Forderungsbesichertes Wertpapier
Ein forderungsbesichertes Wertpapier (englisch asset-backed security, ABS) ist ein Finanzinvestment, bei dem die Zahlungsansprüche des Inhabers durch einen Bestand an Forderungen besichert werden. ABS zählen zu den strukturierten Finanzprodukten. Viele ABS sind durch Bankkreditforderungen besichert; grundsätzlich können aber auch Kreditkartenforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von Unternehmen, Forderungen aus Leasingverträgen und weitere Einkommen generierende Vermögenswerte als Sicherheiten fungieren.
Zins- und Tilgungszahlungen an den Inhaber des Papiers werden aus den durch die zugrundeliegenden Forderungen generierten Zahlungsströmen (wie z. B. den Zins- und Tilgungszahlungen von Krediten) finanziert. Weitere Sicherheiten können eingeräumt werden, indem sich Forderungsverkäufer oder Dritte zur (teilweisen) Übernahme von Zahlungsausfällen verpflichten.
Emittent der ABS ist üblicherweise eine Zweckgesellschaft (englisch special purpose vehicle, kurz SPV), die Forderungen eines oder mehrerer Gläubiger erwirbt, zu Wertpapieren verbrieft, von einer Ratingagentur bewerten lässt und auf dem Kapitalmarkt anbietet. Der für die Wertpapiere erzielte Preis wird als Kaufpreis an den Forderungsverkäufer ausgezahlt. Für ihre Dienstleistungen erhebt die Zweckgesellschaft Gebühren.[1]
Forderungsverkäufer sind in der Regel Banken, aber auch Unternehmen, die so Teile ihrer Kredit- bzw. Handelsforderungen handelbar machen, um sich zu refinanzieren. Die Verwaltung der verkauften Forderungen (also z. B. Überwachung und Inkasso der Kredite) verbleibt oft beim Forderungsverkäufer, kann aber auch an einen sogenannten Servicer ausgelagert werden.[2]
Käufer von ABS sind überwiegend institutionelle Investoren, d. h. Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften (z. B. Pensionsfonds), aber auch Unternehmen und Hedgefonds. Privatanleger können nur indirekt über entsprechende Fonds in ABS investieren.[2]
Funktionsweise
Forderungsbesicherte Wertpapiere können nach der True-Sale- oder Synthetic-Sale-Methode verbrieft werden.
Typen
Fast alle Forderungsarten können die Basis für forderungsbesicherte Wertpapiere bilden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Übertragbarkeit der rechtlichen Forderungsinhaberschaft, die Generierung von regelmäßigem und zuordnungsfähigem Zahlungsfluss sowie historische Performancedaten. Vorzugsweise werden in den Pool Finanzaktiva mit durchschnittlichem Bonitätsrisiko und einer Laufzeit von mehr als einem Jahr eingebracht und durch Diversifizierung und Übersicherung auf ein sehr gutes Bonitätsrisiko hochgestuft. Vornehmlich handelt es sich dabei um Forderungen aus Krediten, Hochzinsanleihen, Hypotheken, Kreditkartengeschäften, Lizenz- und Franchisegeschäften, anderen Vermögensgegenständen, Leasingverträgen sowie Lieferungen und Leistungen.
Der Begriff asset-backed security wird im Fachjargon sowohl als Oberbegriff verstanden als auch als eine konkrete Produktgruppe. So wird wie folgt unterschieden:
- Forderungsbesichertes Wertpapier (asset-backed security, ABS)
- Besichertes Geldmarktpapier (englisch asset-backed commercial paper, ABCP)1
- Hypothekenbesichertes Wertpapier (englisch mortgage-backed security, MBS)
- mit Hypotheken aus Wohnimmobilien (Residential MBS, RMBS)
- mit Hypotheken aus gewerblichen Immobilien (Commercial MBS, CMBS)
- Collateralized Debt Obligation (CDO)
Wesen
Mit einer Transaktion forderungsbesicherter Wertpapiere werden handelbare Wertpapiere emittiert, die aufgrund der Diversifikation des zugrundeliegenden Risikos dem Anleger ein geringeres Risiko versprechen. Laut Deutscher Bundesbank „veräußert ein Kreditinstitut Teile seines Forderungsbestandes an eine eigens für eine bestimmte oder eine Mehrzahl solcher Transaktionen gegründete Gesellschaft, die sich ihrerseits durch die Emission von Wertpapieren, den asset-backed security (ABS), refinanziert.“[3]
Zusätzliche Risikoverbesserung
Eine weitere Risikominderung entsteht aus zusätzlichen Sicherungen (englisch
), welche die Transaktion absichern oder das Rating verbessern. Rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Formen sind die Übersicherung (englisch
), bei der das aus den Forderungen resultierende Vermögen den Nominalwert der emittierten Wertpapiere übersteigt, die Aufteilung der forderungsbesicherten Wertpapiere in vor- und nachrangige Tranchen (Subordination) und die Einrichtung eines Reservekontos (englisch
), auf dem Zahlungsüberschüsse deponiert werden. Alternativ kann der Forderungspool mit einem „Cash-Abschlag“ (Discount) an die Zweckgesellschaft übertragen werden oder eine Garantie durch den Forderungsverkäufer, eine verbundene Gesellschaft oder einen außenstehenden Dritten, zum Beispiel eine Kreditversicherung, erfolgen. Forderungsausfälle des Forderungspools werden durch diese Sicherheitsmechanismen abgefangen. Neben diesen Ausfallsicherungen werden auch Liquiditätsfazilitäten eingesetzt, die nur auf Grund von Marktstörungen oder Liquiditätsengpässen gezogen werden. Gängig ist die Bildung einer Liquiditätsreserve durch eine „Back-Up“-Linie. Häufig werden mehrere Sicherungsformen kombiniert. Ziel ist, eine vernünftige Abwägung zwischen Ratingverbesserung und Kostenerhöhung zu treffen.
Vor- und Nachteile der Transaktion für eine Bank als Forderungsverkäufer
Schaffung liquider Mittel
Den Gegenwert der verkauften Forderungen erhält die Bank als liquide Mittel und kann diese nun gewinnbringend einsetzen. Zum einen kann sie diese nutzen, um Verbindlichkeiten abzubauen. Damit erreicht sie eine Verkürzung der Bilanz und die Erhöhung der Eigenkapitalquote. Durch den bilanzwirksamen Verkauf verbessert sie zudem ihr Rating und erreicht so sinkende Refinanzierungskosten. Der Mittelzufluss kann auch in ertragreichere Produkte reinvestiert werden.
Die Kapitalkosten einer über forderungsbesicherte Wertpapiere finanzierten Investition sind niedriger als bei der traditionellen Fremdfinanzierung. Grund dafür ist die mit dem „true sale“ erreichte Unabhängigkeit der Bonität des abgetrennten Forderungspools von der des veräußernden Kreditinstitutes. Mit dem Verkauf der Forderungen wird auch das Ausfallrisiko auf die Zweckgesellschaft übertragen. Die regulatorische Eigenkapitalentlastung, die mit diesem Risikotransfer einhergeht, ist der wichtigste Grund für den Einsatz forderungsbesicherter Wertpapiere. Für die verkauften Kredite muss die Bank in Abhängigkeit vom Sicherungsgeber weniger oder gar kein haftendes Eigenkapital vorhalten.
Hoher Aufwand
Nachteile von Transaktionen forderungsbesicherter Wertpapiere resultieren vor allem aus der komplizierten Konstruktion und den damit verbundenen Kosten. Für eine kostendeckende Funktionsweise müssen die Zinserträge der Kredite ausreichen, um die Kapitalmarktzinsen an die Investoren sowie die Kosten der Transaktion zu decken. Beim Verkauf gehen der Bank natürlich zudem die Zinserträge der verkauften Kredite verloren. Bedingung für die angestrebte Eigenkapitalentlastung ist ein sogenannter „clean break“: Der Bank darf aus den verkauften Forderungen keinerlei Ausfallrisiko mehr erwachsen, wenn die Kreditschuldner insolvent werden.
Transaktionen forderungsbesicherter Wertpapiere verursachen einmalige und laufende Kosten, wobei der Fixkostenanteil sehr hoch ist. Erst bei einem hohen Kapitalbedarf sind ABS wirtschaftlich.
Aktivierungspflicht der Forderungen bei der Zweckgesellschaft
Um für alle Parteien die gewünschten positiven Aspekte zu erzielen, ist Voraussetzung, dass die Forderungen in das Vermögen der Zweckgesellschaft übertragen werden und damit das Kreditrisiko der Forderungen vom Kreditrisiko des verkaufenden Unternehmens (Originator) sauber getrennt ist. Konsequenterweise wird mit dieser Handhabung sichergestellt, dass die forderungskaufende Zweckgesellschaft nicht zum Konsolidierungskreis des Originators gehört und somit die Aktivierungspflicht der Forderungen bei der Zweckgesellschaft angesiedelt wird.
Steuer- und handelsrechtliche Vorteile
Vorteile sind aus dem deutschen Handels- und Steuerrecht erzielbar: Statt eines tatsächlichen Verkaufs wird nur das Kreditrisiko mittels eines Credit Default Swap abgegeben. Damit entfällt die Gewerbesteuerpflicht der Zinseinnahmen der Zweckgesellschaft.
Aufsichtsrechtliche Vorteile
Das deutsche Aufsichtsrecht bot bis Inkrafttreten von Basel II Anreize für die Verwendung von forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS). Ausfallrisiken müssen mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Unterlegung kann durch die Verbriefung von Forderungen mit guter Bonität deutlich reduziert werden. Diesen Vorgang nennt man auch Regulierungsarbitrage. Aufsichtsbehörden erkennen die Verschiebung von Kreditforderungen aus dem Bestand des Originators auf die Zweckgesellschaft nur dann an, wenn der Risikotransfer tatsächlich stattfindet (englisch
). Das heißt, dass der Originator dann nicht weiter dafür haftet, dass die Forderungen erfüllt werden.
Siehe auch
Literatur
- Bär, H. P. (2000): Asset Securitisation – Die Verbriefung von Finanzaktiven als innovative Finanzierungstechnik und neue Herausforderung für Banken. 3., unveränd. Auflage, Haupt, Bern et al.
- Paul, S. (2001): Asset Backed Securities. in: Gerke, W./Steiner, M. (Hrsg.), Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens, 3. Aufl., Schäffer-Poeschel: Stuttgart, S. 126–133.
- Bund, S. (2000): Asset Securitisation – Anwendbarkeit und Einsatzmöglichkeiten in deutschen Universalkreditinstituten. Hohenheim.
- Arbeitskreis “Finanzierung” der Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (1992): Asset Backed Securities – ein neues Finanzierungsinstrument für deutsche Unternehmen ? in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Jg. 44, S. 495–530.
- Schmeisser, W. / Leonhardt, M. (2006): Asset-Backed-Securities-Transaktionen als Finanzierungsalternative für den deutschen Mittelstand. 1. Auflage, München und Mering.
Weblinks
- Grafische Darstellung der Entwicklung eines CDO (englisch, Adobe Flash)
- Joshua Coval, Jakub Jurek, Erik Stafford: The Economics of Structured Finance (PDF-Datei; 354 kB)
- Was sind ABS-Papiere? Video von der DW (Deutsche Welle)
Einzelnachweise
- ↑ Matthias Mock, Jan Paul Zimmermann: Asset Backed Securities und die Subprime-Krise. (PDF) Aktueller Begriff. Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, 17. Oktober 2008, abgerufen am 16. August 2021.
- ↑ a b Stefan Ricken: Verbriefung von Krediten und Forderungen in Deutschland. Betriebswirtschaftliche Handlungshilfen. Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2008, ISBN 978-3-86593-094-1.
- ↑ Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Juli 1997.