Benutzer:FWS AM/Eidgenössische Volksabstimmung über die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes
Inhalt
Änderung des Verrechnungssteuergesetzes
Die verabschiedeten Gesetzesänderungen haben eine Stärkung des Fremdkapitalmarktes sowie die Beseitigung von Hindernissen bei der Konzernfinanzierun zum Ziel. Das soll mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinserträge erreicht werden. Eine Ausnahme bilden Zinserträge aus Guthaben von natürlichen Personen im Inland bei Banken und Sparkassen sowie bei Versicherungsunternehmen. Somit wird die Verrechnungssteuer nur noch für inländische natürliche Personen und Einzelunternehmen erhoben.[1] Abgeschafft wird sie zugleich beim Kauf von Schweizer Obligationen sowie bei der Investition in Fonds, die Schweizer Obligationen enthalten. Dies gilt jedoch nur für den Neukauf; für bestehende Obligationen muss noch immer Verrechnungssteuer gezahlt werden. Weiter wird sie auf Zinsen von Bankkonten für juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung etc.) sowie ausländische Anleger aufgehoben. Für in der Schweiz ansässige Personen wird diese Form der Verrechnungssteuer weiterhin erhoben.[2]
Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gab auf Auftrag der WAK-N hin aktualisierte Schätzungen zu den finanziellen Folgen der Reform ab. Als temporärer Effekt werden Rückerstattungsanträge, die sich insgesamt ca. auf 1 Milliarde Franken berufen werden (Schätzung der ESTV), prognostiziert; die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Anleger kann bis zu drei Jahre nach Fälligkeit des Zinses beantragt werden. Diese Schätzungen gehen alle vom im Jahr 2022 vorherrschenden Zinsniveau aus. Die prognostizierten Mindereinnahmen hängen stark davon ab, weshalb zuverlässige Prognosen nur eingeschränkt möglich sind. Der Bundesrat sowie die Bundesverwaltung gehen davon aus, dass die Reform allgemein zu Mehreinnahmen führen werde, weil ausländische Unternehmen vermehrt Geld in der Schweiz anlegen werden.[3]
Weitere Gesetzesänderungen
Abgesehen vom Verrechnungssteuergesetz werden ebenso das Bundesgesetz über die Stempelabgaben sowie das Finanzmarktinfrastrukturgesetz revidiert. Bei Ersterem wird die Umsatzabgabe (Art. 13 StG) auf Schweizer Obligationen abgeschafft. Die Umsatzabgabe fällt allgemein bei einer Übertragung von Wertpapieren an. Durch die Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes wird der ESTV der Zugang zum Transaktionsregister gewährt. Dieses Register sammelt Daten zu Transaktionen von Derivaten.[4]
Behandlung der Änderungen
Vorverfahren
Beratung in den Eidgenössischen Räten
Fakultatives Referendum
Chronologie
Referendumskomitee
Eidgenössische Volksabstimmung
Abstimmungsfrage
«Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrech�nungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?»
Haltungen der Parteien
Ja-Parole: FDP, Die Mitte, EDU, glp, SVP
Nein-Parole: EVP, Grüne, SP[8]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ BBl 2021 976 Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Stärkung des Fremdkapitalmarkts). (PDF) In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 14. April 2021, S. 22 f., abgerufen am 12. August 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
- ↑ Volksabstimmungen 25. September 2022. (PDF) In: Abstimmungsbüchlein. Bundeskanzlei, S. 61, abgerufen am 3. August 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
- ↑ Aktualisierung der finanziellen Auswirkungen 21.024 Verrechnungssteuergesetz. Stärkung des Fremdkapitalmarkts. (PDF) Eidgenössische Steuerverwaltung, 15. Dezember 2021, abgerufen am 12. August 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
- ↑ BBl 2021 976 Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Stärkung des Fremdkapitalmarkts). In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 14. April 2021, S. 35, abgerufen am 12. August 2022.
- ↑ BBl 2021 976 Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Stärkung des Fremdkapitalmarkts). In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 14. April 2021, S. 17–21, abgerufen am 11. August 2022.
- ↑ 21.024 Verrechnungssteuergesetz. Stärkung des Fremdkapitalmarkts. In: Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 11. August 2022.
- ↑ Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) Chronologie. Abgerufen am 12. August 2022.
- ↑ Verrechnungssteuergesetz. In: Swissvotes. Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern, abgerufen am 3. August 2022.