Benutzer:Cromarelli/Rechtslage

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Pater hermann Keller OSB

KELLER, Pater Dr P eter Benedictine Mönch, Agent von RSHA Amt VI, SD-Ausland, Present Address: EARCMONA. :Born: Unknown. Perhap s in the Montserrat Monastery near 1906 1.66m Oval face curly blond hair gears glasses Career: KE7LE. is a member of the 3enedictine order and was abbot of its only monastery in Germany. He . worked for the Abwehr in. STUTTGART as far back as 1936, mostly on Year East and Italian questions. He was transferred to Amt' VI in July 1940 and was sent • to PARIS. His intelligence duties were the p enetration of high ecclesiastical ,rcles in France and the gaining. of any intelligence material available in his talks with the clergy. He was also to maintain liaison with the Benedictine monastery in MONTSERRAT near BARCEL0N2,, as Sir Samuel HOA173, the former British ambassador to Spain, often went there tp visit his close friend, the abbot of the monastery. KELLER also made frequent trips to ROi.dE in order .to obtain information on the missions and talk i. of the Special American Ambassador Myron C. TAYLOR with the Vatican. Prof STOLZ of the Vatican was one of the sources. KELLER was quite friendly with the confessor (nu) of ',MAIN and LAVAL who very indiscreetly conveyed some of the confessions to . KELLER. TELLER influenced Cardinal BAUDRILART, head of the Institut ' Catholique in PARIS, to such an extent that he became P rabid Germanophile and the protector of the Anti-Bolshevist League. The same influence was exerted on Cardinal SUHARD. Misc: Speaks fluent German, Italian, French, Arabic and Hebrew. Has a mistress, but is often seen in the cheapest brothels. Verhör Obersturmführer SS und SD Frankeich-Italien Hans Sommer, 10. Dez. 1946, CI-FIR-130, ANNEX V Personalangaben von H. Sommer. S. 25 [1]


Rechtsgrundlage

Der Münchner Filmproduzent, Regisseur und Buchautor Maurice Philipp Remy hat in seinem Buch Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal die Frage der Rechtsgrundlage zur Rückerstattung geraubter Kunst fallbezogen ausführlich dargestellt.[1] Er berief sich dabei auf die Freiburger Dissertation von Jürgen Lillteicher[2], eine von der Historischen Kommission des Parteivorstandes der SPD [3] durch eine Fachkonferenz initiierte und von der Hamburger Historikerin Barbara Vogel herausgegebene Broschüre,[4] einen Zeitungskommentar des Juristen Uwe Wesel, [5] ein Rechtsgutachten Johannes Wasmuths [6][7] sowie die Dokumentation des Organisators der Washingtoner Erklärung[8] und US-Botschafters Stuart E. Eizenstat.[9] Remy stellte dabei fest, dass die Beschlagnahme der Sammlung Gurlitt durch die Augsburger Staatsanwaltschaft rechtlich nicht legitimiert war.

Alliierte Militärregierungsgesetze

Die einzige je bestehende Rechtsgrundlage war das amerikanische Militärregierungsgesetz Nr. 59[10] vom 10. November 1947, das von den britischen und französischen Besatzungskräften durch eigene Regelungen weitgehend übernommen wurde. Das Gesetz ging grundsätzlich von einem verfolgungsbedingten Vermögensverlust aus, wenn eine Übertragung nach dem 30. Januar 1933 getätigt worden war; es bestand also eine Beweislastumkehr. Die Ansprüche konnten aber nur innerhalb einer Meldefrist von einem Jahr angemeldet werden, da die Alliierten den Wiederaufbau des Landes nicht durch längerandauernde Rechtsunsicherheiten gefährden wollten. Am 30. Juni 1950 war dann allerdings endgültig Schluss. Bis dahin nicht angemeldete Ansprüche waren verfallen, und zwar für immer. [11] Eine nachfolgende zivilrechtliche Verfolgung war ausdrücklich ausgeschlossen. Die Justitiarin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Carola Thielecke, gibt einen letztfristlichen Termin für den 31. Dezember 1969 an, der allerdings auf dem späteren Bundesrückerstattungsgesetz beruht. [12] [13][14]

Rückerstattungsgesetz

Im Juli 1957 [15] erließ der Deutsche Bundestag das Bundesrückerstattungsgesetz; es regelte nur materielle Schäden, aber keine Rückerstattung. Nach Remy blieb das Gesetz....deutlich hinter dem Militärregierungsgesetz zurück...; es wurde festgelegt, dass ein Vermögensverlust durch Verkauf nicht ausgeglichen werden sollte, selbst wenn er etwa unter dem Druck erfolgt war, auferlegte Zwangssteuern bezahlen zu müssen. Damit war ... ein wesentlicher Teil der abhanden gekommenen Kunstwerke von der finanziellen Entschädigung ausgenommen.[16] Dies galt auch für das Gebiet der ehemaligen DDR. Die Volkskammer erließ am 23. Dezember 1990 das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen – Vermögensgesetz – (VermG) vom 23. September 1990 , dessen Durchführung schließlich als fortgeltendes Recht dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übertragen wurde. Die Anmeldefrist endete zum 30. Juni 1993.[17]

Washingtoner und nachfolgende Erklärungen als Selbstverpflichtungen

Im November 1998 war in Washington, D.C. in einer vom Außenministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of State) und dem United States Holocaust Memorial Museum (USHMM) getragenen Konferenz beraten worden, wie man mit während der NS-Zeit erfolgten jüdischen Verlusten von Kunstgut, Büchern, Archiven sowie mit Versicherungs- und anderen Vermögensansprüchen umgehen wolle. Hieraus entstand die Washingtoner Erklärung (Washington Principles on Nazi-Confiscated Art), die in elf Punkten Grundsätze einer gerechten und fairen Lösung aufführte.[18][19] Am 14. Dezember 1999 folgte in diesem Sinne die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz (Gemeinsame Erklärung).[20] Diese Erklärung bezieht sich nur auf öffentliche Einrichtungen , ist rechtlich völlig unverbindlich. Für private Einrichtungen und Sammler hatte die Erklärung nur den Charakter einer gutgemeinten Empfehlung.[21] im Juni 2009 folgte die Prager Konferenz zu Holocaustfragen, an der 46 Nationen teilnahmen. Sie schloss mit der Theresienstädter Erklärung, die sich hinsichtlich des Umgangs mit Raubkunst an den Washingtoner Prinzipien orientierte.[22] Im November 2018 wurden die Washingtoner Prinzipien in Berlin schließlich in einer binationalen Gemeinsamen Erklärung bekräftigt.[23]

Am 1. Januar 2015 wurde das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste als Stiftung bürgerlichen Rechts von Bund, Ländern und den drei kommunalen Spitzenverbänden gegründet. Seit 2016 ist das Zentrum Träger der Provenienzrecherche Gurlitt [24] und damit rechtlich verantwortlich für den Umgang mit der Sammlung.

  1. Maurice Philip Remy: Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal. Europa Verlag, München 2017, ISBN 978-3-95890-185-8, Enteignung, S. 228–237, 602.
  2. Jürgen Lillteicher: Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine Studie über Verfolgungserfahrung, Rechtsstaatlichkeit und Vergangenheitspolitik 1945-1971 . Dissertation. Freiburg 2002. Online verfügbar: urn:nbn:de:bsz:25-opus-21837 (pdf, 3,18 MB) [2]
  3. Paul Ingendaay: Historische Kommission vor dem aus : Das Gedächtnis der SPD soll abgeschafft werden. In einem offenen Brief wendet sich die Historikerin Christina Morina an den Vorstand der SPD. Der will seine Historische Kommission abschaffen. Dem Aufruf haben sich zahlreiche Wissenschaftler angeschlossen. In: FAZ. 6. August 2018, abgerufen am 30. Dezember 2018.
  4. Barbara Vogel (Hrsg.): Restitution von NS-Raubkunst. Der historisch begründete Anspruch auf eine Rechtslage. Essen. 2016
  5. Uwe Wesel: Kunstraub-Debatte : Augsburger Landrecht. Ist Cornelius Gurlitt ein Justizopfer? Nach gültigem alliiertem Gesetz ist der Sohn des NS-Kunsthändlers zweifelsfrei der Eigentümer seiner Bilder. Alle Rückerstattungsforderungen sind nicht mehr wirksam. In: Zeit Online. 13. Februar 2014, abgerufen am 30. Dezember 2018.
  6. Sohn des Bonner Galeristen und Begründers des Remagener Kulturbahnhofs Rolandseck Johannes Wasmuth
  7. Johannes Wasmuth: Zugriffe auf Kunstwerke unter NS-Herrschaft. In: Zeitschrift für offene Vermögensfragen (ZOV) Nr. 2. 2015. S. 98-113
  8. Felix Bayer (dpa): NS-Raubkunst. Deutschland bekräftigt Verpflichtung zur Aufklärung. Spiegel Online, 26. November 2018, abgerufen am 30. Dezember 2018.
  9. Stuart E. Eisenztat: Imperfect Justice: Looted Assets, Slave Labor, and the Unfinished Business of World War II. Washington, 2003. ISBN 978-0-7867-5105-1.; Stuart E. Eisenstat: Unvollkommene Gerechtigkeit. Der Streit um Entschädigungen der Opfer von Zwangsarbeit und Enteignungen. München, 2003. ISBN 3570006808(ISBN-13: 9783570006801)
  10. in der Folge des Militärregierungsgesetzes Nr. 52 vom Mai 1945: Thorsten Kurtz: Das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford. Eine Untersuchung zu Vorgeschichte, Errichtung und Einrichtung eines Internationalen Revisionsgerichts in Deutschland.Berlin, Boston 2014. S. 15-17. ISBN 978-3-11-031663-6
  11. Maurice Philip Remy: Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal. Europa Verlag, München 2017, ISBN 978-3-95890-185-8, S. 231.
  12. Carola Thielecke: Spurensuche – NS-Raubgut Forschung in Bibliotheken und Archiven Informationen zur Rechtslage. Spurensuche – NS-Raubgut Forschung in Bibliotheken und Archiven. Ein Fortbildungsangebot aus der Praxis für die Praxis.In Zusammenarbeit mit dem Jüdischen Museum Berlin 10./11.12.2015 in Berlin. Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V., 28. Dezember 2015, S. 5, abgerufen am 1. Januar 2018.
  13. nach § 30 Bundesrückerstattungsgesetz war eine Anmeldung von Ansprüchen bei schuldloser Fristversäumung (1. April 1958) und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend § 169 Bundesentschädigungsgesetz bis 31. Dezember 1969 möglich
  14. ausgenommen: durch Verkauf bedingter Vermögensverlust
  15. über das Verfahren zwischen 1952 und 1957: Jürgen Lillteicher: Grenzen der Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Vortrag für die Tagung „Provenienzforschung für die Praxis. Recherche und Dokumentation von Provenienzen in Bibliotheken“ am 11. und 12. September in Weimar. Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V., 2015, S. 6-8, abgerufen am 1. Januar 2019.
  16. Maurice Philip Remy: Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal. Europa Verlag, München 2017, ISBN 978-3-95890-185-8, S. 232.
  17. Carola Thielecke: Spurensuche – NS-Raubgut Forschung in Bibliotheken und Archiven Informationen zur Rechtslage. Spurensuche – NS-Raubgut Forschung in Bibliotheken und Archiven. Ein Fortbildungsangebot aus der Praxis für die Praxis.In Zusammenarbeit mit dem Jüdischen Museum Berlin 10./11.12.2015 in Berlin. Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V., 28. Dezember 2015, S. 8, abgerufen am 1. Januar 2018.
  18. Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washington Principles). In: Stiftung Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, abgerufen am 3. Januar 2019.
  19. Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art. US Department of State, abgerufen am 3. Januar 2019 (englisch).
  20. Gemeinsame Erklärung vom 14. Dezember 1999, abgerufen am 28. März 2009: [3]
  21. Maurice Philip Remy: Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal. Europa Verlag, München 2017, ISBN 978-3-95890-185-8, S. 236.
  22. Ministerpräsident der Tschechischen Republik: THERESIENSTÄDTER ERKLÄRUNG 30. Juni 2009. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, 30. Juni 2009, abgerufen am 4. Januar 2019.
  23. GEMEINSAME ERKLÄRUNG über die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien von 1998 zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien der Bundesrepublik Deutschland, dem Abteilungsleiter für Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt und dem Berater des US-Außenministeriums für Angelegenheiten der Zeit des Holocaust und dem Sondergesandten für Holocaust-Angelegenheiten im US-Außenministerium. Berlin, Deutschland 26. November 2018. Bundesregierung, 26. November 2018, abgerufen am 4. Januar 2019.
  24. Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste. Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien, 1. Januar 2015, abgerufen am 3. Januar 2019.