Benutzer:C.R.Brossmann, Lindenfels(Hessen)/Corona Krise

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Definition

[4.Mai 2020]

Die Corona-Krise wurde nach dem neuartigen bis Nov 2019 unbekannten Coronavirus SARS-CoV-2 benannt, das angeblich jedoch erst im Dez 2019 nachgewiesen werden konnte. Sie wurde durch das weltweit gelenkte Medieninteresse ausgelöst und gesteuert, in dessen Folge in nahezu allen Ländern weitreichende Grundrechtseinschränkungen unter Mißachtung der UN-Charta der Menschenrecht mit weitreichende verfassungsrechtlichen Folgen erlassen wurden.

Am 30. Januar 2020 wurde die weltweite Pandemie durch die WHO im Auftrag des Weltwirtschaftsforum ausgerufen. Erst am 31. März 2020 warnte die Europäische Kommission vor unverhältnismäßigen politischen Maßnahmen als Reaktion auf die Pandemie, nachdem in In Ungarn am 30. März 2020 ein Notstandsgesetz verabschiedete wurde das dem amtierenden Ministerpräsident umfangreiche Sondervollmachten auf Dauer ermöglicht.

Stand der Wissenschaften

[4.Mai 2020]

Der Historiker René Schlott hält die „Bereitwilligkeit, fast Willfährigkeit“ für besorgniserregend, mit der zeitweise Einschränkungen von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit oder Asylrecht – durch die bisher abgelehnte weitgehende Schließung der EU-Außengrenzen – hingenommen würden.

Der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit empfahl individuelle, an das jeweilige Gesundheitssystem und die Situation angepasste Maßnahmen und äußerte sich kritisch über mögliche Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbote, weil diese den sozialen Stress förderten, was ebenfalls Krankheiten oder auch Selbstmorde auslösen könne.

Der Epidemiologen John Ioannidis wird zitiert mit seiner Warnung vor den „potenziell ungeheuren sozialen und finanziellen“, damit auch gesundheitlichen Konsequenzen der Unterbrechung von Kontakten und Wirtschaftsbeziehungen. Je nach Szenario könnten diese möglicherweise viel gravierender sein als die direkten Folgen des Virus.

Laut herrschender Expertenmeinung den müssen erneut Stand 4. Mai 2020 Kosten gegen Nutzen abgewogen werden, die insbesondere im Fall von Schulschließungen zu negativen Ergebnissen führen.

Eine erste Metastudie der WHO von 2011 beschrieb, dass das Händewaschen bei Kindern und/oder das Tragen von OP- bzw. N95-Masken nachweisliche Effekte hat, die Wirkung von Zugangskontrollen oder sozialer Distanzierung aber nicht belegt werden konnte.

Aktuelle Beschreibung

Ursache und Auslösung

Am 30. Januar 2020 wurde die weltweite Pandemie durch die WHO im Auftrag des Weltwirtschaftsforum ausgerufen. Erst am 31. März 2020 warnte die Europäische Kommission vor unverhältnismäßigen politischen Maßnahmen als Reaktion auf die Pandemie, nachdem in In Ungarn am 30. März 2020 ein Notstandsgesetz verabschiedete wurde das dem amtierenden Ministerpräsident umfangreiche Sondervollmachten auf Dauer ermöglicht.

Ablauf

Die Definition der Phasen geht mit leichten Änderungen auf das DIRZ-Gutachen [1] zurück.

Vorbereitungsphase

Diese damit verbunden Erkrankung war erstmals im Dezember 2019 in der Wuhan (China) eine Millionestadt mit High-tect-Firmen der Provinz Hubei medienwirksam verbreitet geworden.

Über die Vorbereitung für Europa ist offiziell nur sehr wenig bekannt. Als gesichert kann angenommen werden, dass auf dem Weltwirtschaftsforum vom 24. bis 27. Januar 2020 in Davos die letzten Einzelheiten über den Ablauf in Europa bewußt ohne den U.S. Präsidenten und seine Delegation besprochen wurden.

1. Phase vor dem 10. Februar 2020

Um einer Ausbreitung in Staaten ohne leistungsfähige Gesundheitssysteme entgegenzuwirken, rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 die internationale Gesundheitsnotlage aus. Ab dem 28. Februar 2020 schätzte die WHO in ihren Berichten das Risiko auf globaler Ebene als „sehr hoch“ ein (englisch WHO risk assessment, global level: very high), zuvor als „hoch“. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zu einer Pandemie, der ersten seit der Pandemie H1N1 2009/10.

Mit der Verabschiedung der Überarbeiteten Bundesinfekionschutzgesetzes waren erstmalig weitreichenden Grundrechtseinschränkungen möglich. Überschattet wurden diese Gesetzreform durch die Ereignisse nach der Landtagswahl in Thüringen die mit einem Patt zwischen den beiden gesellschaftlichen Flügeln CDU/AfD/FDP einerseits DieLinke/SPD(Doie Grünen andereseits, geführt hatte.

2. Phase ab 13. März 2020

Der Hessische Ministerpräsident Voller Bouffier verfasste am Abend des 13. März 2020 eine erste Corona-Verordnung auf Grundlage des Bundesinfekionschutzgesetzes mit weitreichenden Grundrechtseinschränkungen, die er erst am folgenden Tag, Samstag den 14.März 2020 mit dem Hessische Minister für Gesundheit und Soziales Kai Klose(Die Gruenen) abstimmte.

3. Phase ab 27.März 20208

Mit dem am 27. März 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite trat die 3, Phase ein.

Das Bundesgesundheitsministerium wurde ermächtigt, bundesweit und ohne Zustimmung des Bundesrates Anordnungen im (normalerweise föderalen) Gesundheitswesen zu treffen, solange der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Diese Feststellung war bereits am 25. März erfolgt. Für entsprechende Feststellungen auf Landesebene siehe die Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen.[1]

4. Phase ab 26.April ab

Die wurde mit dem Interview des Präsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Schäuble mit der Bild-Zeitung, veröffentlicht am Sonntag den 26.April auf Bild.de eingeleitet.

Erörterung von Einzelaspekten

Politik

[Textabschnitt wird noch erstellt]

Recht und Gesellschaft

[Textabschnitt wird noch erstellt]

Wirtschaft

[Textabschnitt wird noch erstellt]

Bildung und Wissenschaften

[Textabschnitt wird noch erstellt]

Kunst und Kultur

[Textabschnitt wird noch erstellt]

Aktuelle Entwicklungen

[Textabschnitt wird noch erstellt]

Zusammenfassende Fazite

Eine Erkenntnis aus dem DIRZ-Gutachen [1] waren

"Das Ziel der Planung und Durchführung Maßnahmen „Putsch von Oben“waren offenbar :

1. nicht die Grundrechte dauerhaft auszusetzen bzw. den Staatsbürger vorzuenthalten,

sondern diese neu und flexibel zu deuten und interpretieren verbunden mit

2. einem allumfassender Paradigmenwechsel von einer pluralistischen demokratische liberalen Gesellschaft hin zu einer noch stärker als bisher „gelenkten Demokratie“

3. eine Grundordnung, die die äußere Hülle zunächst weiterhin belässt, jedoch klarer(Wieder) hierarchisch ausgerichtet ist

4. Strukturen und Randbedingungen zu schaffen, die eine Lenkung der Gesellschaft schnelle und flexibler möglich macht.

Das Gutachten stützte sich auf:

  • aktuelle umfangreiche wissenschaftliche Recherchen
  • veröffentlichte Gutachtermeinungen zur „Coronakrise“ im Internet (veröffentlicht in sozialen Medien, Facebook, YouTube)
  • aktuelle Medienberichterstattung BildZeitung(Printausgabe). ARD,, ZDF, Deutschklandfunk, soziale Medien (z:B. Facebook: Freie Medien
  • Das Verfahren der Grundrechtssbeschwerde und Normenkontrollklagen vor dem Bundesverfassungsgericht von RA Beate Bahner aus Heidelberg Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu dem o.g. Normenkontrollverfahren vom 11.03.20

Die erste Hälfte des Monats Mai 2020 wird die Erkenntnis bringen, ob die Coronakrise und „Putsch von Oben“ ein Ziel hatten, das dem Gesamten Deutschen Volk nutzen oder schaden sollte.

Der gesamte Monats Mai 2020 wird entscheidend, ob die demokratischen oder obrigkeitshörige Kräfte die Oberhand behalten werden. Dies nicht gemeint im militärischen Sinne.

Entscheidend wird sein, wer die Deutungshoheit bis Ende Mai 2020 über die Vorgänge erlangt.

Weblinks

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie_in_Deutschland
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie
  3. Bundesinfekionschutzgesetzes

Einzelnachweise

  1. Gutachten des Deutschen Institut für Rechtssicherheit, DIRZ Mai 2020
  2. Datenbank des DIRZ, Stand 4. Mai 2020