Auwald bei Westheim
Auwald bei Westheim
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Topographische Karte | ||
Lage | südwestlich von Westheim | |
Fläche | 50,23 | |
Geographische Lage | 49° 0′ N, 10° 38′ O | |
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Einrichtungsdatum | 1979 | |
Verwaltung | Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen |
Der Auwald bei Westheim ist ein Naturschutzgebiet sowie FFH-Gebiet[1] südwestlich der mittelfränkischen Gemeinde Westheim in Bayern.
Mit 50,23 Hektar ist es der größte zusammenhängende Auwaldbereich im südlichen Mittelfranken.[2] Das Gebiet liegt größtenteils im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen; lediglich 0,06 Hektar liegen im schwäbischen Landkreis Donau-Ries.[3] Im Auwald befindet sich der westlichste Punkt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.
Der Auwald bildet ein geschlossenes Feuchtwaldgebiet, das von Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwäldern geprägt ist.[4] Unter anderem sind Eschen, Erlen, Moorbirken, Sumpfdotterblumen und Flatterulmen heimisch.[4] Ein kleines Gewässer und Nasswiesen sind die Heimat einer großen Artenvielfalt von Spechten, Fledermäusen, Kleinsäugern, Käfern und Tagfaltern. Zu den reichlich vorhandenen Vogelarten gehören Schwarzspechte, Hohltauben und Pirole.[4] Das Naturschutzgebiet wurde 1979 ausgewiesen.
Der Wald wird von dem kleinen Weihergraben durchflossen. In seinem Bereich liegen die Bodendenkmäler eines hallstattzeitlichen Grabhügelfelds und mittelalterlichen Burgstalles sowie eines vermutlich verebneten Grabhügels aus vorgeschichtlicher Zeit.[5]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ NATURA 2000 Bayern – Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele (PDF; 30 kB)
- ↑ Allgemeines Ministerialblatt (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 336 kB) vom 15. Oktober 2001 Nr. 62a-8645.4-2001/2
- ↑ Grüne Liste der Naturschutzgebiete in Mittelfranken (PDF; 65 kB), Bayerisches Landesamt für Umwelt, Seite 4
- ↑ a b c Naturschutzgebiet 43 -Auwald bei Westheim, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Regierung von Mittelfranken. Abgerufen am 13. Oktober 2012
- ↑ Denkmalliste: hier (PDF; 333 kB) nachzulesen, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Abgerufen am 13. Oktober 2012