Benutzer:Altkatholik62/Einnahmepool

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Ein Einnahmepool (synonym auch Einnahmenpool oder Erlöspool) dient dazu, das unternehmerische Risiko beim Vermieten von Wirtschaftsgütern auf mehrere Risikoträger zu verteilen und um eine „faire“ Erlösverteilung zwischen mehreren Eigentümern zu bewirken. Dazu wird ein Poolvertrag, d. h. eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten, abgeschlossen.

Die Begriffe Einnahme, Erlös oder Umsatz bezeichnen in der Betriebswirtschaftslehre denjenigen Betrag, der einem Unternehmen (in Form von Geld oder Forderungen) zufließt, wenn es Dienstleistungen für Dritte ausführt oder wenn es Waren bzw. Erzeugnisse verkauft, vermietet oder verpachtet. Der Begriff des Erlöses wird zuweilen synonym mit Leistung verwendet.

Bei Einnahmepools geht es maßgeblich um zwei Risiken:

  • darum, das Risiko des Unvermietet-Seins (bei Immobilien heißt der analoge Begriff Leerstand-Risiko) zu verteilen. Dieses Risiko ist für den Eigentümer dann besonders drückend, wenn das unvermietete Wirtschaftsgut Kosten verursacht (Beispiele: unvermietetes Schiff verursacht Liegegebühren an einem Pier; unvermieteter Eisenbahnwaggon verursacht Mietkosten auf einem Abstellgleis), die ein vermietetes Wirtschaftsgut nicht verursacht. [1]
  • um ein Klumpenrisiko (im Bankwesen / Versicherungswesen bezeichnet man so die kumulative Häufung von Ausfallrisiken mit ähnlichen oder identischen Korrelationswerten (Kreditnehmer, Branchen, Regionen). Klumpenrisiken können die Risikotragfähigkeit oder -willigkeit eines Wirtschaftssubjekts übersteigen.

Außerdem geht es um das Risiko, einem Nachfrager z. B. aus logistischen Gründen nicht das gewünschte Wirtschaftsgut vermieten zu können (siehe Reedereibeispiel unten).

Vermieter, deren zu vermietendes Gut unvermietet ist, sind stets in der Versuchung, „um fast jeden Preis“ zu vermieten; es kann dann zu ruinöser Konkurrenz - bis hin zu einem Marktversagen - kommen. Ein Vermieter mit viel Eigenkapital kann versucht sein, weniger finanzkräftige Konkurrenten durch Dumping in die Insolvenz zu treiben (um einen Konkurrenten am Markt zu beseitigen oder um Teile aus der Konkursmasse unter Wert zu kaufen). Bei produzierten Gütern ist es relativ leicht, einen Dumpingpreis zu benennen; bei Mietpreisen ist es nicht möglich, denn jeder (noch so geringe) Mietpreis liefert einen Deckungsbeitrag.

Ein Einnahmepool bildet das nach, was größere Anbieter mittels Gesetz der großen Zahlen (und große Mieter mittels Cost-Average-Effekt) erreichen: sie tätigen Neuvermietungen (bzw. Mieter Neuanmietungen) einmal zu relativ hohen und beim nächstenmal zu relativ niedrigen Mietsätzen; daraus ergibt sich eine Durchschnittsmiete. Dies könnte man als „Revenue-Average-Effekt“ bezeichnen.

Ein kleiner Vermieter hat oft nicht die Finanzkraft oder Nervenstärke, eine Vermietung zu einem niedrigen Preis abzulehnen. Der Einnahmepool hat einen 'Revenue-Average-Effekt'.

Beispiele

Zwei Kinder würfeln je einmal und erhalten von einem Verwandten die Augenzahl auf dem Würfel in Euro z.B. als Taschengeld. Das kann z.B. dazu führen, dass eines der Kinder sechs und eines nur einen Euro erhält. Die beiden Kinder bilden einen Einnahmepool. 6 / 1 => 5 Euro Differenz => A zahlt B 2,50 Euro => beide haben 3,50 Euro.

5 / 1 => 4 Euro Differenz => A zahlt B 2,- Euro => beide haben 3,-

1 / 2 => 1 Euro Differenz => B zahlt A 0,50 Euro => beide haben 1,50

Wenn täglich einmal gewürfelt wird, ist die Attraktivität eines Einnahmepools nicht so hoch als wenn einmal monatlich um die 30fache Summe gewürfelt wird: bei täglichem Würfeln liegt der tatsächlich im Monat verfügbare Geldbetrag in der Nähe des Erwartungswertes (Erwartungswert bei einmaligem Würfeln sind 3,5 Augen bzw. Euro; die Erwartungssumme bei dreißigmaligem Würfeln ist also 105,- Euro). Bei wachsender Stichprobengröße konvergieren die Stichprobenmittelwerte in Richtung Erwartungswert.

Nutzenfunktion eines risikoaversen (risikoscheuen) Marktteilnehmers
CE – Sicherheitsäquivalent
E(U(W)) – Erwartungswert des Nutzens (erwarteter Nutzen) der unsicheren Auszahlung
E(W) – Erwartungswert der unsicheren Auszahlung
U(CE) – Nutzen des Sicherheitsäquivalents
U(E(W)) – Nutzen des Erwartungswerts der unsicheren Auszahlung
U(W0) – Nutzen der minimalen Auszahlung
U(W1) – Nutzen der maximalen Auszahlung
W0 – Minimale Auszahlung
W1 – Maximale Auszahlung
RP – Risikoprämie

Die Risikoaversion (Synonym: Risikoscheu) von Menschen ist typischerweise asymmetrisch. Ein Beispiel: wer 10.000 Euro auf dem Konto hat und am Spiel "Kopf = 5000 Euro plus; Zahl = 5000 Euro minus" teilnehmen kann, der wird dies in der Regel nicht tun (obwohl das Spiel 'fair' ist): das Risiko, seine Ersparnisse zu halbieren wiegt für die meisten Menschen schwerer als die Chance, seine Ersparnisse um 50 % zu erhöhen. Dieser Sachverhalt ist ein Anreiz, an einem Einnahmepool teilzunehmen.

Beispiel 1

Zwei KW werden in einen Einnahmepool eingebracht. Beide werden für 10,-/Tag vermietet.

KW"A" ist 2010 305 Tage, 2011 285 Tage und 2012 265 Tage vermietet.

KW"B" ist jeweils 10 Tage weniger vermietet (2010 295 Tage, 2011 275 Tage und 2012 255 Tage).

Eigentümer A nimmt 3050,- , 2850,- bzw. 2650,- ein.

Eigentümer B nimmt 2950,- , 2750,- bzw. 2550,- ein.

Die Einnahmedifferenz beträgt 100,- , 100,- Euro und 100,- Euro.

Derjenige der mehr eingenommen hat ("Mehreinnehmer ") zahlt die Hälfte dieses Differenz an den Mindereinnehmer (A zahlt in jedem der drei Jahre je 50,- an den B). Nach erfolgter Ausgleichzahlung (= Erfüllung des Poolvertrages) stehen also beide gleich da: beide haben 2010 3000,- , 2011 2800,- und 2012 2600,- eingenommen (und versteuern sie auch so).

Beide Poolpartner sind in ihrer Preispolitik völlig frei und brauchen diese dem anderen während des Jahres auch nicht offenzulegen oder sich dafür zu erklären.

Beispiel 2

Zwei KW werden in einen Einnahmepool eingebracht. A wird für 10,-/Tag vermietet ; B für 12,-/Tag. KW"A" ist genauso lange wie in Beispiel 1 vermietet.

KW"B" ist genauso lange wie in Beispiel 1 vermietet.

Eigentümer A nimmt 3050,- , 2850,- bzw. 2650,- ein.

Eigentümer B nimmt 3540,- , 3420,- bzw. 3060,- ein.

B nimmt in allen drei Jahren mehr ein; er zahlt 2010 490,- an A; 2011 570,-; 2012 B 510,-.

Nach Erfüllung des Poolvertrages haben (und versteuern) beide folgende (gleich hohe) Einnahmen: 2010 3295,- ; 2011 3135,- ; 2012 2905,-

Allgemeines

Typisch für Pools ist, dass die Einnahmen verstetigt werden. Das ist gerade dann wichtig, wenn der Eigentümer hohe Fixkosten hat (z. B. das vermietete Gut noch abbezahlen muss).

Im Extremfall hat einer der beiden keine Einnahmen; dann muss der andere die Hälfte seiner Einnahmen an ihn abgeben. Bei Pools mit mehr als zwei Teilnehmern sinkt dieses Risiko tendenziell (aber nicht immer: wenn zwei von drei Teilnehmern keine Einnahmen haben, bezahlt der Dritte zwei Drittel seiner Einnahmen aus: je ein Drittel an die beiden).

Eine Vermietung nach dem Taxistand-Prinzip (wer am längsten unvermietet wartet, wird als erster vermietet - analog First In – First Out - kann zufällig (oder nach einer großen Zahl von Ereignissen) zu einer gleichmäßigen Verteilung der Aufträge zwischen Anbietern führen; sie muss es aber nicht.

Beispiel: Unternehmen U hat 6 EKW eines bestimmten Typs im Bestand. Vier davon waren U-Eigentum, zwei das Eigentum eines Dritten, der U mit der Bewirtschaftung beauftragt hatte. Wenn ein Kunde drei solche EKW neu anmietet, ist eine faire Verteilung möglich: U vermietete 2 U-EKW und 1 Bewirtschafter-EKW. Wenn der Kunde 1,2,4 oder fünf Stück anmieten will, ist eine Gleichbehandlung nur möglich, wenn man einen Erlöspool aus den sechs Wagen bildet. Vier Sechstel der Erlöse (hier: Einnahmen aus Vermietung) aus dem Pool fließen der eva zu; zwei Sechstel dem Unternehmen, das die eva beauftragt hatte, diese zwei EKW für sie zu bewirtschaften.

Anmerkung: Es gibt eine Vielzahl verschiedener Güterwaggons, die für verschiedene Produkte ausgelegt sind und die untereinander nicht oder nur bedingt kompatibel sind.

Logistische Motive

Beispiel

Reeder HH und Reeder TT besitzen je ein baugleiches Frachtschiff. Das eine liegt, wenn es nicht vermietet ist, am Pier von HH in Hamburg; das andere liegt, wenn es nicht vermietet ist, am Pier von TT in Trälleborg.

Ein Kunde von Reeder HH fragt bei HH an, ob er ihm Wolle von Trälleborg nach Hamburg fahren könnte. Die Wolle soll in Hamburg gefärbt und veredelt werden; anschließend soll das Schiff sie nach Trälleborg zurücktransportieren. Wenn Reeder HH diesen Auftrag mit seinem Schiff durchführt, hat er zwei Leerfahrten (=> Kosten, Umweltbelastungen, Zeitverlust); wenn er für den Auftrag das Schiff von Reeder TT chartert, ist sein eigenes Schiff ungenutzt. Ein Ausweg aus diesem Dilemma ist es, wenn die Reeder HH Und TT einen Einnahmepool gründen: sie zahlen die Einnahmen, die sie mit genau diesem Schiff erzielten, in einen Einnahmepool; dessen Inhalt teilen sie 50:50 untereinander auf. Diese Einzahlung kann real erfolgen oder virtuell zu Berechnungszwecken (der "besser Dastehende" zahlt nach der Berechnung dem Anderen den diesem zustehenden Betrag).

Alternativen ?

Zwei oder mehr Beteiligte könnten alternativ für bestimmte zu vermietende Güter (egal ob diese in ihrem Eigentum oder in ihrer Verwaltung stehen) folgende Vereinbarung treffen: Wir vereinbaren, für die Güter XYZ keine eigenen Vermietungsaktivitäten durchzuführen, sondern einer gemeinsamen Gesellschaft die Vermietung zu übertragen. Dies hat verglichen mit einem Einnahmepool mehrere (potentielle oder tatsächliche) Nachteile:

  • die Vermietungsgesellschaft (VG) muss eine einigermaßen stringente Mietpreispolitik praktizieren. Auf eine solche müssen die Beteiligten sich ständig einigen; wenn ihnen dies nicht gelingt, ist die VG vom Auseinanderbrechen bedroht.
  • wenn ein Poolteilnehmer billiger oder teurer zur Miete anbietet als ein anderer, senkt dies das Risiko des Gesamtpools. Eine VG dagegen läuft Gefahr, bei einer Hochpreispolitik zu wenig zu vermieten bzw. bei einer Niedrigpreispolitik zu wenig einzunehmen.

In einem Pool dagegen kann jeder seine eigene Preispolitik praktizieren

Fairness

Ein großes Unternehmen ("U") vermietete 1899 bis 2002 Kesselwagen (KW) und andere Güterwaggons. Diese waren teils Eigentum von U; teils waren sie Eigentum von Privatleuten oder Unternehmen, die U beauftragt hatten, ihre KW für sie zu bewirtschaften (Vermieten, Wartung / warten lassen; TÜV-Termine einhalten; KW versichern u.v.m). Die faire Abwicklung eines solchen Geschäfts setzt voraus, dass U seine eigenen EKW bei der Vermietung genauso behandelte wie ihre eigenen. Mehr noch: ein Eigentümer eines KW wird diesen wohl nur dann in die Verwaltung eines Dritten geben, wenn er sicher sein kann, dass dieser Verwalter seinen KW über die gesamte Vertrags- bzw. Verwaltungslaufzeit gleich behandeln wird wie seine(n) eigenen. Dies ist letztlich nur mittels Einnahmepool zu erreichen.

Vergleich mit Versicherungen

Unterschiede Einnahmepool / Versicherung

Bei einem Einnahmepool ist vorher nicht klar, wer der Geber und wer der Nehmer ist. Es ist die Regel, dass einer der beiden etwas zahlt (und der Ausnahmefall, dass keiner der beiden etwas zahlt).

Bei einem Schadensfall bekommt ein Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe - egal wie gut es seinem Versicherungsgeber wirtschaftlich geht. Bei einem Einnahmepool ist es anders: ein Poolteilnehmer, der sein Wirtschaftsgut in einem Jahr überhaupt nicht vermietet hat, bekommt z. B. gar nichts, wenn der andere Poolteilnehmer ebenfalls überhaupt nicht vermietet hat.

Gemeinsamkeit

Ein Einnahmepool ist ein Nullsummenspiel: der Vorteil des einen ist der Nachteil des anderen. Das ist zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber ähnlich.

  1. Beispiel: ein vermieteter KW bringt 10,- / Tag ein; ein unvermieteter kostet 2,-/ Standgebühr. Der Vermieter steht dann vor der Entscheidung '12,-/Tag haben oder nicht haben'