Benutzer:Ca$e/SG

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Berechtigterweise fragt z.B. Henriette Fiebig danach „mit welcher Motivation, welchen Ansprüchen, welchen Zielen etc. die Kandidaten an diese Aufgabe herangehen“ ([1]); derartige Fragen sind offensichtlich auch ob der erheblichen Reputationsprobleme der Entscheidungsinstanz SG besonders dringlich.

Akzeptanz- und Rezeptionsprobleme

In Zählen drückt sich dies - nach m.E. durchaus noch optimistischer Lesart - etwa so aus, dass die vom SG bediente „Funktion“ „nur rund 20% der „Meta-Community“ für wirklich sinnvoll erachteten“ ([2]) – jedenfalls im bisherigen Modus. Für den prinzipiellen „Erhalt“ des SG stimmten bekanntlich zuletzt um 1,4 % weniger als zumindest die absolute Mehrheit erreicht hätte ([3]). Das ist mehr als problematisch; wie z.B. Rosentod (und zustimmend Complex) formulierten: „Eine Institution wie das Schiedsgericht sollte jederzeit 2/3 Zustimmung erreichen, um eine ausreichende Legitimation zu haben.“

Die rund 20% nenne ich zudem deshalb „noch optimistisch“, weil selbst unter der ersten, „strukturkonservativen“ Abstimmungsvariante sich sehr viele gar nicht der Meinung erklärten, der Status quo sei schon „wirklich sinnvoll“ – Port(u*o)s, Capaci34 und mich z.B. eingeschlossen.

Capaci34 hatte dort seine Stimme wie folgt begründet: „... weil ich von einem MB verlange nicht nur destruktiv zu sein ...“. Ich hatte mir (u.a.) diesen Grund damals auch zu eigen gemacht. Ähnlich z.B. im MB Gustavf: Es „fehlt ein Betrachtung, warum die Konfliktlösung bei WP nach Abschaffung des SGs besser, schneller, verständlicher etc. wird“.

Leider wurde aber auch anschließend in der Tat weitgehend (von uns fast allen) versäumt, daraus nun eben „konstruktive“ Konsequenzen zu ziehen. Nun ja – es gab den Versuch Wikipedia:Meinungsbilder/Optionen für die Arbeitsweise des Schiedsgerichtes. Aber der versandete – vermutlich aus gleich mehreren Gründen. Es gab m.E. also wirklich (fast) keine – zumindest keine effektiven – „Bestrebungen und Diskussionen“, „das Schiedsgericht entweder so zu reformieren, dass es die breite Unterstützung der Community (wieder-)erhält, oder es abzuschaffen“. ([4]).

Es ist noch nicht einmal wirklich klar (d.h. es gibt zwar viele mehr und weniger gut bestätigte Hypothesen, aber eben keinen objektivierenden Befund), warum genau die Mehrheit der Community das SG, insb. im bisherigen Modus, ablehnt. Es ist daher auch relativ unklar, was die Community eigentlich positiv vom SG erwartet oder stattdessen präferierte.

Braucht man ein SG (oder eine mindestens teilweise funktional äquivalente Alternative)?

„Relativ unklar“ sage ich, weil bestimmte Erwartungen in einem noch immer gültigen MB definiert wurden – wenngleich schon vor gut 4 Jahren (Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht_Oktober_2007). Und weil bestimmte Erwartungen ganz offensichtlich vorliegen und m.E. auch hinreichend dringlich sind, um entweder ein SG mit ähnlichen Entscheidungsspielräumen wie bisher oder eben eine alternative Entscheidungsinstanz zu erfordern. Kurz gesagt: Der Instanzenweg wäre sonst zu kurz. Im MB gab es dazu u.a. Voten wie „Wie kann jemand überhaupt auf die Idee kommen, eine Instanz für Kontrolle/Konfliktlösung freiwillig abzuschaffen? Nur dann, wenn ein gleichwertiger/besserer Ersatz gefunden wird!“ Ich ergänze: Oder wenn aufgezeigt wird, dass eine solche Instanz überflüssig oder dysfunktional ist (was ich bis dahin bestreite – auch „generell für abschaffen, vereinfachen, Zöpfe abschneiden“ ist mir hier zu vage ;). Bedenkenswert wohl auch die Überlegung von Andys: „Schon die Wahrnehmung als Kontrollinstanz erfüllt ihren Zweck auch unterschwellig.“

Jetzt die Langform. Als Orientierung seien die letzten angenommenen Fälle aus 2010-11 herangezogen. Ablehnungen erfolgten aus vielerlei Gründen, oftmals eben wegen Nichtzuständigkeit. M.E. hat sich das Selbstverständnis des SG im Laufe der Zeit etwas geändert, darum nur die aktuelleren Fälle (wikihistorisch interessierte finden z.B. hier mehr). Das gilt auch für den Verfahrensmodus. Beispielsweise wurde hier beginnend, ähnlich wie im Arbitration Committee (ArbCom) der englischen WP, (u.a.) öffentlich individuell abgestimmt. Ich schicke voraus, dass ich mich natürlich auf die Schnelle nicht gründlich genug einlesen konnte, insofern unter relativem Vorbehalt. Eine noch verknapptere, aber eben auch entfärbtere Übersicht hier. Es gab also:

  • Artikelarbeits-Probleme (und mehr)
    • Eugenik-Artikel mit Konflikt um Inhalte, Diskussionsweisen und bilateraler Benutzerkonflikt; es resultierten Diagnosen von ungeschicktem Editieren auf Artikel- und Diskussionsseiten und Empfehlungen an die Administration, wie derartiges erwartbar optimierbar wäre.
    • Fragen zur Interpretation von WP:Q am Beispiel vermuteter TF in Osteopathie. Es wurden (u.a.) einschlägige Erklärungen gegeben.
    • Probleme mit einem Kritik-Abschnitt in Wirtschaftswachstum (letztlich wegen primär artikel-inhaltlichem Charakter nicht angenommen, aber als abgeschlossen verbucht).
  • SG-Löschprüfungen (und mehr)
    • LA, LAE, LP zu Sarah Knappik, u.a. wegen „vorzeitigem Beenden“ einer LD. Ein nochmaliger LA wurde zugelassen, es wurden Inkonsistenzen im einschlägigen Regelwerk diagnostiziert (u.a.).
  • Benutzerkonflikte (und mehr)
    • Z.B. bilateraler Benutzerkonflikt auch wegen vermuteter Verstöße gegen WP:IK. Es wurden u.a. Auflagen und Empfehlungen ausgesprochen (u.a. keine Verlinkung eines eigenen Weblogs).
    • Auch ein Konflikt (Umschattiger-Wladyslaw), der zunächst angenommen, dann aber dezidiert „unerledigt abgeschlossen“ wurde, kurz gesagt, weil zu komplex u.a. wegen formaler Mängel bzw. Unklarheiten.
  • SG-Sperrprüfungen (mit einer Ausnahme unbegrenzte Sperren)
    • u.a. zu H.Schedel, Angel54, Lollystick69/lollystick, rtc (Sperre blieb jeweils bestehen), Bocksberg (Sperre als regelkonform beurteilt, aber Bewährungschance), Osika (relativ komplex, schlussendlich Entsperrung), 9002redrum (entsperrt mit Bitte um Benutzernamensänderung).

Fast alle dieser Fälle stellten Anfragen dar, welchen eine prinzipielle Berechtigung schwerlich abgesprochen werden kann. Selbst mancher infinit gesperrte Benutzer hat das Recht, zu erfahren, dass wirklich nicht nur ein einziger zufälliger Admin in einer wegen Zeitdruck und ggf. anderen Umständen (erhitzte Diskussion o.dgl.) engen Situation übertrieben reagiert hat, sondern dass es eben so wie bisher ganz dezidiert und auch nach relativ umfassenderer Prüfung nicht weitergehen kann. Übrigens erfolgte die SG-Bearbeitung bei den eindeutigen SP-Fällen auch vergleichsweise schnell und klar. Für Fälle u.a. der vorstehend skizzierten Fallgruppen bedarf es daher m.E. irgendeiner Entscheidungsmöglichkeit. Insofern hat es durchaus eine strukturelle Logik, dass eben das SG noch weiter besetzt wird und absehbar erst einmal weiter operieren wird. Im MB wurde formuliert: „Wenn der Karren so im Dreck steckt, dass das SG angerufen wird, bekommt ihn keiner wieder sauber“ – mag sein, aber es geht m.E. auch gar nicht (vorrangig, immer, etc) um Sauberkeit; Weiterfahren z.B. reicht oft schon. Soviel erstmal aus meiner Sicht zur im MB gestellten „Sinnfrage“.

Der Diagnose „Das Schiedsgericht ist eine unwichtige Kontrollinstanz (12 Fälle pro Jahr), die praktisch nur eine Sperrprüfung 2.0 ist.“ schließe ich mich daher in dieser Form nicht an. Wenn auch nur ein Konflikt sinnvoll gelöst würde und auch nur ein Autor dann engagierter mitwirkt, wäre die Instanz SG m.E. bereits wichtig. (So ähnlich im MB auch WWWurm) Siehe auch DiRit: „Wenn ein Schiedsgericht 10 unbegründete Anträge abweist und nur einem einzigen begründeten Antrag stattgibt, dann hat es damit einen wesentlichen Beitrag zur Rechtskultur geleistet!“ Wohlgemerkt ist das SG ja auch eine Seite, wo die Fallbearbeitung in der Regel nicht-Konfliktparteien eben gerade nicht involviert. Der Schaden für die Community z.B. durch Zeitverlust wegen „unwichtigem“ ist insofern also vergleichsweise gering – falls das SG seine Aufgabe geschickt ausübt; ob er für die SG-Mitglieder zu hoch ist, sollten diese selber beurteilen. Insofern kann ich mich auch der Analyse, das SG bringe „nur einen kleinen Nutzen – aber verbunden mit hohem Aufwand“ in dieser Form nicht anschließen.

Konkrete Probleme

Nun gibt es aber ganz offensichtlich erhebliche Unzufriedenheiten mit den bisherigen Bearbeitungsmodalitäten. Ich greife aus bisherigen Wortmeldungen einige heraus.

zu intransparent?

Das SG selbst z.B. in der Vergangenheit hat einerseits eine zu miserable Transparenz beklagt. Z.T. wurde auch bereits darauf zu reagieren versucht, etwa durch stärkere Orientierung am ArbCom-Modell. Nach meiner Erinnerung waren dafür u.a. Initiativen von Pjacobi urheblich, deren Inhalt und Motivation ich in starkem Umfang teile. Derartiges wurde auch im MB gewünscht, z.B. von Pill; Hafenbar kommentierte: „klandestiner Hinterzimmer-Krempel“.

zu indiskret?

Andererseits gibt es die Klage: „Zu leicht kommen Interna nach Außen“ (Marcus Cyron). Beides ist natürlich abzuwägen; es gibt vermutlich relativ oft den Fall, dass sich jemand z.B. per Mail mit Angaben ans SG richtet, die eher nicht für die allgemeine Publikation und Diskussion bestimmt sind – das muss natürlich respektiert werden; die gelegentlich auch geäußerte Meinung, es sollte gar alles nur auf allgemein einsehbaren WP-Seiten ausgesprochen werden und es dürfe z.B. Mailverkehr im SG gar nicht mehr geben, halte ich darum für problematisch. Wenn man es für das, was derzeit „SG“ heißt, so wollte, müsste es dann eben m.E. noch irgendeine andere Instanz geben, an die man sich auch vertraulicher richten könnte. (Im MB wurde ins Spiel gebracht: „Vielleicht dafür die Funktion der Ombudsleute ausbauen?“ – Dazu Marcus Cyron: „Um Gottes Willen! Von der Foundation ernannte Leute, auf deren Ernennung die Community keinen Einfluß hat.“ In der Tat wird das SG zumindest gewählt; übrigens gab es auch bereits Irritationen bezüglich der Zuständigkeit der deutschsprachigen WP entstammender Ombudsleute für Probleme innerhalb der deutschsprachigen WP. Ggf. könnte jedenfalls auch diese Funktion bei weitergehenden Überlegungen mit einbezogen werden.)

zu langsam?

Ebenfalls hat das SG sich selbst wegen unverhältnismäßiger Bearbeitungszeit (hier) gerügt; dazu äußerten sich auch mehrere im MB, z.B. Merlissimo, Hybscher, Goldzahn. Auch feste Zeiträume wurden genannt („eine Woche genügt“) – in einigen (m.E. wenigen) komplexen Fällen würde dies m.E. der Sache schwerlich gerecht, die SG-Mitglieder müssten dann wirklich im Akkord arbeiten und nur wenige schnell abfolgende Wortmeldungen der Parteien zulassen.

zu ineffektiv?

Damit hängt vielleicht auch zusammen, was z.B. Cú Faoil formulierte: „Das SG braucht eine sinnvolle Handhabe gegen interne Filibusterei und zahnlose Urteilsdurchsetzung.“ Dazu gibt es auch hier eine Ausarbeitung, die m.E. teils den Status quo präzisiert, teils darüber hinausführt; dazu gab es bereits Zustimmung (z.B. von THWZ). Aber es gab auch prinzipielle Vorbehalte gegen zu starre Regelungen.

zu wenig Gewaltenteilung?

Ich greife zunächst einen Punkt aus dem Vorschlag zum Regelwerk von Cú Faoil heraus, über den man diskutieren könnte und m.E. auch sollte: „Hat innerhalb von 48 Stunden nach Publikation der Entscheidung kein Administrator die Entscheidung umgesetzt, so darf jeder stimmberechtigte Schiedsrichter die Entscheidung selbst umsetzen.“ (vgl.) Ich z.B. würde hier eine stärkere Gewichtung der „Gewaltenteilung“ bevorzugen (wenn sehr viele Administratoren ein SG-Urteil eben für nicht umsetzbar oder unsinnig halten, dann ist das SG selbst schuld).

Ich führe in ungefähr diesem Zusammenhang noch ein Votum an: „Sehe ich eher als Personalrat, Admins sollten da weder vertreten sein noch bei der Kandidatur abstimmen dürfen.“ (Olbertz) Dies hielte ich für zu weitgehend, aber es ist z.B. sicher kein Schaden, wenn auch Nicht-Admins vertreten sind; im MB fielen übrigens auch öfters Worte wie „Adminmafia“ – glücklicherweise wohl nicht wirklich ernst gemeint (weil von einem Admin ausgesprochen ;).

Eine weitere Forderung ist z.B. die: „Im übrigen sollten sich die dann gewählten Schiedsrichter von allen sonstigen Tätigkeiten, Äußerungen und Kommentaren bei Wikipedia freihalten und nur ihr Amt als SR ausüben.“ (Stöver) Auch diese hielte ich in dieser Form für zu weitgehend – wenn dies freilich so gewünscht wäre, hätte ich damit auch keine prinzipiellen Probleme, nur würde z.B. ich dann hier vielleicht nicht zur Wahl stehen.

zu viel Kompetenz-Überschreitung?

Bei einigen schon etwas länger zurückliegenden Fällen wurde eine Überschreitung der Kompetenzen von vielen Seiten angemahnt. Ein Beispiel: „vor allem würde ich mir Schiedsrichter wünschen, welche sich auf das beschränken, was ihnen vorgegeben wird“. Öfters genannt wird z.B. die Entscheidung bezüglich „Misstrauenslisten“. Man sprach mit diesem Bezug z.B. von „unautorisierten Blödsinnsentscheidungen“ (na, wer wohl?).

Nach meiner Beobachtung geht das Selbstverständnis des SG wie auch die Interpretation u.a. dieses Urteils (mindestens) inzwischen dahin, dass es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung handelte. Es ist demnach Sache derjenigen Admins, welche im Normalbetrieb jeweils andere Einzelfälle zu entscheiden haben, inwieweit sie Analogien zu diesem Fall sehen und berücksichtigen. Mir wäre wichtig, dass SG-„Urteile“ zunächst auch keine weiter reichende Geltung beanspruchen sollten. So wird es auch im MB vielfach gefordert – ein Beispiel: „Für ein Schiedsgericht, das diesen Namen verdient, also eine Konflikt-lösungs-instanz. Weder Regeln zu machen noch auf ihnen herumzureiten hat Aufgabe dieses Gremiums zu sein.“ (Björn) Insofern kann und sollte es z.B. m.E. auch gar nicht um „Bundesgerichtshof spielen“ (Eva K.) gehen.

zu ungeschickte Kommunikation?

Einen sehr entscheidenden, damit zusammen hängenden Faktor sehe ich in der Kommunikation von Entscheidungen. Man hat dies z.B. so beurteilt: „Zum Teil hanebüchen formulierte Urteile“. Weil Ideale in aller Regel entweder für sich abstrakt bleiben oder lächerlich werden, wähle ich, auch der Einfachheit halber, ein Beispiel, was ich für relativ herausragend halte, diesmal nicht aus der SG-Arbeit: diese Erledigung einer sehr heiklen, schon vielfach wiedergekehrten LD. Es ist bezeichnend, dass sogar diese Befürchtung relativ unnötig blieb.

Unter beiden vorbenannten Punkten (Kompetenz, Kommunikation) fällt der Befund, der im einschlägigen MB zur Entscheidung vorgelegt wurde, u.a. so aus: „Durch unklar formulierte, beliebig auslegbare Entscheidungen [...] hat das Schiedsgericht teilweise mehr Folgestreitigkeiten zuvor Unbeteiligter ausgelöst, als es aufgelöst hat.“ – Ich halte dies für teilweise zutreffend, aber grundsätzlich auch (wie teils bereits ausgeführt) vermeidbar.

zu wenig Erfolg bei Vermittlungsversuchen?

In Zusammenhang der (faktisch von Vielen behaupteten) Kommunikationsprobleme während SG-Verhandlungen und deren Abschlüssen wiegt auch die Analyse des letzten MB schwer: „Das Schiedsgericht hat in wenigen Fällen erfolgreich (d. h. mit Verbesserungen der Situation) Streitfälle klären können; es wurden höchstens mal Benutzer gesperrt, geholfen hat das meistens aber auch nicht. Die Behandlung der Fälle hat alle Streitereien eher noch einmal verschärft; die Kommentare der betroffenen Personen wurden in der Mehrzahl der Fälle nur noch emotionaler.“ So auch viele Einzelbegründungen („ineffektiv bei der Lösung von Konflikten“) usw.

Da offensichtlich tatsächlich eben Streitfälle eine wiederkehrende Beschäftigung des SG darstellen, wäre dieser Befund, falls er zuträfe, katastrophal. Ich traue mir darüber aber kein Urteil zu, zumal ein solches zu großem Teil auf Was-wäre-Wenn-Hypothesen beruhen müsste. Jedenfalls muss unbedingt das Gegenteil angestrebt werden – und ich halte dies durchaus für möglich.

Soweit möglich, sollte dazu versucht werden, zu moderieren statt zu sanktionieren. So z.B. im MB ein Votum: „Für Konfliktlösungen braucht man Moderatoren und Mediatoren, keine Gerichte jedweder Art“. Ja – allerdings wird der Vorschlag von Sanktionen wohl leider auch weiterhin notwendig werden. Im MB wurde sogar – und zwar zweimal mit Bezug auf denselben Fall (Babbel) – von einer „Trollschutzstation“ gesprochen.

Zum Glück bestätigen aber sogar Betroffene, dass es nicht nur möglich ist, sondern auch faktisch schon so war, dass SG-Vermittlungsversuche, die eben auch z.B. Sanktionen beinhalteten, erfolgreich waren – so etwa eine Stimme im MB: „in „meinem“ Fall fand ich die schlussendlich gegenüber ... und mir verfügten Massnahmen korrekt und persönlich sehr befriedigend :-)“. Das ist doch schon mal ein Grund, der Ansicht „Die SG-ler tun ihre Arbeit genau gesehen umsonst.“ zu widersprechen. Oder auch – ich wende es mal rein positiv ;) – „es mag im einen oder anderen Konflikt etwas Ruhe in die Community gebracht haben“ (Gestumblindi).

zu wenig Output für die Enzyklopädie-Arbeit?

Ein letzter Punkt, der im SG-MB angesprochen war, lautete: „Die Arbeit des Schiedsgerichts betont die Community. Ziel der Wikipedia ist aber nicht das gesellige Beisammensein, sondern die sachliche Erstellung einer Enzyklopädie.“ In der Tat – wenn auch etwas zugespitzt, denn ersteres ist der faktische Rahmen für letzteres. Ich denke darum und trotzdem, dass das SG auch zu letzterem erheblich beitragen kann.

Was könnte man strukturell ändern?

„Ich denke die Leute im Schiedsgericht versuchen sich an die Regeln zu halten die wir ihnen vorgegeben haben (AGF).“ (Neozoon im MB) – Das denke ich auch. Das MB lässt aber auch vermuten, dass eine Anpassung dieser Regeln von Teilen, vielleicht der Mehrheit der Community erwünscht ist. Richtung und Ausgestaltung sind aber leider noch zu unklar. Man kann immer sehr vieles anders machen, aber macht man es dann auch besser? Oder mit Amberg: „Nicht jede Reform ist eine Verbesserung.“ Welche Reformen wären denn vielleicht Verbesserungen?

erweiterte Zuständigkeiten?

Beispielsweise hatte Thogo in einem anderen MB vorgeschlagen, 1) die Kompetenzen des SG auf Inhaltliches zu erweitern, 2) die Entscheidungsinstanzen WP:AP, WP:SP und WP:BS zu tilgen und 3) die Mitgliederzahl zu erhöhen. Ich halte derartiges z.B. (wie andernorts schon gesagt) für erwägenswert, wenngleich ich z.B. bei 2) Probleme der Verfahrensgerechtigkeit resp. „Gewaltenteilung“ sehe (dann wäre das SG m.E. zu oft erste und letzte Instanz). Auch andere wünschten „mehr Befugnisse“ (Church of emacs, Vanger), mehrfach auch explizit für „inhaltliche Dispute“ (Pill, 20%).

Ich möchte auch daran erinnern, dass es z.B. die Kompetenz zur „Einberufung eines Expertengremiums“ explizit schon gab und dies auch (2006) getan wurde (vgl.).

Dagegen steht z.B. die Befürchtung: „gegen einen zusätzlichen Machtgewinn, der das Gremium in Richtung englischsprachige Wikipedia und damit Oligarchie kippen würde“ (DerHexer). Wie man dies austarieren könnte, ist zumindest nicht offensichtlich.

eigenständigeres Tätigwerden?

Ein anderer Vorschlag: „Vielleicht etwas mehr selbstständiges Einschreiten?“ – Das würde ich persönlich ziemlich skeptisch sehen, habe aber z.B. auch hier zuwenig Ahnung, wie dies die Community sieht – ich vermute aber: ähnlich, denn jedenfalls gab es bereits bei der Frage nach einer Senkung der „Hürden“ für SG-Anfragen einige Skepsis; ich greife ein Votum heraus: „Das SG soll von der Idee her ultima ratio sein und nicht Allheilmittel“ (Björn).

mehr Personal?

Capaci34 hatte vorgeschlagen: „Der Weg wäre die Verdoppelung/Verdreifachung der Schiedsrichter, Einteilung in zwei oder drei paralell arbeitende Kammern/Senate/durchnummerierte SGs/whatever, Zeitvorgabe für die Bearbeitung und Begrenzung der Beitragsmöglichkeiten der Parteien.“ Auch einige anderen regten z.B. eine personelle Aufstockung an (Port(u*o)s, Hubertl, Geitost), mit (Hubertl) oder ohne Unterteilung („Kammern“) an (Geitost).

Nachteile einer solchen Aufstockung wurden m.W. noch keine genannt.

weitergehende Ideen

Auch gab es - neben den bereits angesprochenen Vorschlägen u.a. von Cù Faoil - diesen Entwurf von Elop. Carol.Christiansen hat in diesem Thread mehrere Beobachtungen formuliert, denen ich mich anschließen würde. Außerdem hat C.C dort angekündigt, weitergehende Überlegungen bezüglich etwaiger Alternativen zum derzeitigen SG auszuarbeiten. Ich bin darauf sehr gespannt, auch auf sonstige Ideen und insb. deren konkrete („abstimmungsreife“) Ausarbeitung.

Konsequenzen?

Bis auf Weiteres wird aber das „SG“ wohl offensichtlich fortbestehen und auch akut zu besetzen sein (ich verweise nochmals dezidiert auf diese Überlegung).

Überlegungen zur „Reform“ sollten aber m.E. unbedingt fortgesetzt werden. Sehr treffend hat z.B. m.E. Gustavf festgehalten: „Die Zielbeschreibung ist übrigens Aufgabe der Autorengemeinschaft und nicht des Schiedsgremiums.“ Ideen wie die in den beiden vorstehenden Abschnitten angesprochenen sollten schlussendlich in Meinungsbildern ausgearbeitet und zur Entscheidung vorgelegt werden. Sobald sich ein klarer Konsens der Community abzeichnet, wie mit Fällen, wie sie derzeit durch das SG bearbeitet werden, künftig umzugehen ist, muss dieser selbstverständlich Beachtung finden – sei es, indem das dann bestehende SG seine Arbeit modifiziert oder eben z.B. schlicht zugunsten eines gemäß Communitykonsens vermutlich sinnvolleren und erwünschteren Ansatzes zurücktritt.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn das zukünftige SG und insb. auch die Mitglieder der bisherigen SGs sich an diesem Diskussionsprozess beteiligten. Bis auf Weiteres kann und sollte das SG m.E. versuchen, die vielfach sehr berechtigen Unzufriedenheiten durch Optimierung der eigenen Arbeit zu berücksichtigen.

Das ist aber beim Stand der Dinge leider auch nur begrenzt möglich. Einige der obig zusammengestellten Voten sind, wie dort festgehalten, auch nicht leicht oder zumindest nicht offensichtlich vereinbar (z.B. mehr Transparenz oder mehr Diskretion; schnellere und effizientere Sanktionen und erweiterte Kompetenzen dazu, auch zur Selbstumsetzung, oder immerwährender Vermittlungsausschuss). Bestimmte Wünsche (z.B. Kompetenzerweiterungen für Artikel-Inhaltliches) wären ohne zureichende Legitimation selbstverständlich überhaupt nicht umsetzbar - immerhin ließe sich z.B. dieser Punkt aber recht leicht abstimmen. Insofern sind also schwerlich besonders weit gehende Experimente möglich.

Etwas anders ist es z.B. mit der Gestaltung der eigenen Arbeitsprozesse. Hier ging es in jüngerer Zeit m.E. durchaus schon in eine Richtung, die u.a. mir gefällt und für welche ich auch eine relativ große Zustimmung vermute. Ich würde daher diesem Urteil, dass das bisherige SG als ancien régime schlicht delegitimiert wäre, eher widersprechen. Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass bisherige SG-Mitglieder schlicht auch in vielen Fällen zu wenig wissen konnten, was eigentlich genau von ihnen gewünscht wird.

Soweit für’s erste – auf weitere Nachfragen werde ich natürlich zu antworten versuchen, auch wenn in den nächsten Tagen vielleicht nicht immer so schnell wie vielleicht gewünscht.

Beste Grüße, ca$e 12:11, 9. Mai 2011 (CEST)