Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Oberlandesgericht Prag
Das Oberlandesgericht Prag (OLG Prag) war ein deutsches Oberlandesgericht mit Sitz in Prag (heute: Tschechien, in der betreffenden Zeit: Reichsprotektorat Böhmen und Mähren). Es bestand – wie das Reichsprotektorat – von 1939 bis 1945.
Nachdem die deutsche Wehrmacht am 15. März 1939 in die damals so genannte „Rest-Tschechei“ einmarschiert war, wurde das von ihr besetzte Gebiet vom Deutschen Reich annektiert, indem Adolf Hitler das Reichprotektorat Böhmen und Mähren per Führererlass zu einem Teil des Großdeutschen Reiches mit begrenzter Selbstverwaltung erklärte. Am 14. April 1939 wurde im Gebiet des deutschen „Protektorats Böhmen und Mähren“ neben der tschechischen auch eine deutsche Gerichtsbarkeit eingeführt.
Für die Reichs- und „Volksdeutschen“ in Böhmen und Mähren ließ Reichsjustizminister Franz Gürtner am 14. April 1939 das Oberlandesgericht Prag und die beiden Landgerichte Brünn und Prag einrichten.[1]
Änderungen der deutschen Gerichtsverfassung in Tschechien erfolgten am 14. Juli 1939 (RGBl. I., S. 1262) und am 13. März 1941 (RGBl. I., S. 130). Die deutschen Gerichte in Tschechien urteilten – mit bestimmten Einschränkungen – nach den jeweils geltenden deutschen Rechtsvorschriften und waren mit deutschen Juristen besetzt. Alle deutschen Staatsangehörigen in Tschechien unterstanden dieser deutschen Gerichtsbarkeit. Nichtdeutsche Personen waren ebenfalls diesen Gerichten unterstellt, wenn deutsche Rechtsvorschriften verletzt wurden oder deutsche Staatsangehörige von dem jeweiligen Verfahren betroffen waren. An den deutschen Gerichten wurden deutsche Staatsanwaltschaften mit deutschen Juristen eingerichtet.
Alle deutschen Gerichte des „Protektorats“ waren dem deutschen Oberlandesgericht Prag unterstellt. Die Amtsgerichte gehörten wiederum den deutschen Landgerichten in Prag und Brünn sowie ihren deutschen Staatsanwaltschaften zu.
Das Reichsinnenministerium legte in einem Rundschreiben vom 29. April 1939 fest, dass alle Rechtsvorschriften, die im Altreich und Österreich in Kraft waren, auch im Protektorat galten. Für die Reichs- und „Volksdeutschen“ ließ der Reichsjustizminister (von 1932 bis 1941) Franz Gürtner (*1881–†1941) am 14. April 1939 das Oberlandesgericht Prag und die beiden Landgerichte Brünn und Prag einrichten. […]
Die deutsche Gerichtsbarkeit unterstand der Reichsjustizverwaltung in Berlin.32 Anders als im Sudetenland und den eingegliederten Ostgebieten blieb daneben im „Protektorat Böhmen und Mähren“ eine autonome tschechische Gerichtsbarkeit bestehen, die nach tschechoslowakischem Zivilrecht bzw. einem autonomen Protektoratsstrafrecht urteilte. Sie entschied ausschließlich Fälle der nichtdeutschen Bevölkerung, stand jedoch unter dem Primat der deutschen Justiz: Für Delikte, auf die das Reichsstrafgesetzbuch Anwendung fand, sowie seit Herbst 1939 bei Straftaten nach der „Volksschädlings“- und der Gewaltverbrecherverordnung war ausschließlich deutsche Gerichtsbarkeit zuständig. Im Zivilrecht konnte der Reichsprotektor Einspruch gegen eine Entscheidung eines tschechischen Gerichts einlegen. Die Sache wurde dann automatisch an das zuständige deutsche Gericht verwiesen.33[2]
Bereits am 21. März 1933 wurde reichsweit für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet. Im Jahr 1940 wurden auch in Brünn und Prag Sondergerichte eingerichtet.31[3] Die Sondergerichte waren mit anfangs beschränkter Zuständigkeit für spezielle Straftatbestände ausgestattet, die die NS-Machthaber zur Durchsetzung ihrer Herrschaft eingeführt hatten, nämlich Straftaten nach der „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 und nach der „Heimtückeverordnung“ vom 21. März 1933. Die Zuständigkeit der Sondergerichte wurde jedoch mehrmals erweitert.[6] Seit 1938 waren sie zuständig, sofern die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, mit „Rücksicht auf […] die Verwerflichkeit der Tat oder die in der Öffentlichkeit hervorgerufene Erregung“ sei die sofortige Aburteilung geboten. Für schwere politische Straftaten blieben dagegen spezielle Senate der Oberlandesgerichte bzw. des Reichsgerichts und später des Volksgerichtshofs zuständig. Verfahren vor den Sondergerichten liefe äußerst beschleunigt ab („kurzer Prozess“). Dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung dienten die Abschaffung der in der Strafjustiz aus rechtsstaatlichen Gründen eingeführten Voruntersuchung und des Eröffnungsbeschlusses sowie die Abkürzung der Ladungsfrist auf 24 Stunden. Später konnte sogar auf der Stelle gegen Festgenommene verhandelt werden. Der Vorsitzende des Gerichts konnte selbst gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen. Später wurde sogar die Beschwerdemöglichkeit gegen diese Entscheidung abgeschafft. Das Sondergericht hatte freies Ermessen, ob und welche Beweise es zum Nachweis des Tatvorwurfs erheben wollte. Der Verurteilte hatte gegen das Urteil keine Rechtsmittel. Nur die Staatsanwaltschaft konnte die so genannte Nichtigkeitsbeschwerde einlegen, was jedoch, wenn überhaupt, fast immer zu Ungunsten des Verurteilten geschah.
Die Errichtung dieser Sondergerichte fiel in eine Zeit, in der der Umfang der Sondergerichtstätigkeit durch kriegsstrafrechtliche Sonderbestimmungen ausgeweitet wurde, darunter die „Kriegswirtschaftsverordnung“ (KWVO) und die „Verordnung gegen Volksschädlinge“ (VVO). In allen Fällen reichte der Strafrahmen bis zur Todesstrafe. Im Protektorat gab es zusätzliche Verordnungen, die sich gegen „Waffenbesitz“ und „Sabotagehandlungen“ richteten oder der „Abwehr der Unterstützung reichsfeindlicher Handlungen“ dienten. Auch Verstöße gegen diese Bestimmungen konnten mit der Todesstrafe geahndet werden. Im reichsweiten Vergleich stach die Sondergerichtsbarkeit im Protektorat durch eine außerordentlich drakonische Urteilspraxis hervor.[4]
Zunächst wurden die vom Sondergericht Prag zum Tode Verurteilten zur Hinrichtung nach Dresden gebracht. Im April 1943 wurde in Prag eine Hinrichtungsstätte eröffnet. Scharfrichter in Prag war Alois Weiß.[5]
b) Das Protektorat Böhmen und Mähren sowie die selbstständige Slowakei »Im Bereich des Strafrechts wurden fünf Sondergerichte48 gegründet, ... Fn. 48: Daneben wurden das deutsche Oberlandesgericht Prag, zwei Landgerichte und 12 Amtsgerichte errichtet. Allen Gerichten war jeweils eine Staatsanwaltschaft zugeordnet. Die Senate waren mit deutschen Berufsrichtern besetzt. Die Sondergerichte waren bei den Oberlandesgerichten angesiedelt (vgl. RGBl. 1940, S. 405).« Petr Bohata, „Justizreformen in der Tschechoslowakei und ihren Nachfolgestaaten“, Forschungsverbund Ost- und Südosteuropa (forost), Nr. 16, November 2003, S. 11, http://www.forost.lmu.de/fo_library/forost_Arbeitspapier_16.pdf
Erste Todesurteile des Sondergerichts Prag (die mit der Hinrichtung in Dresden am Münchner Platz endeten) wurden 1940 gefällt.
Staatsanwaltschaft am deutschen OLG Prag
• Friedrich Arland, geb. 22.08.1904 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag heute: Amtsgerichtsrat in Hamburg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-161-180
• Dr. Hans Friedrichs, geb. 19.01.1910
früher: Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag; 1. Mai 1935 NSDAP heute: Oberstaatsanwalt in Köln
https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200
• Helmuth Gabriel, geb. 16. Mai 1892 Seit 1. Oktober 1939 Generalstaatsanwalt am OLG Prag
• Kurt Hennecke, geb. 12.07.1905 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag heute: Senatspräsident beim Landessozialgericht Celle
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200
• Dr. Josef Herzog, geb. April 1903 früher: Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag heute: Ministerialrat im Bundesjustizministerium
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200
• Dr. Kurt Naucke, geb. 9. Juni 1905 Vor 1945: Staatsanwaltschaftsrat in Hildesheim und Berlin; danach Erster Staatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt beim Deutschen Oberlandesgericht Prag; Anklagevertreter am Volksgerichtshof; seit 1933 Mitglied der NSDAP. Heute: Erster Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Hannover
• Erich Liß, geb. 18.07.1909 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht in Prag heute: Sozialgerichtsrat beim Sozialgericht in Düsseldorf
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-481-500
• Dr. Franz Ludwig, vor 1945: Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Prag nach 1945: Staatsanwalt in Düsseldorf
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
• Curt Martin, geb. 06.02.1905 früher: Landgerichtsrat beim Sondergericht Jena und Weimar; Staatsanwalt beim Sondergericht in Prag; NSDAP-Blockleiter heute: Amtsgerichtsdirektor in Bitburg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-201-220
• Dr. Franz Nüßlein 1940-1945 Staatsanwalt am ondergericht Prag In der Bundesrepublik hoher Diplomat im Auswärtigen Amt
Quelle: https://kramerwf.de/Zur-Nachruf-Affaere.106.0.html
• Dr. Rolf (auch: Rudolf) Pfleiderer, geb. 02.02.1912 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag und Brünn (Brno) heute: Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Celle
Quelle: Braunbuch, S. 226, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-221-240
• Dr. Rudolf Reuter, geb. 12.06.1905 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag; Kriegsverbrecherliste der CSR Nr. A 38-87 heute: Leitender Oberstaatsanwalt in Wuppertal
Quelle: Braunbuch, S. 231, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-221-240
• Werner Rhode, geb. 01.02.1913 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag; Kriegsverbrecherliste der CSR Nr. A 38-88 heute: Regierungsdirektor im Justizministerium Schleswig-Holstein
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-221-240
• Dr. Erich Splettstösser, geb. 10.03.1908 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag heute: Staatsanwalt in Hannover
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-241-260
• Dr. Wolfgang von Zeynek, vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag nach 1945: Landgerichtsrat in Nürnberg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
Rohstoffe
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»1942 bestanden 36 Oberlandesgerichte, darunter vier österreichische (Wien, Graz, Linz und Innsbruck). Die Oberlandesgerichte Breslau, Königsberg, Marienwerder, Posen (1939–45), Danzig (1939–44), Prag (1939–45), Leitmeritz (1939–44), Kattowitz (1941–45) und Kolmar (1940–45) gingen nach den Gebietsverlusten des Zweiten Weltkriegs unter.«
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Wikimedia, Wikipedia und Co.
- Liste der deutschen Gerichte im Protektorat Böhmen und Mähren https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Gerichte_im_Protektorat_Böhmen_und_Mähren
- Sondergericht Prag https://de.wikipedia.org/wiki/Sondergericht_Prag
- Oberlandesgericht Leitmeritz: https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht_Leitmeritz
- Alois Weiß, Scharfrichter in Prag, https://de.wikipedia.org/wiki/Alois_Wei%C3%9F
- Marianne Golz, tschechisch-deutsche Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus, am 18. Mai 1943 durch das Sondergericht am Deutschen Landgericht (nicht Oberlandesgericht!) in Prag zum Tode verurteilt, am 8. Oktober 1943 in Prag durch Alois Weiß hingerichtet, https://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Golz
Zitate, Sekundärquellen
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»Die Liste der deutschen Gerichte im sog. Reichsprotektorat Böhmen und Mähren ergab sich aus der Einführung der deutschen Gerichtsbarkeit im Gebiet des deutschen „Protektorats Böhmen und Mähren“ vom 14. April 1939[1] und ihren Anpassungen vom 14. Juli 1939 (RGBl. I. S. 1262) und vom 13. März 1941 (RGBl. I. S. 130). Die Gerichte urteilten nach den jeweils geltenden deutschen Rechtsvorschriften mit bestimmten Einschränkungen und waren mit deutschen Juristen besetzt. Alle deutschen Staatsangehörigen unterstanden diesen Gerichten. Nichtdeutsche Personen waren ebenfalls diesen Gerichten unterstellt, wenn deutsche Rechtsvorschriften verletzt wurden oder deutsche Staatsangehörige von dem jeweiligen Verfahren betroffen waren. Neben den deutschen Gerichten wurden deutsche Staatsanwaltschaften mit deutschen Juristen eingerichtet.
Alle deutschen Gerichte des nun Protektorat genannten Gebiets waren dem deutschen Oberlandesgericht Prag unterstellt.[2] Die Amtsgerichte waren wiederum den deutschen Landgerichten in Prag und Brünn sowie ihren deutschen Staatsanwaltschaften zugehörig.
Die deutschen Gerichte im Sudetenland wurde von dieser Unterstellung nicht berührt. Daneben bestand für das Konzentrationslager Theresienstadt auf dem Gebiet des deutschen „Protektorat“ noch eine Sondergerichtsbarkeit mit eigens eingerichteten deutschen Sondergerichten wie das Sondergericht Prag und das Sondergericht Brünn.«
- Liste der deutschen Gerichte im Protektorat Böhmen und Mähren, https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Gerichte_im_Protektorat_Böhmen_und_Mähren
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Achtung, die Staatsanwaltschaft Prag gehörte nicht zum „Reichsgau Sudetenland“, sondern zum „Protektorat Böhmen und Mähren“.
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»Mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Böhmen und Mähren am 15. März 1939 erfolgte eine erneute Erweiterung des deutschen Machtbereichs und der territorialen Zuständigkeit der deutschen Justiz. Nach Hitlers Vorstellungen sollten die Deutschen im „Protektorat“ deutschem Recht unterstehen, weshalb das Reichsinnenministerium in einem Rundschreiben vom 29. April 1939 festlegte, dass alle Rechtsvorschriften, die im Altreich und Österreich in Kraft waren, auch im Protektorat galten. Für die Reichs- und „Volksdeutschen“ ließ Gürtner am 14. April 1939 das Oberlandesgericht Prag und die beiden Landgerichte Brünn und Prag einrichten. Erst 1940 und damit nach der Errichtung einer deutschen Justiz im okkupierten Polen wurden in Brünn und Prag Sondergerichte eingerichtet.31 […] Die deutsche Gerichtsbarkeit unterstand der Reichsjustizverwaltung in Berlin, von wo aus auch die Lenkung der Gerichte im Protektorat erfolgte.32 Anders als im Sudetenland und den eingegliederten Ostgebieten blieb im „Protektorat Böhmen und Mähren“ eine autonome tschechische Gerichtsbarkeit bestehen, die nach tschechoslowakischem Zivilrecht bzw. einem autonomen Protektoratsstrafrecht urteilte. Sie entschied ausschließlich Fälle der nichtdeutschen Bevölkerung, stand jedoch unter dem Primat der deutschen Justiz: Für Delikte, auf die das Reichsstrafgesetzbuch Anwendung fand, sowie seit Herbst 1939 bei Straftaten nach der Volksschädlings- und der Gewaltverbrecherverordnung war ausschließlich deutsche Gerichtsbarkeit zuständig. Im Zivilrecht konnte der Reichsprotektor Einspruch gegen eine Entscheidung eines tschechischen Gerichts einlegen. Die Sache wurde dann automatisch an das zuständige deutsche Gericht verwiesen.33«
Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939-1945“, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 22.05.2014 - 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
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Nach der Einrichtung der Hinrichtungsstätte in Prag im April 1943 wurden bis Ende September 1943 81 Menschen, darunter 78 Tschechinnen und Tschechen, einzeln oder in Gruppen nach Prag zurück transportiert. Sie waren vom Sondergericht Prag zum Tode verurteilt und zur Urteilsvollstreckung nach Dresden verbracht worden. Der neue Scharfrichter in Prag, Alois Weiß, sollte auf Wunsch der Prager Justizbehörden die Möglichkeit bekommen, sich „einzuarbeiten“. Einige Häftlinge mussten seit Ende 1941 in der Dresdner Haftanstalt in George-Bähr-Straße 5 auf ihre Hinrichtung warten. Der überraschende Rücktransport dürfte bei ihnen die Hoffnung auf Begnadigung geweckt haben. Die Hinrichtung in Prag erfolgte kurz nach der Ankunft.
Das Sondergericht Prag
Bereits seit März 1933 bestanden in allen Oberlandesgerichtsbezirken als „Sondergerichte“ bezeichnete Spezialstrafkammern der Landgerichte. Mit der Errichtung des „Protektorats Böhmen und Mähren“ im März 1939 wurde eine deutsche Gerichtsbarkeit eingeführt. Dazu gehörten auch Sondergerichte in Prag (Böhmen) und Brünn (Mähren). Die Errichtung dieser Sondergerichte fiel in eine Zeit, in der Charakter und Umfang der Sondergerichtstätigkeit durch kriegsstrafrechtliche Sonderbestimmungen, darunter die „Kriegswirtschaftsverordnung“ (KWVO) und die „Verordnung gegen Volksschädlinge“ (VVO). In allen Fällen reichte der Strafrahmen bis zur Todesstrafe. Im Protektorat standen den Richtern zusätzliche Verordnungen, die sich gegen „Waffenbesitz“ und „Sabotagehandlungen“ richteten oder der „Abwehr der Unterstützung reichsfeindlicher Handlungen“ dienten. Auch hier konnten Verstöße mit der Todesstrafe geahndet werden. Im reichsweiten Vergleich stach die Sondergerichtsbarkeit im Protektorat durch eine außerordentlich drakonische Urteilspraxis hervor.
„Verbrecher in Richterroben“
1960 legte der „Ceský svaz protifasistických bojovníku” (CSPB, Tschechoslowakischer Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer) die Broschüre „Verbrecher in Richterroben“ vor. Die aufsehenerregenden Veröffentlichungen der CSSR und der DDR über die „Blutrichter“ trugen maßgeblich dazu bei, dass die westdeutsche Justiz Anfang der 1960er Jahre erste Ermittlungsverfahren einleitete.
Quelle: Neue Hinrichtungsstätte in der Deutschen Untersuchungshaftanstalt Prag-Pankratz eröffnet | Gedenkstätte Münchner Platz Dresden | Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Einrichtung der Hinrichtungsstätte in Prag-Pankratz, https://www.stsg.de/cms/neue-hinrichtungsstaette-der-deutschen-untersuchungshaftanstalt-prag-pankratz-eroeffnet
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Die zweite Säule des staatlichen Verfolgungssystems war die Justiz. Nach dem Abschluß ihrer Ermittlungen legte die Gestapo (bzw. die Polizei), wenn sie ein Strafverfahren einleiten wollte, das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor. Diese entschied, ob und nach welchen Bestimmungen ein Verfahren eröffnet wurde. Politische Delikte wie die Mitgliedschaft in Widerstandsorganisationen (Vorbereitung zum Hochverrat, Verstoß gegen das Verbot der Neubildung von Parteien), Besitz oder Weitergabe illegaler Schriften (Reichstagsbrandverordnung), regimekritische Äußerungen (Heimtücke-Gesetz, im Krieg auch Wehrkraftzersetzung), Abhören ausländischer Sender (Rundfunkverbrechen), waren dem Volksgerichtshof, den Oberlandesgerichten und Sondergerichten zugewiesen. [...] Schon 1933 hatten die Sondergerichte zahlreiche Todesurteile verhängt, vor allem gegen Kommunisten, die an den Straßenkämpfen gegen SA und Polizei beteiligt gewesen waren. Seit Mitte der dreißiger Jahre verschärfte sich das Strafmaß und die Zahl der Todesurteile nahm zu. Während des Krieges, vor allem ab 1941, verhängten Sondergerichte und Volksgerichtshof selbst für geringfügige Vergehen die Todesstrafe, insbesondere gegen Mitglieder der Widerstandsgruppen in den besetzten Gebieten ( Nacht-und-Nebel- Erlaß) und gegen ausländische Zwangsarbeiter im Reich. Der Volksgerichtshof allein sprach während des Krieges über 5000 Todesurteile aus. Die politische Justiz wurde zu einem Terrorinstrument, das von Willkür geprägt war.
Enzyklopädie des Nationalsozialismus (CD, Die digitale Bibliothek) [Teil I: Handbuch: Die Justiz als Verfolgungsinstrument. Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 686/687 (vgl. EdNS, S. 283-284) (c) Verlag Klett-Cotta]
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G. Die Staatsanwaltschaft im Dritten Reich 1. Vorbemerkungen Das nun beginnende Kapitel wird aufzeigen, wozu die Abhängigkeit der Staats- anwaltschaft von der Regierung - zu deren Beseitigung das vorliegende Buch er- klärtermaßen einen Beitrag leisten will - im Extremfall führen kann. was zur Schärfung der Konturen dcs Bildes von der Staatsanwaltschaft in einem demo- kratischen Rechtsstaat beiträgt. Bemerkenswert ist, dass einige der die Staatsan- waltschaft betreffenden Regelungen, die im Dritten Reich ergangen sind, in der Bundesrepublik fortgelten, ohne dass man sie als nationalsozialistisch einstufen müsste. Die Darstellung der Rolle, die die Staatsamvaltschaft in der ersten deut- schen Diktatur des 20. Jahrhunderts gespielt hat, muss sich indes auf das Wesent- liche beschränken, wobei nach Möglichkeit die damals entstandenen Texte für sich sprechen sollen. Für eine ins Detail gehende Befassung sei besonders hinge- wiesen auf die diversen Schriften von Hinrich Rüping zur Thematik, den 1968 erschienenen ersten Band des von Hermann Weinkauff herausgegebenen Werkes „Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus“ - der allerdings einer kriti- schen Lektüre bedarf 811, die Dissertation „Die Machterweiterung und Macht- verminderung der Staatsanwaltschaft in der Zeit von 1933 bis 1945“ von Alfons Wenzel aus dem Jahr 1949, die Dissertationen „Staatsanwaltschaft und Gericht im Dritten Reich“ von Ulrich Schuhmacher und „Die rechtsstaatliche Bedeutung der Staatsanwaltschaft unter besonderer Berücksichtigung ihrer Rolle in der na- tionalsozialistischen Zeit“ von Gerhard Riehle aus dem Jahr 1985, die Habilitati- onsschrift „Justizstrafrecht and polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich“ von Gerhard Werle, die die 1988 in erster Auflage erschienene Schrift „Justiz im Dritten Reich 1933-1945. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner” von Lothar Gruchmann nicht mehr berücksichtigen konnte - die seit 2001 in der dritten Auflage vorliegt -, die 2009 erschienene Dissertation „'Jus- tizkrise' und ,Justizreform' im Nationalsozialismus. Das Reichsjustizministerium unter Reichsjustizminister Thierack (1942-1945)” von Sarah Schädler und die
811 Der 1894 geborene Weinkauff wurde 1937 Reichsgerichtsrat, was er bis 1945 blieb, um dann 1950 erster Präsident des Bundesgerichtshofes zu werden. Der frühere Präsident des OLG Stuttgart Richard Schmid - (1969), 124 - kritisierte in einer Besprechung dieses Bu- ches u.a., dass man bis ins letzte Detail erfahre, was „die bösen Nazis den Richtern ange- tan haben“, aber nicht, „inwieweit die Richter dem auf sie ausgeübten Druck gewichen oder ihm standgehalten haben, oder, inwieweit sie, was auch nicht selten war. sogar beim Reichsgericht, schärfer und grausamer waren als der Druck der Nazigesetze oder der außergesetzliche Druck von ihnen verlangte.“
G. Die Staatsanwaltschaft im Dritten Reich in: Ernst S. Carsten, Erardo C. Rautenberg Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart, Seite 176 - 272 Ein Beitrag zur Beseitigung ihrer Weisungsabhängigkeit von der Regierung im Strafverfahren 3. Auflage 2015, ISBN print: 978-3-8487-2659-2, ISBN online: 978-3-8452-6856-9, https://doi.org/10.5771/9783845268569-176 https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845268569-176/g-die-staatsanwaltschaft-im-dritten-reich
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Durch Verfügung des Reichsjustizministers vom 13. September 1939 wurde die Zahl der Sondergerichte erhöht, die nun auch bei jedem Landgericht angesiedelt wurden.18 Die ersten Neubildungen erfolgten im Westen Deutschlands, wo an der Grenze die Front zu Frankreich und somit ein militärisch relevantes „Hinterland" entstanden war.19
Die Oberlandesgerichte wurden hingegen als Entlastung des Volksgerichtshofes gesehen, um die steigende Zahl von „Verratssachen“ zu bewältigen, die von dem „besonderen Gerichtshof“ allein nicht zu bewältigen waren.30
Nachdem die NS-Regierung im Zeitraum 1938/39 dem deutschen Herrschaftsgebiet zunächst Gebiete der Tschechoslowakei und schließlich Tschechien einverleibt hatte, wurden sowohl in den Teilen, die dem Deutschen Reich eingegliedert wurden, wie auch in dem entstehenden „Protektorat Böhmen und Mähren“ Sondergerichte installiert. Zunächst wurden die ab Herbst 1938 offiziell neuen deutschen Landesteile gleichgeschaltet und die Justiz - einschließlich der Errichtung von Sondergerichten - angepasst.35 Aber auch im verbliebenen Rest-Tschechien wurden deutsche Gerichte und Sondergerichte errichtet, die neben ihrer eigentlichen Zuständigkeit auch für die Wehrmacht Aufgaben der deutschen Militärjustiz übernahmen und Verfahren wegen Sabotage an sich zogen.36 Auch diese Landesgebiete wurden, wenngleich unter einem gewissen Maß einer Selbstverwaltung, ein organisatorischer Teil des Deutschen Reiches, wobei die deutschen Gerichte dem Justizministerium unterstellt wurden.37
Peter Lutz Kalmbach, „Das System der NS-Sondergerichtsbarkeiten“, in: KJ 50 (2017) Heft 2, S. 226–235 DOI: 10.5771/0023-4834-2017-2-226 . 10 Seiten https://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/2017/2017_02/KJ_17_02_Kalmbach_NS-Sondergerichtsbarkeiten.pdf
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Juristisches Personal am Oberlandesgericht (OLG) Prag
Albrecht, Erwin
• Albrecht, Erwin, Dr., geb. 21.02.1900
Erwin Albrecht war 1941–1945 als Richter beim Oberlandesgericht Prag.
Erwin Albrecht: »Von 1941 an bis 1945 wurde er in den Bezirk des Deutschen Oberlandesgerichts Prag abgeordnet. Am deutschen Landgericht in Brünn war er vom 1. Dezember 1941 bis zum 31. Mai 1942 am Sondergericht Brünn in der 3. und 4. Kammer als Richter tätig. Danach wechselte er vom 1. Juni 1942 bis 30. Juni 1942 als Landgerichtsrat in die Strafkammer des Landgerichts in Brünn. An das deutsche Landgericht Prag wurde er mit Wirkung vom 1. Juli 1942 versetzt, wobei er mit dem Bereich der Strafangelegenheiten befasst war. Gleichzeitig nahm er eine Tätigkeit am Sondergericht Prag auf. « https://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Albrecht
Albrecht, Erwin, Dr., geb. 21.2.1900 früher: Landgerichtsrat in Prag (Kriegsverbrecherliste CSR Nr.A-38/61) heute: Abgeordneter des Saarländischen Landtages
Quelle: Braunbuch, S. 481, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-481-500
Bürkle, Franz
(auch: FRITZ Bürkle???)
- 2. Juli 1883 in Koblenz, † 25. Juli 1958 ebenda, deutscher Jurist (Richter), Staatsanwaltschaftsrat, Landgerichtspräsident in Hannover, seit 1. Mai 1933 Mitgied der NSDAP, seit 1. Oktober 1939 Oberlandesgerichtspräsident am deutschen OLG Prag.
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Der Richter im Dritten Reich: Geschichte und Dokumente - Seite 221 books.google.de Hubert Schorn 1959 Snippet-Ansicht; im Buch gefunden auf Seite 221: Juli 1958 in Köln verstorbene Oberlandesgerichtspräsident Fritz Bürkle, der seine berufliche Laufbahn als Staatsanwaltschaftsrat begonnen und es z . ... wurde nach der deutschen Besetzung der Tschechoslowakei von seinem damaligen Amt als Landgerichtspräsident von Glatz ... und nach der Durchführung dieser Organisation zum Präsidenten des deutschen Oberlandesgerichts von Prag ernannt.
Hubert Schorn, „Der Richter im Dritten Reich: Geschichte und Dokumente“, V. Klostermann, 1959, 742 Seiten, S. 221, https://books.google.de/books?id=_i00AAAAIAAJ
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Siehe auch: Oberlandesgerichtspräsident (Oberlandesgericht Prag): 16.04.1939: Landgerichtspräsident Fritz Bürkle aus Glatz (kommissarisch), 11.1939: Landgerichtspräsident Fritz Bürkle in Prag (endgültig)2.
Quelle: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874–1945: Rolf Jehke, Herdecke. Zuletzt geändert am 22.3.2011. http://www.territorial.de/reich/justiz/oberland/prag.htm
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Fritz Bürkle (Prag), nicht bekannt, 1. Mai 1933 Quelle: , marjorie-wiki.de, Oberlandesgerichtspräsidenten als Mitglieder der NSDAP im NS-Regime, https://marjorie-wiki.de/wiki/Oberlandesgerichtspr%C3%A4sidenten_als_Mitglieder_der_NSDAP_im_NS-Regime
Hubert Schorn, »Der Richter im Dritten Reich, Geschichte und Dokumente«, Frankfurt 1959. Beispielhaft sind die Darstellungen zu Fritz Bürkle (OLG-Präsident in Prag) und Adolf v. Garssen (OLG-Präsident in Celle), die Aneinanderreihungen der Aussagen der so genannten „Persilscheine“ sind, siehe dazu S. 221ff. und 257ff. Quelle: Moritz von Köckritz, »Die deutschen Oberlandesgerichtspräsidenten im Nationalsozialismus (1933- 1945)«, Fußnote 6 auf S. 2, Rechtshistorische Reihe 413, 1. Auflage 2011. Buch. XVIII, 556 S. Hardcover, ISBN 978 3 631 61791 5, https://beckassets.blob.core.windows.net/product/preamble/8920974/9783631617915_intro_006.pdf
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9.–13.10.39 RJM 24209 Vorschläge zur Ernennung des OStaA Helmuth Gabriel zum Generalstaatsanwalt beim deutschen Oberlandesgericht Prag und des LGPräs. Fritz Bürkle zum Präsidenten dieses Gerichts. W 103 18292–303 (23979) Quelle: Regesten. Teil 1, Teil 1, S 539, 24209–24217, https://books.google.de/books?id=oajyCQAAQBAJ&pg=PA539&lpg=PA539
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Fritz Bürkle ging zu einer aktiven Ausnutzung seiner ihm als Oberlandesgerichtspräsidenten zustehenden Funktionen über, und zwar in besonderem Maße nach der Ernennung von Thieraks zum Reichsjustizminister, der selbst, und mit ihm das ... Hubert Schorn, Der Richter im Dritten Reich: Geschichte und Dokumente, V. Klostermann, 1959 - 742 Seiten S. 221 S. 222 S. 223 Quelle: https://books.google.de/books?id=_i00AAAAIAAJ&q=%22Fritz+B%C3%BCrkle%22&dq=%22Fritz+B%C3%BCrkle%22&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjhpsGT3Lv0AhXfSvEDHYJzDSo4ChDoAXoECAoQAQ
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b) Bürkle hatte sein Amt am 1.10.1939 angetreten und kam aus Hannover, wo er LG-Präs. gewesen war 448) Fritz Bürkle war am 2. Juli 1883 in Koblenz geboren und starb am 25. Juli 1958 in Koblenz. Er hatte als Staatsanwalt ... 4489 " 441 ) Handbuch S.224 . 442 ) Vgl. den Aufsatz "Das Reichsprotektorat in Zahlen" von Dr. Roesner in DI 1939 ... Quelle: Hans Michelberger, »Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches: die Lageberichte der Oberlandesgerichtspräsidenten von 1940-45 unter vergleichender Heranziehung der Lageberichte der Generalstaatsanwälte«, Centaurus-Verlagsgesellschaft, 1989 - 558 Seiten https://books.google.de/books?id=XMxBAQAAIAAJ&q=%22Fritz+B%C3%BCrkle%22&dq=%22Fritz+B%C3%BCrkle%22&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjl69er3Lv0AhVSRvEDHWDPANs4FBDoAXoECAQQAQ
Das Reichsjustizministerium und die höheren Justizbehörden in der NS-Zeit (1935–1944)
Protokolle und Mitschriften der Arbeitstagungen der Reichsjustizminister mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Volksgerichtshofs, des Reichsgerichts sowie mit den Generalstaatsanwälten von Werner Schubert (Band-Herausgeber:in) Andere L, 642 Seiten Rechtswissenschaften, Volks- & Betriebswirtschaftslehre Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 455 https://www.peterlang.com/document/1047759
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Friedrich, Hans
• Friedrichs, Hans, Dr., geb. 19.01.1910
»Friedrichs, Hans, Dr., , geb. 19.1.1910 früher: Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag; 1. Mai 1935 NSDAP heute: Oberstaatsanwalt in Köln« Braunbuch, S. 183, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200
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Gabriel, Helmuth
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Herzog, Josef
• Herzog, Josef, geb. April 1903 »Josef Herzog. Referent für Strafvollzug. Erster Staatsanwalt am Oberlandesgericht Prag« S. 386, https://books.google.de/books?id=GBD255idBpQC&pg=PA386&lpg=PA386
Herzog, Josef, Dr., geb. April 1903. früher: Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag. heute: Ministerialrat im Bundesjustizministerium. Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200
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Klier, Walter
• Klier, Walter
Klier, Walter, Dr., geb. 17.7.1908 früher: Staatsanwalt für politische Strafsachen in Leitmeritz (Litomerice) [=LG Leitmeritz] und Prag; heute: Amtsgerichtsrat in Regensburg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-201-220 (S. 164)
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Ludwig, Franz
Franz Ludwig (* 7. April 1899 in Mainz; † 1970) war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist, der in der NS-Zeit an Prozessen von Sondergerichten im Protektorat Böhmen und Mähren beteiligt war. Am 1. Mai 1933 trat der promovierte Jurist in die NSDAP als Mitglied Nr. 2.221.271 ein. Im Jahre 1940 wurde er nach Prag an das dort eingerichtete deutsche Oberlandesgericht versetzt [= OLG Prag]. An dem zugehörigen Sondergericht Prag hatte er als Oberstaatsanwalt die Aufgabe, die Anklage gegen Beschuldigte zu vertreten. https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Ludwig_(Jurist)
Ludwig, Franz, Dr. März 1961 77 vor 1945: Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Prag nach 1945: Staatsanwalt in Düsseldorf Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
Landgerichtsrat Fritz Littmann alias „Dr. Ludwig“, siehe: https://www.stsg.de/cms/neue-hinrichtungsstaette-der-deutschen-untersuchungshaftanstalt-prag-pankratz-eroeffnet
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Naucke, Kurt
• Naucke, Kurt, geb. 9. Juni 1905
Dr. Kurt Naucke, geb. 9. Juni 1905, Vor 1945: Staatsanwaltschaftsrat in Hildesheim und Berlin; danach Erster Staatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt beim Deutschen Oberlandesgericht Prag; Anklagevertrete...
Dr. Kurt Naucke, geb. 9. Juni 1905 Vor 1945: Staatsanwaltschaftsrat in Hildesheim und Berlin; danach Erster Staatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt beim Deutschen Oberlandesgericht Prag; Anklagevertreter am Volksgerichtshof; seit 1933 Mitglied der NSDAP. Heute: Erster Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Hannover ...
Dr. Kurt Naucke, Staatsanwalt beim Volksgerichtshof, Mitwirkung an mindestens 19 Todesurteilen, in der Bundesrepublik Deutschland Erster Oberstaatsanwalt in Hannover. Quelle: Große Anfrage des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN, Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode, Drucksache 10/5148, 05.03.1986, S. 12, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/10/051/1005148.pdf
Kurt Naucke (in der DDR zu einer Gefängnisstrafe verurteilt), https://de.wikipedia.org/wiki/Oberreichsanwalt
Ungeklärt blieb damit auch die Rolle jener in Waldheim verurteilten ehemaligen Staatsanwälte beim Volksgerichtshof – Dr. Kurt Naucke, Ernst Friedrich und Wilhelm Hunstock –, die nach der Haftentlassung in der Bundesrepublik lebten.69 Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht: Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression, Falco Werkentin, Ch. Links Verlag, 08.09.2010 - 403 Seiten von Falco Werkentin, S. 176 , https://books.google.de/books?id=-oWSAgAAQBAJ&pg=PA176&lpg=PA176
21.04.1950 DDR; Landgericht Chemnitz, Beginn nicht-öffentlicher Waldheim-Prozesse (am 20.06. Beginn ,öffentl. Prozesse`’ vor ausgesuchten Besuchern geg. 10 Angeklagte mit SED-Offizialverteidigern, sie enden nach 9 Tagen) gegen insges. 3 385 ,Kriegsverbrecher’ (Angeklagte sind u.a. Reichskriegsgerichtsrat Dr. Hans-Ulrich Rottka, Reichsgerichtsrat Paul Vogt, Oberkriegsgerichtsräte Dr. Helmuth Kutzner u. Werner Zieger, Kriegsgerichtsräte Johannes Müller, Kurt Lüddemann, Horst Rechenbach, Oberstabs- richter Walter Schmidt, Oberfeldrichter Alfred Herzog, SA-Schutzhaftlager- u. Wehrmachtgefängnis Torgau-Kommandant Maj. Friedrich Heinicke u. Staatsanwalt Wilhelm Klitzke werden zum Tode verur- teilt u. hingerichtet, die Volksgerichtshofstaatsanwälte Wilhelm Huhnstock, Ernst Friedrich und Dr. Kurt Naucke gehen nach der Haft in die BRD (Dr. Naucke z.B. wirkte an 19 Todesurteilen mit u. wird Erster Oberstaatsanwalt in Hannover), Staatsanwalt Walther Nuthmann, SS-Osturmführer Kurt Trimborn, SS-Usturmführer Friedrich Severin, Gestapo-Chef Rudolf Bennewitz, Reichsmin. für besetzte Ostgebiete- Rassendezernent Dr. Erhard Wetzel; die Waldheim Anstaltsärzte Dr. Hans Kurt Julius Gerhard u. T4-Gutachter Dr. Gerhard Wischer werden wg. Euthanasiebeteiligung zum Tode verurteilt u. hingerichtet; der mehrere Widerständler denunzierende Charité-Arzt Dr. Paul Reckzeh, Kriminalsekr. A. Schulz, Gestapo-Beamte F. Bayerlein; aber auch ,Feinde der neuen Ordnung’ wie der in der SBZ Widerstand leistende und vom NKWD verhaftete antifasch. Jurist Hans Lachmund erhalten Haftstrafen - ohne Anwälte u. Entlastungszeugen verkünden 12 große u. 9 kleine Sonderstrafkammern in je 10 einstün- digen Verhandlungen/Tag (viele Richter schreiben Urteile am Vortag bei Akteneinsicht) im Namen des Volkes 32 Todesurteile, ca. 40 000 Jahre Haft und 4 Freisprüche - „damit aber der Betreffende nicht glaubt, unschuldig inhaftiert gewesen zu sein, wird er verurteilt unter Anrechnung der Inhaftierung“); am >4.11.50 werden 24 Todesurteile in Waldheim vollstreckt, 2 Verurteilte starben zuvor, 6 Todes- urteile werden in lebenslange Haft reduziert (1956 sind ca. 90% und 1964 sind alle Waldheim-Verurteilten frei) deutsche Gerechtigkeit (>31.8.50/ 4.9.50/ 6.10.52/ 15.3.54/ 15.4.54/ 31.12.55/ 24.10.57/ 28.4.58/ 23.9.63/ 31.10.63/ 6.12.68/ 14.7.72/ 29.10.92/ 1.9.93/ 28.11.97/ 27.3.98) Quelle: http://www.verfolgte-schueler.org/1945-1990.htm
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Tietze, Herbert
Als Auskultant war er 1939 am Landgericht Leitmeritz tätig. Es folgte eine Anstellung am Amtsgericht von Reichenberg. Von Juni 1939 bis Ende 1940 wurde er zum Reichsgericht in Leipzig versetzt, um dort als Übersetzer tschechischer Schriftstücke zu arbeiten. Als Amtsgerichtsrat war er von Januar 1941 bis 1945 am Amtsgericht in Mährisch Trübau tätig. [...] In den sechziger Jahren war er als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig. https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Tietze
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Juristisches Personal am Sondergericht Prag
Albrecht, Erwin
• Albrecht, Erwin, geb. 21.02.1900
Erwin Albrecht war 1941–1945 als Richter beim Oberlandesgericht Prag.
Erwin Albrecht: »Von 1941 an bis 1945 wurde er in den Bezirk des Deutschen Oberlandesgerichts Prag abgeordnet. Am deutschen Landgericht in Brünn war er vom 1. Dezember 1941 bis zum 31. Mai 1942 am Sondergericht Brünn in der 3. und 4. Kammer als Richter tätig. Danach wechselte er vom 1. Juni 1942 bis 30. Juni 1942 als Landgerichtsrat in die Strafkammer des Landgerichts in Brünn. An das deutsche Landgericht Prag wurde er mit Wirkung vom 1. Juli 1942 versetzt, wobei er mit dem Bereich der Strafangelegenheiten befasst war. Gleichzeitig nahm er eine Tätigkeit am Sondergericht Prag auf. « https://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Albrecht
Albrecht, Erwin, Dr., geb. 21.2.1900 früher: Landgerichtsrat in Prag (Kriegsverbrecherliste CSR Nr.A-38/61) heute: Abgeordneter des Saarländischen Landtages
Quelle: Braunbuch, S. 481, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-481-500
Erwin Albrecht, geb. 21. Februar 1900 in Düsseldorf, Mitglied der NSDAP und der SA. Erwin Albrecht kam ins okkupierte Gebiet der CSSR aus Mönchengladbach und wirkte vom 1. Dezember 1941 bis 30. Juni 1942 am deutschen Landgericht in Brünn als Landgerichtsrat. Am 1. Juli 1942 wurde er zum deutschen Landgericht in Prag versetzt, wo er mit der Agenda von Strafsachen betraut war. Er war ebenfalls am deutschen Sondergericht in Prag tätig und ist für viele Urteile mitverantwortlich. Im Zeugnis vom 19. März 1944 wird er vom Landgerichtspräsidenten als Richter gewertet, der „... ein besonderes großes Verständnis für die politischen Ziele des Reiches hat“. (Quelle: Wolfgang Koppel: Justiz im Zwielicht, siehe Literatur.) Nach dem Krieg war er Mitglied der CDU Saarland, vom 18. Dezember 1955 bis 2. Januar 1961 Mitglied des Saarländischen Landtages, aus der CDU-Fraktion ausgeschlossen am 6. Dezember 1958. (Quellen: Unterlagen des Landtages des Saarlandes 3. Wahlperiode mit Foto und Auflistung der Funktionen im Landtag / Saarbrücker Zeitung, Artikel 142688 vom 20. März 1957).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sondergericht_Prag ; dort Fußnote 3
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Arland, Friedrich
• Arland, Friedrich, geb. 22.08.1904
Arland, Friedrich, geb. 22.08.1904 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag heute: Amtsgerichtsrat in Hamburg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-161-180
Amtsgerichtsrat a. D. Friedrich Arland, 67, Quelle: Der Spiegel, JUSTIZ Teppich der Liebe. Laut Psychiater-Gutachten gilt der Hamburger Amtsrichter, der im Vorjahr einen Bußgeldskandal auslöste, jetzt als unzurechnungsfähig. Folge: Neunzig Urteile werden überprüft, er selbst dürfte straflos bleiben. 14.08.1972 https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42854222.html seit dem 8. März [1972] vorzeitig im Ruhestand, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42944926.html
»Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Richter Arland und die Gerechtigkeit Hamburgs Richter und Staatsanwälte atmen auf. Eine Einstellungsverfügung in der Sache Arland setzte jetzt den Schlußpunkt hinter einen beispiellosen Justizskandal. Ende 1971 hatten Amtsgerichtsrat Friedrich Arland und der damalige Oberstaatsanwalt Günter von Bülow eine listige Entscheidung getroffen. Gegen die Zahlung eines Bußgeldes von 400 000 DM stellten sie das Verfahren gegen einen Kaufmann der Hansestadt ein, der Steuern von 1,4 Millionen DM hinterzogen hatte. Auch bei anderen Delikten hielten die beiden Juristen Bußgelder jeweils dann für angemessen, wenn die Rechtsverletzer hohen gesellschaftlichen Rangs und mit einer dicken Brieftasche ausgestattet waren. Die List bestand darin, daß stets ein Viertel der Bußgeldsumme an den gemeinnützigen Verein „Bund gegen den Alkohol im Straßenverkehr" abzuführen war. Zu den Mitgliedern dieses Vereins aber gehörten vorwiegend Richter und Staatsanwälte. Und den Vorsitz führte - Herr Oberstaatsanwalt von Bülow, assistiert von Richter Arland, die Freunde der Bußgeld-Tour. Sie verfügten auch über die Pfründe dieses Vereins, und zwar auf höchst eigennützige Weise. Denn der Bund der Anti-Alkoholiker zahlte fette Vortragshonorare an seine Mitglieder. Oberstaatsanwalt von Bülow kassierte für seine Missionarstätigkeit wider die Alkoholsünder im Straßenverkehr 30 000 DM. Andere hohe Juristen bekamen Jahressummen um 20 000 DM. Auch Amtsrichter Friedrich Arland war im Jahre 1971 für Vorträge des Vereins mit 10 000 DM entlohnt worden - aus derselben Kasse, die er per Gerichtsbeschluß hatte füllen helfen. Der Kreislauf der Gerechtigkeit war geschlossen: Buße, gemeinnütziger Dienst und angemessener Eigennutz. Als die Sache ruchbar wurde, nahm sich Oberstaatsanwalt von Bülow das Leben. Richter Arland ließ sich in den Ruhestand versetzen. Nach langem Zögern und mit verständlichem Unbehagen leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren ein. Man ließ die Zurechnungsfähigkeit Arlands untersuchen. Viel Wasser floß derweilen die Elbe hinunter. Schließlich hatten die Behörden zwei einander widersprechende medizinische Gutachten in den Akten. Nach Auffassung eines Hamburger Neurologen war Amtsrichter Arland in den letzten Monaten seiner Amtstätigkeit nicht mehr zu kritischer rechtlicher Würdigung fähig. Ein Kieler Psychiater meinte, das Gegenteil sei richtig. Ein Obergutachten mußte her. Wieder war Zeit gewonnen. Schließlich fand man heraus, Arland sei wegen zunehmenden Altersabbaus mangelnde Zurechnungsfähigkeit nach § 51 Abs. 1 StGB der BRD zuzubilligen. „Da er für sein Tun nicht verantwortlich ist, können wir ihn auch nicht weiter verfolgen", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Oder hätte er besser sagen sollen: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus? Aber nicht doch, es ist alles rechtens zugegangen. Offen blieb freilich, ob nach der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung die im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit ergangenen Arland-Urteile weiter rechtskräftig seien. Die Justizbehörde ließ die Verfahren nachprüfen gründlich selbstverständlich, wie sie behauptete und kam zu der Erkenntnis, sämtliche Urteile seien rechtlich einwandfrei. Ein hoher Beamter fügte beruhigend hinzu, Arland habe zuletzt „eher milde als zu streng geurteilt". Und damit schlossen sich die Deckel der Akte über die Bußgeld-Affäre endgültig. Die „Frankfurter Rundschau" war eine der wenigen BRD-Zeitungen, die am 17. April 1974 von diesem Ausgang der Dinge überhaupt noch Notiz nahm. Die anderen Blätter hielten sich daran, über den Skandal Gras wachsen zu lassen. Und so hat denn die Gerechtigkeit auch für Richter Arland ihren Lauf genommen eine seltsame Gerechtigkeit, hier wie in Tausenden Fällen des Alltags dortzulande. Ha. Lei. 327« aus: Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 327 http://www.gvoon.de/neue-justiz-nj-zeitschrift-recht-rechtswissenschaft-ddr-1974/seite-327-493961.html
DER SPIEGEL 21/1972
15.05.1972 Hand auf der Kasse Die Hamburger Bußgeld-Affäre -- Richter und Staatsanwälte holten privaten Nebenverdienst von Vereinen, denen sie amtlich Gelder zuwiesen -- hat nun auch in anderen Bundesländern Untersuchungen ausgelöst. Ernst Schmaltz, 51, ist Amtsrichter in Hamburg und ein zufriedener Mann: "Ich habe es geschafft." Morgens vernimmt er die Zeugen, verurteilt die Angeklagten, und dann vertreibt er sich die Zeit mit seinem Hobby: Richter Schmaltz redet gern und redet oft -- 255mal allein im letzten Jahr und immer gegen dasselbe Laster, den Alkohol. Und was der Moral dienen soll, hat auch dem Vortragsredner bislang nicht geschadet: Er konnte damit sein Gehalt fast verdoppeln. 1971 belief sich das Schmaltz-Zubrot auf 25 000 Mark. Am Schluß jeder Rede war das Thema so wenig erschöpft wie der Redner. Schmaltz: "Daß meine Gesamtkonstitution gelitten hätte, würde ich verneinen." Vorletzte Woche freilich durfte der Richter nicht mehr ausreden. "Das können Sie mir nicht erzählen", mußte er sich sagen lassen: als Zeuge vor einem Untersuchungsausschuß der Hamburger Bürgerschaft, der sich seit sechs Wochen müht, Hintergründe einer Justizaffäre aufzuhellen, die bundesweit Aufsehen machte. Hamburger Richter und Staatsanwälte hatten Geldbußen in sechsstelliger Höhe an Vereine geleitet, die zwar als "gemeinnützig" firmieren, aber durchaus auch dem Eigennutz mancher Justizherren dienten -- sie schöpften aus den von ihnen selber gefüllten Töpfen ihre Rednerhonorare. Und Vortragstätigkeit bedarf in der Hansestadt -- anders als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen -- keiner Genehmigung. Amtsrichter Schmaltz geriet zum Spitzenverdiener solchen Selbstversorgungssystems erst durch das spektakuläre Ende eines Kollegen, Oberstaatsanwalt Günther von Below, Leiter der Abteilung für Wirtschaftssachen bei der Hanseatischen Anklagebehörde, schoß sich am 10. Januar mit seiner Mauser-Pistole in den Mund. Below hatte im Vorjahr knapp 300 Vorträge für den "Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr" gehalten und dabei 31 000 Mark kassiert -- nur die Bitte um einen Mercedes-Dienstwagen war dem Spitzenredner vom Bund abgeschlagen worden. Aufgedeckt wurde der Fall Below, als der leitende Ankläger ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 1,36 Millionen Mark gegen einen Fleischgroßhändler wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" und "geringer Schuld des Täters" eingestellt und eine Geldbuße von 400 000 Mark verordnet hatte. 100 000 Mark davon ließ von Below dem Alkohol-Bund zukommen, dessen Hamburger Sektionsvorsitzender er war. "Günther, was du da machst", so hatte ihn der Staatsanwaltskollege und Sektionschef beim Alkohol-Bund in Rheinland-Pfalz, Roland Cherdron, einmal gewarnt. "würde ich für unangebracht halten". Doch der redefreudige Freund war darüber hinweggegangen: "Da muß man mal drüber reden." Geredet hatte von Below im Fleischhändlerfall mit Amtsgerichtsrat Friedrich Arland. Der war nicht zuständig, aber hilfsbereit, denn auch er zählte zu den Bundes-Rednern wider den Alkohol (11 000 Mark Honorar im Jahr 1971) und gab die Zustimmung zur Verfahrenseinstellung bereitwillig. Gegen Richter Arland, seit dem 8. März vorzeitig im Ruhestand, wurden disziplinarische und strafrechtliche Ermittlungen wegen Rechtsbeugung und Begünstigung eingeleitet. Mit der Bußgeld-Affäre war die Hamburger Justiz samt ihrem Chef, Justizsenator Ernst Heinsen (SPD), binnen Jahresfrist zum zweitenmal in Kritik geraten. Waren es im Frühjahr 1971 die Staatsanwälte für NS-Gewaltverbrechen, die zahlreiche Groß-Verfahren gegen schwerbelastete Nazitäter binnen eines Jahrzehnts nicht einmal bis zur Anklage zu bringen vermochten, so warf nun die Geld-Geschichte die Frage auf, ob in Hamburg der Dienst in der Robe nur eine Halbtagsbeschäftigung sei und nicht vielleicht bei der Justiz zwischen niedrigem Verfahrenstempo und hohen Nebeneinkünften ein kausaler Zusammenhang besteht. Mehr noch: Schon das erste Zwischenergebnis des Untersuchungsausschusses, wonach 41 Hamburger Richter und Staatsanwälte im Jahre 1971 beim Anti-Alkoholbund insgesamt 156 727,23 Mark kassiert haben, ließ den Verdacht aufkommen, daß an der Alster das Recht käuflich sei. vollständiger Bericht http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42944926.html DER SPIEGEL 34/1972
14.08.1972 Laut Psychiater-Gutachten gilt der Hamburger Amtsrichter, der im Vorjahr einen Bußgeldskandal auslöste, jetzt als unzurechnungsfähig. Folge: Neunzig Urteile werden überprüft, er selbst dürfte straflos bleiben. Hamburgs Amtsgerichtspräsident Paul Wienbeck fühlt sich überfordert: "Ich kann nicht jeden meiner 200 Richter auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen." Bei einem freilich bestand der Staatsanwalt darauf -- und wurde fündig. Ein Psychiater, so Hamburgs Senatssprecher Hanno Jochimsen, "fragte auf den Punkt: Wußte der Richter im Dezember noch, was er tat?" Es scheint, er wußte es nicht. So ist nun fraglich, ob Amtsgerichtsrat a. D. Friedrich Arland, 67, gegen den wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und Begünstigung im Amt strafrechtlich wie disziplinarisch ermittelt wird, überhaupt noch voll zurechnungsfähig amtierte, als er, im Dezember 1971, das Verfahren gegen einen Fleischgrossisten bei einer Buße von 400 000 Mark "wegen Geringfügigkeit" einstellte. Arlands milde Geste, die den Handelsmann vor Verurteilung wegen eines Wirtschaftsdelikts bewahrte, führte die Hanse-Justiz in die Krise. Denn der Amtsgerichtsrat hatte 100 000 Mark der Bußgeldsumme dem "Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr" zugedacht, aus dessen Kassen sich Arland selbst und 40 weitere Justizbeamte -- in der Mehrzahl Richter und Staatsanwälte -- freizügig für Vorträge honorieren ließen. 1971 wurden über 150 000 Mark an Subsidien ausgeworfen, 11 000 davon bekam Arland. Und üppig schwappte es zurück: Rund 439 000 Mark durften die Abstinenzler auf Justizvermittlung bei bußwilligen Hanseaten abkassieren.
vollständiger Bericht: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42854222.html
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Bellmann, Kurt
Der in der CSR zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte und als Nichtamnestierter der Bundesrepublik übergebene Blutrichter von Prag, Dr. Kurt Bellmann, wurde Landgerichtsdirektor in Hannover. Bellmann hatte an 110 nachgewiesenen Todesurteilen gegen tschechoslowakische Bürger mitgewirkt. Heute bezieht er als Lohn seiner Morde über 2000 DM Monatspension.
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazis-121-140
»Vom 1. Dezember 1941 bis April 1945 wirkte er an der Rechtsprechung des Sondergerichts beim Deutschen Landgericht Prag mit.[3] Im Jahre 1944 war er Vorsitzender einer Kammer am Sondergericht Prag, die nur politische Delikte verhandelte und deshalb auch Reichsfeindekammer genannt wurde.«
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Bellmann
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Berner, Ludwig
• Berner, Ludwig
Berner, Ludwig, geb. 1.10.1912 früher: Landgerichtsrat beim Sondergericht I Prag heute: Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-161-180
Ludwig Berner Landgerichtsrat 1. Oktober 1912 Geburt in Bamberg Sept. 1944 – April 1945 Abordnung als Beisitzer zum Sondergericht beim Landgericht Prag Juli 1952 – ? Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof
Quelle: https://ns-reichsministerien.de/2019/11/14/ludwig-berner/
1. Oktober 1912 Geburt in Bamberg 1918 – 1931 Volksschule und Oberrealschule in Bamberg 1931 Besuch der Philosophisch-theologischen Hochschule Bamberg 1931 – 1934 Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und München 1934 – 1938 Gerichtsreferendar beim OLG-Präsident Bamberg 1. Mai 1937 Eintritt in die NSDAP Mrz. – Aug. 1938 Arbeitslosigkeit und kurzfristige Urlaubsvertretung in einer Rechtsanwaltskanzlei in Lichtenfels Sept. 1938 – Okt. 1939 Eintritt in die Reichsjustizverwaltung; Tätigkeiten als Beisitzer, Zivilrichter und Sachbearbeiter am Land- bzw. Amtsgericht Bamberg sowie bei den Staatsanwaltschaften Bamberg und Hof Okt. 1939 – Mai 1940 Gerichtsassessor am Amtsgericht Weismain (richterliche und Vorstandsgeschäfte) Mai 1940 – Aug. 1943 Tätigkeit in der Abteilung Strafrechtspflege des Reichsjustizministeriums 1. Januar 1941 Ernennung zum Landgerichtsrat Aug. 1943 – Sept. 1944 Abordnung in Abteilung II-5 (Rechtswesen) des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete Sept. 1944 – April 1945 Abordnung als Beisitzer zum Sondergericht beim Landgericht Prag 29. September 1947 Einstufung in Kategorie IV (Mitläufer) durch die Spruchkammer Bamberg-Stadt 2. März 1948 Bestätigung des Spruchs durch die Berufungskammer Ansbach (bei Reduzierung der Sühneleistung) Sept. 1948 – Juni 1952 Wiederverwendung als Landgerichtsrat am LG Bamberg Juli 1952 – ? Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof
Quelle: https://ns-reichsministerien.de/2019/11/14/ludwig-berner/
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Dannegger, Johannes
Dannegger, Johannes, Dr. Mai 1961 29 vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht Prag nach 1945: Oberamtsrichter in Wiedenbrück
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
Johann Dannegger, geb. 17. August 1905 in Danzig, wurde 1948 Hilfsrichter im Bezirk des OLG Hamm, 1951 Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Wiedenbrück, 1953 dort zum Oberamtsrichter befördert, 1961 aus dem Justizdienst ausgeschieden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sondergericht_Prag, dort Fußn. 5
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Eisele, Walter
Eisele, Walter, Dr. Juli 1962 32 vor 1945: Amtsgerichtsrat und Senatsvorsitzender beim Sondergericht Prag; Kriegsverbrecherliste der CSR A-38/65 nach 1945: Oberlandesgerichtsrat in Stuttgart
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
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Hartmann, Robert
Robert Hartmann (Jurist) Robert Hartmann (* 1. Juli 1901 in Heilberscheid; † unbekannt, nach 1961) war ein deutscher Jurist. Er war während des Zweiten Weltkriegs Richter beim Volksgerichtshof und beim Sondergericht Prag und in dieser Stellung an zahlreichen Todesurteilen der NS-Kriegsjustiz beteiligt. https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Hartmann_(Jurist)
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Heine, Hans [?]
• Heine (vielleicht: Hans?)
Heine Mai 1961 46 vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Prag nach 1945: Amtsgerichtsrat in Duisburg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
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Hennecke, Kurt
• Hennecke, Kurt, geb. 12.7.1905 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag heute: Senatspräsident beim Landessozialgericht Celle Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200
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Liß, Erich
• Liß, Erich
Liß, Erich, geb. 18.7.1909 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht in Prag heute: Sozialgerichtsrat beim Sozialgericht in Düsseldorf
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-481-500
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Littmann, Eberhard
• Littmann, Eberhard
Littmann, Eberhard, Dr., geb. 22.7.1909 früher: Landgerichtsrat beim Sondergericht in Prag heute: Bundesrichter beim Bundesfinanzhof in München
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-201-220
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_am_Bundesfinanzhof
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Littmann, Fritz
• Littmann, Fritz
Landgerichtsrat Fritz Littmann alias „Dr. Ludwig“
Portraitfoto: Fritz Littmann, 1937
Der 1904 in Breslau geborene Fritz Littmann schloss sich 1934 dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund und 1937 der NSDAP an. Im Februar 1942 wurde er als Landgerichtsrat an das Sondergericht Prag abgeordnet. Bis Kriegsende war Fritz Littmann als stellvertretender Vorsitzender dieses Gerichts an zahlreichen Todesurteilen beteiligt. Nach Kriegsende geriet er in sowjetische Gefangenschaft. Nach seiner Entlassung zog Fritz Littmann in die Bundesrepublik, wo er sich als „Dr. Ludwig“ ausgab und als „Heimatvertriebener“ anerkannt wurde. 1961 leitete die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen der Mitwirkung an Todesurteilen des Sondergerichts Prag ein Ermittlungsverfahren gegen Fritz Littmann ein, das 1963 eingestellt wurde. 1988 wurde das Verfahren im Rahmen eines Sammelverfahrens der Staatsanwaltschaft Bremen gegen Richter, Staatsanwälte und sonstige Justizangestellte wegen Mordverdachts auf dem Gebiet der CSSR wiederaufgenommen. 1992 wurde es mangels Beweises eingestellt.
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Ludwig, Franz
Franz Ludwig (* 7. April 1899 in Mainz; † 1970) war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist, der in der NS-Zeit an Prozessen von Sondergerichten im Protektorat Böhmen und Mähren beteiligt war. Am 1. Mai 1933 trat der promovierte Jurist in die NSDAP als Mitglied Nr. 2.221.271 ein. Im Jahre 1940 wurde er nach Prag an das dort eingerichtete deutsche Oberlandesgericht versetzt [= OLG Prag]. An dem zugehörigen Sondergericht Prag hatte er als Oberstaatsanwalt die Aufgabe, die Anklage gegen Beschuldigte zu vertreten. https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Ludwig_(Jurist)
Ludwig, Franz, Dr. März 1961 77 vor 1945: Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Prag nach 1945: Staatsanwalt in Düsseldorf Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
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Martin, Curt
• Martin, Curt
Martin, Curt, geb. 6. Februar 1905 früher: Landgerichtsrat beim Sondergericht Jena und Weimar; Staatsanwalt beim Sondergericht in Prag; NSDAP-Blockleiter heute: Amtsgerichtsdirektor in Bitburg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-201-220
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Nüßlein, Franz
Dr. Franz Nüßlein 1940-1945 Staatsanwalt am Sondergericht Prag In der Bundesrepublik hoher Diplomat https://kramerwf.de/Zur-Nachruf-Affaere.106.0.html
Nach der Errichtung des „Protektorats Böhmen und Mähren“ am 15. März 1939 wurde Nüßlein zum 1. April 1939 in das neu geschaffene Amt des Reichsprotektors nach Prag kommandiert, zunächst in die Abteilung Preisbildung, ab Oktober 1939 in die Justizverwaltung, der er bis zum Kriegsende angehörte.[2] Sein Vorgesetzter dort war zunächst Ministerialrat Rudolf Bälz, ab 1940 Ministerialrat Helmut Krieser (als Leiter der „Gruppe Justiz“ bzw. ab 1943 der „Abteilung Justiz“). Deren Vorgesetzter war Unterstaatssekretär Curt von Burgsdorff.[3] Nüßlein war nun vor allem mit der Reichsaufsicht über das tschechische Strafrecht, mit Angelegenheiten des Staats- und Völkerrechts sowie mit der Übertragung des deutschen Strafrechts auf die Bedingungen im besetzten Protektoratsgebiet befasst.[4] Des Weiteren war er zuständig für die Entgegennahme und Begutachtung von Gnadengesuchen und Interventionen zu ergangenen Gerichtsurteilen in zivilen Strafsachen, einschließlich Todesurteilen der deutschen Sondergerichte. Die Entscheidung über die Gnadengesuche lag bis Herbst 1943 beim Reichsminister der Justiz, danach beim Reichsprotektor (jeweils mit Ausnahme der Fälle, die Hitler an sich zog). Zum 20. Oktober 1940 wurde Nüßlein zum „Ersten Staatsanwalt“ befördert. Es ist umstritten, welchen Einfluss die Stellungnahmen Nüßleins auf die Gewährung oder Ablehnung von Gnadengesuchen hatten. [...] Nüßlein genoss andererseits auch das Vertrauen hochrangiger NS-Größen. Obwohl er trotz mehrfacher Aufforderungen keiner Gliederung der NSdAP beitrat, in der Partei keine Aktivität zeigte und weiterhin praktizierender Katholik blieb, setzten sich ab Anfang 1942 prominente NS-Größen für seine vorzeitige Beförderung zum Oberstaatsanwalt ein: [...] Auch Martin Bormann setzte sich beim Reichsjustizminister für die Beförderung ein. Nüßlein wurde daraufhin Ende Juli 1942 zum Oberstaatsanwalt befördert,[2] diesen Rang behielt er bis Kriegsende.[6] Ein Aufstieg in der Hierarchie der Protektoratsverwaltung war mit dieser Beförderung nicht verbunden, er blieb Referent in der „Abteilung Justiz“ ohne eigene Mitarbeiter. [...] Anderen Quellen zufolge war Nüßlein ab Ende 1942 in der Funktion des stellvertretenden Generalstaatsanwalts in Prag tätig und stieg zum Generalstaatsanwalt und höchsten Ankläger im Protektorat auf. Nüßlein hatte Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften bei den Sondergerichten in der Tschechoslowakei.[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_N%C3%BC%C3%9Flein
»Als Dr. Franz Nüßlein (geb. am 12. Oktober 1909) sein Amt im März 1940 erst beim Sondergericht Brünn, dann, ab September 1940, bei der Generalstaatsanwaltschaft Prag antrat, hatte er bereits eine Blitzkarriere hinter sich. Sein Assessorexamen – Dezember 1936 – lag erst wenige Jahre zurück. Bei der Bekämpfung des tschechischen Widerstandes bewährte er sich so sehr, dass er alsbald die Protektion höchster SS- und Parteikreise genoss. Der „Reichsprotektor“ Reinhard Heydrich lobte sein „Verständnis für die Notwendigkeit einer „entschlossenen Bekämpfung“ von „Reichsfeinden“. Unter Hinweis darauf sorgte der Leiter der Parteikanzlei und Hitlers Sekretär Martin Bormann vom Führerhauptquartier aus für die „bevorzugte Beförderung“ Nüßleins zum Oberstaatsanwalt. So gelangte Nüßlein (33-jährig) ab 1942 in die Funktion des stellvertretenden Generalstaatsanwalts in Prag. In der Dokumentation „Justiz im Zwielicht“ wird er für die spätere Zeit als Generalstaatsanwalt aufgeführt. Die Staatsanwaltschaft Prag war als eine oberste Reichsbehörde die höchste Anklagebehörde für die gesamte Tschechoslowakei.
Die Akten der Generalstaatsanwalt Prag sind, soweit erhalten, noch nicht ausgewertet. Es steht aber fest, dass Dr. Nüßlein neben seinen Weisungsbefugnissen gegenüber den Staatsanwaltschaften bei den Sondergerichten in der Tschechoslowakei die Gnadensachen bearbeitete und dass mindestens etwa 95 % der Gnadengesuche der Ablehnung verfielen. Im Einzelnen lässt sich die Art der Taten des Dr. Nüßlein unschwer aus der Tätigkeit der Sondergerichte in Prag und Brünn ablesen:
Das Sondergericht Prag bestand aus vier Kammern, die sich sämtlich Sondergericht nannten. In Brünn bestanden ungefähr zwei solcher Sondergerichte. Allein die 3. Kammer des Sondergerichts Prag – meist unter dem Vorsatz des Dr. Kurt Bellmann – verhängte mehr als 110 Todesurteile. Für ein Todesurteil genügten kritische Meinungsäußerungen, etwa das Bedauern über das Misslingen des Attentats vom 20. Juli. Gegenüber Angeklagten, die Juden das Überleben ermöglichten, insbesondere sie vor der Deportation bewahren wollten, gab es kein Erbarmen.«
Quelle: Justizgeschichte aktuell, https://kramerwf.de/Zur-Nachruf-Affaere.106.0.html
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Pfleiderer, Rudolf
• Pfleiderer, Rudolf, Dr., geb. 02.02.1912
Pfleiderer, geb. 2.2.1912 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag und Brünn (Brno) heute: Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Celle
Quelle: Braunbuch, S. 226, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-221-240
»Dr. Rolf Pfleiderer Er wurde 1912 in Wuppertal geboren und schloss 1939 seine 2. Staatsprüfung in Berlin mit „gut“ ab. Noch in seiner Studentenzeit trat er als „Maikäfer“ am 1. Mai 1933 der NSDAP und im Oktober der „Allgemeinen SS“ bei. Anschließend kam er als Assessor an die Staatsanwaltschaft nach Brünn, der damals zweitgrößten Stadt der ehemaligen Tschechoslowakei.30 1941 wurde er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Brünn. Bis 1942 war er auch beim Sondergericht Brünn für Kapitalverbrechen und zur Bekämpfung von Gewohnheitsverbrechern zuständig. Ende 1942 wurde er zur Wehrmacht eingezogen und kämpfte als Leutnant und Kompanieführer in Sardinien. Im April 1945 geriet er in Gefangenschaft. Nach seiner Entlassung bewarb er sich um eine Einstellung in den niedersächsischen Justizdienst und leitete sein Entnazifizierungsverfahren ein, das mit seiner Einstufung in die Kategorie IV („Mitläufer“) endete. 1946 lehnten aber die britischen Militärbehörden eine Wiedereinstellung ab mit den Hinweis auf seine Tätigkeit am Sondergericht und seiner damaligen Parteimitgliedschaft.31 So musste er sich zunächst nach einer anderen Tätigkeit umsehen und er erhielt auf einer Domäne in der Nähe von Hannover eine Arbeit als Hilfsarbeiter und Flurhüter. Im Laufe der Zeit wurde aber die Entnazifizierungspraxis der Alliierten immer liberaler, da die Personaldecke in der Justiz sehr knapp war. In der britischen Zone kam es zum so genannten „Huckepack-Verfahren“: Mit einem unbelasteten durfte zugleich ein formell belasteter Jurist eingestellt werden. Aber auch diese Regelung erwies sich als zu eng. Ab Juli 1936 konnten alle in den Justizdienst zurückkehren, die in ihrem Entnazifizierungsverfahren als „Entlastet“ eingestuft worden waren. Ein weiterer alliierter Liberalisierungsschub kam 1947/48. Wie Harzmann und Rogalla konnte jetzt Pfleiderer eine Überprüfung seines ersten Entnazifizierungsbescheides beantragen. Im August 1948 erhält er endlich das ersehnte Dokument für den Aufbau seiner Karriere: „Es wird festgestellt, daß der Betroffene den Nationalsozialismus nicht unterstützt hat. Er gilt als entlastet (Kategorie V). Kosten 20,-- DM.“ Interessant ist, dass die Tätigkeit Pfleiderers am Sondergericht Brünn bei diesem Verfahren nicht einmal zur Kenntnis genommen wurde. Im März 1949 erhielt er dann die Stelle eines Staatsanwaltes bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Verden. 1958 wurde er dann Erster Staatsanwalt beim OLG Celle und 1965 kam dann die Beförderung zum Oberstaatsanwalt. Aber auch Pfleiderer wurde „geoutet“. Der „Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der Tsche21 choslowakei“ erstattete 1960 beim Justizminister des Landes Niedersachsen Strafanzeige, u. a. auch gegen Pfleiderer, der in der Kriegsverbrecherliste der CSR aufgeführt wurde. Seine Beteiligung an mind. sechs Todesurteilen konnten ihm nachgewiesen werden (Verurteilungen aufgrund des § 4 der „Volksschädlingsverordnung“). Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Pfleiderer eingesetzt, das aber noch im gleichen Jahr eingestellt wurde. Wie bei Harzmann und Rogalla hatten die Ermittlungen keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Dr. Rolf Pfleiderer verstarb 1997.«
Quelle: NS-Justiz und NS-Juristenkarrieren nach 1945 im Landgerichtsbezirk Verden, Vortrag von Joachim Woock, http://www.lower-saxony.de/download/7518&sa=U&ved=2ahUKEwiypPyg7ZXqAhVB2KQKHWJpDK0QFjAJegQIBhAB&usg=AOvVaw3u2kh562QZEwTgRGNnWLLi
»1952 höhnte der Staatsanwalt Pfleiderer, der als Staatsanwalt an den Sondergerichten in Prag und Brünn an Todesurteilen beteiligt war, von seiner Anwesenheit bei Hinrichtungen während des Krieges in Wien über die Kollegen, denen anschließend das Mittagessen nicht geschmeckt habe. Ich sehe ihn noch heute auf dem ausgelaugten Dielenfußboden des Flurs der Staatsanwaltschaft in Verden stehen. Ich habe oft über diese Szene nachgedacht. Kann es sein, daß er vor sich selbst beweisen wollte, er habe die Zeiten seelisch heil überstanden? Pfleiderer ist später zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Celle befördert worden und hat dort mit Disziplinarverfahren für die Reinhaltung des Juristenstandes, auch der Rechtsanwälte, gesorgt. Nicht nur die Dienstvorgesetzten, sondern auch die Kollegen hatten uneingeschränktes Vertrauen zu Pfleiderer. Sie wählten ihn als Vertreter der niedersächsischen Staatsanwälte in den Vorstand des das Feld beherrschenden Richterbundes.« Vultejus, Ulrich, Goldene Jugendzeit, Celle im Nationalsozialismus, https://www.celle-im-nationalsozialismus.de/hintergrund/texte/goldene-jugendzeit
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Raab, Alois
• Raab, Alois, Dr., geb. 05.01.1910
Raab, Alois, Dr., geb. 5.1.1910 früher: Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Prag heute: Landgerichtsrat in Kleve
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-221-240
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Reuter, Rudolf
• Reuter, Rudolf
Reuter, Rudolf, Dr., geb. 12.6.1905 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag; Kriegsverbrecherliste der CSR Nr. A 38-87 heute: Leitender Oberstaatsanwalt in Wuppertal
Quelle: Braunbuch, S. 231, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-221-240
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Rhode, Werner
• Rhode, Werner, geb. 01.02.1913
Staatsanwalts beim Sondergericht Prag, Werner Rhode heute: Regierungsdirektor im Justizministerium Schleswig-Holsteins.
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
Rhode, Werner, geb. 1.2.1913 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag; Kriegsverbrecherliste der CSR Nr. A 38-88 heute: Regierungsdirektor im Justizministerium Schleswig-Holstein
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-221-240
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Ronke, Maximilian
• Ronke, Maximilian, Prof. Dr., geb. 27.11.1904
Ronke, Maximilian, Prof. Dr., geb. 27.11.1904 früher: Oberlandesgerichtsrat beim Sondergericht Prag heute: Landgerichtsdirektor in Würzburg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-221-240
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Splettstösser, Erich
• Splettstösser, Erich, Dr., geb. 10.03.1908
Splettstösser, Erich, Dr., geb. 10.3.1908 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag heute: Staatsanwalt in Hannover
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-241-260
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Weinelt, Wilhelm
• Weinelt, Wilhelm, Dr., geb. 02.06.1904
Weinelt, Wilhelm, Dr., geb. 2.6.1904 früher: Landgerichtsrat beim Sondergericht Prag heute: Amtsgerichtsrat in Nürnberg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-241-260
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Weiß, Alois
Scharfrichter Alois Weiß
Zeynek, Wolfgang von
• Zeynek, Wolfgang von, Dr.
Zeynek, Wolfgang von, Dr. Dezember 1962 112 vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag nach 1945: Landgerichtsrat in Nürnberg
Quelle: Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-141-160
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Möglicherweise interessante Literatur
- Hans-Eckhard Niermann, Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich, ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm. In: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Juristische Zeitgeschichte. Bd. 3: Strafjustiz im Dritten Reich. Düsseldorf 1995.
- Hans-Eckhard Niermann, Politische Strafjustiz im Nationalsozialismus: exemplarische Bedingungen ihrer Durchsetzung und Radikalisierung im Dritten Reich, 1933-1945; Shaker, 1996 - 390 Seiten, Seite 151, https://books.google.de/books?id=68FBAQAAIAAJ
- Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Band 28), Oldenbourg 1988, 2., verbesserte Auflage De Gruyter 2002, DOI: https://doi.org/10.1524/9783486595475
- Freia Anders: Strafjustiz im Sudetengau 1938-1945. Rezension unter: https://www.hsozkult.de/review/id/reb-12362
- Wolfgang Koppel: Justiz im Zwielicht. Dokumentation. NS-Urteile, Personalakten, Katalog beschuldigter Juristen. Selbstverlag, Karlsruhe 1963.
- Kartei: Heeresjustizbeamte und Richter. Verzeichnungsstufe: Archivalie. Archivaliensignatur: Bundesarchiv, BArch RW 59/2804. Alt-/Vorsignatur: 51.3. In dieser Kartei sollten alle gesuchten Informationen zu eruieren sein, weshalb sich eine Anfrage an das Bundesarchiv lohnen könnte. Auch Verleihungslisten sind im Bundesarchiv zu finden.
- Ernst S. Carsten †, Erardo C. Rautenberg, Epilog: Die Auseinandersetzung mit dem NS-Justizunrecht, in: Ernst S. Carsten †, Erardo C. Rautenberg, Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart, Seite 249 - 259. Ein Beitrag zur Beseitigung ihrer Weisungsabhängigkeit von der Regierung im Strafverfahren. 2. Auflage 2012, ISBN print: 978-3-8487-0015-8, ISBN online: 978-3-8452-4458-7 https://doi.org/10.5771/9783845244587
- Verbrecher in Richterroben. Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen. Redaktion: Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer. Verlag: Prag, Orbis,, 1960
- Kastner, »Gerichtsbarkeit des NS-Regimes im Protektorat«, S. 233/234
- Anders-Baudisch, »Aus der „Rechts“-Praxis nationalsozialistischer Sondergerichte«, S. 336.
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Herbert David Im März 1939 wurde David zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Leitmeritz bestellt. Später wurde er noch Amtsleiter im Gaurechtsamt im Protektorat Böhmen und Mähren https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_David
Gab es Sondergerichte nur an den Oberlandes- oder auch an den Landgerichten?
Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 (Reichsgesetzbl. I, S. 136ff.) Digitalisat auf ALex unter: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19330004&zoom=2&seite=00000136&ues=0&x=20&y=14
»Bereits am 21. März 1933 wurde reichsweit für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet, insgesamt also 26.[5] Mit der Ausdehnung ihrer sachlichen Zuständigkeit stieg auch die Zahl der eingerichteten Sondergerichte. Ende 1942 existierten insgesamt 74 Sondergerichte. Die Strafrechtspflege lag damit insgesamt überwiegend in den Händen der mit den dargestellten besonderen Befugnissen ausgestatteten Sondergerichte; in Hamburg erledigten beispielsweise die Sondergerichte 73 % aller Strafverfahren.
Die Sondergerichte waren mit anfangs beschränkter Zuständigkeit für spezielle Straftatbestände ausgestattet, die die NS-Machthaber zur Durchsetzung ihrer Herrschaft eingeführt hatten, nämlich Straftaten nach der „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 und nach der „Heimtückeverordnung“ vom 21. März 1933. Ihre Zuständigkeit wurde mehrmals erweitert.[6] Seit 1938 waren sie zuständig, sofern die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, mit „Rücksicht auf […] die Verwerflichkeit der Tat oder die in der Öffentlichkeit hervorgerufene Erregung“ sei die sofortige Aburteilung geboten. Damit war auch für diesen Bereich das nationalsozialistische „gesunde Volksempfinden“ zum Maßstab der Rechtspflege geworden. Für schwere politische Straftaten blieben dagegen spezielle Senate der Oberlandesgerichte bzw. des Reichsgerichts und später des Volksgerichtshofs zuständig.«
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sondergericht#Anzahl_und_Zust%C3%A4ndigkeit
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Erich Schinnerer, »Die deutsche Strafrechtspflege im Protektorat Böhmen und Mähren«, in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtspflege, Band 60 (1941), Heft 1, S. 137–154, DOI: https://doi.org/10.1515/zstw.1941.60.1.137 :
S. 146: »Für die Strafrechtspflege der deutschen Justizbehörden im Protektorat gelten, unabhängig davon, ob das Verfahren gegen einen deutschen Staatsangehörigen oder gegen einen nichtdeutschen Bewohner durchgeführt wird14), [...] 11. die Verordnung über die Zuständigkeit der Strafgerichte, die Sondergerichte und sonstige strafverfahrensrechtliche Vorschriften vom 21.2.1940. Vbl. 40, 118. [...] Wegen der übrigen Vergehen und Verbrechen kann der Staats- [S. 147] anwalt nach seinem pflichtgemäßen Ermessen die Anklage entweder vor dem Schöffengericht oder vor dem Landgericht erheben. Schöffengerichte sind jedoch nur bei den Amtsgerichten in Prag und Brünn errichtet worden. Die Schöffengerichtssprengel fallen daher mit den Amtsbezirken der Landgerichte Prag und Brünn zusammen16). Sondergerichte wurden nicht errichtet. Die Strafkammern an den beiden deutschen Landgerichten fungieren vielmehr als Sondergerichte.«
»Die Arbeit wurde mit dem 1.5.1940 abgeschlossen. Einzelheiten können bei Lorenz-Schinnerer, »Das deutsche Strafrecht im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren«, nachgelesen werden.«
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» Vorläufer vor 1933 hat auch die der raschen Aburteilung politisch motivierter Straftaten dienende Sonderjustiz. Die nach der nationalsozialistischen Machtübernahme bei den Landgerichten gebildeten Sondergerichte hatten allerdings eine völlig neue Qualität kraft ihrer Funktion als strafrechtliches Mittel zur Aufrichtung und Konsolidierung einer totalitären Diktatur. Die gesetzliche Basis dieser Gerichte bildeten die Verordnungen des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) und zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung; letztere wurde Ende 1934 vom „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“ („Heimtückegesetz“) abgelöst. Insbesondere nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges erweiterte sich die Zuständigkeit der Sondergerichte um wichtige, zum Teil mit der Todesstrafe geahndete Straftatbestände wie Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsverordnung (z. B. Schwarzschlachten und Bezugsscheindiebstahl), „Rundfunkverbrechen“ (Hören verbotener ausländischer Sender), „Volksverrat“ (Nichtanzeigen von Auslandsvermögen) und intime Beziehungen deutscher Frauen mit polnischen Zwangsarbeitern. In den einschlägigen Akten sind mitunter denunziatorische Anzeigen und polizeiliche Ermittlungsakten, zum Teil auch Strafvollstreckungshefte und Gnadenakten zu finden (vgl. z.B. den Bestand StA Ludwigsburg E 311, GLA Karlsruhe 507 und StA Freiburg A 47/1). Im Übrigen spiegeln sie die gegenüber normalen Verfahren typische Vereinfachung, die gerichtliche Voruntersuchung und Rechtsmittel preisgab. «
• Quelle: Carl-Jochen Müller, »NS-Überlieferung in staatlichen Archiven«, https://www.leo-bw.de/themenmodul/sudwestdeutsche-archivalienkunde/querschnittsartikel/ns-uberlieferung
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b) Das Protektorat Böhmen und Mähren sowie die selbstständige Slowakei »Im Bereich des Strafrechts wurden fünf Sondergerichte48 gegründet, ... Fn. 48: Daneben wurden das deutsche Oberlandesgericht Prag, zwei Landgerichte und 12 Amtsgerichte errichtet. Allen Gerichten war jeweils eine Staatsanwaltschaft zugeordnet. Die Senate waren mit deutschen Berufsrichtern besetzt. Die Sondergerichte waren bei den Oberlandesgerichten angesiedelt (vgl. RGBl. 1940, S. 405).«
• Quelle: Petr Bohata, „Justizreformen in der Tschechoslowakei und ihren Nachfolgestaaten“, in: Forschungsverbund Ost- und Südosteuropa (forost), Arbeitspapier Nr. 16, November 2003, S. 11, http://www.forost.lmu.de/fo_library/forost_Arbeitspapier_16.pdf
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Durch Verfügung des Reichsjustizministers vom 13. September 1939 wurde die Zahl der Sondergerichte erhöht, die nun auch bei jedem Landgericht angesiedelt wurden.18 Die ersten Neubildungen erfolgten im Westen Deutschlands, wo an der Grenze die Front zu Frankreich und somit ein militärisch relevantes „Hinterland" entstanden war.19
Die Oberlandesgerichte wurden hingegen als Entlastung des Volksgerichtshofes gesehen, um die steigende Zahl von „Verratssachen“ zu bewältigen, die von dem „besonderen Gerichtshof“ allein nicht zu bewältigen waren.30
Nachdem die NS-Regierung im Zeitraum 1938/39 dem deutschen Herrschaftsgebiet zunächst Gebiete der Tschechoslowakei und schließlich Tschechien einverleibt hatte, wurden sowohl in den Teilen, die dem Deutschen Reich eingegliedert wurden, wie auch in dem entstehenden „Protektorat Böhmen und Mähren“ Sondergerichte installiert. Zunächst wurden die ab Herbst 1938 offiziell neuen deutschen Landesteile gleichgeschaltet und die Justiz - einschließlich der Errichtung von Sondergerichten - angepasst.35 Aber auch im verbliebenen Rest-Tschechien wurden deutsche Gerichte und Sondergerichte errichtet, die neben ihrer eigentlichen Zuständigkeit auch für die Wehrmacht Aufgaben der deutschen Militärjustiz übernahmen und Verfahren wegen Sabotage an sich zogen.36 Auch diese Landesgebiete wurden, wenngleich unter einem gewissen Maß einer Selbstverwaltung, ein organisatorischer Teil des Deutschen Reiches, wobei die deutschen Gerichte dem Justizministerium unterstellt wurden.37
Peter Lutz Kalmbach, „Das System der NS-Sondergerichtsbarkeiten“, in: KJ 50 (2017) Heft 2, S. 226–235 DOI: 10.5771/0023-4834-2017-2-226 . 10 Seiten https://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/2017/2017_02/KJ_17_02_Kalmbach_NS-Sondergerichtsbarkeiten.pdf "D:\Dokumente\EigneWerke\Chronik\familienchronik\GabrielHelmuth\KJ_17_02_Kalmbach_NS-Sondergerichtsbarkeiten.pdf"
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Einzelnachweise
- ↑ Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939–1945“, Walter de Gruyter, Mai 2014, S. 46, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
- ↑ Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939-1945“, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, Mai 2014, 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
- ↑ Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939-1945“, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, Mai 2014, 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
- ↑ https://www.stsg.de/cms/neue-hinrichtungsstaette-der-deutschen-untersuchungshaftanstalt-prag-pankratz-eroeffnet
- ↑ https://www.stsg.de/cms/neue-hinrichtungsstaette-der-deutschen-untersuchungshaftanstalt-prag-pankratz-eroeffnet