Benutzer:Kopiersperre/Beschluss Nr. 220

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Постановление Правительства России от 9 апреля 2010 г. N 220 "О мерах по привлечению ведущих учёных в российские образовательные учреждения высшего профессионального образования"

Beschluss der Regierung Russlands von 9. April 2010 Nr. 220 "Über Maßnahmen, um führende Wissenschaftler an russischen Hochschulen zu gewinnen": (Danke, Google Translator)

Um die Unterstützung der Öffentlichkeit für Wissenschaft und Innovation in der Hochschulbildung zu stärken und zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung hat die Regierung der Russischen Föderation beschlossen:

1.) Zuschüsse auf Wettbewerbsbasis für die wissenschaftliche Forschung unter der Leitung führender Wissenschaftler an russischen Hochschulen zu stiften (im Folgenden: Zuschüsse / гранты Правительства Российской Федерации)

2.) Festzustellen, dass die russische Regierung Zuschüsse von bis zu 150 Millionen Rubel pro Jahr für die Forschung in den Jahren 2010–2012 mit einer möglichen Verlängerung für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren zuteilt

3.) Das Finanzministerium der Russischen Föderation gewährleistet für die Jahre 2010–2012 Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt Zuschüsse in Höhe von 12 Mrd. Rubel zu zahlen, darunter:

  • 2010 – 3 Mrd. Rubel
  • 2011 – 5 Mrd. Rubel
  • 2012 – 4 Mrd. Rubel

Dabei sollen die Bewilligungen des Bundeshaushalts auf die organisatorisch-technische und informative Versorgung der Durchführung der Wettbewerbe zum Erhalten der Zuschüsse und die analytische Versorgung der Durchführung der wissenschaftlichen Forschungen 240 Mio. Rubel bilden, einschließlich:

  • 2010 – 120 Mio. Rubel
  • 2011 – 60 Mio. Rubel
  • 2012 – 60 Mio. Rubel

4.) Einen Rat für die Zuschüsse der Regierung der Russischen Föderation für die staatliche Unterstützung der Forschung unter Leitung der führenden Gelehrten an russischen Hochschulen zu bilden,

5.) versteh ich nicht

Ministerpräsident der Russischen Föderation

W. Putin

-> http://www.p220.ru/en/


Mega-Grants (150 Mio. Rubel) z.B. für:

4. Ausschreibung 2013:[5]

Fußnoten