Benutzer Diskussion:Dtuk/Bierähnliches Getränk
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hinweis
Du kennst es sicher, aber trotzdem nochmals der Hinweis auf [1]. Und da es sich um Rechtsgeschichte handelt, solltest die Experen vom Portal Recht einbinden. Keinesfalls ist es jedoch zulässig, hier eine Konstanz bis zur Lebensmittelaufsicht in Bayern herzustellen, und als aktuellen Stand der Begriffsverwendung zu betrachten. SchoBierähnliches Getränkn der Hinweis, daß dies nur im Einzelfall anzuwenden war, weißt auf das Problem der Theorieetablierung hin, wenn Du hier solche vermeintliche Legaldefinition verfasst.Oliver S.Y. (Diskussion) 09:44, 28. Jul. 2018 (CEST)
- Danke für den Hinweis auf das Handbuch der Lebensmittelchemie. Besonders interessant zum Thema Bierähnliche Getränke ist dort die Seite 170.
- Warum du allerdings bei Lebensmittelchemie ausgerechnet das Portal:Recht für kompetent hältst, erschließt sich mir grad nicht wirklich; das ist doch für gewöhnlich ein Thema, bei dem Benutzer:Ghilt konsultiert wird?
- Dass die Lebensmittelaufsicht in Bayern den Begriff verwendet, hat offensichtlich mit dem bis 1993 gültigen gesetzlichen Begriff zu tun: es geht da vorrangig um die unvergorenen Malztrünke wie Vita- und Kara-Malz, die ausgerechnet du ja unbedingt als Biermarken kategorisieren willst; diese Widersprüchlichketen finde ich doch sehr interessant.--Kein Bild für commons – Kein Bier für Nazis 14:51, 2. Aug. 2018 (CEST)
- Lebensmittelaufsicht ist für mich erstmal ein Exekutivorgan, daß auf Rechtsvorschriften basiert. Genauso sind Regelungen der Mineralwassergesetzgebung vor 100 Jahren sehr gut beim Portal Recht angesiedelt, denn dort sitzen Leute mit Dauerzugang zu Archiven und Bibliotheken. Ich hab nächste Woche dazu Gelegenheit, und wollte es unabhängig von denen mal nachschlagen. Denn es geht nicht darum, Dich hier an Etwas zu hindern, was pauschal relevant ist, sondern daß ich die Gefahr der Theoriefindung sehe. Vor allem wenn man Deine Edits beim Malzbier sieht.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:02, 2. Aug. 2018 (CEST)
- @Malzbier: Da lies doch einfach mal in dem hier von dir eingeführten Handbuch die Seite 151; da hast du dann eine klare Definition, was Malzbier ist. Und die Lektüre von bedrucktem Papier hat nix mit TF zu tun, wie von dir immer mal wieder postuliert; es ist einfach nur solide Recherche, auch mal direkt in ein Buch zu schauen statt immer nur mit google-bröckchen zu lamentieren ...
- Gerne darfst du auch in juristischer fachliteratur blättern und recherchieren; aber nur mal zur Erinnerung: Es war dein Verdienst, hier Fachliteratur aus der Lebensmittelchemie einzuführen, mit der allerdings ist deine polemik gegen den Begriffsgebrauch seitens der Lebensmittelaufsicht völlig unverständlich – zumal es da zur juristischen Literatur keinerlei Widerspruch gibt.
- Dass eine Artikeltrennung Malzbier/Malztrunk sinnvoll ist, da sind wir uns doch wohl einig?
- Aber eine getrennte Lemmatisierung zwischen Bierähnliches Getränk (Steuerrecht) und Bierähnliches Getränk (Lebensmittelchemie) wäre doch wohl Blödsinn?--Benutzer:Dtuk – Benutzer Diskussion:Dtuk 08:01, 3. Aug. 2018 (CEST)
- Lebensmittelaufsicht ist für mich erstmal ein Exekutivorgan, daß auf Rechtsvorschriften basiert. Genauso sind Regelungen der Mineralwassergesetzgebung vor 100 Jahren sehr gut beim Portal Recht angesiedelt, denn dort sitzen Leute mit Dauerzugang zu Archiven und Bibliotheken. Ich hab nächste Woche dazu Gelegenheit, und wollte es unabhängig von denen mal nachschlagen. Denn es geht nicht darum, Dich hier an Etwas zu hindern, was pauschal relevant ist, sondern daß ich die Gefahr der Theoriefindung sehe. Vor allem wenn man Deine Edits beim Malzbier sieht.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:02, 2. Aug. 2018 (CEST)
- Zur TF (bzw. TE Theorieetablierung, die auch unter WP:KTF definiert ist), wird es bei Dir häufiger als bei Anderen, da Du scheinbar eher Belege für Deine Meinung suchst, und die dann versuchst zu verallgemeinern. Das ist ein grundsätzliches Problem. Genauoso wenn man wie Du eine Auffassung von Begriffen wie "Brauen" oder eben "Malzbier" hat, was weder allgemein noch speziell gilt. Gegenargumente und Belege lässt Du nicht gelten. Was merkwürdig ist, wenn einer mit Deiner Signatur sich so deutschlandlastig verhält. Das Problem hier ist nicht die Lemmawahl, oder ob ein oder zwei Artikel verwendet werden, sondern mal wieder Deine Provokation, daß bei Karamalz in die Diskussion reinzubringen, und wenn Du auf Ablehnung stößt, auf diesem Weg versuchst, Fakten zu schaffen. "Als Bierähnliches Getränk wurden von ABC bis DEF in Deutschland Getränke bezeichnet, die ..." ist ein ganz anderer Ansatz. "Ein Bierähnliches Getränk ist ein Getränk, dem mindestens ein wesentliches Merkmal fehlt" - basierend lediglich auf einem einzelnen Beleg wie aktuell dem bay. Landesamt, ist Theoriefindung. Vor allem wenn dort die "Warenkunde" lediglich aus dem Satz "Bierähnliche Getränke wie Malztrunk" besteht, also gar nicht Deinen Text hier belegt.Oliver S.Y. (Diskussion) 08:39, 3. Aug. 2018 (CEST)
- Ach, Oliver; schaust du dir bitte mal die von dir selbst hier eingeführte Fachliteratur an ...
- Die Definition "Ein Bierähnliches Getränk ist ein Getränk, dem mindestens ein wesentliches Merkmal fehlt" - basiert auf dem juristischen Kommentar zum BierStG von 1930, findet sich aber auch in allen anderen Büchern, die bisher dazu durchgesehen wurden – jedenfalls soweit dort Bierähnliche Getränke überhaupt thematisiert werden. Die Gesetzestexte gibts übrigens bei Wikisource zum Nachlesen im Originaltext. Lesen bildet! – Benutzer:Dtuk – Benutzer Diskussion:Dtuk 10:25, 6. Aug. 2018 (CEST)
- Du bestätigst hiermit eigentlich genau meine Kritik. Du erfindest Wissen, und gibst es nicht wieder. Und das hier völlig überflüssiger Weise, nur weil Du mit Deinem Stunk beim Malzbier nicht durchgekommen bist! Ja, Gesetzeskommentar von 1930. Also schreibe auch einen entsprechenden Artikel über einen historischen Rechtsbegriff. Aber tue nicht so, als ob dies noch gültig sei. Dich auf WP:LIT hinzuweisen, sollte überflüssig sein, aber Dein bloßen Nachtragen von verschiedenen Werken ist mal wieder Dein alter Fakestyle, Du setzt also nur Dein Fehlverhalten fort, und schaffst nicht wirklich etwas Gutes. Obwohl es wie man bei der Mineralwassersteuer sieht, auch gut klappen kann, wenn Du Dich selbst zurücknimmst.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:43, 6. Aug. 2018 (CEST)