Benutzer:Hans Haase/Mollath201306

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Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist ein wegen Schuldunfähigkeit Freigesprochener in einem Strafverfahren, das in der Öffentlichkeit eine breite, kritische und bis heute andauernde Diskussion fand. Er ist aufgrund richterlicher Anordnung in der forensischen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht.

Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen seine frühere Ehefrau sowie Sachbeschädigung.[1] Das Landgericht Nürnberg-Fürth stufte Mollath in seinem Urteil als für die Allgemeinheit gefährlich ein und ordnete die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus an.[2][3][4] Das Gericht begründete dies unter anderem mit einem paranoiden Gedankensystem, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem Report Mainz am 13. November 2012 einen Revisionsbericht[5] der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der diesbezügliche Ausführungen Mollaths stützt.[6] Schon ein Jahr zuvor hatte das Magazin die Frage aufgeworfen, ob Mollaths Schwarzgeldanschuldigungen zu Unrecht als Teil eines paranoiden Wahnsystems gedeutet worden seien und ob er sich daher zu Unrecht in der forensischen Psychiatrie befinde. Mollath selbst streitet Körperverletzung und Wahn ab. Seine Aussagen stehen denen seiner früheren Ehefrau und von ihr benannter Zeugen gegenüber, die behaupten, es habe Gewalttätigkeiten Mollaths gegeben.[7] Vorwürfe Mollaths gegenüber seiner früheren Frau, sie habe ihn wegen der Schwarzgeldvorwürfe durch das Verfahren „fertigmachen“ wollen, werden ebenfalls von einem Zeugen gestützt, weshalb zwei laufende Wiederaufnahmeanträge Mollaths und der Staatsanwaltschaft ihre Glaubwürdigkeit anzweifeln.

Leben

Mollath besuchte eine Waldorfschule und schloss 1976 mit der Fachhochschulreife ab.[8] Anschließend begann er ein Maschinenbaustudium, das er später abbrach. 1981 arbeitete er für rund zwei Jahre im Bereich Controlling bei MAN[8] und gründete danach die Kfz-Werkstatt Augusto M.,[9] die auf Reifenhandel, Tuning und Restaurierung von Oldtimern spezialisiert war.

1978 lernte Mollath seine spätere Frau Petra kennen. Sie arbeitete von 1990 an als Vermögensberaterin, zuletzt bei der HypoVereinsbank.[4][5] Sie heirateten 1991.[1] Im August 2001 kam es nach Angaben der Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung. 2002 zog sie aus.

Die Ehefrau wandte sich im September 2003 an eine Ärztin, die aufgrund ihrer Schilderungen eine Stellungnahme schrieb, der zufolge Mollath mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung litt.[10] Die Bescheinigung wurde am 23. September vom Rechtsanwalt der Ehefrau an das Amtsgericht Straubing gefaxt,[10] woraufhin es wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung zu einem Strafverfahren gegen Mollath vor dem Amtsgericht Nürnberg kam. Zwei vorgeschlagene Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er deshalb zur Erstellung eines psychologischen Gutachtens durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Zwischenzeitlich wurde Mollath 2004 von seiner Frau geschieden. Ende 2005 kam zum Vorwurf der Körperverletzung der Vorwurf des Zerstechens von Autoreifen hinzu.

Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Nach zweimaligem Wechsel der Einrichtung befand sich Mollath von April 2006 an im Bezirkskrankenhaus Straubing.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 schließlich wegen Schuldunfähigkeit frei, da es die Taten als erwiesen sah und die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß § 20 StGB […] nicht ausgeschlossen werden“ konnte. Das Gericht ordnete seine weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da weitere Taten zu befürchten seien.[1][3] Das Urteil stützte sich unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten.[11]

Seit Mitte 2009 befindet sich Mollath in dem Bezirkskrankenhaus Bayreuth.

Politische und mediale Diskussion

Zahlreiche Medien, insbesondere die Süddeutsche Zeitung und Report Mainz, berichten seit Jahren kritisch über das Verfahren gegen Mollath, zum Beispiel über die Prozessführung. Sie warfen und werfen dem befassten Gericht Verfahrensfehler und die selektive Berücksichtigung von Beweismitteln vor.

Für ihre Artikelserie in der Süddeutschen Zeitung über den Fall Gustl Mollath wurden im März 2013 Olaf Przybilla und Uwe Ritzel mit dem 3. Preis des Wächterpreises ausgezeichnet.[12]

Erster Bericht von Report Mainz

Erstmals im Fernsehen dargestellt wurde der Fall in einem Beitrag der Magazinsendung Report Mainz vom 13. Dezember 2011.[2] Mollaths frühere Frau war demnach bei der HypoVereinsbank beschäftigt und Mollath hatte sie und weitere Mitarbeiter beschuldigt, für Kunden Schwarzgeldgeschäfte abzuwickeln. Die HypoVereinsbank hatte daraufhin interne Ermittlungen vorgenommen und ihr 2003 gekündigt, ebenso einem weiteren Mitarbeiter.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kritisierte in dem Bericht der am Urteil gegen Mollath beteiligte Schöffe Westenrieder das Verfahren. Er sei zur Zeit des Prozesses davon ausgegangen, dass die Geldwäsche-Vorwürfe Mollaths ungenau gewesen seien.[2] Der Vorsitzende Richter habe Mollath jedes Mal lautstark unterbrochen und mit Saalverweis gedroht, wenn er das Thema Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung angesprochen habe.[13]

Der Bericht kritisierte zudem, dass das Gericht Belege und handschriftliche Notizen zu Konten in der Schweiz nicht beachtete, die Mollath während des Verfahrens in einem 106 Seiten umfassenden „Duraplusordner“ eingereicht hatte.

Der Beitrag warf der Staatsanwaltschaft vor, sie hätte den detaillierten Angaben einer Strafanzeige Mollaths gegen seine Ex-Frau vom 11. Juni 2003 nachgehen müssen und überprüfen müssen, ob es Schwarzgeldtransfers gab. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte diese Anzeige als „zu pauschal“[4] abgelehnt.[14][15][16] Die Staatsanwaltschaft teilte dazu dem Magazin schriftlich mit, dass auch weiterhin kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren bestehe.[2]

Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag

Nach einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag verteidigte sich die Justizministerin Beate Merk (CSU) in einer Rede vor dem Landtag am 15. Dezember 2011[17][18] gegen den Eindruck, Mollath sei aufgrund seiner Strafanzeige untergebracht worden. Am folgenden Tag ließ sie durch einen Sprecher erklären, die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie sei Folge seiner Straftaten und habe mit seiner Strafanzeige gegen seine Frau und die Bank nichts zu tun. Mollath habe seiner Frau Würgemale am Hals, großflächige Hämatome und eine blutende Bisswunde zugefügt. Er habe zudem Dutzende Autoreifen zerstochen, unter anderem an Fahrzeugen von Anwälten seiner Frau. Seine Unterbringung sei vom Bundesgerichtshof bestätigt und werde regelmäßig überprüft.[19] Sie wehrte sich gegen die Vorwürfe, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund von Weisungen aus der Politik untätig geblieben sei.[3][20] Die Staatsanwaltschaft selbst richtete daraufhin brieflich einige Fragen an die HypoVereinsbank.[3]

Zweiter und dritter Bericht von Report Mainz

In die breite Öffentlichkeit gelangte der Fall, nachdem am 13. November 2012 die Süddeutsche Zeitung und Report Mainz sich erneut mit dem Fall Mollath beschäftigten.[21] Report Mainz war an den Revisionsbericht der Bank vom März 2003 gelangt, den es in der Folge öffentlich machte.[5] Nach dem Ergebnis der Untersuchung seien Mollaths Vorwürfe zwar in Teilbereichen diffus, aber seine Frau habe tatsächlich Kunden gegen Provisionen an eine Bank in der Schweiz vermittelt und Gelder dorthin transferiert.[5][22] Es seien außerdem, über Mollaths Vorwürfe hinaus, bei anderen Mitarbeitern Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt[4][5] und Hinweise auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefunden worden. So sei einer „allgemein bekannten Persönlichkeit“ geholfen worden, Schwarzgeld zu waschen.[4]

Report Mainz konfrontierte Merk in der Sendung in einem Interview mit einem Zitat aus dem Revisionsbericht, wonach „alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt“ hätten. Das Magazin stellte dies ihrer Aussage vor dem Rechtsausschuss am 30. Oktober 2012[23] gegebenüber, wonach der Bericht[24] die Vorwürfe von Mollath gerade nicht bestätigt hätte.[22] Merk erklärte daraufhin im Interview, dass sich keine verfolgbaren Aussagen bestätigt hätten.[25] Am nächsten Tag erläuterte sie etwas ausführlicher, die laut Revisionsbericht zutreffenden Vorwürfe hätten arbeitsrechtliche Sachverhalte betroffen und seien nicht verfolgbar. Soweit strafrechtliche Sachverhalte betroffen gewesen seien, sei die Verjährung schon eingetreten.[26][27] Es gehe nicht darum, ob Mollath die Wahrheit sage, sondern es gehe um seine Gefährlichkeit.[28][29][30] Der Steuerfahnder Frank Wehrheim warf Merk in der Sendung vor, ihre Aussage sei eine „gewollte Falschaussage“.[24] Die Süddeutsche Zeitung, die den Fall zeitgleich mit Report Mainz aufgegriffen hatte,[31] berichtete darüber hinaus, dass die Finanzbehörden nach Bekanntwerden der Existenz des Revisionsberichts in der Sache Ermittlungen aufgenommen hatten.[32]

Am 4. Dezember 2012 thematisierte Report Mainz den Fall ein drittes Mal, diesmal insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf der Befangenheit des Richters Brixner in Mollaths Verfahren.[33] Er habe durch einen Anruf bei der Finanzverwaltung bewirkt, dass Mollaths Anzeigen nicht weiter verfolgt wurden.[34]

Reaktionen

Der zweite Bericht löste eine Vielzahl öffentlicher Reaktionen aus. Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte Merks Rücktritt.[35][36] Die Bank verteidigte sich gegen Vorwürfe, wegen der ermittelten Gesetzesverstöße nicht selbst Strafanzeige erstattet zu haben. Die Revisionsprüfung habe „keine ausreichenden Erkenntnisse für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kunden oder Mitarbeitern [ergeben], die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen“.[22] Es hätten sich keine Beweise für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden und die Prüfergebnisse seien dafür zu vage gewesen. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete dies daraufhin als eine „grotesk verharmlosende Darstellung“.[31]

Thematisiert wurden auf den Bericht hin auch die psychiatrischen Gutachten über Mollath aus den Gerichtsverfahren und der laufenden Überprüfung. Der Schöffe Westenrieder sagte, er habe das psychiatrische Gutachten bereits während des Verfahrens als „schwach“ eingeschätzt, da es weitestgehend nach Aktenlage angefertigt wurde, Mollath während des Verfahrens „nicht exploriert“ worden sei und kein Zweitgutachten erfolgte.[37][38] Auch Friedrich Weinberger, pensionierter Psychiater und Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP), der im April 2011 Mollath in Bayreuth besucht hatte,[3][39] Maria E. Fick, die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Landesärztekammer,[40][41] der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller (Universität Regensburg)[42] sowie die Süddeutsche Zeitung[10][43] übten Kritik an der Qualität der medizinischen Gutachten und der Tragfähigkeit des Urteils.

Die erste fachärztliche Stellungnahme zu Mollaths psychischem Zustand sei alleine aufgrund der Angaben der Ehefrau entstanden, ohne dass die Ärztin Gabriele Krach, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum am Europakanal, je Mollath getroffen habe.[10] Der erste gerichtliche Gutachter, Michael Wörthmüller habe sich für befangen erklärt und Klaus Leipziger empfohlen.[10][44][45] Dieser habe 2005 anhand der ihm übersandten Strafakten ein Erstgutachten erstellt, das ein „paranoides Gedankensystem“ attestierte.[46] Der im Betreuungsverfahren vom Amtsgericht Straubing beauftragte Gutachter Hans Simmerl hingegen habe sich 2007 mehrere Stunden mit Mollath unterhalten, keine Hinweise auf eine psychotische Erkrankung konstatiert, schizophrentypische Wahnideen ausgeschlossen und sich für eine Aufhebung der Betreuung ausgesprochen.[10] Ein Gutachten von Hans-Ludwig Kröber habe im Juni 2008 dagegen wiederum ohne persönliche Untersuchung Mollaths die Stellungnahmen von Krach und von Leipziger bestätigt.[46] Es sei eine Reaktion der zuständigen Strafvollstreckungskammer auf die für Mollath positive Stellungnahme Simmerls gewesen.[10] Ein Gutachten von Friedemann Pfäfflin habe 2010 zwar das von Leipziger konstatierte „Wahnsystem“ (hinsichtlich der Schwarzgeldvorwürfe) bestätigt, jedoch eine Allgemeingefährlichkeit und damit die Voraussetzung für die Unterbringung verneint.

Die Süddeutsche Zeitung kritisierte zudem das Verfahren. Insbesondere seien entlastende Hinweise kaum berücksichtigt worden. Mollath habe außerdem einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, dem er misstraut habe und der sich daher kaum in der Lage gesehen habe, ihm zu helfen.[47] Des Weiteren widersprach sie, ähnlich wie Müller,[48] der Behauptung Merks, die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths und seine Einstufung als gemeingefährlicher Geisteskranker hätten nichts miteinander zu tun. Die Annahme eines „Schwarzgeldkomplexes“ habe für Mollaths Einweisung nicht nur im Urteil des Landgerichts Nürnberg 2006, sondern bis ins Jahr 2011 und in späteren richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle gespielt.[49]

Im Zuge der Berichterstattung geriet Merk unter öffentlichen und politischen Druck und erklärte am 30. November 2012, den Fall Mollath neu aufrollen zu lassen.[50][51]

Verteidigung des Verfahrens

Im Dezember 2012 schrieb die Spiegel-Journalistin Beate Lakotta zum Verfahren gegen Mollath, für viele Ungereimtheiten in diesem Fall ließen sich plausible Erklärungen finden.[52] Das in der Gerichtsverhandlung vorgelegte Attest sei entgegen den Zweifeln der Süddeutschen Zeitung[47] nicht durch ein Komplott einer Freundin von Mollaths Ex-Frau entstanden, die in der Praxis als Sprechstundenhilfe arbeitete, sondern sei vom Sohn der Praxisinhaberin angefertigt worden, der selber Arzt sei. Es sei zwar erst im Zuge der Anzeige erstellt worden, stütze sich aber auf Einträge in der Krankenakte vom 14. August 2001. Einen Beweis für die Behauptung, Mollaths Ex-Frau sei in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt gewesen, gebe es nicht. Geld im Ausland zu besitzen sei an sich legal. Ein Arbeitsgericht habe ihre außerordentliche Kündigung aufgehoben.

Bezüglich „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“ müsse gefragt werden, was überhaupt nachprüfbar gewesen sei. Dies seien vor allem die Transfers selbst, die aber strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Mollath habe die Bitte der Bank um konkrete Anhaltspunkte für den von ihm behaupteten „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“ nur mit „Ich mache doch nicht Ihre Revisionsarbeit“ beantwortet. Die psychiatrischen Gutachter hätten ihre Diagnose nicht mit den Schwarzgeldbehauptungen begründet, sondern mit dem „wirren Inhalt“ der von ihm versandten Briefe. Mollath habe Verbindungen zwischen den Geschäften seiner Frau und der Rüstungsindustrie sowie den Rotariern gestrickt. Er habe die Reifen so zerstochen, dass die Fahrer es in einigen Fällen erst während der Fahrt bemerkten und nur mit Glück nicht zu Schaden kamen. Seine Täterschaft ergebe sich aus einem Brief an einen der Geschädigten; dieser Brief habe die Namen der übrigen aufgelistet und ihnen eine Verbindung zu Schwarzgeldgeschäften vorgeworfen.

Der Gutachter Leipziger verteidigte sein Gutachten gegen Vorwürfe, es sei aufgrund der Feststellungen des Revisionsberichts nicht mehr haltbar. Bei wahnhaften Störungen fände sich im Wahn häufig ein wahrer Kern.[53]

Debatten im Rechtsausschuss

Am 28. Februar und 7. März 2013 gab es Debatten über den Fall Mollath im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages. Diese betrafen insbesondere die Frage, ob es eine Einflussnahme des Richters Otto Brixner auf die Steuerfahndung gab. Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, verneinte dies. Bei der ersten Sitzung gab er als Begründung an, dass es dann eine Aktennotiz hätte geben müssen.[54] Die Süddeutsche Zeitung berichtete daraufhin, ein derartiger Aktenvermerk existiere.[55] Ähnlich sei die Situation auch bezüglich einer Aussage Beate Merks im März 2012 vor dem Landtag, wonach der „Duraplusordner“ ein „abstruses Sammelsurium“ sei. Sie hätte zusammen mit dem Revisionsbericht und Kontoverfügungen von Schweizer Nummernkonten im Dezember 2012 zur Einleitung einzelner Steuerstrafverfahren geführt.[56] Zunächst entgegnete Jüptner, es sei nur eine handschriftliche Notiz vorhanden, diese sei kein Aktenvermerk.[57] Die Opposition wies jedoch auf eine interne Stellungnahme hin, in der Jüptner 2012 selbst von einem „handschriftlichen Aktenvermerk“ geschrieben hatte.[58] In der Sitzung vom 7. März entschuldigte sich Jüptner; er habe den Aktenvermerk wegen des Steuergeheimnisses geheimhalten müssen. Jüptner bestand jedoch auf seiner Auffassung, dass die Einstellung des Verfahrens auch ohne das Telefonat mit Brixner erfolgt wäre. Die Opposition gab sich nicht überzeugt.[59]

Ein weitere Diskussionspunkt in der Sitzung vom 7. März 2013 betrafen Äußerungen, die Nürnberger Staatsanwälte laut Zeit telefonisch getätigt haben sollen. Demnach gestehe man zu, dass das Urteil mit einer gewissen „Schludrigkeit“ zustande gekommen sei. Man betrachte jedoch das Urteil unabhängig der „Flüchtigkeitsfehler“ als „im Ergebnis richtig“. Eine Neuverhandlung auf politischen Druck hin mit Freispruch würde einer Katastrophe für die Bevölkerung gleichkommen, da man mit Mollath dann „einen gefährlichen Mann auf die Straße entlassen“ würde.[60] Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte daraufhin, der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg den Fall wegen Befangenheit zu entziehen, was das Bayerische Justizministerium jedoch zurückwies.[61][62] Die Opposition monierte, dass der Fall einer Staatsanwaltschaft außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks zugeteilt worden war, nun aber doch wieder eine Stelle dort zuständig sei und Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich zudem auch 2004 Amtsgerichtspräsident in Nürnberg gewesen und in dieser Funktion für zwei erfolglose Eingaben Mollaths zuständig gewesen sei.[58] Nerlich dementierte daraufhin, dass er oder einer seiner Mitarbeiter die in der Zeit wiedergegebenen Aussagen gemacht hätten.[63] Grüne und FW, die in einem Dringlichkeitsantrag die Ablösung Nerlichs forderten, konnten in der Sitzung nicht die Unterstützung der SPD gewinnen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Franz Schindler von der SPD, stellte dabei klar, die Politik über die Zuständigkeit von Staatsanwälten entscheiden zu lassen, käme politischer Justiz gleich.[59]

Weitere Medienberichterstattung

Die Süddeutsche Zeitung berichtete 2013, Mollath sei zwischen April und Oktober 2006 unter Betreuung gestellt worden. Das Haus seiner Eltern sei im Dezember 2007 für 226.000 Euro unter Wert zwangsversteigert worden. Ersteigert worden sei es von Mollaths geschiedener Frau.[64][14]

Mitte April 2013 bestätigte Brixner, dass er und der heutige Ehemann von Mollaths früherer Frau, nach Mollaths Angaben zum Zeitpunkt des Prozesses 2006 bereits mit ihr liiert, sich gekannt hatten. Er sei 1980 der Handballtrainer des Bankmanagers gewesen, habe danach keinen Kontakt mehr zu ihm gepflegt.[65][9]

Untersuchungsausschuss im Landtag

Anfang April 2013 beantragten Grüne und Freie Wähler einen Untersuchungsausschuss im Landtag, in dem untersucht werden sollte, ob „Vernebelung und Unwahrheit in offiziellen Stellungnahmen der Justizministerin, der Finanzverwaltung und leitender Justizangestellter“ zu Mollaths Situation beigetragen hätten und warum seinen Hinweisen zu den Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen worden sei.[66][67]

Der Dienststellenleiter Wolfgang Kummer gab an, von dem „Duraplusordner“ zwar gewusst zu haben, ihn aber nicht angefordert zu haben. So sei es erst 2011 über den Revisionsbericht der Bank zu einer Bestätigung von Mollaths Vorwürfen gekommen.[68]

Am 17. Mai 2013 sagte u. a. der Richter a. D. Otto Brixner vor den Untersuchungsausschuss aus.[69][70] Dabei gab er an, den Duraplusordner nicht gelesen zu haben. Er sei in schwierigen persönlichen Umständen gewesen. Es sei nicht sein Urteil gewesen.[71] Die SZ kritisierte, nur 8 der 106 Seiten des Duraplusordners bestünden aus Mollaths Darlegungen. Diese hätten zudem ein Teilgeständnis enthalten. Deshalb sei es abwegig, einen Zusammenhang mit den Tatvorwürfen zu verneinen, wie es das Urteil tat, vor allem, wenn der Inhalt gar nicht gelesen wurde.[72]

Am 4. Juni bestätigte der pensionierte Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann im Ausschuss, zur Zeit von Mollaths Anzeigen der Präsident des Rotary-Club Nürnbergs gewesen zu sein. Er wies Verbindungen in den HVB-Vorstand zurück. Dies gelte trotz der Tatsache, dass eine Mitarbeiterin der HVB dafür freigestellt war, Verwaltungstätigkeiten für den Rotary-Club durchzuführen, und zwar in einem Zimmer in der Bankfiliale.[73]

Am 6. Juni räumte der Ermittler Wolfhard Meindl ein, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. Den Vorwurf der Rechtsbeugung wies er laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung zurück.[74] Die Süddeutsche Zeitung berichtete dagegen, Staatsanwalt Meindl halte in einem Punkt eine Rechtsbeugung für möglich.[75] Der Steuerfahnder Georg Seifert bestätigte Ermittlungen gegen eine Anzahl von Steuerpflichtigen, die Mollath aufgeführt hatte. Nicht bestätigen könne er bisher Mollaths Vorwürfe, wonach seine frühere Ehefrau vermögenden HVB-Kunden geholfen habe, Schwarzgelder in die Schweiz zu verschieben. Man habe unversteuerte Zinseinkünfte gefunden, jedoch nur im niedrigen Bereich, und bei einigen Bankkunden sei möglicherweise aufgrund von Freibeträgen und Anrechnung der Schweizer Quellensteuer sogar mit einer Steuererstattung zu rechnen.

Am 11. Juni wurde Mollath selbst vom Untersuchungsausschuss gehört. Der Vorsitzende Florian Herrmann (CSU) betonte, das Thema des Untersuchungsausschusses sei das Verhalten der staatlichen Behörden, nicht die Frage, ob Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht sei.[76] Mollath wies von sich, wahnhaft zu sein.[77][78] Seine Ex-Frau habe ihm etwas anhängen wollen. Weil sie behauptet habe, er habe gefährliche Schusswaffen, sei sein Haus durchsucht worden, ohne dass etwas gefunden worden sei. Danach habe sie auf die Überprüfung seines Geisteszustandes hingewirkt. Mit den Schwarzgeld-Anzeigen habe er sich dagegen zur Wehr gesetzt.[79] Er gestand zu, der Duraplusordner könne auf den ersten Blick wirr erscheinen. Wer ihn vollständig durchlese, könne ihn aber verstehen.[80] Auf Nachfrage gab er an, nie von der Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft wegen des Duraplusordners kontaktiert worden zu sein. Er bekräftigte seinen Vorwurf der Schwarzgeldgeschäfte und auch seine Aussage, der Revisionsbericht beschreibe bei weitem nicht deren wahren Umfang.[81] Er habe vor seiner Unterbringung weitere Beweismittel nach Frankreich und in die Schweiz gebracht bzw. an Personen dort versendet, nämlich an Serge Klarsfeld (Ehemann von Beate Klarsfeld) und an den schweizer Autor Jean Ziegler.[82][83] Es sei aber ungewiss, ob sie bei den Empfängern noch vorhanden seien.[78] Weiteres Material sei bei der Zwangsversteigerung seines Hauses verloren gegangen.[84] Mollath kritisierte den Richter Brixner dafür, ihm das Wort verboten zu haben. Er kritisierte außerdem die Unterbringung in der Psychiatrie und forderte eine Verlegung in die Sicherheitsverwahrung in einem Gefängnis. MdL Florian Streibl, (Freie Wähler, Initiator des Ausschusses) hielt Mollaths Theorie einer Verschwörung zwischen HypoVereinsbank, Justiz, Finanzbehörden und Psychiatrie zwar für widerlegt, die Nachlässigkeit der Justiz in diesem Fall sei aber fast noch schlimmer (als die Vorwürfe, die Mollaths Verschwörungstheorie erhob).[80][85]

Am 13. Juni gab ein HVB-Mitarbeiter gegenüber dem Untersuchungsausschuss an, er könne Schwarzgeldgeschäfte weder bestätigen noch dementieren, er halte sie jedoch für vielleicht wahrscheinlich. Mollath habe aber trotz Aufforderungen keine weiteren Beweise vorgelegt. Die Formulierung, wonach sich alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths „als zutreffend herausgestellt“ hätten, sei unglücklich und der Form nach wahrscheinlich falsch. Die Oberstaatsanwältin Sabine Schauer gab an, den Duraplusordner gelesen zu haben. Die Vorwürfe seien aber zu unkonkret gewesen. Sie habe auch den Hinweis auf die interne Prüfung durch die HVB gesehen. Sie habe aber kein Muss gesehen, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Sache weiter zu verfolgen. Der Anfangs mit dem Fall befasste Amtsrichter Huber sagte aus, Mollath hätte mit Bewährung rechnen können, wenn er die Taten eingeräumt hätte.[86][87]

Am 14. Juni sprach Justizministerin Merck vor dem Untersuchungsausschuss. Freiheit sei ein bedeutendes Menschenrecht. Sie bekräftigte ihre bisherige Position. Die Justiz sei unabhängig und sie sei nicht zuständig gewesen. Sie habe richtig gehandelt, wenn auch nicht hunterprozentig alles richtig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hätte Material Mollaths schon 2004 den Steuerfahndern übergeben müssen. Sie habe jedoch sofort den Wiederaufnahmeantrag angewiesen, nachdem bekannt geworden sei, dass das Attest vom Sohn der Ärztin worden war. Zuvor sei dies nicht möglich gewesen. Die eidesstattliche Versicherung Edward Brauns habe sie nicht erreicht. Sie warf Mollath vor, den von ihr eröffneten Weg, sich von einem neuen, von ihm gewählten Gutachter untersuchen zu lassen, nicht gegangen zu sein. Dennoch bewege sie das Schicksal Mollaths. Die Opposition bekräftigte ihre Rücktrittsforderung.[88][89][90] Die Grünen beantragten auf Bundesebene eine Stellungnahme der Bundesjustizministerin vor dem Menschenrechtsausschuss.[91] Mollath richtete über seine Anwältin brieflich Fragen zur Protokollierung und nicht erschienener Zeugen an den Untersuchungsausschuss.[92][93]

Dokumentation über den Fall Mollath

Am 3. Juni 2013 zeigte die ARD eine Dokumentation, in der zwei Journalisten aus der Redaktion von Report Mainz ihre bisherigen Magazinsendungen zusammenfassten.[94] Des Weiteren wurden anonyme Aussagen eines Sohnes eines Anlegers der HVB wiedergegeben, wonach die Bank dessen Vater Hilfe dabei angeboten habe, Schwarzgeld in die Schweiz zu transferieren.[95] Infolge von Mollaths Angaben seien außerdem 20 Steuerermittlungsverfahren eingeleitet worden, teils durch Selbstanzeigen.[9] Rechtsanwalt Gerhard Strate, der Mollath unentgeltlich verteidigt, warf in der Dokumentation Brixner erneut Befangenheit, Rechtsbeugung und Sachverhaltsverfälschung in dem Urteil vor, das er mit seiner Unterschrift als einziger verantwortet habe.[9] Der Tagesspiegel kritisierte, die Dokumentation beschränke sich zu sehr auf das Wiederaufbereiten schon präsentierter Fakten. Sie stellte die Frage, ob Mollath in der Auseinandersetzung mit seiner Ex-Frau nicht vielleicht doch gewalttätig gewesen sein und auch Autoreifen zerstochen haben könnte, und die Gutachter vielleicht doch nicht schlampig gearbeitet hätten.[96]

Kurz darauf berichtete die Redaktion von Report Mainz in einer Pressemitteilung, dass es im Bezug auf Mollaths Angaben schon im April Durchsuchungen beim Bankhaus Bethmann gegeben habe, bezüglich Geschäften aus der Zeit, als sie noch ein Teil der HypoVereinsbank-Gruppe war.[97]

Äußerungen der früheren Ehefrau

Am 10. Juni 2013 äußerte sich Mollaths frühere Ehefrau erstmals selbst und legte ihre Sicht der Dinge gegenüber dem Nordbayerischen Kurier dar.[7] Mollath habe seine Autowerkstatt nie in die Gewinnzone gebracht und es seien erhebliche Gelder hineingeflossen. Er sei schon vor der Trennung überschuldet gewesen, habe eigene Erbschaften in die Firma gesteckt und auch sein geerbtes Haus beliehen. Auch sie habe aus Versicherungsleistungen und zwei Erbschaften Geld für seine Firma zugeschossen und ihm Darlehen von insgesamt 300.000 DM gegeben. Insgesamt hätten die Verbindlichkeiten bis 1998 zwischen 400.000 und 700.000 DM geschwankt. Sie wies die Aussage des Zahnarzts Edward Braun zurück, demzufolge sie Mollath angeboten habe, er könne 500 000 Euro seines Vermögens behalten, wenn er zu Schwarzgeldgeschäften schweige. Sie stellte die Frage, welches Vermögen damit denn gemeint sein solle. Ihre Aussagen seien durch Bilanzen, Konto- und Grundbuchauszüge belegbar. Dennoch habe Mollath nach der Trennung weiter Geld gefordert. Dies gehe aus Briefen Mollaths hervor. Sie habe das Haus zwangsversteigern lassen, nachdem sie Schuldtitel für die Darlehen erwirkt habe, sie habe sich aber gegen einen Verkauf unter Wert eingesetzt. Dies gehe auch aus einer Aktennotiz hervor.

Grund für die Trennung sei gewesen, dass Mollath stark eifersüchtig gewesen sei und sie kontrolliert habe, wie ein ehemaliger Kollege bezeugen könne. Das Thema Schwarzgeld sei zwischen ihr und Mollath während der Beziehung niemals, sondern erst nach der Trennung ein Thema gewesen, wie ihre Familienangehörigen bestätigen könnten. Er habe sie nach der Trennung gestalkt, ihr viele Briefe geschrieben und sie ständig angerufen, das habe er auch selbst dokumentiert. Außerdem habe er sie und Personen aus ihrem Umfeld belästigt und verfolgt und Fotos von ihr und ihrem neuen Partner geschossen.

Es habe wiederholte Gewaltausbrüche Mollaths gegeben. Er habe zwar nicht dauernd, aber immer dann zugeschlagen, wenn er sich in die Enge getrieben gefühlt habe. Er habe dies einmal in einem Brief so dargestellt, als habe er sich gewehrt, dabei habe sie ihn nicht angegriffen; Sie habe auch nur 54 kg gewogen und er über 90. Mollath habe sie schon vor der Ehe geschlagen, des Weiteren habe er auch seine Mutter geschlagen. Sie sei schon in den Anfangsjahren der Ehe, während der 1990er, mehrmals wegen Gewalttätigkeiten Mollaths zu ihrer Familie geflüchtet. Dies könnten ihre Familienangehörigen und auch Zeugen außerhalb der Familie bezeugen. Sie sei trotz deren Rat wieder zu Mollath zurückgekehrt, weil Mollath immer versprochen habe, sich zu ändern und sie Mitleid mit ihm gehabt habe. Mollath habe mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen, erstmals noch vor dem Schulabschluss. Ein Unternehmer, der die Ferraris von Mollaths Unternehmen bis zur Zwangsversteigererung aufbewahrt hatte und der Opfer von Reifenstechereien wurde, gab an, Mollath habe sogar selbst in einer seiner vielen Gerichtsverhandlungen seinen Anwalt erklären lassen, er leide an einer schweren psychischen Krankheit. Er sei zwar immer freundlich gewesen, aber seine verbale Ausdrucksweise habe Anlass zur Sorge gegeben.

Der neue Partner von Mollaths Ex-Frau entgegnete bezüglich Mollaths Anschuldigungen, mit Richter Brixner gemeinsame Sache gemacht zu haben, dieser sei nur für eine Saison 1981/82 sein Handballtrainer gewesen. Danach habe es keinen Kontakt mehr gegeben.

Mollaths Ex-Frau selbst bestritt, dass Edward Braun ein guter Freund der Familie gewesen sei. Man habe sich bei Ferrari-Tagen getroffen, er sei aber nur einmal bei ihnen in Nürnberg gewesen. Sie habe auch keinen Drohanruf getätigt. Sei sei, entgegen Mollaths eigener Darstellung, von Mollath angegriffen und festgehalten worden, bis ihre Schwägerin zur Hilfe gekommen sei, die auch den gesamten Tag dann bei ihr verbracht habe. Die Schwägerin selbst gab an, Mollaths frühere Frau sei nicht in der Verfassung gewesen, zu drohen.

Mollaths Ex-Frau berief sich darauf, dass Ermittler bei ihr kein Schwarzgeld gefunden hätten. Die Bank habe die außerordentliche Kündigung zurückgenommen und sich auf eine normale Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung geeinigt. Mehr wolle sie wegen laufenden Verfahrens dazu noch nicht sagen.

Der Kurier gab an, er habe recherchiert und herausgefunden, dass Mollath sein gesamtes Inventar aus dem Haus selbst an einen Bekannten verkauft habe. Wenn Mollath sage, ihm sei nicht einmal ein Bild seiner Mutter geblieben, so habe er dies selbst verkauft. Der Käufer sei aber für den Kurier nicht erreichbar gewesen.

Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg kommentierte, die Aussagen der Ex-Frau seien geeignet, den Ausgang eines eventuellen Wiederaufnahmeverfahrens zu beeinflussen.[98]

Edward Braun bezeichnete die Aussagen von Mollaths Ex-Frau am Rand des Untersuchungsausschusses am darauffolgenden Tag als Schutzbehauptungen.[79] Mollath selbst äußerte sich dort ebenfalls und wies jede körperliche Gewaltanwendung gegenüber seiner Frau zurück, ebenso die Reifenstecherei.[77]

Am 13. Juni berichteten die Nürnberger Nachrichten, ihnen lägen Briefe vor, die im Widerspruch zu ihren Aussagen stünden. In Briefverkehr von 2002 fänden sich entsprechende Angaben zu Geld, das Mollath zum Schweigen angeboten worden sei. Auch sei 2000 schon vor der Trennung von Schwarzgeldvorwürfen die Rede gewesen.[99]

Twitter

Ursula Gresser, die sich auf Twitter für Mollaths Freilassung engagiert hatte, bekam am Mittag des 10. Juni 2013 Besuch von zwei Polizeibeamten in Zivil. Laut Gresser sagten ihr die Polizisten, es gebe Bedenken wegen der Sicherheit einer Veranstaltung von Justizministerin Merk im Zusammenhang mit einem auf Twitter geposteten Tweet. Sie hatte dort zuvor geschrieben „Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen“. Sie empfand den Besuch der Polizei als einen Versuch, sie einzuschüchtern und von einem Besuch abzuhalten.[100][101][102] Das Justizministerium und die Polizei dementierte dies daraufhin und behauptete, es sei um andere, frühere Tweets gegangen, in denen es um Familienstreitigkeiten in Gressers eigener Sache gegangen sei und um eine damit zusammenhängende, geplante Störung des Auftritts von Justizministerin Merk.[103][104][105]

Reaktionen auf die Ablehnung der Freilassung

Nachdem am 12. Juni 2013 die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth nach der jährlichen Überprüfung der Unterbringung Mollaths die Freilassung abgelehnt hatte, bekräftigte Beate Lakotta ihre Sicht auf den Fall. Es seien soweit eher Verstöße gegen interne Bankrichtlinien und Steuerhinterziehung von Kleinanlegern festgestellt worden. Der Vorwurf, es habe sich um Schwarzgeld gehandelt, sei bislang nicht bewiesen worden; ebenso nicht der von Mollath behauptete Steuerhinterziehungsskandal in tausenden Fällen. Insofern habe Mollath zwar in Teilen recht gehabt, aber es stelle sich die Frage, ob deshalb auch die Anschuldigungen gegen ihn falsch sein müssten. Gutachter Pfäfflin sei von Mollaths Verteidigerin ausgesucht worden und er habe in einem ganztägigen Gespräch mit Mollath festgestellt, dieser rücke vom Wahn eines Komplotts gegen sich nicht ab. Pfäfflin habe, ebenso wie schon das Urteil, ausdrücklich in Betracht gezogen, dass Mollaths Angaben über Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau stimmen könnten. Sie kritisierte, Solidaritätsbekundungen mancher Mollath-Unterstützer würden über das Ziel hinausschießen. Richter Brixner, Justizministerin Merk und Gutachter Pfäfflin seien persönlich bedroht worden. Der Chefarzt der Psychiatrie habe einige Zeit Personenschutz gehabt.[106]

Die Süddeutsche Zeitung bekräftigte ihre entgegengesetzte Sicht der Dinge. Sie warf der Justiz vor, erst reihenweise rechtsstaatliche Prinzipien übergangen zu haben, um Mollath in die Psychiatrie zu bringen, nun aber alle Register juristischer Spitzfindigkeit mithilfe eines Zirkelschlusses auszunutzen, um seine Freilassung zu verhindern.[107]

Verfahren von 2012 an

Überprüfung der Zwangsunterbringung

Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack legte im Januar 2012 im Namen Mollaths eine Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth ein. Er strebte damit die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie an. Artikel 2 des Grundgesetzes sei verletzt, da die Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche. Mit einer Wiederholung der von Mollath 2001 an seiner Ehefrau begangenen Körperverletzung sei nach der Scheidung der Ehe nicht mehr zu rechnen, außerdem seien die Mittel polizeilicher Auflagen und der Führungsaufsicht ausreichend. Die Beschwerde wurde im November 2012 noch geprüft.[37][108]

Am 27. November 2012 kündigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg an, Mollaths Zwangsunterbringung zu überprüfen. Dabei solle unter anderem „die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung“ überprüft werden. Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer schaltete sich an diesem Tag in die Diskussion ein. Aus seiner Sicht sei die Justiz „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“.[109][110] Am 4. Februar 2013 entschied das Landgericht Bayreuth gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens zur Frage Mollaths weiterer Unterbringung.[111] Mollaths Stellungnahme („überflüssige und geradezu groteske Maßnahme“) deute darauf hin, dass er erneut die Mitwirkung verweigern würde, und folglich seien durch ein solches Gutachten keine neuen Erkenntnisse zu erwarten.[112]

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen.[113][114] In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf bekräftigte der Gutachter Leipziger die bisherige Bewertung.[115][116] Der Oberstaatsanwalt beantragte daraufhin, unter Berufung auf diese Stellungnahme, die Fortdauer der Unterbringung. Sie sei auch unter Berücksichtigung des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg noch verhältnismäßig.[115] Mollaths Verteidigerin Erika Lorenz-Löblein kritisierte, anwaltliche Telefonate zwischen ihr und Mollath seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden.[117]

In seinem Schriftsatz versuchte Strate die Strafvollstreckungskammer zu überzeugen, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass von Anfang an die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht vorgelegen hätten und dass gemäß den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch im Vollstreckungsverfahren Sachaufklärung betrieben werden müsse.[44] Am 18. April 2013 fand die Anhörung Mollaths vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt.[118]

Am 26. April entschied die Strafvollstreckungskammer, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen Pfäfflin einzuholen.[119][120] Pfäfflin verweigerte jedoch das Gutachten und begründete dies mit wellenartigen Beschimpfungen gegen seine Person durch Mollath-Anhänger und mit Mollaths eigener Ablehnung eines weiteren externen Gutachtens als „überflüssige und geradezu groteske Maßnahme“.[120] Am 12. Juni lehnte daraufhin das Gericht die Aufhebung der Unterbringung ab.[121]

Strafanzeigen

Der am Verfahren nicht beteiligte Rechtsanwalt Rainer Schmid stellte im November 2012 Strafanzeige wegen aller in der Sache denkbaren Delikte. Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte dieses Verfahren jedoch im Mai 2013 ein. Es gäbe keine hinreichenden Anhaltspunkte „für Straftaten, insbesondere der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigung sowie falschen uneidlichen Aussage“. Weder aus den Anzeigen noch aus beigezogenen Akten hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben.[122]

Wiederaufnahmeantrag von Mollath

Am 19. Februar 2013 stellte Gerhard Strate, der Mollath im Dezember 2012 zusätzlich zur schon zuvor tätigen Rechtsanwältin Mollaths, Erika Lorenz-Löblein, ein Mandat übernommen hatte,[123] als Erster einen Wiederaufnahmeantrag.[124] Dieser stützt sich ausdrücklich nur auf altes Beweis- und Aktenmaterial. Er beruft sich wegen des Revisionsberichts der Bank zwar auch auf den § 359 Nr. 5 StPO, argumentiert aber vorwiegend mit dem § 359 Nr. 3 StPO:[125] Der Richter Otto Brixner habe strafbare Rechtsbeugungen begangen. Er habe den Pflichtverteidiger Mollaths nicht entlassen, obwohl dieser offenkundig als Belastungszeuge in Frage gekommen sei und daher in einem Interessenkonflikt gewesen sei. Brixner habe das Recht gebeugt, indem er eine Vielzahl diesbezüglicher Entlassungsanträge Mollaths, des Pflichtverteidigers selbst und auch der Staatsanwaltschaft abgelehnt, ignoriert oder nicht der zuständigen Stelle vorgelegt habe.

Strate wirft Brixner in dem Antrag außerdem vor, er habe die Gerichtsbesetzung eigenmächtig bestimmt, eine Anhörung des Angeklagten unterlassen und mit dem ihm vorliegenden Aktenmaterial eine mutwillige Verfälschung des Sachverhalts betrieben; dies seien weitere vorsätzliche Rechtsbeugungen gewesen. Er beruft sich, im Vorgriff auf ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren, insbesondere auf einen Blogeintrag[126] der ehemaligen Staatsanwältin Gabriele Wolff, wonach es hinsichtlich der Reifenstechereien zu Beweismanipulationen gekommen sei, ohne die höchstens noch das Beweismaß einer Vermutung erreicht sei.[125] Neue Tatsachen neben dem Revisionsbericht seien außerdem, dass es bereits an einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gefehlt habe und dass die anfängliche Einweisung zur Untersuchung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe; sie sei als verbotene Vernehmungsmethode zu bewerten.

Strate nahm in seinem Antrag an, ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft mit neuen Ermittlungsergebnissen stehe unmittelbar bevor und beide Anträge würden sich wechselseitig ergänzen.[125] Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich dementierte dies; ein eigener Wiederaufnahmeantrag werde lediglich geprüft. Nerlich hatte die Öffentlichkeitsarbeit in dem Verfahren kurz zuvor der mit dem Fall betrauten, ihm unterstellten Staatsanwaltschaft Regensburg entzogen; dies wurde in der Süddeutschen Zeitung kritisch kommentiert.[127] Das Justizministerium kündigte im Rechtsausschuss am 7. März 2013 einen baldigen eigenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft an.[127][128]

Am 1. Mai 2013 ergänzte Strate seinen Wiederaufnahmeantrag, u. a. mit der Feststellung, die Sprechstundenhilfe in der Arztpraxis, aus der Petra M. die Verletzungen attestiert wurden, sei mit dem Bruder von Mollaths früherer Frau liiert.[45][129][9]

Am 28. Mai 2013 vermerkte die Strafvollstreckungskammer, dass sie aufgrund der Komplexität des Falls die Erfolgsaussichten der Wiederaufnahmeanträge noch nicht hinreichend konkret einschätzen könne und auch der vorgebrachte Wiederaufnahmegrund der unechten Urkunde ihr nicht zwingend als zulässig erscheine; daher lehne sie eine Entscheidung über die Unterbrechung der Strafvollstreckung vorerst ab.[130] Heribert Prantl, ein leitender SZ-Redakteur und Jurist, warf der Strafvollstreckungskammer daraufhin in einem Kommentar Justizversagen vor.[131] Strate legte gegen die Nichtentscheidung Beschwerde beim OLG Nürnberg ein und drohte mit Verfassungsbeschwerde.[132]

Am 11. Juni warf Strate in Report Mainz der Justiz vor, den Fall hinauszuzögern.[133] Der Gerichtssprecher Johann Piendl des Landgerichts Regensburg betonte im Interview mit Report Mainz, die Überprüfung des Falles könne noch dauern. Es gebe keinerlei Fristen, die das Gesetz vorgebe und innerhalb derer über einen Wiederaufnahmeantrag entschieden werden müsse.

Strafanzeige gegen Richter und Klinikleiter

Am 4. Januar 2013 erstattete Strate eine Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung gegen den Richter Armin Eberl und den Leiter der forensischen Abteilung am Bayreuther Klinikum, die Mollaths Einweisung zur Beobachtung bewirkt bzw. nicht abgebrochen hatten.[134][135] Darin argumentierte er, die Einweisung und fortgesetzte Unterbringung sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar gewesen.[136] Am 26. Februar 2013 entschied die Staatsanwaltschaft, mangels Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.[137] Am Tag darauf legte Strate Beschwerde gegen die Nichteröffnung ein[138] und wies in seiner Ergänzung der Beschwerdebegründung[139] darauf hin, dass es nur durch die bis Ende Dezember 2005 verzögerte Weitergabe der Akten durch Richter Eberl an das zuständige Landgericht und durch weitere außergewöhnliche Verspätungen im Posteingang am im Nebengebäude befindlichen Landgericht Nürnberg-Fürth möglich war, dass die 7. Strafkammer unter Otto Brixner für den Fall Mollath zuständig wurde. Bei unverzögerter Weitergabe der Akten – so wie von der Staatsanwaltschaft im August 2005 beantragt und wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ anzunehmen sei – wäre wegen des im Jahr 2005 noch geltenden Geschäftsverteilungsplans eine Zuteilung an die 7. Strafkammer unmöglich gewesen.[140]

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg

Schon am 13. Dezember 2012 hatte die bayerische Justizministerin Beate Merk erklärt, sie werte den Anruf des Richters Brixner bei der Steuerfahndung als neue Tatsache[141] und habe die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen, die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem zuständigen Landgericht Regensburg in die Wege zu leiten. Die Antragseinreichung wurde dabei für die Mitte der folgenden Woche (also noch vor Weihnachten) in Aussicht gestellt.[142] Dies geschah jedoch nicht, so dass zwischenzeitlich zuerst der Wiederaufnahmeantrag von Gerhard Strate gestellt wurde. Erst am 18. März 2013 stellte auch die Staatsanwaltschaft Regensburg einen eigenen. Sie stützte diesen auf das nicht von der Ärztin selbst, sondern von ihrem Sohn unterschriebene Attest als unechte Urkunde i.S.d. § 359 Nr. 1 StPO und als „neue Tatsachen“ i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO auf die Umstände der Ausstellung des Attests, die neu zu bewertende Glaubwürdigkeit der Ehefrau als Zeugin und die durch den Revisionsbericht als belegbare, im Urteil aber als „Wahnausweitung“ gewertete Angaben Mollaths über die Geldbewegungen bei der HypoVereinsbank.[143][144][145] In einer dem Antrag folgenden Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung bezeichnete die Staatsanwaltschaft einige der dort erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung als zutreffend.[143]

Literatur

  • Uwe Ritzer, Olaf Przybilla: Die Affäre Mollath. Der Mann, der zu viel wusste. Droemer, München 2013, ISBN 978-3-426-27622-8.

Weblinks

Originaldokumente

Chronologien

Fernsehberichte

Rundfunkberichte

Fußnoten

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  2. a b c d Unschuldig in der Psychiatrie? Beitrag in der Sendung Report Mainz am 13. Dezember 2011, Artikel und Video abgerufen am 19. Dezember 2011.
  3. a b c d e Christian Rath: Streit um Psychiatrie-Einweisung: Wahnvorstellung oder Bankenskandal? In: die tageszeitung. 18. Dezember 2011, abgerufen am 14. Juni 2013.
  4. a b c d e Olaf Przybilla & Uwe Ritzer: Fall Mollath und Hypo-Vereinsbank – Der Mann, der zu viel wusste. In: Süddeutsche Zeitung, 13. November 2012.
  5. a b c d e Interner Revisionsbericht Nr. 20546 (PDF, 4,98MB) der HypoVereinsbank, Kopie Internet Archive (PDF; 245 kB)
  6. Conny Neumann: Fall Gustl Mollath – Weggeräumt und stillgestellt. In: Spiegel Online. 21. November 2012, abgerufen am 12. Juni 2013.
  7. a b Otto Lapp: Mollaths Ex-Frau bricht zum ersten Mal ihr Schweigen. In: Nürnberger Zeitung, 12. Juni 2013.
  8. a b Chronologie auf der Unterstützerseite gustl-for-help.de
  9. a b c d e Monika Anthes und Eric Beres: Die Story im Ersten: Der Fall Mollath – In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie in Das Erste vom 3. Juni 2013
  10. a b c d e f g Olaf Przybilla & Uwe Ritzer: Psychiater im Fall Mollath – Gutachten aus der Ferne. In: Süddeutsche Zeitung. 22. Dezember 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.
  11. Olaf Przybilla & Uwe Ritzer: Hintergründe zum Fall Mollath – Justizopfer oder Paranoiker? In: Süddeutsche Zeitung. 28. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.
  12. www.hr-online.de
  13. Jens Kuhn und Katharina Kistler: Der Fall Mollath im Bayerisches Fernsehen – Sendung Kontrovers vom 15. November 2012.
  14. a b Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e. V. (GEP): Rundbrief 2/12 - September 2012 (PDF; 669 kB)
  15. Wie Gustl Mollath eine Straftat aufklärte und in der Psychiatrie landete auf Zeit online vom 21. November 2012.
  16. Peter Mühlbauer: Schwarzgeldgeschäfte-Whistleblower in die Psychiatrie abgeschoben? In: Telepolis, 13. November 2012.
  17. Drucksache 16/10699 vom 14. Dezember 2011
  18. „71. VF, 08.03.2012“ Bericht der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger u. a. zu den Vorwürfen im Fall Mollath im Rechtsausschuss (PDF; 4,7 MB) am 8. März 2012.
  19. REPORT MAINZ-Bericht Merk: Gustl Mollath sitzt zurecht in der Psychiatrie. In: Augsburger Allgemeine Zeitung, 15. Dezember 2011.
  20. Fall Gustl Mollath - Opposition wittert Justizskandal vom 31. Oktober 2012.
  21. Vertraulicher Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank widerlegt Aussagen der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) im bayerischen Landtag, Report Mainz (ARD) vom 13. November 2012.
  22. a b c Pitt von Bebenburg: Bankbericht bringt Ministerin in Not. In: Berliner Zeitung, 14. November 2012.
  23. Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pressemitteilung Nr. 279/12 – Justizministerin Merk weist Vorwürfe der Opposition zum Fall Mollath scharf zurück: „Der Rechtsausschuss wurde umfassend informiert“ vom 30. Oktober 2012.
  24. a b Report Mainz: Justizskandal in Bayern vom 13. November 2012.
  25. Report Mainz vollständiges Interview mit Beate Merk vom 13. November 2012
  26. Bankskandal aufgedeckt – von Ehefrau eingewiesen. In: Die Welt, 22. November 2012.
  27. Widersprüchliche Aussagen – Justizministerin in Erklärungsnot vom 14. November 2012.
  28. Bayerisches Fernsehen: Interview mit der bayerischen Justizministerin vom 14. November 2012.
  29. Merk: Mollath ist kein Justizopfer. Die Welt am 28. November 2012.
  30. Merk: Mollaths Unterbringung in Psychiatrie gerechtfertigt. In: nordbayern.de, 28. November 2012.
  31. a b Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Gustl und das Schwarzgeld. In: Süddeutsche Zeitung. 13. November 2012, abgerufen am 13. November 2012.
  32. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Nun ermitteln die Finanzbehörden. In: Süddeutsche Zeitung. 13. November 2012, abgerufen am 13. November 2012.
  33. SWR: Der Fall Mollath - Warum Politik und Justiz versagt haben aus der Sendung Report Mainz vom 4. Dezember 2012.
  34. Michael Kasperowitsch: Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang. In: Nürnberger Nachrichten. 30. November 2012, abgerufen am 30. November 2012.
  35. Bayerisches Fernsehen: Justiz – Der Fall Gustl Mollath vom 14. November 2012.
  36. BR Mittelfranken: Fall Gustl Mollath - „Kein Interesse, jemanden wegzusperren“ vom 28. November 2012.
  37. a b Olaf Przybilla & Frank Müller: Nach Unterbringung in Psychiatrie – Schöffe kritisiert Mollath-Verfahren. In: Süddeutsche Zeitung, 15. November 2012.
  38. Olaf Przybilla & Uwe Ritzer: Fall Mollath – Vom Richter „malträtiert und provoziert“. In: Süddeutsche Zeitung, 24. November 2012.
  39. Katrin Martin: Klartext im Justiz-Drama Gustl Mollath. In: Münchner Merkur. 23. Januar 2013
  40. Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer (PDF; 76 kB), Frau Dr. Maria E. Fick an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk im Wortlaut vom 29. Oktober 2012.
  41. Marcus Klöckner: Menschenrechtsbeauftragte fordert Entschädigung für Gustl Mollath. In: Telepolis. 23. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.
  42. Olaf Przybilla: Fall Gustl Mollath – Strafrechtler wirft Justiz gravierende Fehler vor. In: Süddeutsche Zeitung. 18. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.
  43. Olaf Przybilla & Uwe Ritzer: Verfahren gegen Gustl Mollath – Der dritte Mann. In: Süddeutsche Zeitung. 29. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.
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  47. a b Olaf Przybilla & Uwe Ritzer: Leser-Fragen zum Fall Mollath – „Ist er am Ende doch verrückt?“. In: Süddeutsche Zeitung, 8. Dezember 2012.
  48. Peter Mühlbauer: Freie Wähler fordern Merks Rücktritt In: Telepolis, heise online vom 16. November 2012.
  49. Olaf Przybilla & Uwe Ritzer: Fall Mollath – Abgestempelt als „wahnhafte Störung“. In: Süddeutsche Zeitung. 16. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.
  50. Olaf Przybilla: Merk will Fall Mollath neu aufrollen – Gericht überprüft Mollaths Richter. In: Süddeutsche Zeitung. 30. November 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.
  51. Patrick Guyton: Neuer Prozess für Mollath. In: Südwest Presse. 1. Dezember 2012, abgerufen am 14. Juni 2013.
  52. Beate Lakotta: Fall Gustl Mollath: Warum der Justizskandal doch keiner ist. In: Spiegel Online, 13. Dezember 2012.
  53. Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg & Sabine Rückert: Justizskandal: Ein Kranker wird Held. In: Die Zeit. Nr. 51, 13. Dezember 2012.
  54. Frank Müller & Olaf Przybilla: Bayerischer Landtag – Mollath und die Rolle des Richters. In: Süddeutsche Zeitung. 28. Februar 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.
  55. Frank Müller & Olaf Przybilla: Neue Ungereimtheiten im Fall Mollath – Verräterischer Aktenvermerk. In: Süddeutsche Zeitung. 1. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.
  56. Olaf Przybilla & Uwe Ritzer: Fall Mollath – „M. = Spinner“. In: Süddeutsche Zeitung. 3. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.
  57. Frank Müller & Olaf Przybilla: Fall Mollath – Bayerische Opposition fühlt sich belogen. In: Süddeutsche Zeitung. 4. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.
  58. a b Frank Müller & Olaf Przybilla: Fall Mollath – Nürnberger Justiz prüft sich selbst. In: Süddeutsche Zeitung. 5. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.
  59. a b Frank Müller & Olaf Przybilla: Fall Mollath – Justiz will schnell über Wiederaufnahme entscheiden. In: Süddeutsche Zeitung. 7. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.
  60. Sabine Rückert: Justizskandal: Hinwegprozessiert. In: Die Zeit. Nr. 10, 28. Februar 2013
  61. Fall Mollath: Parteien attackieren Justiz. In: Mittelbayerische Zeitung. 4. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.
  62. Justiz: Nürnberger Generalstaatsanwalt soll sich nicht mit Mollath befassen. In: Die Welt. 4. März 2013, abgerufen am 14. Juni 2013.
  63. Fall Mollath: Nürnbergs Generalstaatsanwalt bleibt zuständig. In: Bayerischer Rundfunk. 7. März 2013
  64. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Verlorene Vergangenheit. In: Süddeutsche Zeitung. 8. April 2013, abgerufen am 8. April 2013.
  65. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Umstrittener Richter mit brisanter Bekanntschaft. In: Süddeutschen Zeitung. 13. April 2013, abgerufen am 13. April 2013.
  66. Frank Müller: U-Ausschuss zum Fall Mollath. In: Süddeutsche Zeitung. 11. April 2013, abgerufen am 11. April 2013.
  67. Marlene Halser: Hastige Wahrheitsfindung. In: die tageszeitung. 17. April 2013, abgerufen am 17. April 2013.
  68. Erste Zeugen im Fall Mollath Überlastung und Unterlagenfehler führten zur Panne. In: Bayerischer Rundfunk, 14. Mai 2013 (online)
  69. Uwe Ritzer, Olaf Przybilla: Räumung von Mollaths Haus wohl rechtswidrig. In: Süddeutsche Zeitung. 16. Mai 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
  70. Ein völlig belangloses Telefonat. In: Süddeutsche Zeitung. 17. Mai 2013, abgerufen am 17. Mai 2013.
  71. Marcus Klöckner: Fall Mollath: „Es ist nicht mein Urteil“. In: telepolis – Heise online. 18. Mai 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.
  72. Olaf Przybilla: Richter ignorierte Beweismittel. In: Süddeutsche Zeitung. 21. Mai 2013, abgerufen am 21. Mai 2013.
  73. Olaf Przybilla: Fall Mollath – Nürnbergs seltsame Rotarier. In: Süddeutsche Zeitung. 4. Juni 2013, abgerufen am 4. Juni 2013.
  74. Ralf Müller: Staatsanwalt kritisiert Justizfehler im Fall Mollath. In: Schwäbische Zeitung. 6. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.
  75. SZ vom 6. Juni 2013
  76. Albert Schäffer: Sein bester Anwalt. - Der berühmteste Psychiatriepatient der Republik tritt vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags als Zeuge in eigener Sache auf: Sprachlich präzise und äußerst rational ist Gustl Mollath der beste Anwalt seiner selbst. In: FAZ. 11. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.
  77. a b Ingrid Fuchs: Von der Justiz misshandelt. In: Süddeutsche Zeitung. 11. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.
  78. a b Gustl Mollath vor Untersuchungsausschuss: Die Abrechnung. In: Spiegel Online. 11. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.
  79. a b Patrick Guyton: Der Fall Gustl Mollath – Lieber im Gefängnis als in der Psychiatrie in Der Tagesspiegel vom 11. Juni 2013
  80. a b Fall Mollath rückt die Justiz in schlechtes Licht – Psychiatrie-Insasse sagt vor bayerischem Untersuchungsausschuss aus in dradio aktuell vom 11. Juni 2013
  81. Lisa Rokahr: Gustl Mollath vor dem Untersuchungsausschuss „Bitte nicht mehr diese Anstalt im Stern online vom 11. Juni 2013
  82. Mollath rechnet vor Ausschuss mit Justiz und Psychiatrie ab in der Südwestpresse von 11. Juni 2013
  83. Frank Preuß: War Gustl Mollath irrtümlich in der Psychiatrie? in der WAZ vom 12. Juni 2013
  84. Bayerischer Landtag: Gustl Mollath rechnet mit Justiz ab. In: Die Zeit. 11. Juni 2013
  85. http://www.welt.de/regionales/muenchen/article117127541/Ministerin-Merk-aeussert-Mitgefuehl-mit-Mollath.html
  86. http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-untersuchungsausschuss-thuerauf-100.html
  87. http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-im-fall-mollath-alles-zu-pauschal-1.1696231
  88. http://www.focus.de/politik/deutschland/seit-sieben-jahren-in-der-psychiatrie-justizministerin-merk-gibt-gustl-mollath-eine-mitschuld_aid_1014871.html
  89. http://www.sueddeutsche.de/bayern/ministerin-merk-zum-fall-mollath-ich-sehe-keinen-fehler-1.1696722
  90. http://www.welt.de/regionales/muenchen/article117127541/Ministerin-Merk-aeussert-Mitgefuehl-mit-Mollath.html
  91. http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ministerin-muss-auskunft-geben-fall-mollath-beschaeftigt-bundestagsausschuss/8348804.html
  92. http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444
  93. http://www.gustl-for-help.de/download/2013-06-14-Mollath-UA-Mail-an%20Mitglieder-UA.pdf
  94. Albert Schäffer: „Der Fall Mollath“ im Ersten – Von Schwarzgeld wollte niemand etwas wissen in der FAZ online vom 3. Juni 2013
  95. Mollath darf sich selbst erklären – Seit 2006 sitzt er in der Psychiatrie. Nun bietet ihm der Landtag eine Bühne in die Welt online von 5. Juni 2013
  96. Thomas Gehringer: Gustl Mollath: Nur ein Opfer oder auch ein Täter? im Tagesspiegel vom 3. Juni 2013
  97. Der Fall Mollath: Steuerfahnder führten im April Razzien durch im SWR – Report Mainz vom 4. Juni 2013, Kopie (PDF; 94 kB)
  98. Otto Lapp: Erstmals spricht Mollaths Ex-Frau – Vor der Anhörung von Gustl Mollath im Untersuchungsausschuss äußert sich Petra M. In: Main-Post. 11. Juni 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.
  99. http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/justiz-halt-mollath-weiter-fur-gefahrlich-1.2968633
  100. CSU-Mitglied bekommt wegen Mollath-Tweet Polizeibesuch, T-Online vom 11. Juni 2013
  101. Katharina Grimm: Polizei-Posse in Bayern – „Sagt man Mollath, ist man Staatsfeind“ im Stern online vom 11. Juni 2013
  102. Marcus Klöckner: Fall Mollath: Polizeibesuch bei CSU-Mitglied nach kritischem Tweet – Sicherheitsdienst von Beate Merk war eingeschaltet, ehemalige Frau von Mollath hat sich erstmals zu Wort gemeldet in telepolis – heise online vom 11. Juni 2013
  103. Mollath-Tweet: Jetzt äußert sich die Polizei In: Abendzeitung Muenchen vom 12. Juni 2013
  104. Der Fall Mollath – Rechtsstaat ade! In: der Freitag vom 12. Juni 2012.
  105. Bayerisches Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Justizministerin weist Darstellungen zu Tweet einer „Mollath-Unterstützerin“ zurück vom 11. Juni 2013
  106. Beate Lakotta: Fall Gustl Mollath: Das achte Jahr Psychiatrie. In: Spiegel Online, 12. Juni 2013.
  107. Olaf Przybilla: Mollath bleibt in der Psychiatrie – Skandalöse Entscheidung. In: Süddeutschen Zeitung. 12. Juni 2013
  108. Faksimile der Verfassungsbeschwerde auf der Unterstützerseite für Mollath. (PDF; 4,2 MB) Abgerufen am 10. Januar 2013.
  109. Mollaths Zwangsunterbringung soll überprüft werden. In: Die Zeit, 27. November 2012.
  110. Frank Müller und Mike Szymanski: Eingemauert im Justizpalast. In: Süddeutsche Zeitung, 28. November 2012.
  111. Unterbringung in Psychiatrie : Mollath lehnt neues Gutachten ab. In: Spiegel Online. 4. Februar 2013, abgerufen am 5. Februar 2013.
  112. Gustl Mollath entgeht neuer psychiatrischen Begutachtung In: Die Welt, 5. Februar 2013.
  113. Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth zur Strafvollstreckungssache „Gustl M.“, 8. April 2013 (PDF, 233 KB).
  114. Unterbringung Mollaths wird noch im April entschieden. In: nordbayern.de, 8. April 2013, abgerufen am 18. April 2013.
  115. a b Klaus Leipziger, Ines Bahlig-Schmidt: Stellungnahme zum zurückliegenden Berichtszeitraum seit dem 18.12.2012. BKH Bayreuth und Verfügung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 27. März 2013 (PDF, 4,76 MB).
  116. Psychiater hält Mollath weiterhin für gefährlich. In: nordbayern.de, 18. April 2013.
  117. Marcus Klöckner: Bayreuther Psychiatrie protokollierte Telefonate zwischen Mollath und seiner Verteidigerin in Telepolis – heise online vom 20. April 2012.
  118. Olaf Przybilla: Freiheit oder Psychiatrie. In: Süddeutsche Zeitung, 18. April 2013.
  119. Strafvollstreckungskammer am Landgericht Bayreuth: Beschluss des LG Bayreuth vom 26. April 2013, Aktenzeichen 802 Js 4743/03 StA Nürnberg-Fürth auf der Web-Seite von Gerhard Strate, abgerufen am 11. Juni 2013
  120. a b Justiz vertagt Entscheidung im BR am 18. April 2013
  121. Landgericht Bayreuth: Gustl Mollath muss mindestens bis 2014 in Psychiatrie bleiben. In: Spiegel Online, 12. Juni 2013.
  122. Olaf Przybilla: Persilschein aus Augsburg. In: Süddeutsche Zeitung. 1. Juni 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
  123. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Rechtsanwalt Strate vertritt Gustl Mollath. In: Süddeutsche Zeitung. 20. Dezember 2012, abgerufen am 12. Juni 2013.
  124. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Zwischen Wut und Wahn. In: Süddeutsche Zeitung. 20. Februar 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.
  125. a b c Gerhard Strate: Wiederaufnahmegesuch des Gustl Ferdinand Mollath gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (PDF; 1,1 MB), a: S. 3 f., b: Fn 101, S. 135, c: S. 5
  126. Gabriele Wolff: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VIII vom 4. Februar 2013
  127. a b Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Generalstaatsanwalt verdonnert Kollegen zum Schweigen. In: Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2013.
  128. Staatsanwaltschaft für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath. In: Die Welt. 7. März 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.
  129. Gerhard Strate: Schreiben an das Landgericht Regensburg Aktenzeichen: 7 KLs 151 Js 4111/2013 WA vom 1. Mai 2013 (PDF; 136 kB) S. 5
  130. Gerhard Strate: Presseerklärung in der Strafsachen gegen Gustl Mollath (PDF; 14 kB) vom 28. Mai 2013
  131. Heribert Prantl: Wenn die Fehler zum Himmel schreien. In: Süddeutsche Zeitung. 31. Mai 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
  132. Olaf Przybilla: Justiz im Fall Gustl Mollath – Anwalt Strate legt Beschwerde ein. In: Süddeutsche Zeitung. 31. Mai 2013, abgerufen am 12. Juni 2013.
  133. Report Mainz: Wieso Gustl Mollath noch immer nicht frei ist – Mollath und die Justiz Sendung vom 11. Juni 3013. Minute 4:10
  134. Gerhard Strate: Strafanzeige – Straftaten zum Nachteil des Herrn Gustl Mollath (PDF; 950 kB) vom 4. Januar 2013
  135. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an. In: Süddeutsche Zeitung, 7. Januar 2013.
  136. Fall Mollath – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein im BR vom 27. Februar 2013
  137. StA Augsburg, Verfügung Az. 101 Js 100614/13 vom 26. Februar 2013
  138. Gerhard Strate: Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens (PDF; 319 kB) vom 27. Februar 2013
  139. Gerhard Strate: Ergänzung der Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens (PDF; 401 kB) vom 26. März 2013, S.33ff.
  140. Peter Mühlbauer: Schanzte Richter Eberl den Fall Mollath rechtswidrig dem „harten Hund“ Brixner zu? In: Telepolis, 27. März 2013.
  141. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: „Neue Tatsachen“ nach einem Zeitungsbericht? In: Süddeutsche Zeitung, 13. Dezember 2012.
  142. Patrick Guyton: Hoffnung für Gustl Mollath. In: Der Tagesspiegel, 13. Dezember 2012.
  143. a b Staatsanwaltschaft Regensburg: Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013 auf der Webseite von Gerhard Strate (PDF; 8,49 MB), Blatt 256f.
  144. Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg in Sachen Mollath, Pressemitteilung 3/13 des OLG Nürnberg vom 18. März 2013.
  145. Olaf Przybilla: Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme. In: Süddeutsche Zeitung, 18. März 2013.

{{SORTIERUNG:Mollath, Gustl}} [[Kategorie:Kriminalfall in Deutschland]] [[Kategorie:Kriminalfall (21. Jahrhundert)]] [[Kategorie:Skandal]] [[Kategorie:Deutscher]] [[Kategorie:Geboren 1956]] [[Kategorie:Mann]] [[Kategorie:Wikipedia:Artikel-Feedback/Zusätzliche Artikel]] {{Personendaten |NAME=Mollath, Gustl |ALTERNATIVNAMEN=Mollath, Gustl Ferdinand (vollständiger Name) |KURZBESCHREIBUNG=deutscher Selbstständiger und mögliches Justizopfer |GEBURTSDATUM=7. November 1956 |GEBURTSORT=[[Nürnberg]] |STERBEDATUM= |STERBEORT= }}