Benutzer:Hyperdieter/Brixner

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Otto Brixner (* 1943) ist ein deutscher Jurist.

Öffentliche Bekanntheit erlangte er als Vorsitzender Richter der 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth. Diese hatte unter seinem Vorsitz Gustl Mollath 2006 freigesprochen und in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen.

2011 kamen durch Recherchen der Medien Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens auf. Im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens stellt das nunmehr mit dem Fall befasste Landgericht Regensburg fest,[1] dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einweisung des Angeklagten jedenfalls zum Zeitpunkt dieser neuerlichen Entscheidung nicht vorlagen.[2][3] Aufgrund des damit aufgehobenen ursprünglichen Urteils wurde Mollath für dessen Folgen entschädigt.[3]

Leben und Wirken

Otto Brixner ist der Sohn eines Gastwirt-Ehepaars, das in den Fünfziger- und Sechzigerjahren die Bahnhofs-Gaststätte in Herrenberg betrieben hatte. Als Jugendlicher galt Brixner als großes Handball-Talent. Er sprintete die 100 Meter in 11,2 Sekunden.[4] Brixner war aktiver Handball-Spieler in der 1. Mannschaft des 1. FC Nürnberg, beim TSV 1860 Ansbach sowie beim TSV 1891 Frauenaurach. Viele Jahre lang trainierte er auch die Damen-Handballmannschaft des 1. FC Nürnberg.[5] Brixner war ferner bis 1991 der Trainer der bayerischen Handball-C-Jugend.[6]

Nach seinem Wehrdienst bei der Bundeswehr studierte Brixner Rechtswissenschaften. Am 1. April 1973 trat Brixner seinen Dienst als Staatsanwalt im Bayerischen Justizdienst an. 1976 wurde Brixner Richter am Amtsgericht Erlangen. Dort bearbeitete er sowohl Straf- als auch Zivilsachen.

Im Oktober 1987 wechselte Brixner zum Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch dort war er als Richter sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen tätig.[4]

Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth übernahm Brixner im Juli 1998 zunächst den Vorsitz der 6. kleinen Strafkammer, die vornehmlich mit Berufungen in Betäubungsmittel-Strafsachen befasst war. Zuletzt wurde er mit dem Vorsitz der 7. Großen Strafkammer betraut und war damit für Betäubungsmittel-Strafsachen und allgemeine Strafsachen erster Instanz zuständig.[4]

Brixner bediente sich nach eigener Aussage nie des Instruments der Verständigung im Strafverfahren (sog. Deal beim Strafmaß)[4]. Brixner forderte in Interviews vom Gesetzgeber, die lebenslange Verurteilung abzuschaffen und stattdessen zeitlich abgestufte Strafen bis zu 40 Jahren Haft einzuführen.[6]

Ende Juni 2008 trat Brixner in den Ruhestand.

Brixner war mit Christa Brixner, geb. Hofbauer, (1946–2013) verheiratet. Das Ehepaar hat zwei Kinder und vier Enkel. Er ist Oberstleutnant der Reserve.

In dem ZDF-Fernsehfilm Gefangen – Der Fall K. mit Jan-Josef Liefers in der Hauptrolle wurde der Fall des Gustl Mollath im Jahre 2018 verfilmt.[7] Die an Mollath angelehnte Hauptfigur trägt darin den Namen Sebastian "Wastl" Kronach, wobei die Rolle des Richters Brixner (Name im Film: Franz Streibl) von Francis Fulton-Smith gespielt wird.[8]

Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath und Verurteilung

Die 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth übernahm 2006 das ursprünglich vor dem Amtsgericht Nürnberg geführte Verfahren gegen Mollath wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau Petra. Das Amtsgericht hatte die Sache verwiesen, da nach seiner Ansicht eine Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie in Betracht kam. Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 wegen Schuldunfähigkeit frei, da es die Taten zwar als erwiesen erachtete, aber die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß § 20 StGB […] nicht ausgeschlossen werden konnte“. Anstelle einer Strafe wurde der Maßregelvollzug in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet, da – nach Ansicht des Gerichts – weiter Gefahr von Mollath ausging. Mollath habe nach Meinung des Gerichts ein „paranoides Gedankensystem“ entwickelt. Dieses äußere sich teils in der Überzeugung, dass seine frühere Ehefrau als Mitarbeiterin der Hypovereinsbank in ein komplexes System der Schwarzgeld-Verschiebung verwickelt war.

Mollath hatte dem Gericht, als Beweis für seine Schwarzgeld-Behauptungen, einen 106-seitigen Schnellhefter mit Belegen zu Konten in der Schweiz und anderen Beweis-Dokumenten vorgelegt. In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags sagte Brixner am 17. Mai 2013 aus, dass er diesen Schnellhefter nie gelesen hatte.[9][10][11][12]

Ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank aus dem Jahr 2003[13] stützt jedoch weite Teile von Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfen. Dieser Bericht war von der Bank aber über Jahre hinweg geheim gehalten worden, so dass dieser dem Landgericht Nürnberg-Fürth bei seinem Urteil 2006 nicht bekannt war. Im November 2012 gelangte der Inhalt des Revisionsberichts an die Öffentlichkeit. In dem Bericht wurde konstatiert, dass sich alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths als zutreffend herausgestellt hätten.[14][15]

Die Enthüllungen zu Gustl Mollath und Otto Brixner hatten einen Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zur Folge[16]. Am 27. Juli 2013 demonstrierten in Nürnberg 500 Menschen für die Rehabilitierung von Gustl Mollath. Eine mögliche Begnadigung durch den Bayerischen Ministerpräsidenten reichte den meisten von ihnen nicht aus. Neben Forderungen nach Reformen in Psychiatrie und Justiz wurde verlangt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Genannt wurde dabei vor allem der ehemalige Richter Otto Brixner[17]. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses wurde mehrheitlich gefasst.[18] Der Ausschuss kam darin zum Ergebnis, "dass es ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Zeugen Mollath in psychiatrischen Einrichtungen, den Strafverfahren gegen ihn und dem Umgang mit den von ihm erstatteten Strafanzeigen nicht gibt", und betonte zugleich, dass Gerichtsentscheidungen durch den Untersuchungsausschuss aufgrund des wichtigen Verfassungsgrundsatzes der Unabhängigkeit der Justiz nicht geprüft werden.[19]

Einzelnachweise

  1. Volltext vom Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. August 2014, Az. 6 KLs 151 Js 4111/2013 WA
  2. Freispruch für Gustl Mollath; in: Spiegel Online vom 14. August 2014
  3. a b Freispruch und Entschädigung für Gustl Mollath; in: Der Tagesspiegel vom 14. August 2014
  4. a b c d Auf Absprachen ließ sich der Richter nicht ein; in: nordbayern.de vom 7. Mai 2008
  5. Ein Richter mit harter Schale: Nach 35 Jahren beendet Otto Brixner seine Justizkarriere. Nordbayern.de, 15. Mai 2008, abgerufen am 8. September 2018.
  6. a b Mutiger Richter fordert: Sperrt Schwerverbrecher länger weg!; in: Abendzeitung München Online vom 15. Mai 2008
  7. "Ich bin in eine absolut unglaubliche Geschichte geraten"; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 10. September 2018
  8. Gefangen - Der Fall K. - Filmbeschreibung im Portal des ZDF
  9. Räumung von Mollaths Haus wohl rechtswidrig; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 16. Mai 2013
  10. Ein völlig belangloses Telefonat; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 17. Mai 2013
  11. Richter ignorierte Beweismittel; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 21. Mai 2013
  12. Der Fall Mollath: Eine Chronik der Ereignisse, in: Nordbayern.de vom 1. März 2018: Mollath fordert von Bayern zwei Millionen Euro Entschädigung. Nordbayern.de, 1. März 2018, abgerufen am 7. September 2018.
  13. Interner Revisionsbericht Nr. 20546 der Hypovereinsbank
  14. Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk vom 9. November 2012; in: Report Mainz vom 13. November 2012
  15. Der Mann, der zu viel wusste; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 13. November 2012
  16. Hastige Wahrheitsfindung; in: taz.de vom 17. April 2013
  17. 500 Menschen demonstrieren für Gustl Mollath; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 28. Juli 2013
  18. Untersuchungsausschuss Fall Mollath 2013
  19. Schlussbericht (PDF), S. 59–60.

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