Hallo Biographystic,
ich habe gesehen, dass du vor kurzem angefangen hast, dich an der Wikipedia zu beteiligen. Weil deine Benutzerseite aber noch leer ist, möchte ich dich kurz begrüßen.
Für den Einstieg empfehle ich dir das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel. Wenn du neue Artikel anlegen willst, kannst du dich an anderen des selben Themenbereichs orientieren. Ganz wichtig sind dabei stets Quellenangaben die deine Bearbeitung belegen.
Wenn du erstmal etwas ausprobieren willst, ist hier Platz dafür. Bitte beachte, dass Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient und zur Zusammenarbeit ein freundlicher Umgangston notwendig ist.
Fragen stellst du am besten hier, aber die meisten Wikipedianer und auch ich helfen dir gerne. Bitte schicke keine E-Mail, sondern benutze die Diskussionsseiten. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schaue mal ins Glossar.
Deine Diskussionsbeiträge unterzeichnest Du am besten mit --~~~~, damit wird Dein Benutzername und ein Zeitstempel dem Beitrag hinzugefügt, siehe auch unter Signatur. Um angefangene Diskussionen zusammen zu halten, antworte am besten auf der jeweiligen Seite. Die Teilnehmer einer Diskussion schauen üblicherweise dort nach, ob eine Antwort eingegangen ist.
Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizenzierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zu Bildern findest Du unter Bildrechte und der Bilderhilfe.
Ein Tipp für deinen Einstieg in die Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer Benutzer! Herzlich willkommen! --Eva K. Post 12:31, 12. Sep 2006 (CEST)
Bitte beachte beim Hochladen von Bildern die Urheberrechte. Das Bild wurde zur Löschung beantragt. --Eva K. Post 12:31, 12. Sep 2006 (CEST)
Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.
- Okay
- Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt)
- Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken)
- Eigene Zeichnungen
- Alleinerbe der Urheberrechte
- Eigene Fotografie wobei Abgebildetes nicht geschützt
- Panoramafreiheit
- Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
- Keine Schöpfungshöhe (Bsp.: Bild:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
- Kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" bzw. kein "höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad [...] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]" (Bsp.: Bild:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für angewandte Kunst.
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- Benötigen Klarstellung
- Unspezifisches "Public Domain"
- "Kein Copyright"
- "Copyright-frei"
- "darf frei benutzt werden"
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- Regelwidrig
- "für Wikipedia"
- Presse-/Medien-/PR-Fotos
- Für Publikationszwecke
- Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
- Nur nichtkommerziell
- Nur ohne Veränderungen
- Fair use/Bildzitat
- Eigene "Kunstwerke" (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor.)
- Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
- Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
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- Bitte nicht machen
- Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
- 'Die am ehesten passende Lizenz' auswählen, z. B. statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
- Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
- Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite "hineinlesen", d. h. selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
- Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
- Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muß der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
- Moralische Argumentation ("Ein Nazi verdient kein Urheberrecht")
Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.
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- Illegal
- Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
- Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
- Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
- Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
- Eingescannt (z. B. Plattencover/CD-Hülle)
- Erstandene Kunstwerke
- Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
- Selbst Autor, aber
- VG Bild-Kunst
- ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
- im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
- Google Earth u. ä.
- "Per Bildersuche gefunden"
- "Aus dem Internet"
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- Frei
Bilder dürfen gemäß der Richtlinien nicht lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sein, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:
- für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis 'für Wikipedia' ist nicht richtlinienkonform)
- beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig z. B.: "nicht für pornografische Zwecke") bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
- beliebige kommerzielle Verwertung (z. B. auch: Werbeplakat, Postkarte)
- beliebige Veränderung
- beliebige Weiterverbreitung
- weltweit
- zeitlich unbegrenzt
- kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
- Bitte um Freigabe
(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:
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- Sonstige Rechte
Auswahl:
Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls
- konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
- deutliche Nennung der Einschränkungen (z. B. "Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Models sein Recht am eigenen Bild vor, d. h. eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.")
- nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig z. B.: "Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.")
- Sonstiges
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