Benutzer:AKor4711/bla

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Nach Recherchen des ZDF-Magazins Frontal 21 bestätigt ein Regierungspapier aus dem Jahr 2011, dass 207 US-Unternehmen, u.a auch Booz Allen Hamilton, Inc., von der Bundesregierung mit Sonderrechten ausgestattet wurden, um in Deutschland Spionagetätigkeiten auszuüben. Es werden dazu offiziell Datenspezialisten für Überwachungsarbeit in Deutschland gesucht, die PRISM beherrschen.[1][2] Die Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die Unternehmen „Lockheed Martin Integrated Systems, Inc.“ und „Booz Allen Hamilton, Inc.“ kann im Bundesgesetzblatt 2009, Nr. 4 vom 12. Februar 2009 (Nr. DOCPER-AS-61-02, Nr. DOCPER-AS-39-11) nachgelesen werden. Rechtsgrundlage für die Vereinbarung war Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.[3][1]

Verbalnoten zu Ausnahmeregelungen und Vergünstigungen von US-Unternehmen nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die analytische Tätigkeiten in Deutschland ausführen, sind seit dem 24. Juli 2001 bekannt. 266 dieser Verbalnoten wurden seither fortlaufend bis ins Jahr 2012 ausgesprochen.[4][5][1][2] In der Drucksache 17/5586 „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) et.al.“ vom 14. April 2011 bestätigte die Bundesregierung, dass im Zeitraum Januar 2005 bis Februar 2011 292 US-Unternehmen Vergünstigungen auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut eingeräumt wurden. Bei den Vergünstigungen handelt es sich um Befreiungen von den deutschen Vorschriften über die Ausübung von Handel und Gewerbe, ausgenommen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts, zugunsten der Unternehmen. In der Drucksache wird auch folgende Frage zum NATO-Truppenstatut beantwortet:[6]

„Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass die Tätigkeiten dieser Unternehmen sich nicht auf militärische Dienstleistungen erstrecken, die mit dem Auftrag der NATO in Deutschland nichts zu tun haben?“

Fragetext der Kleinen Anfrage

„Wie in der Antwort zu Frage 14 näher erläutert wird, kommt es für die Anwendung des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens nicht darauf an, ob die Aktivitäten in einem Zusammenhang mit den Aufgaben der NATO stehen. Entsprechendes gilt für die Aktivitäten der Unternehmen, die für die Stationierungsstreitkräfte in Deutschland arbeiten.“

Antwort der Bundesregierung

  1. a b c Spionage: Offiziell erlaubt. In: Heute Online. 31. Juli 2013. Archiviert vom Original am 22. August 2013. Abgerufen am 1. August 2013.
  2. a b Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung zu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 29. Juni 2001 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik Deutschland stationieren Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind. (PDF; 60 KB) In: Bundesgesetzblatt. S. 1540-1542. 3. November 2003. Abgerufen am 11. August 2013.
  3. Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die Unternehmen „Lockheed Martin Integrated Systems, Inc.“ und „Booz Allen Hamilton, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-61-02, Nr. DOCPER-AS-39-11) (PDF; 132 KB) In: Bundesgesetzblatt. S. 110-112. 12. Februar 2009. Abgerufen am 11. August 2013.
  4. Peter Carstens: Geheimdienste: „No-Spy-Abkommen“ nimmt Form an. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 13. August 2013. Archiviert vom Original am 11. August 2013. Abgerufen am 11. August 2013.
  5. Googlesuche im Bundesgesetzblatt nach "Verbalnote Artikel 72 Absatz 4 Nato Analytische Tätigkeiten", vom 14. August 2013
  6. bundestag.de: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/5279 –, vom 14. April 2011

Nachrichtendienstliche Tätigkeiten von US-Unternehmen

  • eine sauber bequellte Zusammenstellung der Dokumente: Definition der Tätigkeiten[Verbalnote (Rahmenvereinbarung von 2001)]; Art der Vereinfachungen und Begünstigungen[Nato-Truppenstatut mit Zusatzvereinbarung (§72 Absatz 4)]; BAH[Verbalnote-BAH]; Erweiterung auf Subunternehmen[Verbalnote (Ergänzung zur Rahmenvereinbarung von 2003)]; Antwort der BuReg auf die Anfrage der Linken von 2011 inkl. Antwort der BuReg
  • danach kennt der Leser die Basis, auf die sich Frontal21 bezieht
  • Zum Schluß der Rest von: Anfang August 2013 wurde eine weitere Verbalnote von 1968[bei Foschepoth] seitens der Bundesregierung aufgekündigt, in welcher den USA abd und def zugestanden wurden.[Verbalnote-Kündigung] Merkel erklärte hierzu, dass seitens der USA bereits seit den Neunziger Jahren nicht mehr von diesen Sonderrechten Gebrauch gemacht worden wäre.[Merkel-Sommerpressekonferenz] Ergänzend berichtete Merkel von einer Anfrage der USA, ein Abkommen mit GER treffen zu wollen, welches die gegenseitige Spionage regeln und begrenzen soll. Ähnliche Vereinbarungen möchte die BuReg mit den EU-Staaten treffen.[Merkel-Sommerpressekonferenz][FAZ]
-mmn- sollten wir auch die Abschnittsüberschrift von "Analytische ..." auf "Nachrichtendienstliche ..." ändern, denn die Quellen dazu haben wir (inkl. der Quelle zur Unterscheidung der Tätigkeitsarten)


Vorschlag von Este

Gemäß Artikel 72 Abs.4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut können nichtdeutsche Unternehmen wirtschaftlichen Charakters u.a. Befreiung von den deutschen Vorschriften über die Ausübung von Handel und Gewerbe erhalten. Diese Vergünstigungen sind von den USA auch für amerikanische Unternehmen in Anspruch genommen worden, die in Deutschland für das amerikanische Militär und das zivile Gefolge Dienstleistungen ausführen. Zu solchen Dienstleistungen gehören auch analytische Dienstleistungen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aktivitäten in einem Zusammenhang mit den Aufgaben der NATO stehen. Keines der Unternehmen erhält Befreiung von Steuern, Zöllen, usw.

Im Zeitraum Januar 2005 bis Februar 2011 wurden insgesamt 292 ausländischen Unternehmen aus den USA Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens gewährt (BT-Drs.17/5586 v. 14.4.2011). Analytische Dienstleistungen haben davon 207 Unternehmen ausgeführt, wobei darunter auch Prozessanalysen, Material-Vorbereitungsanalysen usw. fallen. Keinesfalls kann man daraus schließen, dass alle 207 Unternehmen mit Datenanalysen im Zusammenhang mit Spionagetätigkeit befasst sind oder waren.

Mit Verbalnote vom 25.11.2008 (BGBl. 2009 II S.110) hat die Bundesrepublik Deutschland einer Vereinbarung mit den USA zugestimmt, nach der den Unternehmen

Lockheed Martin Integrated Systems, Inc. vom 28.August 2008 bis zum 27.August 2011 und

Booz Allen Hamilton, Inc. vom 14.Agust 2008 bis zum 13.August 2011

Befreiungen und Vergünstigungen nach Art.72 NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen gewährt werden. Dies ist deshalb erwähnenswert, weil Booz Allen Hamilton, Inc. der letzte Arbeitgeber von Snowden war."


Nachtrag: Bei der von der Bundeskanzlerin in der Bundespressekonferenz am 19.7.2013 angesprochenen Verbalnote handelt es sich um die Verbalnote der Drei Mächte zum Erlöschen der allierten Vorbehaltsrechte. Diese wurde im Bulletin Nr.68/S.581 f vom 31.5.1968 veröffentlicht.