Benutzer:Pastelfa/Völkerrecht

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Anerkennung von Staaten

Es ist ein alter Streit in der Völkerrechtswissenschaft, welche Rolle die Anerkennung durch die Staatengemeinschaft für die Bestimmung der Staatseigenschaft hat, also ob diese konstitutiv oder bloß deklaratorisch wirkt.


Für die Anerkennung als konstituierendes Element etwa Finck : file:///tmp/mozilla_mato0/04_Finck.pdf https://www.ceeol.com/search/article-detail?id=568517

Probleme der Anerkennung: Staaten machen diese nicht unbedingt von der Effektivität des Vorliegens der Elemente eines Staates, sondern von politischen Erwägungen abhängig.


Beste Lösung: Allerdings kann in der Staatengemeinschaft über das tatsächliche Vorliegen der Elemente Uneinigkeit herrsche. Insofern kommt der Anerkennung jedenfalls mittelbare rechtliche Wirkung zu, denn sie ist ein starkes Indiz für einen Konsens in der Staatengemeinschaft bezüglich der Frage, ob die drei Elemente vorliegen und es sich somit um einen Staat handelt.