Benutzer:Landtag M-V Infodienste/Baustelle
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Wappen des Landtags | Landtagsgebäude |
---|---|
Basisdaten | |
Sitz: | Schwerin |
Wahlsystem: | Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen |
Anzahl der Stimmen: | 2 (Partei, Kandidat) |
Anzahl der Wahlkreise: | 36 |
Wahlberechtigte: | 1.415.321 (Stand 2006) |
Legislaturperiode: | 5 Jahre |
Erste Sitzung: | 26. Oktober 1990 |
Bundesratsstimmen: | 3 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 17. September 2006 |
Landtagspräsident: | Sylvia Bretschneider (SPD) |
Sitzverteilung: | SPD 23 CDU 22 Die Linke 13 FDP 7 NPD 6 |
Website | |
www.landtag-mv.de |
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesparlament Mecklenburg-Vorpommerns und hat seinen Sitz im Schweriner Schloss. Als Stätte der politischen Willensbildung ist der Landtag zuständig für die Wahl des Ministerpräsidenten, den Beschluss der Landesgesetze und die Kontrolle der Landesregierung sowie der Landesverwaltung. Die Wahlperiode beträgt seit 2006 fünf Jahre. Die nächste Landtagswahl findet im Herbst 2011 statt.
Derzeitiger Ministerpräsident ist Erwin Sellering (SPD), der eine Koalitionsregierung aus SPD und CDU führt. Stellvertretender Ministerpräsident ist Jürgen Seidel. Die letzte Landtagswahl fand am 17. September 2006 statt.[1]
Aufgaben und Rechte
Auszüge aus der Landesverfassung
- Der Landtag (Artikel 20)[2]
- ist die gewählte Vertretung des Volkes
- ist Stätte der politischen Willensbildung
- wählt den Ministerpräsidenten
- übt die gesetzgebende Gewalt aus
- kontrolliert die Tätigkeit der Landesregierung und der Landesverwaltung
- behandelt öffentliche Angelegenheiten
- ist die gewählte Vertretung des Volkes
- Die Abgeordneten (Artikel 22)[3]
- sind Vertreter des ganzen Volkes
- an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
- nur ihrem Gewissen unterworfen
- sind Vertreter des ganzen Volkes
- Die Fraktionen (Artikel 25)[4]
- sind Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern des Landtages
- selbstständige und unabhängige Gliederungen des Landtages
- sind Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern des Landtages
- Die Parlamentarische Opposition (Artikel 26)[5]
- bilden die Fraktionen und die Mitglieder des Landtages, welche die Regierung nicht stützen
- hat insbesondere die Aufgabe, eigene Programme zu entwickeln und Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen sowie Regierungsprogramm und Regierungsentscheidungen kritisch zu bewerten
- hat in Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht auf politische Chancengleichheit
- bilden die Fraktionen und die Mitglieder des Landtages, welche die Regierung nicht stützen
- Die Wahlperiode (Artikel 27)[6]
- Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt.
- Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages.
- Der Landtag kann auf Antrag eines Drittels mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Neuwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden.
- Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt.
- Der Petitionsausschuss (Artikel 35)[7]
- behandelt Vorschläge, Bitten und Beschwerden der Bürger
- behandelt Vorschläge, Bitten und Beschwerden der Bürger
- Der Bürgerbeauftragte (Artikel 36)[8]
- wird vom Landtag gewählt
- hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren
- wird vom Landtag gewählt
- Der Datenschutzbeauftragte (Artikel 37)[9]
- wird zur Wahrung des Rechts der Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten vom Landtag gewählt
- wird zur Wahrung des Rechts der Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten vom Landtag gewählt
Gesetzgebungskompetenz
Der Landtag ist das zentrale Organ der Legislative des Landes. Er beschließt oder ändert Gesetze, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen. Dazu zählen Gesetze, die keinem anderen Verfassungsorgan zur ausschließlichen Wahrnehmung übertragen worden sind. Innerhalb der Landesverfassung wird keine Aussage darüber getroffen, welche Gegenstände der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in Abgrenzung zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder der Europäischen Union regeln darf. Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 kam es zu wesentlichen Änderungen für die Landesparlamente. So wurde die Rahmengesetzgebung abgeschafft und die konkurrierende Gesetzgebung neu geordnet.
Die gesetzgeberische Kompetenz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern liegt beispielsweise in den folgenden Bereichen:
- Schul- und teilweise Hochschulrecht
- Strafvollzug
- Ladenschluss
- Jagdwesen
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Besoldung, Versorgung sowie Laufbahnrecht der Landesbeamten und -richter
Gesetzentwürfe können auf drei unterschiedlichen Wegen in den Landtag eingebracht werden[10]:
- durch die Landesregierung
- aus der Mitte des Landtages - durch die Fraktionen oder durch eine mindestens Fraktionsstärke entsprechende Zahl von Abgeordneten
- direkt aus dem Volk (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) - ausgenommen Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und Besoldungsgesetze.
Gesetzesinitiativen aus dem Volk müssen von mindestens 15.000 (Volksinitiative) bzw. 120.000 Wahlberechtigten (Volksbegehren) unterstützt werden. Durch Volksentscheid ist ein Gesetzentwurf angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Drittel der Wahlberechtigten, zugestimmt hat.
Gesetzentwürfe werden in der Regel zweimal im Landtag beraten (erste und zweite Lesung). In der ersten Lesung (Grundsatzberatung) werden die allgemeinen Grundsätze der Vorlage besprochen. Am Ende der ersten Lesung überweist das Plenum den Gesetzentwurf in die zuständigen Fachausschüsse des Landtages, wobei ein Ausschuss als so genannter federführender Ausschuss benannt wird. Zu den Beratungen der Ausschüsse werden in der Regel auch Sachverständige eingeladen und gehört (Öffentliche Anhörung). Im Ergebnis der Ausschussberatungen gibt der federführende Ausschuss dem Landtag eine Beschlussempfehlung. In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes (Einzelberatung) werden die Bestimmungen des Entwurfes einzeln beraten und abgestimmt. Am Schluss wird über die Gesetzesvorlage im Ganzen abgestimmt (Schlussabstimmung). Der Präsident des Landtages leitet dann die Beschlüsse der Landesregierung zu. Der Ministerpräsident fertigt unter Mitzeichnung der beteiligten Minister die verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetze aus und veranlasst die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Wahlperiode | Anzahl der Plenarsitzungen |
Anzahl der Ausschusssitzungen |
Anzahl der verkündeten Gesetze |
Anzahl der erstellten Drucksachen |
---|---|---|---|---|
1. Wahlperiode | 109 | 1209 | 195 | 4837 |
2. Wahlperiode | 92 | 973 | 95 | 4078 |
3. Wahlperiode | 85 | 1029 | 91 | 3153 |
4. Wahlperiode | 82 | 1014 | 115 | 2422 |
5. Wahlperiode (bis 31.12.2009) |
86 | 704 | 75 | 3159 |
Wahl des Ministerpräsidenten
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wählt den Ministerpräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister.
Der Ministerpräsident und die Minister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Landtag folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“ Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung "So wahr mir Gott helfe." abgeschlossen werden.
Kontrolle der Landesregierung
Der Landtag verfügt über ein weitreichendes Frage- und Auskunftsrecht gegenüber der Landesregierung. Gleichzeitig hat die Landesregierung eine umfassende Informationspflicht gegenüber dem Landtag (Art. 40 und 39 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).
Darüber hinaus kann der Landtag zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse Untersuchungsausschüsse einrichten, die mit umfangreichen Rechten ausgestattet sind (Art. 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).
Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit mit Anregungen, Bitten und Beschwerden an den Landtag bzw. dessen Petitionsausschuss wenden (Art. 35 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Außerdem wählt der Landtag jeweils für sechs Jahre einen Bürgerbeauftragten. Dieser unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrung ihrer Rechte gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung. Er berät und unterstützt auch in sozialen Angelegenheiten. Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet.
Landtagspräsidenten
Präsident | Partei | Amtszeit |
---|---|---|
Rainer Prachtl | CDU | 26.10.1990–26.10.1998 |
Hinrich Kuessner | SPD | 26.10.1998–22.10.2002 |
Sylvia Bretschneider | SPD | seit 22.10.2002 |
Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt das Land in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er wahrt die Würde und die Rechte des Landtages, fördert seine Arbeiten und leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch. Der Präsident übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt im Landtag aus.
Derzeitige Landtagspräsidentin ist die SPD-Abgeordnete Sylvia Bretschneider. Ihre Stellvertreter sind die Vizepräsidenten Renate Holznagel (CDU), Andreas Bluhm (Die Linke) und Hans Kreher (FDP).
Mitglieder des Landtages
Ergebnisse der Landtagswahl 2006
Wahlberechtigte | 1.415.321 |
Wähler | 837.018 |
Wahlbeteiligung | 59,1 % |
Gültige Erststimmen | 816.088 (97,5 %) |
Gültige Zweitstimmen | 818.061 (97,7 %) |
Derzeitige Sitzverteilung
Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt fest, dass der Landtag aus mindestens 71 Abgeordneten besteht. Die Sitze im Landtag Mecklenburg-Vorpommern verteilen sich nach der Wahl am 17. September 2006 wie folgt:
Derzeitige Abgeordnete
→ Siehe Hauptartikel: Liste der Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (5. Wahlperiode)
Entschädigung der Abgeordneten
Seit 1. Januar 2010 beträgt die ausgezahlte monatliche Entschädigung für einen Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 5.122 Euro [11]. Wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen richtet sich auch bei Abgeordneten die Steuerlast nach den persönlichen Gegebenheiten. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. So zahlt ein unverheirateter Abgeordneter ohne Kinder für Lohn- und Kirchensteuer sowie für den Solidaritätszuschlag rund 1.569 Euro. Der Nettolohn beträgt dann ungefähr 3.553 Euro.
Für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten, Mobiliar, Kosten für Porto und Telefon sowie sonstige Auslagen erhält jeder Abgeordnete eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 1.225 Euro. Zudem werden die Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten bis zu einer jährlichen Höhe von 34.233 Euro erstattet.
Ausschüsse
Nach Artikel 33 der Landesverfassung setzt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen Ausschüsse ein. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Jeder Ausschuss besteht aus 10 Abgeordneten des Landtages, von denen jeweils drei Abgeordnete von der SPD- Fraktion und der CDU-Fraktion, zwei Abgeordnete der Fraktion Die Linke und je ein Abgeordneter der FPD-Fraktion und der NPD-Fraktion gestellt werden. Der Petitionsausschuss ist nach Artikel 35 der Landesverfassung für Vorschläge, Bitten und Beschwerden der Bürger zuständig.
Der Landtag der 5. Wahlperiode hat folgende Fachausschüsse gebildet:
- Petitionsausschuss
- Innenausschuss
- Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten
- Finanzausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
- Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Zudem wurde eine Enquetekommission zum Thema „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gebildet.
Die Landesverfassung legt fest, dass Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich sind, soweit der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände nichts anderes festlegt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Abgeordneten während der schwierigen Verhandlungen – unabhängig von der zu erwartenden öffentlichen Wirkung – zunächst eigene politische Positionen entwickeln können. Würden die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen, bestünde die Gefahr, dass sich der Prozess der Meinungsbildung in außerparlamentarische Gremien verlagert. Demgegenüber sind alle Plenarsitzungen des Parlaments öffentlich, können von Besuchergruppen und Einzelpersonen besucht oder per Live-Stream im Internet abgerufen werden.
Schweriner Schloss als Landtagssitz
→ Hauptartikel: Schweriner Schloss
Vom großherzoglichen Schloss zum Parlamentssitz
Seit rund 1.000 Jahren ist die Schlossinsel das politische Machtzentrum des Landes. Schon Slawenfürst Niklot hatte hier seine Hauptburg. An den Stammvater der mecklenburgischen Herzöge und Großherzöge erinnert ein monumentales Reiterstandbild über dem Hauptportal. (Hauptartikel „Schweriner Schloss“) Nach der Revolution von 1918 ging das Schloss in Staatsbesitz über. Zwischen 1948 und 1952 (Link Hauptartikel: „Landtag Mecklenburg-Vorpommern (1946-1952)“) tagte hier der damalige Landtag. Nach der Auflösung der Länderstrukturen auf dem Gebiet der DDR wurde das Schweriner Schloss Sitz des Bezirkstages des Bezirks Schwerin Nach der konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 1990 entschied sich das Parlament für das Schweriner Schloss als Landtagssitz.
Restaurierung des Schlosses und Nutzung der Innenräume
Seit 1990 wurden die in den siebziger Jahren begonnenen Restaurationsmaßnahmen, insbesondere die Neugestaltung der Fassaden, intensiviert. Der Einzug des Landtages wird dabei als die Rettung für das Schweriner Schloss betrachtet.
Der Landtagsbetrieb stellt an das historische Gebäude besondere Anforderungen. Die Räume müssen für das Parlament nutzbar sein, ohne das Denkmal zu schädigen. Einbauten und Veränderungen erfolgen in der Regel in der Formsprache der heutigen Zeit, sodass auch nachfolgende Generationen Nutzungsänderungen ablesen können. Ein Beispiel dafür ist der Raum des Ältestenrates. Mit der Wiederherstellung der Säulenkapitellen, den Stuckarbeiten an der Decke und der Wiederherstellung des wertvollen Intarsienfußbodens wurde dieser Raum aufwendig restauriert.
Neben den Fraktions- und Beratungsräumen gibt es für alle Abgeordneten ein Büro. Die meisten Parlamentarier teilen sich ein Büro mit einem Kollegen.
Der Landtag nutzt neben dem Schweriner Schloss drei weitere Gebäude in der Schlossstraße und der Ritterstraße als Büroräume der Landtagsverwaltung, Sitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit sowie den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Angebote der Öffentlichkeitsarbeit
Besuch einer Plenardebatte
Der Besuch einer Plenardebatte ist für Einzelbesucher und angemeldete Gruppen möglich. Vermittelt werden soll vor allem einen unmittelbaren Eindruck von der Atmosphäre der Landtagsdebatten. Auf Wunsch wird vom Besucherdienst ein Gespräch mit Abgeordneten vermittelt. Da das Platzangebot auf der Besuchertribüne eingeschränkt ist, wird eine rechtzeitige Anmeldung beim Besucherdienst empfohlen.
Informationsveranstaltungen
Informationsveranstaltungen über die Aufgaben und Arbeitsweise des Landesparlamentes werden an Werktagen angeboten, an denen keine Landtagssitzungen stattfinden. Sie dienen einer eingehenden Information über die Tätigkeit des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Auf Wunsch wird vom Besucherdienst des Landtages ein Gespräch mit Abgeordneten vermittelt.
Schülerprojekt Parlament
Dieses Angebot richtet sich speziell an Schulklassen ab der 9. Klasse. Bei dem dreistündigen Planspiel können die Jugendlichen parlamentarische Verfahren – wie Einbringung einer Beschlussempfehlung, Meinungsfindung in Gremien, Debatte im Plenum und Abstimmung – durchspielen. Das Projekt-Thema kann aus einer Angebotspalette des Besucherdienstes gewählt oder individuell vereinbart werden. Dieses Spiel findet in den Konferenzräumen und im Plenarsaal statt.
Jugend im Landtag
„Jugend im Landtag“ ist ein Kooperationsprojekt des Landtages und des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern und findet das nächste Mal im November 2010 statt. Der Landtag und der Landesjugendring bemühen sich mit diesem Projekt um das Schaffen von Nähe zwischen Politik und Jugend, wollen politische Bildung befördern und die Wirkungsstätte der Landtagsabgeordneten näher bringen. An dem Projekt können ca. 100 Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren aus Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen.
Live-Übertragung der Plenarsitzung
Die Plenarsitzungen werden mittels einer Webcam ins Internet übertragen. Interessenten können die Sitzungen des Parlamentes auf der Internetseite des Landtages mitverfolgen.
Verwaltung des Landtages
Die Verwaltung des Landtages ist eine oberste Landesbehörde. Sie untersteht der Präsidentin des Landtages und wird vom Direktor beim Landtag als dem ständigen Vertreter der Präsidentin in Verwaltungsangelegenheiten geleitet.
Im Sinne einer modernen Dienstleistungsbehörde bereiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse vor und unterstützen die Präsidentin bei ihren Verwaltungsaufgaben. Darüber hinaus steht die Verwaltung allen Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung.
Der Dienstaufsicht der Präsidentin unterstehen der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern[12]und der Landesbeauftragte für den Datenschutz[13].
Die Verwaltung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist zugleich Einsatzstelle für Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Demokratie und bildet Auszubildende verschiedener Berufsgruppen aus.
Siehe auch
Literatur
- Dr. Rainer Litten, Prof. Dr. Maximilian Wallerath: Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2007, ISBN 978-3-8329-2988-6
Einzelnachweise
- ↑ [1] Wahlergebnisse der letzten Landtagswahl auf der offiziellen Internetseite des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ Artikel 20 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hier online; zuletzt eingesehen am 27. Mai 2010
- ↑ [2] Artikel 22 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [3] Artikel 25 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [4] Artikel 26 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [5] Artikel 27 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [6] Artikel 35 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [7] Artikel 36 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [8] Artikel 37 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [9] Artikel 55-60 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [10] Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [11] Offizielle Internetseite des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ [12] Offizielle Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Weblinks
- Offizielle Internetseite des Landtags Mecklenburg-Vorpommerns
- Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
- Literatur von und über Landtag M-V Infodienste/Baustelle im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Literatur über Landtag M-V Infodienste/Baustelle in der Landesbibliographie MV
[[Kategorie:Landtag (Mecklenburg-Vorpommern)| ]]
[[Kategorie:Landesparlament (Deutschland)|Mecklenburg-Vorpommern]]
Der Artikel 20 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern besagt:
„Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Er ist Stätte der politischen Willensbildung.“
Aufgaben
Der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat drei Aufgaben, welche in der Landesverfassung festgeschrieben sind:
- Wahl des Ministerpräsidenten
- Beschluss von Landesgesetzen
- Kontrolle der Landesregierung und -verwaltung
Landtagspräsident
Präsident | Partei | Amtszeit |
---|---|---|
Rainer Prachtl | CDU | 26.10.1990–26.10.1998 |
Hinrich Kuessner | SPD | 26.10.1998–22.10.2002 |
Sylvia Bretschneider | SPD | seit 22.10.2002 |
Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt das Land in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.
Derzeitige Landtagspräsidentin ist die SPD-Abgeordnete Sylvia Bretschneider. Ihre Stellvertreter sind die Vizepräsidenten Renate Holznagel (CDU), Andreas Bluhm (Die Linke) und Hans Kreher (FDP).
Derzeitige Sitzverteilung
Die insgesamt 71 Sitze im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern verteilen sich nach der Wahl am 17. September 2006 wie folgt:
Derzeitige Abgeordnete
→ Siehe Hauptartikel: Liste der Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (5. Wahlperiode)
Ergebnisse der Landtagswahlen seit 1990
14. Oktober 1990 | 16. Oktober 1994 | 27. September 1998 | 22. September 2002 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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17. September 2006 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(* Zweitstimmen)
Siehe auch: Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland