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Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Kriminalität und Geldwäsche

Der Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Kriminalität und Geldwäsche wurde am 14. März 2012 vom Europäischen Parlament gesetzt. Ein Jahr lang sollte er die Unterwanderung der Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung und Finanzsysteme durch organisiertes Verbrechen und Mafia- Banden in den EU- Ländern untersuchen und Lösungsstrategien entwickeln.

Entstehung

Erste Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption gab es bei der Entschließung vom 25. September 2011. Bei der nächsten Entschließung zur organisierten Kriminalität in der Europäischen Union vom 25. Oktober 2011 bekundete das Parlament seine Absicht einen Sonderausschuss einzusetzen. Zu einem ersten Vorschlag eines Beschlusses für die Einsetzung eines Sonderausschusses gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche kam es aber erst, bei der Konferenz der Präsidenten am 16. Februar 2012, indem die Zuständigkeit, zahlenmäßige Zusammensetzung und die Mandatszeit festgelegt werden sollte. Zu einem endgültigen Beschluss kam es am 14. März 2012. Gestützt ist der Beschluss auf Artikel 184 seiner Geschäftsordnung.

Der Sonderausschuss steht in enger Zusammenarbeit mit  den ständigen Ausschüssen des Parlaments. Mit Bedacht auf seine Zuständigkeiten kann er in diesem Bereich Maßnahmen vorschlagen und dazu auffordern Initiativen zu ergreifen. Die Zahl der Mitglieder für den Sonderausschuss wurde auf 45 festgelegt. Seine Mandatszeit wurde auf zwölf Monate ab dem 1. April 2012 festgelegt, wobei es die Möglichkeit einer Verlängerung gibt, dabei muss der Ausschuss dem Parlament einen Halbzeitbericht oder einen Abschlussbericht vorlegen, indem Empfehlungen für Maßnahmen oder Initiativen enthalten sind. [1]

Zuständigkeit

Der Sonderausschuss verfügt über folgende Zuständigkeiten:

  • Die Analyse und Bewertung des Ausmaßes von organisierten Verbrechen, Korruption und Geldwäsche, sowie auch ihrer Auswirkungen auf die Union und ihrer Mitgliedstaaten. Ein Vorschlag für geeignete Maßnahmen, damit die Union Risiken vorbeugen und entgegen wirken kann, auf nationaler, internationaler und europäischer Ebene.
  • Die Analyse und Bewertung von bisherigen Anwendungen des Unionsrechts auf organisiertes Verbrechen, Korruption und Gelwäsche und entsprechender Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Unionsrecht und –politik sich auf Fakten und die besten Bewertungen stützen, sowie auch die Kontrolle ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten gemäß Artikel 2 und 6 Vertrags über die Europäische Union, besonders der Charta der Grundrechte und den Grundsätzen des außenpolitischen Handels der EU, insbesondere Artikel 21 des Vertrages.
  • Die Prüfung und Kontrolle der Wahrnehmung der Aufgaben, sowie die Durchführung der Tätigkeiten der Agenturen der Union, die für innere Angelegenheiten zuständig sind.( Europol, COSI, Eurojust usw.) Deren Tätigkeit es ist, dass sich deren Fragen betreffend organisierten Verbrechen, Korruption und Geldwäsche erstrecken, sowie auch einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen.
  • Die Behandlung der Fragen,  die  bezüglich der Entschließung zur organisierten Kriminalität  vom 25. Oktober 2011, insbesondere der Ziffer 15 und in der Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption entstanden sind,  sollen angesprochen werden.
  • Die Aufnahme von notwendigen Kontakten, die Durchführung von Reisen und Organisation von Anhörungen mit Vertretern von Institutionen der EU, nationale, europäische und internationale Institutionen, der nationalen Parlamente und Regierungen der Mitgliedstaaten und von Drittländern, sowie Vertretern aus der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschafft, Akteuren an der Basis, Opferverbänden und Vertretern staatlicher Organe, die organsiertes Verbrechen, Kriminalität und Geldwäsche bekämpfen. Darunter sind auch Mitgliedstaaten von Strafverfolgungsbehörden und Richter, sowie Akteuren der Zivilgesellschaft. [2]

Bekämpfung von organisierten Verbrechen, Kriminalität und Geldwäsche

Generelle Forderungen des Parlaments und der Abgeordneten:

  • Schutz der EU-Finanzen. Personen die wegen ihrer Straftaten des organisatorischen Verbrechens, der Geldwäsche oder der Korruption rechtskräftig verurteilt wurden, sollen von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in der EU ausgeschlossen werden.
  • Das Vermögen der Verbrecher soll angegriffen werden, so sollen die finanziellen Interessen der EU geschützt werden. Die eingezogenen Vermögenswerte sollen für soziale Zwecke wiederverwendet werden.
  • Der Menschenhandel soll vollständig unterbunden werden. Härtere Strafen sollen für einen besseren Schutz für Opfer sorgen und der Menschenhandel und die Zwangsarbeit erfolgreich bekämpft werden. Der jährliche Ertrag aus dem Menschenhandeln wird auf 25 Milliarden Euro geschätzt. Die Gesamtzahl der Zwangsarbeiter in den EU-Mitgliedstaaten auf 880.000, von denen 270.000 Opfer von sexueller Ausbeutung sind.
  • Das Mafia-Verbrechen soll bekämpft werden.
  • Manipulation von Sportwetten und Stimmenkauf. Dafür soll ein Strafbestand eingeführt werden, um gegen illegale Sportwetten vorzugehen.[3]

Auswirkungen auf Europa

Das organisierte Verbrechen ist zu einem großen Problem in der EU herangewachsen. Neben der typischen Vorgehensweise von organisierten Verbrechen, nämlich Gewalt und Einschüchterung, kommt auch die Korruption hinzu. Aber typische Folgen von organisiertem Verbrechen sind Geldwäsche, Betrug und Steuerhinterziehung. Das organisatorische Verbrechen, Korruption und Geldwäsche sind zwar unterschiedliche Erscheinungen, sie sind aber durch objektive Zusammenhänge miteinander verbunden und erfordern Maßnahmen.

Das organisierte Verbrechen ist aber nicht mehr nur ein nationales Problem. 3600 internationale, kriminelle Organisationen sind in der Europäischen Union tätig. [4] Moderne Kommunikationstechnologien bieten den Kriminellen einen Weg, länderübergreifend zu agieren.[5] Schon über 70% der Kriminellen verwenden diese Methode, um sich mit kriminellen Vereinigungen anderer Länder zu verbünden.

30 % der kriminellen Vereinigungen sind dabei in verschiedenen Bereichen tätig und wissen wie sie jede Art des illegalen Handels nutzen, dabei können sie auch ihre Aktionsbereiche diversifizieren und beeinträchtigen so die legale Wirtschaft. [6]

Die Schätzung des Büros der Vereinigten Nationen für Drogen-und Verbrechensbekämpfung besagt, dass sich die Einkünfte aus illegalen Aktivitäten auf ca. 3.6% des weltweiten BIP Belaufen, während die Kommission die Kosten der Korruption in der EU auf etwa 120 Millionen Euro im Jahr schätzen, etwa 1,1% des BIP. [7]

Zukunft

Ein Aktionsplan für den Zeitraum von 2014- 2019 mit den Maßnahmen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche wurde verabschiedet. Auf der Prioritätenliste stehen die Beschlagnahme von Vermögenswerten und die Trockenlegung der Einkommensquellen von Netzwerken der organisierten Kriminalität an oberste Stelle. [8]

Maßnahmen und Initiativen

  • Schutz der Bürger und der legalen Wirtschaft
  • Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes auf europäischer Ebene
  • Ein einheitlicher und kohärenter Rechtsrahmen
  • Unterbindung der organisierten Kriminalität durch Einziehung von Einnahmen und Vermögensgegenständen
  • Stärkung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene
  • Unterstützung einer effizienten und korruptionsfreien öffentlichen Verwaltung
  • Eine verantwortungsvollere Politik
  • Eine glaubwürdigere Strafgerichtsbarkeit
  • Ein gesünderes Unternehmertum
  • Mehr Transparenz bei Banken und bestimmten Berufsgruppen
  • Straftaten „dürfen sich nicht auszahlen“
  • Einsatz neuer Technologien zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
  • Abschließende Empfehlungen für einen europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Korruption und Geldwäsche [9]

Literatur/Weblinks

Europäisches Parlament: Aktionsplan zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche, 23.Oktober 2013

Europäisches Parlament: Infografik: Globalisierte Kriminalität, 03. September 2013

Mandat des Sonderausschusses "Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche"

BERICHT über organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen (Schlussbericht) (2013/2107(INI))

Einzelnachweise

  1. Europäisches Parlament: Mandat des Sonderausschusses "Organissiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche". 29. Juli 2013, abgerufen am 9. September 2018.
  2. Europäisches Parlament: Mandat des Sonderausschusses "Organisiertes Verbrechen, Korrupiton und Geldwäsche". 29. Juli 2013, abgerufen am 9. September 2018.
  3. Europäisches Parlament: Aktionsplan zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche. 23. Oktober 2013, abgerufen am 9. September 2018.
  4. Salvatore lacolino: BERICHT über organisisertes Verbrechen, Korrution und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen (Schlussbericht) (2013/2107(INI)). Europäisches Parlament, 26. September 2013, abgerufen am 9. September 2018.
  5. Europäisches Parlament: Infografik: Globalisierte Kriminalität. 30. September 2013 (europa.eu [abgerufen am 9. September 2018]).
  6. Europäisches Parlament: BERICHT über organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen (Schlussbericht) - A7-0307/2013. 3. Juli 2013, abgerufen am 9. September 2018.
  7. Europäisches Parlament: Aktionsplan zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche. 23. Oktober 2013 (europa.eu [abgerufen am 9. September 2018]).
  8. Europäisches Parlament: Aktionsplan zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korrupiton und Geldwäsche. 23. Oktober 2013, abgerufen am 9. September 2018.
  9. Europäisches Parlament: BERICHT über organisiertes Verbrechen, Korrupiton und Gelwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen (Schlussbericht). 26. September 2013, abgerufen am 9. September 2018.