Benutzer Diskussion:1970gemini/Archiv/2013/Jan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Fahne des II. Bataillons

Hallo,

habe wiedermal etwas gestöbert und folgendes entdeckt: Fahne des II. Bataillon Infanterie-Regiment 76 im Bestand des Deutschen Historischen Museums

Wie Du sicherlich schon bemerkt hast habe ich ein wenig im Artikel rumgeschrieben, hauptsächlich aus der Regimentschronik von 1876.--Webmasterringo (Diskussion) 08:21, 26. Jan. 2013 (CET)

Gut zu wissen, aber Lübeck war III. I. und II. waren Hamburg.--1970gemini 12:18, 26. Jan. 2013 (CET)

Hanseaten in Übersee!

Hallo, also bei genauem Durchlesen des Satzes könnte man verwirrt werden, denn Du schreibst am Anfang von Problemen mit dem Auffüllen des Regimentes, schreibst aber im Schluss des Satzes das die Überseeischen nicht an der Reservepflicht teilnehmen mussten. Das hat bestimmt auch Benutzer:Mwknacker irritiert. Ich würde den Satz trennen. Zum Beispiel: Da die Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck Probleme mit der Stellung von genügend Wehrpflichtigen hatten, wurden keine Eingrenzungen bei Einjährigen Freiwilligen (Schulabschluss) gemacht. Dennoch wurde bei den überseeischen Wehrdienstpflichtigen eine Ausnahme gemacht. Diese Bürger der Hansestädte wurden nicht wie üblich in der kaiserlichen Armee zur Reservewehrpflicht herangezogen. Wie findest Du den Abschnitt? Ist nur ein Vorschlag und erklärt es meiner Meinung nach besser.--Webmasterringo (Diskussion) 19:01, 24. Jan. 2013 (CET)

Hanseaten in Übersee!

Hallo, also bei genauem Durchlesen des Satzes könnte man verwirrt werden, denn Du schreibst am Anfang von Problemen mit dem Auffüllen des Regimentes, schreibst aber im Schluss des Satzes das die Überseeischen nicht an der Reservepflicht teilnehmen mussten. Das hat bestimmt auch Benutzer:Mwknacker irritiert. Ich würde den Satz trennen. Zum Beispiel: Da die Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck Probleme mit der Stellung von genügend Wehrpflichtigen hatten, wurden keine Eingrenzungen bei Einjährigen Freiwilligen (Schulabschluss) gemacht. Dennoch wurde bei den überseeischen Wehrdienstpflichtigen eine Ausnahme gemacht. Diese Bürger der Hansestädte wurden nicht wie üblich in der kaiserlichen Armee zur Reservewehrpflicht herangezogen. Wie findest Du den Abschnitt? Ist nur ein Vorschlag und erklärt es meiner Meinung nach besser.--Webmasterringo (Diskussion) 19:01, 24. Jan. 2013 (CET)