Benutzer:Finø/Spielwiese

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Gesetz- und Verordnungsblatt

  • 2019
    • 1 S. 1
    • 2 S. 9
    • 3 S. 57
    • 4 S. 59
    • 5 S. 61
    • 6 S. 73
    • 7 S. 153
    • 8 S. 209
    • 9 S. 297
    • 10 S. 362

Plenarprotokolle

  • 150 vom 13. Juni 2019
  • 151 vom 14. Juni 2019
  • 152 vom 3. Juli 2019
  • 153 vom 4. Juli 2019
  • 154 vom 5. Juli 2019
  • 155 vom 11. September 2019
  • 156 vom 12. September 2019
  • 157 vom 13. September 2019

Thüringer Transparenzgesetz

  • Entwurf der Regierung nebst Begründung (Volltext)
  • Erste Lesung im Landtag am 1. Februar 2019
  • Beratung im Innen- und Komunalausschuss
    • 67. Sitzung am 21. Februar
    • 68. Sitzung am 21. März
    • 71. Sitzung am 2. Mai
    • 76. Sitzung am 5. September
  • Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Krumpe zu „allgemeinen Aspekten des Regelungsvorhabens“
    • Kleine Anfrage 3660 vom 30. Januar 2019 (Volltext)
    • Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 18. März 2019: Drucksache 6/6980 vom 19. März 2019 (Volltext)
  • Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Krumpe zu den Kosten etc.
    • Kleine Anfrage 3661 vom 30. Januar 2019 (Volltext)
    • Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 18. März 2019: Drucksache 6/6981 vom 19. März 2019 (Volltext)
  • Zweite Lesung am 11. September 2019, 155. Sitzung des 6. Thüringer Landtags. Die Beratung über den Entwurf dauerte etwa 41 Minuten. Es sprachen sechs Personen.
    • Volltext des Plenarprotokolls
      • Die Abgeordnete Dorothea Marx (SPD) erstattet Bericht über die Beratung im Innen- und Kommunalausschuss.
      • Jörg Kellner (CDU) teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Entwurf ablehnt. Zur Begründung werden fünf Argumente angeführt: 1. Das Vorgänger-Gesetz (Thüringer Informationsfreiheitsgesetz) sei ausreichend. 2. Ein Transparenzgesetz würde der Verwaltung unterstellen, dass sie nicht ordnungsgemäß arbeite; ein solches Misstrauen gegenüber der Verwaltung könne nicht „mitgetragen werden“. 3. Die Landesregierung gehe davon aus, dass das Transparenzgesetz „kostenneutral“ sei, was aber nicht stimme. 4. Das Gesetz sehe vor, dass die Bürger höchstens mit 500 Euro belastet werden können, was aber nicht ausreiche. 5. Auch dass Bürger sich an den Thüringer Datenschutzbeauftragten wenden können, wenn sie mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden sind: das lehnt er als „Misstrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung“ ebenfalls ab. Er zitiert schließlich eine Äußerung, des Vereins der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter: Das Ziel einer bürgerfreundlichen Verwaltung werde duch den Gesetzesentwurf durchkreuzt.
      • Steffen Dittes
      • Jörg Henke (AfD) teilt mit, dass seine Fraktion gegen den Entwurf stimmen werde. Einserseits unterstütze seine Fraktion das Anliegen des Entwurfs. Andererseits würden die Gemeinden durch ihn zu stark belastet. Er wendet sich gegen § 5 des Entwurfs: Die Verwaltung müsse bestimmte Informationen von sich aus ins Transparenzportal einstellen, ohne dass eine Person das überhaupt beantragt hat. Das sei immer mit einer umfassenden Vorabprüfung durch die Verwaltung verbunden, was insbesondere die Gemeinden zu stark belaste. „Insbesondere im Bereich der Gemeinden finden diese Mehrausgaben jedoch keine angemessene Berücksichtigung […].“
      • Madeleine Henfling (Grüne)
        • Sie verweist auf die lange Zeit, die es gebraucht habe, um den Entwurf in den Landtag einzubringen. Sie deutet Uneinigkeit innerhalb der Regierungskoalition an, führt das aber nicht näher aus.
        • Ein Transparenzgesetz bedeutet nicht Misstrauen gegenüber der Verwaltung, stattdessen solle „eine andere Kultur“ verwirklicht werden: die Bevölkerung sei nicht Bittsteller gegenüber dem Staat, sie soll „ganz selbstverständlich“ Einblick in das bekommen, was der Staat tut.
        • Bis zuletzt habe es Diskussionen zu dem Gesetzentwurf gegeben, das könne man auch daran erkennen, dass dem Landtag Änderungsanträge vorliegen.
        • Sie wendet sich gegen das Argument, das Transparenzgesetz bedeute einen Mehraufwand für die Verwaltung: Veröffentlichungspflichten bestehen schon nach dem alten Informationsfreiheitsgesetz (§ 11 Absatz 2). Es habe sich aber gezeigt, dass die Kommunen diese Vorschrift schlicht ignorieren würden. Das habe sich auch in der Ausschuss-Anhörung gezeigt. Der Abgeordnete Jörg Henke habe behauptet, dass eine solche Pflicht erst mit dem Transparenzgesetz eingeführt werde, das sei aber falsch.
        • Die Gemeinden müssen immer prüfen, ob zu einem bestimmten Vorgang eine Veröffentlichungspflicht bestehe. § 5 des Transparenzgesetzes sei viel klarer als § 11 Absatz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes. „Das macht es für die Kommunen eindeutiger und es klärt auch vor allen Dingen, wie sie das prüfen sollen.“
        • Durch das Transparenzgesetz würden die Veröffentlichungspflichten erweitert: erfasst sind nunmehr alle Verträge der Daseinvorsorge (beispielsweise Abwasser- und Friedhofsangelegenheiten), Studien, Gutachten, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und Richtlinien.
        • Der Datenschutzbeauftragte werde stärker eingebunden.
        • Offene Formate würden als Grundkriterium ausgewiesen.
        • Sie räumt ein, dass vieles, was in der Ausschuss-Anhörung angeregt wurde, nicht umgesetzt wurde.
        • Es wird auf § 22 des Entwurfs verwiesen: Demnach sind „Erfahrungen mit diesem Gesetz“ vier Jahre nach Inkrafttreten zu untersuchen.
        • Das Gesetz könne in der nächsten Legislaturperiode verbessert werden.
        • Wenn jemand einen Antrag stellt und der wird abgelehnt, dann können trotzdem Gebühren dafür in Rechnung gestellt werden: sie wolle dafür kämpfen, das zu ändern. „Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss da unbedingt wieder raus.“
        • Es gibt im Entwurf eine Sozialklausel. Das sei schon wichtig.
      • Dorothea Marx (SPD)
      • Staatssekretär Udo Götze