Benutzer:Oceco/Werkstatt/Comarca (Brasilien)
Comarca bezeichnet einen Gerichtsbezirk in einem brasilianischen Bundesstaat.
Der Name einer Comarca ist identisch mit dem Gemeindenamen, in welcher die Camarca ihren Gerichtsstand hat. Brasilianische Bundesstaaten sind in mehrere Comarcas unterteilt, wobei diese Unterteilung primär eine juristisch-administrative Organisation darstellt. Eine Comarca kann die Distrikte einer oder auch mehrerer Gemeinden umfassen.
Juristisch-administrative Gliederung Brasiliens
Die Gerichtsverfassung, also die grundlegende Organisation, die Regelungen und Zuständigkeit der Gerichte, werden vorrangig in der brasilianischen Verfassung geregelt.
Die drei Stufen der Judikative in Brasilien sind:
Bezeichnung | Rechtsweg | Stufe | Brasilianische Bezeichnung | Gerichtsbarkeit |
---|---|---|---|---|
Comarca | erstinstanzliche (Eintritts-)Stufe | 1. Instanz | (port.: Entrância Initial) | |
Tribunal de Justicia | bundesstaatliche Ebene | 2. Instanz | Entrâncias Intermediária (Zwischenstufe) | |
Supremo Tribunal Federal resp. Justiça Federal |
Staatliche Ebene | 3. Instanz | Bundesgericht, als bundesstaatlich höchste Stufe im Distrito Federal do Brasil |
Territoriale Gliederung
Grundlegende Anforderungen zur Gründung einer Comarca sind:[1]
- Mindestens fünfzehntausend Einwohner oder achttausend Wähler
- Jährlich mindesten zweihundert forensische, juristische Fälle
- Kommunale Steuereinnahmen über dem dreitausendfachen des Mindestlohns in der Hauptstadt des jeweiligen Bundesstaates
Comarcas, die auch gemeindeübergreifend zusammengesetzt sein können, werden unterteilt in Distrikte (port.: distritos).
Siehe auch: Liste der Comarcas in Brasilien
Zuständigkeit
Der Rechtsbereich (port.: vara), also die ordentliche Gerichtsbarkeit, ...
Siehe auch (temporär)
Weblinks
- Verfassungen Brasiliens, Verfassung Brasiliens (vom 5. Oktober 1988) mit teilweiser Übersetzung ins Deutsche