Benutzer:Hanns-Martin Hiller von Gaertringen/Informationsfreiheit (Informationstransparenz) in Deutschland

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Bundesebene

Unter Informationsfreiheit im Sinne dieses Artikels ist das Recht zur öffentlichen Einsicht in Akten und Dokumente der Öffentlichen Verwaltung (Transparenzfreiheit) zu verstehen.

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden – unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit – ist in Deutschland in Form des Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 verwirklicht worden. Zudem gibt es in der Mehrheit der Bundesländer ähnliche Gesetze bezüglich der Landesbehörden (einschließlich der Kommunalbehörden). Darüber werden entsprechende Rechte teilweise auch durch kommunale Satzungen gewährt.

Das Umweltinformationsgesetz schuf erstmals 1994 für den Teilbereich der Umwelt weitergehende Transparenz. Regelmäßig nicht erfasst vom Informationszugangsrecht werden Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, geistiges Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, bei denen ganz allgemein der Grundsatz gilt, dass das Informationszugangsrecht nicht das Informationelle Selbstbestimmungsrecht bricht.

Länderebene einschließlich Gemeinden

Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzgebung (Stand: 2018)

In Kraft getreten sind Informationsfreiheitsgesetze bereits in den Bundesländern

Baden-Würtemberg

In Baden-Württemberg wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf am 15. Dezember 2005 vom Landtag abgelehnt.[2] Im vierten Regierungsjahr der grün-roten Koalition sollte eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen werden. Im Laufe des Jahres 2014 wollte das baden-württembergische Innenministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentieren. Eckpunkte wurden innerhalb des Ministeriums bereits vorgelegt. Netzwerk Recherche kritisierte, dass sich der Gesetzentwurf am ohnehin vorsichtigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2006 orientiere und durch weitere Ausnahmeregelungen dahinter zurückfalle.[3] Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (kurz Landesinformationsfreiheitsgesetz, abgekürzt LIFG) wurde am 29. Dezember 2015 verkündet und trat am Folgetag in Kraft.[4]

Bayern

In Bayern gab es zwischen 2001 und 2011 sieben[5], insgesamt seit 2001 bisher elf, Gesetzesinitiativen von den Grünen, der SPD, aber auch 2010 von den Freien Wählern. Diese wurden aber alle im Landtag von der CSU-Mehrheit und ab der Landtagswahl 2008 auch von der CSU-FDP-Koalition abgelehnt. Jedoch etablieren sich Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene.

Auf Initiative lokaler Parteien und Bündnisse sind inzwischen in rund 80 Städten und Gemeinden (so in München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg, Ingolstadt etc.[6]) Informationsfreiheitssatzungen in Kraft, welche Informationsfreiheit zumindest für den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde garantieren. Die Vereine Mehr Demokratie, Transparency International sowie die Humanistische Union haben sich 2003 in Bayern im Bündnis für Informationsfreiheit zusammengeschlossen um Informationsfreiheitsgesetze auf Landes- und kommunaler Ebene zu fördern. Derzeit gehören neben den Gründungsmitgliedern 13 Vereine und Parteien[7] dem Bündnis an.

Berlin

Ein Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit in Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) trat am 15. Oktober 1999 in Kraft.[8] Ein zivilgesellschaftliches Bündnis hat einen Entwurf für ein Transparenzgesetz geschrieben, das es im Rahmen eines Volksentscheids berlinweit einführen will.[9]

Brandenburg

Brandenburg hat als erstes Bundesland am 10. März 1998 ein Informationsfreiheitsgesetz in Form des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) beschlossen. Eine letzte Reformierung erfolgte 2013 mit einigen Erweiterungen und Konkretisierungen.[10]

Bremen

In Bremen wurde das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz, BremIFG) am 16. Mai 2006 verabschiedet (BremGBl S263) und trat am 1. August 2006 in Kraft. Eine Besonderheit im Vergleich zu dem IFG des Bundes und allen anderen deutschen IFGs ist eine erweiterte Veröffentlichungspflicht über ein zentrales, elektronisches Informationsregister, „um das Auffinden von Informationen zu erleichtern“ (§ 11 (5)). Dahinter steht die Einschätzung, die übliche Forderung, dass ein Antragsteller seinen Antrag an die Stelle richten muss, die über die begehrte Information verfügt, und diese möglichst genau beschreiben muss, stelle eine Hürde dar, die viele Bürger nicht überwinden können. Im zentralen Informationsregister,[11] das online zugänglich ist, kann man mit verschiedenen Suchbegriffen herausfinden, welche Dokumente dem Informationswunsch entsprechen könnten und diese herunterladen. Daher kann man von einer neuen Generation von IFG sprechen, die sich durch einen Übergang von der Holschuld der Bürger zu einer Bringschuld der Behörde auszeichnet.[12] Das BremIFG ist befristet und sieht eine Evaluation vor Ablauf der Befristung vor. Der Evaluationsbericht[13] wurde im April 2010 zusammen mit einer Stellungnahme des Senats[14] der Bürgerschaft vorgelegt. In den Jahren 2011, 2015 und 2019 erfolgten dann jeweils Novellierungen des Gesetzes. Es wurden ein Informationsregister beispielsweise für Verträge und Gutachten eingeführt. Seit 2015 ist die unverzügliche Veröffentlichung von Informationen verpflichtend.[15]

Hamburg

Am 13. Juni 2012 hat die Hamburgische Bürgerschaft das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) beschlossen.[16][17] Das Gesetz wurde von einer Volksinitiative von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club sowie mehreren Bündnispartnern in einem Wiki geschrieben.[18][19] Die Kernelemente des Gesetzes sind eine Veröffentlichungspflicht für alle Informationen von öffentlichem Interesse: u. a. Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Geodaten, Baugenehmigungen, Zuwendungsbescheide (§ 3), eine Ausweitung des Behördenbegriffs u. a. auf Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (§ 2 Abs. 3), sowie eine deutliche Einschränkung der Ausnahmetatbestände, z. B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§§ 4 bis 7). Damit geht das Transparenzgesetz deutlich über bestehende Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) hinaus. Das Gesetz trat am 6. Oktober 2012 in Kraft. Der Veröffentlichungspflicht wird auf dem Transparenzportal Hamburg nachgekommen.[20]

Hessen

Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Bereits seit dem 22. Dezember 2006 gilt das Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG).[21]

Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 10. Juli 2006 regelt das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) den Zugang. Eine Evaluation erfolgte zuletzt 2009.[22]

Niedersachsen

In Niedersachsen, wo auf Landesebene ebenfalls kein Informationsfreiheitsgesetz gilt, hat die Stadt Göttingen als erste Kommune eine Informationsfreiheitssatzung erlassen.[23][24] Ebenso wurde im März 2012 von der Stadt Braunschweig eine entsprechende Satzung erlassen.[25]

Am 31. Januar 2017 stimmte die niedersächsische Landesregierung einem Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes zu, dass bis Herbst 2017 in Kraft treten sollte. Dieser Entwurf kam in der Legislaturperiode vor der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr zur Vollendung. Anders als z. B. das IFG des Bundes sah der Entwurf die Erhebung von Gebühren entsprechend dem tatsächlichen Arbeitsaufwand zur Beantwortung ohne Deckelung vor. Das galt auch für ablehnende Bescheide. Eine aktive Veröffentlichung von Informationen durch Behörden ohne vorherige Bürgeranfrage sah das Gesetz nicht vor.[26]

Nordrhein-Westfalen

Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) trat zum 27. November 2001 in Kraft[27]. Es erfolgte eine Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2004.[28]

Rheinland-Pfalz

Am 11. November 2008 stimmte der Landtag von Rheinland-Pfalz für ein Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), welches seit 1. Januar 2009 rechtswirksam war.[29] Dieses wurde durch das Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 27. November 2015, in Kraft getreten am 1. Januar 2016, abgelöst.[30][31]

Saarland

Das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) trat am 12. Juli 2006 in Kraft.[32] Eine Evaluierung des Gesetzes erfolgte 2010, mit dem Ergebnis es ohne Änderungen fortzuführen.[33]

Sachsen

In dem Koalitionsvertrag der CDU und SPD Regierung von 2014 findet sich der Entschluss, auch in Sachsen ein Informationsfreiheitsgesetz umzusetzen.[34] Auf eine Anfrage antwortete die Regierung im August 2018, dass mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfes bereits im Mai 2015 begonnen wurde, jedoch keine weiteren Angaben zum Zeithorizont gemacht werden würden. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen reichte dann noch im selben Monat einen Entwurf im Parlament ein.[35]

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wurde das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19. Juni 2008 erlassen; veröffentlicht im GVBl. LSA 12/2008 S. 242. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2008 in Kraft. Es bestimmt, dass jeder nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Die zum Gesetz erlassene Kostenverordnung (IZG LSA KostVO) gilt als eine der teuersten Deutschlands. Für die Erteilung von Auskünften können Gebühren von bis zu 1000 € erhoben werden. Der Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen-Anhalt nimmt nach dem Gesetz auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr. Er hat, um die Gesetzausführung zu erleichtern, umfangreiche Anwendungshinweise erarbeitet.

Schleswig-Holstein

Das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) wurde am 19. Januar 2012 erlassen.[36]

Thüringen

Das Land Thüringen hat in dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 14. Dezember 2012 den Zugang zu Informationen geregelt.[37]

Siehe auch

Literatur

Informationszugangsgesetze deutscher Bundesländer:

   

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bernd Palenda, Rolf Breidenbach: Das neue Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg. In: LKV 1998, S. 252–258.
  2. Plenarprotokoll 13 / 105. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Plenarprotokolle der 13. Wahlperiode. Landtag von Baden-Württemberg, 15. Dezember 2005, S. 7612, archiviert vom Original am 16. September 2016; abgerufen am 13. September 2016: „Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.“  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtag-bw.de
  3. Andreas Müller: Hartes Ringen um mehr Transparenz. In: Stuttgarter Zeitung. Band 70, Nr. 131, 10. Juni 2014, S. 6.
  4. Staatsministerium Baden-Württemberg (Hrsg.): Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Nr. 25, 2015, ISSN 0174-478X, S. 1201–1205 (PDF-Datei).
  5. hm: Informationsfreiheit: Hier fehlt sie noch. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Scheinwerfer. Transparency International Deutschland e.V., Juli 2011, S. 10, archiviert vom Original am 19. September 2013; abgerufen am 13. September 2016: „In Bayern hat es in den vergangenen zehn Jahren sage und schreibe insgesamt sieben parlamentarische Initiativen für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz gegeben – von den Grünen, der SPD, zuletzt 2010 von den Freien Wählern.“  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.transparency.de
  6. informationsfreiheit.org Übersicht bayerischer Kommunen mit Informationsfreiheits-Satzung
  7. Mitglieder des Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern
  8. juris GmbH: VIS BE IFG | Landesnorm Berlin | Gesamtausgabe | Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 15. Oktober 1999 | gültig ab: 30. Oktober 1999. Abgerufen am 18. Februar 2017.
  9. Volksentscheid Transparenz. Abgerufen am 6. April 2019.
  10. Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Abgerufen am 18. Februar 2017.
  11. Amtliche Informationen bremen.de
  12. Herbert Kubicek: Informationsfreiheitsgesetze vor einem weiteren Paradigmenwechsel. In: D. Klumpp u. a. (Hrsg.): Medien, Ordnung und Innovation. Berlin / Heidelberg 2006, S. 331–342.
  13. Evaluationsbericht (PDF)
  14. Stellungnahme des Senats (PDF)
  15. Christopher Bohlens: Bürgerschaftswahl in Bremen: Das IFG in den Wahlprogrammen. 23. Mai 2019, abgerufen am 5. Juni 2019.
  16. Hamburgische Bürgerschaft, Datenbank
  17. Hamburgs Bürger erstreiten Transparenzgesetz, eGovernment Computing vom 14. Juni 2012
  18. Hamburger Transparenzgesetz Wiki
  19. Das Hamburgische Transparenzgesetz, Gesetzestext
  20. Transparenzportal Hamburg
  21. https://fragdenstaat.de/zustaendigkeit/hessen/
  22. Bericht über die Anwendung des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern. (Nicht mehr online verfügbar.) Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 24. Juli 2009, archiviert vom Original am 19. Februar 2017; abgerufen am 18. Februar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.datenschutz-mv.de
  23. Göttingen: Rat stimmt für Informationsfreiheitssatzung. 12. September 2011.
  24. Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Göttingen vom 09.09.2011
  25. Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung). (PDF) 30. März 2012.
  26. http://blog.fragdenstaat.de/2017/ifg-niedersachsen/
  27. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 56: Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW. Abgerufen am 18. Februar 2017.
  28. Innenministerium des Landes NRW: IFG-NRW – Überprüfung der Auswirkung des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von zwei Jahren. Landtag NRW, 12. Oktober 2014, abgerufen am 18. Februar 2017.
  29. Rheinland-Pfalz: Bürger haben ab Januar 2009 Recht auf Informationen von Behörden.
  30. Information des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
  31. Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 27. November 2015
  32. Saarland: Landesrecht | Saarland.de. Abgerufen am 18. Februar 2017 (deutsch).
  33. Evaluation der Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Saarland. Landtag des Saarlands, 24. Juli 2015, abgerufen am 18. Februar 2016.
  34. Ralf Julke: Sachsens Regierung trödelt schon über drei Jahre am versprochenen Informationsfreiheitsgesetz. In: Leipziger Internet Zeitung. 15. Juli 2018, abgerufen am 5. Juni 2019.
  35. Christine Reißling: Wo bleibt die Informationsfreiheit in Sachsen? In: mdr Aktuell. 12. August 2018, abgerufen am 5. Juni 2019.
  36. juris GmbH: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein IZG-SH | Landesnorm Schleswig-Holstein | Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 | gültig ab: 27. Januar 2012. Abgerufen am 18. Februar 2017.
  37. juris GmbH: Landesrecht TH ThürIFG | Landesnorm Thüringen | Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 14. Dezember 2012 | gültig ab: 29.12.2012. Abgerufen am 18. Februar 2017.