Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2014/April
Propagandavideo
Ich kann ja verstehen, daß Dir nicht paßt, was da zu sehen ist. Doch Propaganda? Bei einem live-Mitschnitt? Ein Mann, der eine Erklärung verliest, die Gegenstand des Artikels ist? Was bitteschön kann besser sein als der O-Ton? -- Glückauf! Markscheider Disk 22:45, 7. Apr. 2014 (CEST)
- Warum sollte es mir nicht passen, was dort zu sehen ist? Im Grunde ist es mir egal, was im Video gezeigt wird, da ich meine Arbeit in der WP nicht davon abhängig mache. Allerdings lässt sich kaum abstreiten, dass dort zu Propagandazwecken gefilmt wurde, was sich auch anhand der Beschreibung dieser Aufnahme erkennen lässt: „Russischer Frühling“ ist eine glasklare Propagandabezeichnung in süffisanter Absicht und eindeutigem Bezug. Und gerade deswegen gehören solche Primärquellen nicht in die WP, sondern reputable Sekundärliteratur, die ggf. solche Quellen für uns analysiert. Benatrevqre …?! 20:42, 8. Apr. 2014 (CEST)
Kiechle, NJOZ 2011, 193
Hallo Benatrevqre,
Sie kennen sich offensichtlich aus mit dem Überleitungsvertrag. Es gibt einen Aufsatz von Kiechle zum Thema Kunstrestitution in der NJOZ 2011, 193: Kunst und Restitution - Zu einigen Aspekten des rechtlichen Umgangs mit Kunst und des künstlerischen Umgangs mit Recht. Darin schreibt er zur Frage, ob Deutschland noch Pflichten zur Kunstrestitution aus dem Überleitungsvertrag treffen:
So versuchte er den Eindruck zu erwecken57, Deutschland sei aus dem Überleitungsvertrag jetzt noch wie im Fall der „Berliner Straßenszene” auch im Westteil Deutschlands zur Restitution verpflichtet. Das ist unzutreffend, weil in der Sache lediglich die Verpflichtung bestand, die im Westen unbestritten völkerrechtlich einwandfrei abgeschlossene Rückerstattung nunmehr für das Beitrittsgebiet vorzusehen, was durch § 1VI VermG geschehen ist.
Meinen Sie, das trifft zu?
Hat Deutschland nicht zumindest aus Völkergewohnheitsrecht die Pflicht zur "äußeren Restitution" von "geraubten" Kunstwerken? Beim Raub mache ich es mir einfach und beziehe das auf Beschlagnahmen und Wegnahmen durch deutsche Behörden oder Parteigliederungen. Kann ein Vertrag mit drei Mächten dran etwas ändern?
Mit den besten Wünschen
Henning1973
- Hallo Henning1973, ich kenne diesen Aufsatz nicht, aber die Ansicht, dass sich eine solche (ggf. fortwährende und grundsätzliche) Pflicht allein schon aus Völkergewohnheitsrecht herleiten ließe, halte ich aus Gründen, die sich aus den völkerrechtlichen Begrenzungen der Staatenimmunität und der Jurisdiktionshoheit Deutschlands ergeben – besonders auch aufgrund des 2+4-Vertrages von 1990, dessen Rechtswirkungen sich ja bekanntlich auch auf dritte Staaten erstrecken –, für fragwürdig. Ich möchte hierzu aber keine weitergehende Beurteilung abgeben, weil mir diese nicht zusteht; ich könnte dazu wohl auch keine wirklich haltbare Meinung abgeben, die dem wissenschaftlichen Diskurs dienlich wäre.
- Lesenswert in diesem Zusammenhang sind u. a.:
- Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht, de Gruyter, Berlin 2005, S. 161 ff., 215 ff.
- Michael Anton: Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrecht, Band 5: Internationales und europäisches Kulturgüterschutzrecht, de Gruyter, 2011. Näher dazu hier.
- Susanne Schoen: Der rechtliche Status von Beutekunst. Eine Untersuchung am Beispiel der aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Russland verbrachten deutschen Kulturgüter. Duncker & Humblot, Berlin 2004, insbes. S. 55, 123 ff.
- Gruß Benatrevqre …?! 11:37, 9. Apr. 2014 (CEST)
Danke! Henning1973
- Bitte, freut mich, dass ich weiterhelfen konnte. Benatrevqre …?! 14:04, 11. Apr. 2014 (CEST)
Annexion
Du fällst in dem Fall leider ziemlich in alte Muster zurück, die ich längst für überwunden hielt. Nach durchwachsenen Anfängen hattest Du in den letzten deutlich an staatsrechtlichen Kenntnissen zugelegt (nicht an völkerrechtlichen, dafür gibt es andere Experten hier, zB Benutzer:UW). Ich hatte Dir das auch zugetraut. Aber jetzt gehen Dir offenbar die ideologischen Pferde durch. Schade. Hoffentlich machst Du auf dem Weg nicht weiter. Fiddle (Diskussion) 22:23, 23. Apr. 2014 (CEST)
- Deine rein persönliche Meinung tut nichts zur Sache, sie interessiert mich daher auch nicht. Im Übrigen siehe meine beiden letzten Kommentare in der dortigen Zusammenfassungszeile, worin ich alles Wesentliches zum Sachverhalt geschrieben habe. Deine Unterstellung ist nicht nachvollziehbar, und dein Einwand ist jedenfalls in objektiver Hinsicht unbegründet. Benatrevqre …?! 22:31, 23. Apr. 2014 (CEST)
- "Mainstream der Medien" ist in den WP-Regeln nicht vorgesehen. Sonst wäre BILD die ideale Quelle. Fiddle (Diskussion) 22:44, 23. Apr. 2014 (CEST)
- Selbstverständlich sind hier zuverlässige Informationsquellen gemeint, die Bild-Zeitung ist nicht zuverlässig. Dein Beispiel mit der "Bild" ist mir außerdem unverständlich, da diese in der gesamten Diskussion nicht genannt, geschweige sich darauf bezogen wurde. Ich hatte ja nicht umsonst auf die Pressemeldung von UN News verwiesen, die eine brauchbare Interpretation der entsprechenden Resolution liefert. Darin kommt zweifellos auch die Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Staatengemeinschaft zum Ausdruck. Alles weitere siehe dort. Daher bringt es auch nichts, strohhalmsuchend sich an eine (allenfalls überschaubare) Mindermeinung zu klammern, wenn im Gegensatz zu dieser der Tatbestand der Annexion mit nicht von der Hand zu weisenden Argumenten als erfüllt angesehen wird. Es wäre unsererseits recht anmaßend, diese Verhältnisse und die internationalen Stellungnahmen nicht zu würdigen. Benatrevqre …?! 23:09, 23. Apr. 2014 (CEST)
- "Mainstream der Medien" ist in den WP-Regeln nicht vorgesehen. Sonst wäre BILD die ideale Quelle. Fiddle (Diskussion) 22:44, 23. Apr. 2014 (CEST)