Benutzer:TheRealPlextor/Feuerschau

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Als Feuerschau wird im Kanton Bern die gesetzlich vorgeschriebene periodische Feuerschutzkontrolle[1] bezeichnet. Ein Sonderfall der Feuerschau ist die sogenannte schwarze Feuerschau.

Allgemeine Feuerschau

[2]


- Betriebe/Orte wo viele Menschen betroffen sind


Art. 35 FFG Zuständigkeit

1 Die Gebäudeversicherung sorgt dafür, dass der Feuerschutz im gesamten Kantonsgebiet sichergestellt ist.

2 Der Vollzug des Feuerschutzes obliegt der Gebäudeversicherung, soweit der Regierungsrat damit nicht die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter oder die Gemeinden betraut.

3 Die Gebäudeversicherung kann die Durchführung bestimmter Aufgaben einzelnen Gemeinden oder geeigneten privaten Fachorganisationen übertragen.


Art. 9 [Fassung vom 18. 9. 2002] FFV Zuständigkeiten

1 Die GVB führt periodische Feuerschutzkontrollen in Gebäuden mit besonderer Personengefährdung, wie in Beherbergungs- und Gastgewerbebetrieben, Tanzbetrieben, Kinos, Theatern, Spitälern, Heimen und Gebäuden mit grosser Personenbelegung durch.

2 Sie führt im Weiteren periodische Feuerschutzkontrollen in Gebäuden mit gewerblicher Mischnutzung und in Hochhäusern durch. [Fassung vom 8. 8. 2007]

3 Alle übrigen Gebäude fallen unter die Eigenkontrolle.

4 Die Gemeinden können von der GVB in besonderen Fällen mit Feuerschutzkontrollen beauftragt werden.

Art. 11 behält die schwarze Feuerschau vor, da grundsätzlich nur in den Gebäuden anzuwenden(?), die nicht der normalen Feuerschau unterstehen.


Schwarze Feuerschau

[3]

- Kaminfeger

- Wahl und Aufsicht unterstehen dem Regierungsstatthalter (Art. 41 FFG[4])

Literaturverzeichnis

  • Bernisches Verwaltungsrecht

Einzelnachweise

  1. Vgl. die Überschrift des dritten Abschnitts (vor Art. 9) Die Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV) in der BSG. Abgerufen am 2. Dezember 2009.
  2. Die Feuerschau - eine Sicherheitsleistung der GVB. Gebäudeversicherung Bern, abgerufen am 2. Dezember 2009.
  3. Die wichtigsten Antworten zum Thema Kaminfegerwesen. Gebäudeversicherung Bern, abgerufen am 2. Dezember 2009.
  4. Das Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) in der BSG. Abgerufen am 2. Dezember 2009.