Benutzer:PeterTrompeter/Rechtsverkehr
Rechtsverkehr ist Kommunikation, die rechtliche Angelegenheiten betrifft.[1][2] Es ist ein grundlegender Begriff der Rechtswissenschaft, insb. im Privatrecht.
siehe Rechtsgeschäft und Prozesshandlung
Allgemeines
Verkehrskreis, Erwartung, Sorgfalt, Verkehrssitte
§ 276 II BGB definiert Fahrlässigkeit:
> Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Eine Verkehrssitte kann sich derart verfestigen (longa consuetudo), dass sie u. U. zu Gewohnheitsrecht wird.
Jedoch sind auch diese Auffassungen unzutreffend. Das Gewohnheitsrecht umfasst die im Rechtsleben tatsächlich wirksamen Rechtssätze, deren „Positivierung“ nicht durch Beschluss einer besonderen, in der Rechtsgemeinschaft anerkannten Gesetzgebungsinstanz, sondern durch das gleichmäßige (ganz überwiegende) Verhalten der Menschen im Rechtsverkehr und (zum Unterschied von Verkehrssitte, Handelsbrauch usw) unter der dabei mitwirkenden Überzeugung zustande gekommen ist, dass die zugrunde gelegte Maxime rechtlich bindend sei. (opinio iuris sive necessitatis). In der Sintflut der gegenwärtigen Gesetzgebung ist heute, anders als in früheren Zeiten und langfristig im common law, nur noch relativ wenig Raum für eine solche Entstehung von Rechtsvorschriften unmittelbar durch Verhalten und Bewusstsein der einfachen Mitglieder der Rechtsgemeinschaft selbst.[3]
fungibel, Verkehrsfähigkeit
Dagegen können Persönlichkeitsrechte (® § 28 Rn. 15) wegen ihres höchstpersönlichen Charakters nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs sein. Ebenso scheidenGestaltungsrechte wie Anfechtungsrechte (§§ 119ff., 123, 143; ® § 18 Rn. 30ff.) und Rücktrittsrechte (zB §§ 323 I, 326V) aus dem Kreis der Rechtsobjekte aus, weil nicht sie, sondern allein die Rechte, aus denen sie abgeleitet werden, Gegenstand rechtlicher Herrschaftsmacht sind.[4]
Wenn…spricht man vom grenzüberschreitenden Rechtsverkehr.
Privatrecht
Eine große Vielzahl von Rechtsgrundsätzen und Normen dient dem Rechtsverkehr, z. B. Abstraktionsprinzip, Publizitätsprinzip,
als Rechtsgut Argumentationstopos Schutz des Rechtsverkehrs oder Verkehrsschutz. Schutz der Interessen von Gläubigern[5] oder Dritten.
zsmh mit Vertrauensschutz, Interessa an Transparenz und Rechtssicherheit[6]
Zivilrecht
Bsp Willenserklärung abgegeben, wenn in den Rechtsverkehr entäußert
Die sog. Verkehrsanschauung spielt insb. im Sachenrecht eine große Rolle.
Der Anfechtungsgrund des § 119 II BGB setzt die sog. Verkehrswesentlichkeit einer Eigenschaft voraus.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Geschäftsverkehr
Geschäftsverkehr ist der Teil des Rechtsverkehrs, der mit Rechtsgeschäften zusammenhängt.
elektronischer Geschäftsverkehr
Der Komplementärbegriff zum Geschäftsverkehr ist der sog. Unrechtsverkehr. Er fasst Handlungen zusammen, die keinen Zusammenhang mit Rechtsgeschäften haben, etwa deliktische und Eingriffe.[7]
Teilnahme am Rechtsverkehr
Geschäftsunfähige:
76 Wie kann ein Geschäftsunfähiger am Rechtsverkehr teilnehmen?
Durch seinen gesetzlichen Vertreter. Dies sind bei Minderjährigen gem. § 1629 I 1 BGB iVm. § 1626 I BGB regelmäßig die Eltern, bei volljährigen Geschäftsunfähigen gem. § 1902 BGB ist es der Betreuer, sofern er nach § 1896 BGB bestellt wurde. Der gesetzliche Vertreter hat – außer bei höchstpersönlichen Geschäften (vgl. Frage 531) – die Möglichkeit, selbst mit Wirkung für und gegen den Geschäftsunfähigen zu handeln. Dies gilt übrigens auch für beschränkt Geschäftsfähige (s. bei Frage 103). Dabei muss der gesetzliche Vertreter im Namen des Kindes handeln. Gerade bei Geschäften der Eltern wird eine unmittelbare Berechtigung des Kindes häufig nicht erforderlich sein, da die Eltern das Kind über die Unterhaltsgewährung an den rechtsgeschäftlich erworbenen Gegenständen teilhaben lassen. Daneben kommt ein Vertrag zugunsten des Kindes (§ 328 BGB) oder ein Vertrag mit Schutzwirkung für das Kind (z. B. bei Behandlungsverträgen [§§ 630a ff. BGB]) in Betracht.[8]
102 Welchen Zweck verfolgen die §§ 106 ff. BGB?
Sie sollen dem Minderjährigen ermöglichen, sich im Schutz dieser gesetzlichen Regelungen an die Wirkungsweise und Mechanismen des Rechtsverkehrs zu gewöhnen.[8]
Damit Empfangseinrichtungen wie E-Mail, Handy oder Fax zum willenserklärungsrechtlichen Machtbereich gezählt werden, muss der Empfänger mit ihnen am Rechtsverkehr teilnehmen.[8]
Gesellschaftsrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)#Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr: Das Außenverhältnis der GbR
Handelsrecht
Handelsrecht besondere Rolle
Handelsverkehr
Kaufmännischer Geschäftsverkehr
§ 15 HGB
9 Das Handelsregister dient der Verlautbarung aller für den Rechtsverkehr wesentlichen Tatsachen und Rechtsverhältnisse. Es ist das Publizitätsmittel, das die offenzulegenden Informationen zu den zentralen Unternehmensdaten für den Rechtsverkehr bereithält und ihm zugänglich macht (sog. Informations- und Publizitätsfunktion).100 Dem Rechtsverkehr wird hierdurch auch die Möglichkeit der Beweisführung eröffnet (Beweisfunktion), und zwar nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Vergangenheit, indem früher eingetragene Tatsachen nicht etwa ersatzlos entfernt werden, sondern als gelöscht markiert im Register verbleiben.101 Drittens und für die Praxis sowie die Klausurbearbeitung besonders wichtig dient das Handelsregister auch dem Schutz des Rechtsverkehrs (Schutzfunktion): Das Vertrauen derjenigen Personen, die sich auf die Richtigkeit des Handelsregisters verlassen, wird gemäß § 15 HGB geschützt (Publizität des Handelsregisters).[9]
arg. ex 15 IV HGB Geschäftsverkehr
§ 25 I 1 HGB
Strafrecht
Verschiedene Straftatbestände enthalten das Tatbestandsmerkmal „zur Täuschung im Rechtsverkehr“.
Verbotene Geschäfte werden teils als Unrechtsverkehr bezeichnet.
Verfahrensrecht
Verfahrenshandlungen
Prozessverkehr
Elektronischer Rechtsverkehr ist der Überbegriff für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden einerseits sowie Rechtsanwälten, Notaren, Bürgern und Unternehmen andererseits.
- ↑ DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 21. März 2022.
- ↑ Duden | Rechtsverkehr | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 21. März 2022.
- ↑ Franz Bydlinski: Grundzüge der juristischen Methodenlehre. 3. überarb. Auflage. Stuttgart 2018, ISBN 978-3-8385-4975-0, S. 127 f. (worldcat.org [abgerufen am 22. März 2022]).
- ↑ Hans Brox, Wolf-Dietrich Walker: Allgemeiner Teil des BGB. Verlag Franz Vahlen GmbH, 2020, ISBN 978-3-8006-6298-2, § 35 Randnummer 4, doi:10.15358/9783800662982 (beck-elibrary.de [abgerufen am 22. März 2022]).
- ↑ Christian Armbrüster: Examinatorium BGB AT: Über 700 Prüfungsfragen und 3 Übungsfälle (= Springer-Lehrbuch). Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 2018, ISBN 978-3-662-57273-3, unter Beispiel 260, doi:10.1007/978-3-662-57274-0 (springer.com [abgerufen am 22. März 2022]).
- ↑ Sebastian Herrler: Das neue Gesellschaftsregister. In: Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. De Gruyter, 2020, ISBN 978-3-11-071917-8, S. 42 f., doi:10.1515/9783110719178-004 (degruyter.com [abgerufen am 22. März 2022]).
- ↑ Philipp S. Fischinger: Handelsrecht. 2., überarbeitete Auflage. Heidelberg 2019, ISBN 978-3-8114-6759-0, Randnummer 136 (worldcat.org [abgerufen am 22. März 2022]).
- ↑ a b c Christian Armbrüster: Examinatorium BGB AT: Über 700 Prüfungsfragen und 3 Übungsfälle (= Springer-Lehrbuch). Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 2018, ISBN 978-3-662-57273-3, Frage 203, doi:10.1007/978-3-662-57274-0 (springer.com [abgerufen am 22. März 2022]).
- ↑ Georg Bitter, Florian Schumacher: Handelsrecht: mit UN-Kaufrecht. Verlag Franz Vahlen GmbH, 2018, ISBN 978-3-8006-5822-0, § 4 Randnummer 9, doi:10.15358/9783800658220 (vahlen.de [abgerufen am 22. März 2022]).