Arbeitsgemeinschaft Junger Autoren

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Die Arbeitsgemeinschaft Junger Autoren (AJA) ging aus dem von Walther Victor und Franz Hammer Ende der 1940er Jahre in Thüringen mit dem Arbeitskreis Junger Autoren (AJA) entwickelten Modell zur Förderung junger Autoren hervor und wurde in den 1950er-Jahren als Einrichtung der literarischen Nachwuchsförderung im Deutschen Schriftstellerverband etabliert.

Mitglied des Schriftstellerverbandes konnte werden, wer sich als Autor bereits in der AJA profiliert und bewährt hatte. Parallel zu den Bezirksverbänden des Schriftstellerverbandes verfügte jeder Bezirk der DDR über eine Arbeitsgemeinschaft Junger Autoren, mit Ausnahme der Bezirke Gera und Suhl, die einen gemeinsamen Bezirksverband und eine gemeinsame AJA bildeten. In Berlin bestanden zwei Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren.

Die Arbeit der AJA wurde von der Nachwuchsabteilung (auch: Abteilung zur Förderung des Nachwuchses) beim Zentralsekretariat des Schriftstellerverbandes in Berlin angeleitet und organisiert. Die Nachwuchsabteilung entschied in Abstimmung mit der AJA-Leitung über die Gewährung von Stipendien, Freistellungen und über die Delegierung zum Studium an das Literaturinstitut „Johannes R. Becher“ in Leipzig. Übergeordnete Aspekte der literarischen Nachwuchsförderung oblagen der ehrenamtlich arbeitenden Nachwuchskommission des Schriftstellerverbandes, die in der Regel vierteljährlich zusammentrat und in der die AJA-Leiter qua Amt über Sitz und Stimme verfügten.

Da sich dieses Modell der Nachwuchsförderung nicht bewährte, wurden die Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren auf Beschluss des VII. Schriftstellerkongresses aufgelöst und 1974 durch Wiedereinführung der Kandidatur ersetzt.