Benutzer:Tri.Reen/Energiedienstleistungen

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Unter dem Begriff Energiedienstleistungen werden verschiedene Dienstleistungen zusammengefasst, die das Ziel verfolgen, dem Auftraggeber (Unternehmen oder Privatpersonen):

  1. Energie zu liefern (Energieversorgungsunternehmen) oder
  2. Kosten- und/oder Energieeinsparungen zu ermöglichen (i.d.R. Energieberatungsunternehmen)

Die in diesem Artikel vorgestellten Energiedienstleistungen beziehen sich auf Dienstleistungen, die von Energieberatungsunternehmen durchgeführt werden. Bei diesen Dienstleistungen steht die Energieeffizienz von energieverbrauchenden Systemen im Vordergrund. Auftraggeber sind in der Regel Unternehmen, keine Privatpersonen.

Energieeffizienzberatung

Die Energieeffizienzberatung ist der erste Schritt, um Unternehmen energetisch zu optimieren und Ihre Betriebskosten zu senken. Eine Energieberatung wird vom Bund für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.

Fördermittelberatung

Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht u.a. vor, die Energieeffizienz in Unternehmen voran zu treiben. Für viele Unternehmen sind Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen allein nicht tragbar. Daher hat die Bundesregierung verschiedene Fördermittelprogramme und Finanzhilfen umgesetzt. Fördermittelanträge werden nur bewilligt, wenn das Unternehmen durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten unterstützt wird. Zugelassene Experten können in der Energieeffizienz-Expertenlisten, welche durch die Deutsche Energie Agentur betreut wird, gefunden werden.

Energieaudit gemäß EDL-G

Seit März 2015 sind alle Großunternehmen verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen[1]. Unternehmen die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS haben, sind von der Pflicht ausgenommen.

Hintergrund

Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, Gegenstand eines Energieaudits werden. Die Durchführung muss entweder von qualifizierten oder akkreditierten Experten erfolgen oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht werden.

Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten.

Die gesetzliche Frist zur Durchführung ist bereits Mitte 2016 ausgelaufen. Eine Prüfung des zuständigen Ministeriums (BAFA) findet derzeit s tichprobenartig statt.

Siehe auch

Literatur

  • Hennicke, P.: Wa(h)re Energiedienstleistung. Ein Wettbewerbskonzept für die Energieeffizienz- und Solarenergiewirtschaft. Birkhäuser, Berlin 1999
  • Wagner, O. & Kristof, K.: Energienahe Dienstleistungen kommunaler Energieversorger im wettbewerblichen Umfeld.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Merkblatt für Energieaudits. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, abgerufen am 26. Oktober 2016.