderung existieren in Japan nur sehr wenige Arbeitswerkstätten.[50]

In Schweden sollen Arbeitsagenturen dabei behilflich sein, eine für die individuelle Arbeitsfähigkeit passende Arbeitsstelle zu finden. Um das Ziel einer hohen Beschäftigungsrate von Menschen mit Behinderung zu erreichen, werden unterschiedliche aktivierende Arbeitsmarktmaßnahmen eingesetzt. Die Maßnahmen und Programme gelten für alle Personen mit Behinderungen und verminderter Arbeitsfähigkeit. Unterscheidungen hinsichtlich der Behinderungsart werden nicht getroffen, es steht das Individuum im Vordergrund. Diese Maßnahmen besitzen Priorität gegenüber reinen kompensationsorientierten Geldleistungen, die den Einkommensverlust ausgleichen sollen. Die Arbeitsagenturen sind von der Regierung beauftragt, alle zwei Jahre eine Untersuchung zur Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt durchführen zu lassen. Laut der Organisation for Economic Co-operation and Development investiert der schwedische Staat etwa 14 % aller arbeitsmarktbezogenen Ausgaben für Menschen mit Behinderungen in die Finanzierung von aktivierenden Beschäftigungsprogrammen für diese Personengruppe.[51]

In der italienischen Gesetzgebung ist festgeschrieben, dass die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens zu sichern und im Alltag zu praktizieren ist. Dazu gehört auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Der italienische Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen mit 15 und mehr Beschäftigten, Menschen mit Behinderung einzustellen. Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern, sieht der Gesetzgeber eine Reihe von finanziellen Beiträgen vor. Dazu gehören Beiträge für die Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen oder auch finanzielle Hilfen bei den anfallenden Mehrkosten für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse der Mitarbeiter mit Behinderung. Evelyn Kirchmaier, Geschäftsführerin des Unternehmens Markas mit Sitz in Bozen, sieht die staatlichen Regelungen einerseits als Auflage, andererseits auch als große Chance. Ohne die Hilfe von Vermittlungsstellen ist die Einstellung von Menschen mit Behinderung am freien Markt kaum zu bewältigen. Laut Peter Rubner, Präsident der Rubner-Gruppe in Kiens, widersprechen sich die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und die gesetzliche Pflicht zur Integration.[52]

Einer Studie über Behinderung aus dem Jahre 2002 zufolge gehören in der Türkei nur etwa ein Fünftel der Menschen mit Behinderung zur Erwerbsbevölkerung (21,7 %). In der türkischen Gesetzgebung bestehen Vorschriften gegen Diskriminierung am Arbeitsmarkt. Das Gesetz schreibt außerdem eine Quote vor, die von Organisationen im öffentlichen Sektor mit mehr als fünfzig Mitarbeitern verlangt, dass 4 % ihrer Arbeitskräfte Menschen mit Behinderung sein müssen. Für den privaten Sektor beträgt diese Zahl 3 %. Der Zweck dieser Quote ist es, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Der Staat setzt jedoch die Beschäftigungsquoten nicht durch. Arbeitgeber, die sich nicht an geltendes Recht halten, müssen ein Bußgeld bezahlen. Einer Studie der TUIK aus dem Jahre 2002 zufolge waren 53,45 % der Menschen mit Behinderung mit körperlichen, Seh-, Hör- und Sprachbeeinträchtigungen bzw. geistiger Behinderung nicht vom System der sozialen Sicherung abgedeckt.[53]

In der Russischen Föderation ist schon seit langem durch die Gesetzgebung festgelegt, welche Garantien und Vergünstigungen für Arbeitnehmer mit Behinderungen vorgesehen sind, und die Arbeitgeber sind durch die Festsetzung von Quoten (einschließlich Bußgeldern bei Nichteinhaltung) verpflichtet Menschen mit Behinderung einzustellen. Wenn die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer 100 Personen überschreitet, müssen 2 bis 4 Prozent der Mitarbeiter Menschen mit Behinderung sein. Für Unternehmen mit einer durchschnittlichen Arbeitnehmeranzahl von 35 bis höchstens 100 Personen kann eine Quote von bis zu 3 Prozent festgelegt werden. Dies entscheidet jedes Föderationssubjekt selbst. In der Stadt Moskau gibt es keine Quote für Unternehmen mit unter 100 Mitarbeitern.[54]

Die Vereinten Nationen schätzen, dass in Afrika 80 Millionen Menschen mit einer Behinderung leben. Menschen mit Behinderung sind schlecht in Afrikas Gesellschaften integriert. Es werden nur ca. 8 % der äthiopischen Kinder mit Behinderung eingeschult und finden später auch einen Arbeitsplatz. Laut Melaku Tekle, Leiter des Ethiopian Center for Disability and Development, kurz ECDD, gelten Behinderungen in Afrika als eine Strafe Gottes und viele Eltern schämen sich. Tekle und seine ca. 70 Mitarbeiter versuchen, äthiopische Behörden, Ministerien, Bildungseinrichtungen und Firmen für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. In einer Regierungserklärung von 2008 ist niedergeschrieben, dass jeder Arbeitgeber verantwortlich dafür ist, geeignete Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Personen mit Behinderung zu schaffen. In der Praxis ist die äthiopische Gesellschaft von Inklusion jedoch weit entfernt. In einem Firmennetzwerk, das ECDD gegründet hat, machen in ganz Äthiopien nur 40 Unternehmen mit.[55]

Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung

Nach Alexander Kühn und Maike Rüter definiert sich jeder Mensch über die Erwerbstätigkeit, denn dieser Status ist wichtig um in der Gesellschaft anerkannt zu werden.[56] Die größte Hürde für mehr Inklusion ist laut Gregor Demblin, dem Co-Gründer der inklusiven Unternehmensberatung und Jobplattform myAbility, die „Barriere in den Köpfen“. Falsche Vorurteile, die Behauptung, dass Menschen mit Behinderung weniger leistungsfähig sind und durch ihren Kündigungsschutz zu einer Last für Arbeitgeber werden, sind laut Demblin viel zu präsent.[57] Menschen mit Behinderungen haben laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Sinne des Disability Mainstreaming einen Zugang zu allen Maßnahmen der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik und auch auf entsprechende Unterstützung. Im Oktober 2017 wurde im Nationalrat ein Inklusionspaket beschlossen, in dem die Stärkung der beruflichen Teilhabe und die Weiterentwicklung und Weiterführung der bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderungen auch in Zukunft im Zentrum der Behindertenpolitik festgeschrieben wurde.[28] Die allgemeine Erwerbsquote lag im Jahr 2018 bei 77,1 Prozent, während 55,9 Prozent der Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter erwerbstätig bzw. arbeitssuchend waren.[58]

Menschen mit Behinderungen wird durch Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen Einkommen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und so der Abhängigkeit von Dritten entgegengewirkt. Arbeit bedeutet nach Kühn und Rüter Leistungsfähigkeit und lenkt dabei bei Menschen mit Behinderungen den Blick vom Defizit ab.[56] Das Arbeitsmarktservice Österreich empfiehlt Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen, da diese spezifisches Knowhow, ausgeprägte Talente und frischen Wind in Unternehmen bringen.[59] Durch die Tätigkeiten, denen die Menschen am Arbeitsplatz nachgehen, sichern sie sich die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung und Selbstverwirklichung und sind in der Lage soziale Kontakte zu knüpfen.[56] Der Österreichische Behindertenrat, der Dachverband Selbstbestimmt Leben Österreich – SLIÖ, der Dachverband berufliche Integration Austria – dabei-austria, die Behindertenanwaltschaft und andere Behindertenorganisationen haben sich zusammengeschlossen und in einem gemeinsamen Prozess Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt erarbeitet. Diese Vorschläge zielen darauf ab, allen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, zu arbeiten und damit Erwerbseinkommen zu erzielen.[58] Auf myAbility.jobs können Arbeitgeber gezielt Stellen für Menschen mit Behinderung ausschreiben.[57] Durch die Entwicklung ihrer Identität können Menschen mit Behinderungen durch Erwerbstätigkeit ihren Platz in der Gesellschaft finden.[56] Jasna Puskaric, Geschäftsführerin der WAG Assistenzgenossenschaft, hat als Ziel für das Jahr 2022 formuliert: Eine bedarfsgerechte Regelung für persönliche Assistenz in ganz Österreich. Dieser Schritt soll zu mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung führen.[57] Im Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, welches eine Kombination aus neuen unternehmenszentrierten wie auch personenzentrierten Angeboten sowie einen bedarfsgerechten Ausbau bestehender Angebote vorsieht, nennt dies als Ziel, welches schrittweise umgesetzt werden soll.[28]

Produktivität im Arbeitsleben

Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird im Arbeitsprozess häufig eine verminderte Produktivität unterstellt.[60] Es finden sich auch Berichte, welche für bestimmte Tätigkeiten und Behinderungen über eine höhere Produktivität der Betroffenen berichten.[48] Eine Aufgabe von Behindertenbeauftragten ist die Passung zwischen Fähigkeiten der von einer Behinderung betroffenen Mitarbeiter und den Arbeitsaufgaben herzustellen, indem beispielsweise die zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel optimiert werden.[60]

Beispiel Österreich: Forderungen im Sinne des Chancengleichheitsgesetzes

Das Oberösterreiche Chancengleichheitsgesetz hat das Ziel, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, eben diese Beeinträchtigungen überwinden können. Basis sollen die Prinzipien Selbstbestimmung und Mitbestimmung dabei bilden. Hierbei inkludiert das Gesetz auch ein Recht auf Unterstützung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.[61] Der § 11 Abs. 1 Oö. Chancengleichheitsgesetz (ChG) hält fest, dass für Menschen mit Beeinträchtigungen Maßnahmen der Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivitäten zu leisten sind, um ihnen einen angemessenen Arbeitsplatz zu ermöglichen und die Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten durch entsprechende Aktivitäten zu sichern.[62]

Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es unterschiedliche Beschäftigungsangebote. Die berufliche Qualifizierung hat laut § 7 Z 5 Oö. Chancengleichheitsgesetz zum Ziel, Menschen die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keine Möglichkeit haben eine Lehre oder andere Berufsausbildungen zu absolvieren, eine Grundqualifikation zu vermitteln, um anschließend eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Vordergründig sind hierbei die Eingliederung und die Erreichung eines dauerhaften Dienstverhältnisses auf dem Ersten Arbeitsmarkt.[63] In Oberösterreich wird die berufliche Qualifizierung von den Einrichtungen Caritas für Menschen mit Behinderung, Lebenshilfe OÖ, Miteinander GmbH, FAB und dem OÖ Zivil-Invalidenverband an mehreren Standorten angeboten.[62]

Die Geschützte Arbeit bietet Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes (Supported Employment/Arbeitsbegleitung) oder in einer Geschützten Werkstätte, auszuüben.[63] Supported Employment wird durch das Sozialministeriumsservice bereitgestellt. Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA), bietet unterschiedliche Unterstützungsformen, unter anderem Jobcoaching, Jugendcoaching oder auch Berufsausbildungsassistenz an.[64] Die Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen sind im Rahmen der Geschützten Arbeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert und erhalten für ihre Tätigkeit ein entsprechendes Entgelt. Die Fähigkeitsorientierte Aktivität bietet die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft und schafft eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen Tätigkeitsfeldern, welche den Fähigkeiten der Menschen mit Beeinträchtigungen entsprechen und als sinnvoll empfunden werden. Dieses tagesstrukturierende Angebot wird in eigenen Einrichtungen, oder – zur sozialen Integration auch außerhalb einer eigenen Einrichtung – in Form der Integrativen Beschäftigung in Wirtschaftsbetrieben, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen usw. ermöglicht.[63] Aufbauend auf dem Willen, den Interessen, den Fähigkeiten und den Bedürfnissen der Klienten werden gemeinsam mit ihnen Ziele entwickelt, diese umgesetzt, regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt.[65] Die Arbeitsassistenz ist eine Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen bei beruflichen Angelegenheiten durch Arbeitsassistenten. Das Ziel ist die Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. die Erhaltung eines gefährdeten Arbeitsplatzes.[63] Neben der Beratung und Betreuung hält die Arbeitsassistenz auch Kontakt mit Behörden, fördernden Stellen und anderen Kooperationspartnern, sowie bei Bedarf auch mit medizinischen Institutionen.[66] Integrative Betriebe bieten für Menschen mit Beeinträchtigungen eine weitere Möglichkeit der Beschäftigung am freien Arbeitsmarkt. Sie beschäftigen begünstigte Behinderte. Die Entlohnung der Mitarbeiter erfolgt kollektivvertraglich. Die Aufnahme orientiert sich an einer Leistungsfähigkeit von 50 Prozent einer „Normalleistung“. Vom Bundessozialamt und/oder vom Arbeitsmarktservice werden Beschäftigungsprojekte und Qualifizierungsprojekte zur Integration am ersten Arbeitsmarkt z. B. Berufsorientierung, Anlehre usw. angeboten.[63]

Literatur

  • Arnold, H., Dungs, S., Klemenjak, M. & Pichler, C. (2021): Wandel der Erwerbsarbeit – Innovative Ansätze der Inklusion. Weinheim, Basel: Beltz Juventa
  • Becker, H. (2016): ... inklusive Arbeit! Das Recht auf Teilhabe an der Arbeitswelt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Beltz Juventa
  • Behrendt, H. (2018): Das Ideal einer inklusiven Arbeitswelt. Teilhabegerechtigkeit im Zeitalter der Digitalisierung. Frankfurt: Campus Verlag
  • Brater, M. (2018): Eingliederung durch Arbeit. Handreichung für Mitarbeiterinnen im Arbeitsbereich von Einrichtungen für Menschen mit psychischen Behinderungen. Verlag am Goetheanum
  • Eikötter, M. (2017): Inklusion und Arbeit. Zwischen Rechts- und Ermessensanspruch: Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Weinheim, Basel: Beltz Juventa
  • Felder, F. (2017): Inklusion und Arbeit: Was steht auf dem Spiel? In C. Misselhorn und H. Behrendt (Hrsg.), Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Wege zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe (S. 99–119). Stuttgart: Springer-Verlag
  • Karim, S. (2021): Arbeit und Behinderung. Praktiken der Subjektivierung in Werkstätten und Inklusionsbetrieben. Disability Studies. Körper-Macht-Differenz. Band 16. transcript Verlag
  • Kreienbrink, M. (2013): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von „Werkstätten für Behinderte Menschen“. Hamburg: Diplomica-Verlag
  • Lahoda, K. (2018): Arbeitsalltag in Werkstätten für behinderte Menschen. Zur Bedeutung von Arbeit, sozialen Interaktionen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Münster: Waxmann
  • Müller, U. (2018): Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen. Wien: mandelbaum verlag
  • Raab, B. & Westermann, A. (2022): Arbeitswelt. Inklusion. Inspiration. Perspektiven aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Hamburg: tredition
  • Rose, S. (2014): Gelebte Inklusion. Menschen mit Lernschwierigkeiten auf ihrem Weg aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hamburg: disserta verlag
  • Schwalb, H. & Theunissen, G. (2018): Inklusion, Partizipation und Empowerment in der Behindertenarbeit. Best Practice-Beispiele: Wohnen – Leben – Arbeit – Freizeit. Stuttgart: Kohlhammer
  • Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  • Wolfmayr, F.: Arbeiten mit Behinderung in Österreich. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer

Weblinks und Portale

Spielfilm

  • Die Zeit, die man Leben nennt, Spielfilm von Sharon von Wietersheim, Deutschland 2008: Ein junger Pianist steht vor dem Durchbruch seiner internationalen Karriere. Nach einem Unfall ist er von der Hüfte ab gelähmt und verfällt in eine Depression.
  • Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen, Kurzfilm von Stefan Bohun und Gregor Centner, Österreich 2018: Der Film erzählt von drei Menschen mit Behinderung, die ihren beruflichen Weg gefunden haben.

Einzelnachweise

  1. Rechte, Förderung und Unterstützung. In: arbeiterkammer.at, abgerufen am 5. April 2022.
  2. amtliche Feststellung und Einstufung. In: sachsen.de, abgerufen am 10. April 2022.
  3. Was ist "Arbeit"? In: gabler.de, abgerufen am 11. April 2022
  4. a b c d e Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  5. Müller, U. (2018): Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen. Wien: mandelbaum verlag
  6. a b Kreienbrink, M. (2013): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von „Werkstätten für Behinderte Menschen“. Hamburg: Diplomica-Verlag
  7. Felder, F. (2017): Inklusion und Arbeit: Was steht auf dem Spiel? In C. Misselhorn und H. Behrendt (Hrsg.), Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Wege zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe (S. 99–119). Stuttgart: Springer-Verlag
  8. Sind Behindertenwerkstätten gerecht? In: tagesschau.de, abgerufen am 15. April 2022.
  9. a b Mattner, D. (2000): Behinderte Menschen in der Gesellschaft – Zwischen Ausgrenzung und Integration. Stuttgart
  10. Griechisch-römische Antike In: springer.com, abgerufen am 25. April 2022.
  11. a b Zur Geschichte des Umgangs mit Behinderung In: leidmedien.de, abgerufen am 7. April 2022.
  12. Behinderung in der Antike In: meinbezirk.at, abgerufen am 23. April 2022.
  13. Krankheiten im Mittelalter - Behinderungen und Behinderte In: mittelaltergazette.de, abgerufen am 28. April 2022.
  14. Historische Aspekte der Heilpädagogik In: audimax.de, abgerufen am 2. Mai 2022.
  15. Müller, K. E. (1996): Der Krüppel – Ethnologia passionis humanae. München.
  16. Die Geschichte des DBSV In: dbsv.de, abgerufen am 3. Mai 2022.
  17. Die Entdeckung der Bildsamkeit behinderter Menschen In: erwachsenenbildung.at, abgerufen am 10. Juni 2022.
  18. Arbeit und Entwicklung - Zur Institutionalisierung geistiger Behinderung im 19. Jahrhundert In: researchgate.net, abgerufen am 20. Juni 2022.
  19. Menschen mit Behinderungen: Aus der Anstalt in die Mitte der Gesellschaft In: aerzteblatt.de, abgerufen am 17. Juni 2022.
  20. Umgang mit Behinderung - eine Zeitreise durch die Geschichte In: studiblog.net, abgerufen am 21. Juni 2022.
  21. Die Geschichte der Behindertenbewegung In: derstandard.at, abgerufen am 7. Juni 2022.
  22. Aus Politik und Zeitgeschichte - Menschen mit Behinderung In: bpb.de, abgerufen am 6. Mai 2022.
  23. Von der Integration zur Inklusion im Sinne von Empowerment In: ubitweb.de, abgerufen am 29. Mai 2022.
  24. Was ist Inklusion? In: lebenshilfe.at, abgerufen am 19. Juni 2022.
  25. Welche Verpflichtungen entstehen dem Staat Ö. aus der UN-BRK? In: behindertenarbeit.at, abgerufen am 8. Mai 2022.
  26. a b c d Wolfmayr, F. Österreich: Arbeiten mit Behinderung in Österreich. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  27. Nationaler Aktionsplan Behinderung In: sozialministerium.at, abgerufen am 4. Mai 2022.
  28. a b c Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen In: sozialministerium.at, abgerufen am 18. Mai 2022.
  29. Begünstigte Behinderte In: sozialministeriumservice.at, abgerufen am 11. Mai 2022.
  30. Begünstigte Behinderte Arbeitnehmer In: wko.at, abgerufen am 4. Juni 2022.
  31. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben In: bih.de, abgerufen am 2. Mai 2022.
  32. a b c d Schwalb, H. (2013): Deutschland: Inklusion im Arbeitsleben in Deutschland. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  33. Die UN-Behindertenrechtskonvention In: institut-fuer-menschenrechte.de, abgerufen am 20. Mai 2022.
  34. Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen In: antidiskriminierungsstelle.de, abgerufen am 13. Juni 2022.
  35. a b Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen In: institut-fuer-menschenrechte.de, abgerufen am 31. Juli 2022.
  36. Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen In: antidiskriminierungsstelle.de, abgerufen am 13. Juni 2022.
  37. Die UN-Behindertenrechtskonvention In: institut-fuer-menschenrechte.de, abgerufen am 20. Mai 2022.
  38. Warum eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft schon lange überfällig ist In: new-work.se, abgerufen am 31. Juli 2022.
  39. Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2021 In: arbeitsagentur.de, abgerufen am 3. Juni 2022.
  40. ///www.arte.tv/de/videos/100300-069-a/re-was-ist-schon-normal//
  41. Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen steigt im Krisenjahr 2020 In: dgb.de, abgerufen am 26. Mai 2022.
  42. Integration und Einbürgerung In: admin.ch, abgerufen am 18. Juni 2022.
  43. Inklusion statt Integration In: fokus.swiss, abgerufen am 15. Mai 2022.
  44. a b Adam, S., Wüthrich B. Schweiz: Ein weiter Weg. Von der Integration zur Inklusion im Arbeitsleben in der Schweiz. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  45. Schweiz ratifiziert die UNO-Behindertenrechtskonvention In: humanrights.ch, abgerufen am 10. Mai 2022.
  46. Die Arbeitsmarktinklusion von Menschen mit einer Behinderung In: soziothek.ch, abgerufen am 29. April 2022.
  47. Arbeit in einer Institution In: insieme.ch, abgerufen am 5. Mai 2022.
  48. a b Behinderung reimt sich auf Produktivität In: allianz.com, abgerufen am 10. Juni 2022.
  49. Mehrheit der behinderten Menschen in Japan haben Schwierigkeiten beim Arbeiten In: sumikai.com, abgerufen am 20. Juni 2022.
  50. Kaum Chancen auf Arbeit für geistig Behinderte In: faz.net, abgerufen am 19. Juni 2022.
  51. Ziese, T. (2010): Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. Rahmenbedingungen für die Inklusion in Schweden.
  52. Ein Arbeitsplatz für alle: Theorie und Praxis der Beschäftigung von Beeinträchtigten In: swz.it, abgerufen am 17. Juni 2022.
  53. Keine Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung über UN-BRK In: kas.de, abgerufen am 15. Juni 2022.
  54. Einstellung von Mitarbeitern mit Behinderungen In: ostinstitut.de, abgerufen am 12. Juni 2022.
  55. Behinderte Menschen in Äthiopien In: spiegel.de, abgerufen am 27. Mai 2022.
  56. a b c d Kühn, A. & Rüter, M. (2008): Arbeitsmarkt und Behinderung. Neue Anforderungen an die Soziale Arbeit? (Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit).
  57. a b c Neue Perspektiven für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt In: derstandard.at, abgerufen am 22. Mai 2022.
  58. a b Strategische Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt In: behindertenrat.at, abgerufen am 13. Mai 2022.
  59. Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen In: ams.at, abgerufen am 9. Mai. 2022.
  60. a b Behinderung In: charter-der-vielfalt.de, abgerufen am 2. Juni 2022.
  61. Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen In: land-oberoesterreich.gv.at, abgerufen am 28. Mai 2022.
  62. a b Berufliche Qualifizierung für Jugendliche mit Beeinträchtigungen In: fab.at, abgerufen am 3. Mai 2022.
  63. a b c d e Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität/Beschäftigung In: land-oberoesterreich.gv.at, abgerufen am 3. Juni 2022.
  64. In Arbeit kommen und bleiben In: sozialplattform.at, abgerufen am 15. Juni 2022.
  65. Fähigkeitsorientierte Aktivität In: pmooe.at, abgerufen am 17. Juni 2022.
  66. Warum Arbeitsassistenz In: neba.at, abgerufen am 20. Juni 2022.