Benutzer:Dtuk/Bierähnliches Getränk
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Ein Bierähnliches Getränk ist ein Getränk, dem mindestens ein wesentliches Merkmal fehlt, damit es als Bier bezeichnet werden kann oder im gesetzlich definierten Rahmen werden darf. Alle nicht im Brauverfahren hergestellten Getränke wie z. B. Biermischungen (Radler) und auch die nichtvergorenen Malz-Limonaden, die im Volksmund als Malzbier bezeichnet werden, gelten als Bierähnliches Getränk.
Geschichte
Bis 1993 gab es in Abteilung IV zur Biersteuer in Deutschland Regelungen für Bierähnliche Getränke. Von 1918 an wurden Bierähnliche Getränke in Deutschland zeitweise über das Mineralwassersteuer-Gesetz besteuert.
Literatur
- Otto Grote, Walter Bernhard: Kommentar zum Biersteuergesetz: In Fortführung des Koppeschen Biersteuerkommentars völlig neu bearbeitet. VLB Berlin 1953
- Koppe / Fleminger: Biersteuerrecht: Reichs- und Gemeindebiersteur. 4. Auflage, Industrieverlag Spaeth & Linde: Berlin 1931
- Rudolf Sajovic: Die Weinsteuer, Schaumweinsteuer und Mineralwassersteuer: Gesetze und Verordnungen mit erläuternden Anmerkungen, einem Quellenverzeichnis und ausführlichen Sachregistern nebst Weingesetz u. a. einschlägigen Vorschriften. Manz: 1934
- Tageszeitung für Brauerei vom 30. Januar 1918
- Sonderdruck aus Tageszeitung für Brauerei vom 30. Mai 1968;