Bundesgesetzblatt (Deutschland)

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Bundesgesetzblatt (BGBl.) 23. Mai 1949, S. 1 mit dem Grundgesetz
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BGBl. 1990 I S. 1 im noch heute verwendeten Layout
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Gebundene Sammlung des Bundesgesetzblatts im Bundeskanzleramt, 2012

Das deutsche Bundesgesetzblatt (Abkürzung: BGBl.) ist das amtliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es dient vor allem zur Bekanntmachung von Bundesgesetzen und wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Bonn herausgegeben. Der zur DuMont Mediengruppe gehörende Bundesanzeiger Verlag sorgt für den Vertrieb.

Die Verkündung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt beendet das Gesetzgebungsverfahren. Sie ist eine formelle Voraussetzung für die Geltung des Gesetzes (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG). Wenn der Vertrauensschutz gewahrt wird, kann ein Gesetz ausnahmsweise auch rückwirkend gelten, also für einen Zeitraum vor seiner Verkündung.

Geschichte

Das Bundesgesetzblatt erscheint seit der Verkündung des Grundgesetzes (BGBl. 1949, S. 1) und ist damit Nachfolger des von 1871 bis 1945 herausgegebenen Reichsgesetzblattes. Seit 1951 wird es in zwei Teilen herausgegeben. Die Teile werden beim Zitieren von Fundstellen in römischen Ziffern angegeben, danach folgt ohne trennendes Komma die Seite.

Das Bundesgesetzblatt war für Ausgaben ab dem Jahr 1998 kostenfrei im Internet einsehbar, im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements standen alle Ausgaben seit 1949 zur Verfügung. Seit dem 22. April 2009 können alle Ausgaben kostenlos im Format PDF eingesehen, aber nur bei Nutzung bestimmter Software oder Kenntnis eines Passworts auch ausgedruckt werden.

Einzige amtliche Ausgabe des Bundesgesetzblatts ist – anders als beim Amtsblatt der Europäischen Union seit 2013[1] – weiterhin die gedruckte Ausgabe.

Nachdem die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF) behauptet hatte, dass die Online-Ausgabe des Bundesgesetzblatts nur kostenpflichtig durchsucht, gedruckt und kopiert werden könne[2], stellte sie im Dezember 2018 unter Inkaufnahme eines urheberrechtlichen Konflikts mit dem Bundesanzeiger Verlag ein eigenes Portal mit den Inhalten des Bundesgesetzblatts frei ins Internet.[3] Wenige Tage später gab die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekannt, dass die Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes ab 2022 nur noch elektronisch erfolgen solle. Dazu werde ein Bürgerportal eingerichtet. Zunächst müsse jedoch das Grundgesetz geändert und der Vertrag mit DuMont gekündigt werden.[4] Nach der Beschlussfassung im Bundeskabinett am 25. Mai 2022 ist die Einführung des digitalen Bundesgesetzblatts als alleinigem Verkündungsblatt des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen nunmehr für Januar 2023 vorgesehen.[5]

Teil I

Im Bundesgesetzblatt Teil I werden veröffentlicht:

Teil II

Die in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen werden im Bundesgesetzblatt Teil II verkündet. Daneben werden auch Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens veröffentlicht (ISSN 0341-1109).

Teil III

Daneben gibt es noch die Sammlung des Bundesrechts im Bundesgesetzblatt Teil III.

Im Rahmen einer Rechtsbereinigung für die Zeit vor dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages wurde seinerzeit das am 31. Dezember 1963 geltende Bundesrecht in – von Ausnahmen abgesehen – vollem Wortlaut festgestellt und im Bundesgesetzblatt Teil III abgedruckt. Vorschriften, die nicht nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I S. 437) ausgenommen waren, und Vorschriften, die nicht in die Sammlung aufgenommen wurden, sind danach am 31. Dezember 1968 außer Kraft getreten. Mittlerweile gibt es diese Unterreihe nur noch als E-Journal, womit auch keine ISSN mehr verfügbar ist.

Fundstellennachweise

Zusätzlich werden vom Bundesministerium der Justiz jährlich zum Stichtag 31. Dezember zwei Fundstellennachweise (FN) herausgegeben. Der FN A enthält das Bundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen, der FN B völkerrechtliche Vereinbarungen und die Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Bundesgesetzblatt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union
  2. Tatsächlich wird lediglich Drucken und direkte Textentnahme per Copy & Paste von einigen PDF-Readern per Passwort verhindert. Diverse PDF-Reader und die in Chrome und Firefox integrierten Reader ignorieren solche Sperren.
  3. dpa: Urheberrecht: Open Knowledge Foundation veröffentlicht alle Bundesgesetze. In: Heise Online. 10. Dezember 2018, abgerufen am 5. Januar 2019.
  4. Tilman Wittenhorst: Elektronische Gesetze: Offenes Bürgerportal soll Bundesgesetzblatt ablösen. In: Heise Online. 24. Dezember 2018, abgerufen am 5. Januar 2019.
  5. Digitales Bundesgesetzblatt vom Kabinett beschlossen. Bundesgesetzblatt soll zukünftig elektronisch im Internet veröffentlicht werden. In: Pressemitteilung. Bundesjustizministerium, 25. Mai 2022, abgerufen am 1. Juni 2022.
  6. Gemäß Art. 82 Absatz 1 Satz 1 GG. Zum Prozedere der Verkündung siehe auch § 60 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
  7. Vgl. Art. 82 Absatz 1 Satz 2 GG.