Benutzer:Ulle/test
Wirtschaftsprüfer ist ein Beruf. Zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers gehören u.a. die Prüfung der ordnungsmäßigen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Jahresabschlusses.
In Deutschland
In Deutschland zählt der Beruf des Wirtschaftsprüfers zu den freien Berufen.
Ihm allein ist es nach § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vorbehalten, "die betriebswirtschaftliche Prüfung, insbesondere von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen" (Vorbehaltsaufgabe). Nach § 2 Abs. 2 WPO ist ihm außerdem die Steuerberatung gestattet. Darüber hinaus gehende Rechtsberatung ist ihm hingegen verwehrt, soweit sie nicht bloße Abrundung der zulässigen Beratung ist.Weiter kann er auch sonst in wirtschaftlichen Fragestellungen Hilfe leisten.
Für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist ein entsprechendes Examen notwendig. Zur Zulassung zu diesen Examen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Persönliche Anforderungen (§ 10 WPO)
- Es gab/gibt keine strafrechtliche Verurteilung.
- Weder körperliche Gebrechen, Sucht oder geistige Schwächen hindern an der ordnungsgemäßen Ausübung des Berufes.
- Es liegen keine anderen Umstände und Verhaltensweisen vor, welche einen Ausschluß aus dem Beruf rechtfertigen.
- Fachliche Anforderungen (§§ 8 und 9 WPO)
- abgeschlossenes Hochschulstudium oder ausnahmsweise langjährige Tätigkeit für einen Wirtschaftsprüfer o.ä.
- mindestens drei Jahre Prüfungstätigkeit (§ 9 Abs. 1 Satz 2 WPO).
Geschichte
Die moderne Wirtschaftsprüfung wurde in Schottland und England entwickelt. In Schottland gab es bereits 1854 eine erste Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in England entstand 1870 der Vorgänger des Institute of Charted Accounts in England and Wales welches 1880 gegründet wurde.
Name des Landes | Name des Institutes | Gründungsdatum |
Australien | Institute of Chartered Accountants in Australia | 1928 |
Kanada | Canadian Institute of Chartered Accountants | 1902 |
Frankreich | Ordre des Experts Comptables | 1942 |
Großbritannien | Institute of Chartered Accountants in England and Wales | 1880 |
Großbritannien | Association of Chartered Certified Accountans | 1939 |
Italien | Collegio dei Ragionieri e Periti Commerciali | 1906 |
Niederlande | Nederlands Instituut van Registeraccountants | 1895 |
USA | American Institute of Certified Public Accountants | 1887 |
Siehe auch
- Institut der Wirtschaftsprüfer
- Wirtschaftsprüferkammer
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- American Institute of Certified Public Accountants
- Certified Public Accountant
- Sarbanes-Oxley Act
- Bestätigungsvermerk
- Konzernabschluss
- Prüferhaftung
- Low Balling
- Fee Cutting
- 8.EU-Richtlinie
Weblinks
- Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
- Richtlinien der EU für Wirtschaftsprüfer
- Institut der Wirtschaftsprüfer
- Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer
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