Benutzer:GerhardSchuhmacher/WvE

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Burg Wildenberg

Erwähnung 5. Buch, S. 122.

  • Literatur: Reclam

Wolfram von Eschenbach

Auch in diesem Artikel wird behauptet, es gäbe eine wie auch immer geartete Verbindung zwischen der Burg und Wolfram. Diese ist zumindest umstritten, da es sich wohl bei der erwähnten Burg um die Burg Wehlenberg bei Ansbach handeln dürfte. Einen, wie auch immer gearteten Beweis für einen Aufenthalt WvE auf der Burg gibt es nicht. Ich schlage daher eine Löschung des Verweises auf den Dichter vor. -- Medicone 10:38, 25. Apr. 2011 (CEST)

Parzival

Die Burg Wildenberg wird als die wahrscheinliche Burg angenommen, die in Wolfram von Eschenbachs Artusroman Parzival als Montsalvaesch genannt wird und je nach sprachlicher Herkunft als Heilsberg oder wilder Berg gedeutet wird (vgl. Abschnitt 230, Vers 13). Im 5. Buch ("Die Gralsburg") wird Wildenberg auch ausdrücklich erwähnt: "Wer sah so große Feuer je/Hier bei uns in Wildenberg?" Es wird daher angenommen, dass Wolfram von Eschenbach einen Teil des Romans hier geschrieben hat.[1] Für diese Fragen kommen aber auch weitere mögliche Burgen in Betracht, möglicherweise schöpfte Wolfram von Eschenbach seine Beschreibung des heiligen Berges auch nur aus der zeitgenössischen Paradiesliteratur.[2] gallery caption="Montsalvaesch" heights="160" mode="packed"> Datei:Burg Wildenberg Fenster 1.jpg|Palas und Fensterarkaden Datei:Burg Wildenberg 1.jpg|Spätmittelalterliche Trennmauer Datei:Burg Wildenberg Kamin 1.jpg|renovierter Kamin am Palas </gallery>

Ritter

„Dieses Etablieren in der Gesellschaft bedeutete auch, Aufnahme in die Heerschildordnung des Lehenwesens zu finden. Der Heerschild hatte ursprünglich das Lehensaufgebot geregelt, mithin war Bedingung der Zugehörigkeit die Fähigkeit – körperlich und materiell – zur Ausübung des Waffendienstes zu Pferd. [...] Die Reiterkrieger wurden seit dem 12. Jahrhundert, wie wir aus der Dichtung wissen, als Ritter bezeichnet. [...] Der Ritter hatte stets nach Tugend im Sinne moralischer Tüchtigkeit zu streben, d.h., umgekehrt die Untugenden zu bekämpfen. Im Bestreben, vor Gott und vor der Welt zugleich ehrenvoll zu bestehen, maß sich der Ritter ständig an der Einhaltung der wichtigsten Tugenden, nämlich Demut, Güte, Treue, Mäßigung und Beständigkeit. Ritter sein hieß, diese Tugenden anwenden in rastloser Tätigkeit für Schwache und Hilfsbedürftige und im Dienst der Kirche, sei es auf dem Kreuzzug oder als weltlicher Arm von Kirchen und Klöstern in der Heimat. Im Gottesstreitertum begegnen sich der Höhe Adel und der unfreie Ministeriale auf gleicher Ebene, Kaiser, Graf und Ritter hatten sich vor der großen Aufgabe gemeinsam zu bewähren. Die Schwertleite zeigte nicht mehr nur den Übergang zur Mündigkeit an, sondern die Aufnahme in die Gemeinschaft der Ritter. Der Ritterschlag, die feierliche Erhebung zum Ritter durch Berührung der Schulter des Knieenden mit dem Schwert des Königs oder Anführer vor oder nach einer Schlacht, ist in Deutschland erst ab Mitte des 14. Jahrhunderts belegt.”[3]

Wertheim

Ministeriale

„Die Ursprünge sind im frühmittelalterlichen Kriegertum zu sehen, und bezeichnenderweise verfügte die lateinische Sprache, in der die einschlägigen Quellen zunächst abgefasst sind, zur Wiedergabe des volkssprachlichen Ritterbegriffs über keine andere Vokabel als miles, d.h., eigentlich Krieger, Soldat. Als Reiterkrieger ist er die Hauptstütze der mittelalterlichen Wehrverfassung.” Die Ausrüstung war kostspielig und die Kampfbereitschaft übungsintensiv und vielfach „(hatte) der wehrfähige Mann [..] nun die Wahl, ob er sich lieber zu einem Herrn in ein Dienstverhältnis begeben, oder ob er unter sich ständig verschlechternden Bedingungen [...] den Acker bestellen sollte.” Die Kirche, die sich zuerst mit dem Kriegertum schwer tat, entwickelte schließlich die liturgische Handlung des Schwertsegens und verpflichtete den Reiterkrieger nach dieser Aufwertung „auch als Beschützer der waffenlosen Stände, nämlich des Klerus, der Frauen und der Juden auf[zu]treten.” Er findet seinen Platz im Aufbau der Gesellschaft „unterhalb von Hoher Geistlichkeit und Hochadel.” Im Dienstverhältnis mußte „der Ministeriale, in der Volkssprache Dienstmann genannt, [...] seinem Herrn jederzeit und unbeschränkt für Dienste zur Verfügung stehen. [...] Als diese Dinge zum ersten Mal in Rechtsquellen faßbar werden, hat sich schon eine Differenzierung von Aufgaben in der Hörigengemeinschaft eines Dienstherren vollzogen. [...] Das Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms von etwa 1025 kennt [...] Stallmeister, Kämmerer oder Maier.”[4] Die frühen Quellen zum Dienstrecht sind bei geistlichen Institutionen entstanden – dies „bezeugt den sozusagen erhöhten Bedarf, mit dem sich der kirchenherrschaftliche Bereich vor Eingriffen aus dem Lehensadel schützen wollte.” Hier erlangte die Dienstmannschaft „bereits eine weitgehende Sonderstellung, bevor der König sowie die Fürsten und [...] auch Grafen sich ihrer bedienten.” Der Waffendienst zu Pferd war gleichsam Voraussetzung für das Dienstverhältnis, doch war der Dienstmann oder Ministeriale im Alltag zu einer Vielzahl von Aufgaben in verschiedenen Bereichen verpflichtet.

Dadurch entstanden in einer auch komplexer werdenden Gesellschaft für diese nun auch „ständische Gruppierung [...] soziale Aufstiegsmöglichkeiten – sowohl als „Treue mit Lehen ausgestattet” werden konnte, als auch der „Treuebruch oder Wechsel des Herrn” durch zunehmende Qualifikation oder auch kriegsbedingte Umstände der Handlungsspielraum der Ministerialen wuchs.

Wertheimer Ministerialität

Ende des 12. Jahrhunderts „(waren) nicht nur beim Königshof [..] die vier Hofämter unterhalb ihrer ehrenamtlichen Ausübung mit Ministerialen besetzt, sondern auch die Würzburger Kirche kannte Dienstmannen in den Funkktionen von Kämmerer, Truchseß, Marschall und Schenk. [...] Was läge näher als sich angesichts der sich andeutenden Imitation höfischer Organisations- und Verhaltensweisen Wolfram von Eschenbach in Erinnerung zu rufen, der bekanntlich in seinem Parzival den [Grafen von Wertheim]] seinen Herrn nennt.[5] [...] Am Besitz des Grafen in Wolframs-Eschenbach gibt es nichts zu deuteln, und selbst wenn die Forschungsmeinung, daß in den Grafen keine Anreger für Wolframs Dichtung zu erblicken seien[6], Bestand haben sollte, so scheint doch der Nachweis einer gräflichen Ministerialität, der Wolfram angehört haben müßte, der Beurteilung des historischen Raums zwischen Odenwald und Spessart, in dem sogar um 1200 höfische Tugendbegriffe politisch eingesetzt wurden[7] eine nicht unwichtige Nuance hinzuzufügen.

Niederschrift des Parzival

Der Hinweis Wolframs im Parzival: „min herre der grave von Wertheim” ist Grundlage der Annahme, dass er ihn auch in der Burg der Grafen schrieb. Die Niederschrift, die allgemein angenommen zwischen 1200 und 1210 erfolgte, fällt dadurch in die Regierungszeit des Wertheimer Grafen Poppo II. ab 1212: „Es ist anzunehmen, daß Graf Poppo, der [seit 1190] in der Umgebung Kaiser Heinrichs VI. weilte, der als Minnesänger bekannt ist, sich ebenfalls für die höfische Dichtung der Zeit interessiert hat.” Die Bekanntschaft beider könnte somit auch schon vor der Regierungszeit Poppos begonnen haben. „Einigermaßen gesichert ist hingegen nur, daß Wolfram als Ministerialer der Wertheimer Grafen Güter in ]Obereschenbach und Pleinfeld bei Ansbach zu Lehen hatte, denn Wertheimer Besitz und Hoheitsrechte sind an jenen Orten und in der betreffenden Zeit und auch noch später urkundlich bezeugt.”[8]

  1. Wolfram von Eschenbach, Parzival, Auswahl, Reclam-Ausgabe, 5. Buch
  2. Günther Ebersold: Wildenberg und Munsalvaesche, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main, Bern, New York, Paris 1988, ISBN 978-3-631-40393-8. 139 Seiten; Inhaltsverzeichnis hier
  3. Volker Rödel, Vom unfreien Krieger zum freien Herrn, Wertheimer Jahrbuch 1988/89, Verlag des Historischen Vereins Wertheim, Wertheim 1990, S. 65. V. Rödel bezieht sich auf: Josef Fleckenstein: Zum Problem der Abschließung des Ritterstandes, in: Historische Forschungen für Walter Schlesinger, Köln 1974, S. 252-271. sowie Vf.: Reichslehenswesen, Ministerialität, Burgmannschaft und Niederadel, Mainz 1977 (QuuForschgnzhessGesch 38), S. 465.
  4. Rödel, Vom Krieger zum freien Herrn, WerthJb 1988/89, S. 51 ff.
  5. Volker Rödel: Vom unfreien Krieger zum freien Herrn. Zur Sozialgeschichte des niederen Adels an Main und Tauber, Wertheimer Jahrbuch 1988/89, Verlag des Historischen Vereins Wertheim e.V., 1990, S. 62 f. Rödel bezieht sich (Anm. 47) auf: Wolfram von Eschenbach, Parzival 184,4: vgl. Heinrich Flamin Haug, Wolfram von Eschenbach, ein Lehensmann der Grafen von Wertheim, in: WerthJb 1917, S. 41-47.
  6. Rödel: Vom Krieger zum Herrn, WerthJb 1988/89, 1990, S. 62, Anm. 48: Joachim Bumke: Mäzene des Mittelalters, München 1979, S. 28.
  7. Rödel: Vom Krieger zum Herrn, WerthJb 1988/89, 1990, S. 63, Anm. 49: Wilhelm Störmer: Die Rolle der höfischen Tugendbegriffe freude, milte, êre im politischen Spannungsfeld zwischen dem Hochstift Würzburg und dem Erzstift Mainz, in: WürzbgDiöz GeschII 42 (1980), S. 1-10.
  8. Hermann Ehmer: Geschichte der Grafschaft Wertheim, Verlag E. Buchheim, Wertheim 1989, S. 36. ISBN 3-924611-11-4.