Beamtenstaat

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Der Begriff Beamtenstaat ist eine polemische Bezeichnung für einen Staat, in dem der politische und gesellschaftliche Einfluss von Amtsträgern tatsächlich oder scheinbar wesentlich größer ist, als das der Bevölkerungsanteil und die Zuständigkeit für hoheitlichen Aufgaben alleine ergeben bzw. legitimieren würde. Ein tatsächlicher Beamtenstaat zeichnet sich durch ein hohes Maß an Bürokratie und im Besonderen Amtswillkür aus. Nicht zwangsläufig, aber sehr typisch für einen Beamtenstaat, ist weiter ein den tatsächlichen Bevölkerungsanteil weit übersteigender Anteil von Beamten unter den politischen Volksvertretern.

Bekannte Sonderformen des Beamtenstaats sind Polizeistaat und Militärstaat, die im Extrem zur Diktatur bzw. Militärdiktatur werden.[1]

Im Beamtenstaat werden demokratische Strukturen unterwandert, indem das dreigliedrige System der staatlichen Gewaltenteilung, also die Legislative, Exekutive und Judikative, der Bevölkerungsminderheit des Beamtentums untersteht oder zumindest von ihr beeinflusst wird. Diese Einflussnahme dient insbesondere der Lobby des eigenen Berufsstandes.[1]

Die Politiklandschaft in Deutschland steht in diesem Zusammenhang in der Kritik, da schätzungsweise jeder dritte Politiker selbst Beamter ist oder es zuvor war. Etwa 40 Prozent der Bundestagsabgeordneten beispielsweise entstammen dem öffentlichen Dienst.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise