Benutzer:TK-lion/drafts/Geheimer Moskauer Militärprozess 1937
- Angeklagte
- Ankläger
- Andrei Wyschinski
- (Generalstaatsanwalt der Sowjetunion)
- Gerichtspräsident
- Wassili Wassiljewitsch Ulrich
- (Vorsitzender des Militärkollegiums des Obersten Gerichts der UdSSR)
- Mitglieder des Tribunals
- (mit † sind die vor 1941 liquidierten Mitglieder gekennzeichnet)
- Marschall der Sowjetunion
- Armeebefehlshaber I. Ranges
- Armeebefehlshaber II. Ranges
- Korpskommandeur
Einige der Angeklagten bezichtigten sich selbst der konstruierten und grotesken Vorwürfe und wiederholten die brutal erfolterten Geständnisse. Fast alle Angeklagten beschuldigten Tuchatschewski der Drahtzieher bzw. Anstifter einer Verschwörung zum Sturz bzw. der Ermordung Stalins gewesen zu sein.
Seitens der Tribunalmitglieder trug inbesondere Budjonny mit massiven Vorwürfen gegenüber Tuchatschewskis Reform- und Modernisierungskurs zum Prozeßverlauf bei. Die von Tuchatschewski initiierte Modernisierung und Motorisierung der Roten Armee bedeuteten militärstrategisch eine Abwertung der im Bürgerkrieg oft entscheidenen Kavallerieverbände, dies trug ihm den Hass des ihm spätestens seit der verlorenen Schlacht von Warschau ohnehin feindlich gegenüberstehenden Inspekteurs der Kavallerie Budjonny, den Tuchtschewski im Vorfeld schon mal als Analphabeten bezeichnete, ein.
Neben dem Gerichtsvorsitzenden Ulrich und Generalstaatsanwalt Wyschinski überlebten nur Budyonny and Shaposchnikov die Zeit des Großen Terrors. Alle übrigen Tribunalmitglieder† wurden kurze Zeit später selbst Opfer der Massenverfolgungen.
Als Mitglied des Tribunals tauchte in einigen Zeitschriften Ende der 1990-er Jahre auch Alexander Iljitsch Jegorow1) auf.
1)Anm: Für eine Bestätigung von Jegorows Teilnahme findet sich nicht eine einzige wirklich belastbare Quelle. Allerdings habe ich den Montefiore verlegt/verliehen und kann dort nicht nachprüfen.
Von den zu diesem Zeitpunkt ernannten Marschallen der Sowjetuion nahmen Woroschilow als NarKom für Verteidigung und Jegorow als direkter Nachfolger Tuchatschewskis in der Position des Ersten Stellverteters des NarKomVs nicht als Richter teil. Für beide wären Interessenskonflikte zu offensichtlich gewesen.