Benutzer Diskussion:Bonho1962
Problem mit deiner Datei
Hallo Bonho1962,
Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:
- Datei:Villa_Rustica_Autobahnkreuz_Bondorf_Lage_auf_Modell.jpg - Probleme: Freigabe
- Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde. Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben.
Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.
Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.
Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 06:00, 16. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo BLUbot,
- Bei dem Bild handelt es sich um ein Modell, welches in einem öffentlichen Raum (Rathaus Bondorf) dauerhaft ausgestellt ist. Das :Photographieren ist nicht untersagt, es gibt keine Auflagen. Das Modell selbst basiert auf den Ergebnissen einer Promotion und ist :kein künstlerisches Werk. Zur Verdeutlichung der Lage der Gebäude im Gelände wurde von mir skizzenhaft die aktuelle Straßenführung :mit einem Graphikprogramm eingezeichnet (eigene Schöpfung). Karten wurden hierfür nicht verwendet, sondern Informationen aus dem :Grabungsbericht.
- Vielen Dank für Deine Qualitätssicherung. Ich sehe hier aber keine Verletzung der Rechte von Dritten. Der Modellbauer selbst, der :einen Forschungsbericht in ein Modell umsetzt hätte m.E. schon ein Problem. Im Sinn der Wissenschaft dient ein solches Modell aber :der Veranschaulichung von Forschungserkenntnissen. Die graphischen Ergänzungen meinerseits haben didaktischen Wert, das der :Betrachter des Modells nicht die aktuelle Lage des Objekts (welches unter Straßen verborgen ist) auf Anhieb sehen kann. Vielleicht :sollten wir das Modell anpassen.
- Viele Grüsse von Bonho :-) -- Bonho1962 08:56, 16. Sep. 2009 (CEST)
Das Bild fällt in folgende Kategorie:
"Gegenstände in geschlossenen Räumen [Bearbeiten]
Umstritten ist die Rechtslage für Gegenstände, die sich innerhalb geschlossener Räume, wie zum Beispiel in Museen oder Ausstellungen, befinden. Dies gilt vor allem dann, wenn vom Hausherrn das Fotografieren innerhalb der Räumlichkeiten untersagt bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt wird.
Da es ein Recht am Bild der eigenen Sache nicht gibt, kann man argumentieren, dass einwandfrei lizenzierte Fotos im Zweifel quasi-anonym hochgeladen werden können, da durch die Verwendung eines temporären Accounts der Eigentümer den Fotografen nicht ausfindig machen kann.
Nicht erlaubt ist allerdings die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Kunstwerke zu sehen sind, die noch urheberrechtlich geschützt sind, oder sofern die Fotos andere Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) verletzen."
- Hallo,
- Vielen Dank für deine Mühe.
- Du hast Recht. Das Bild fällt unter letztgenannte Kategorie. Da es sich jedoch bei der abgebildeten Schöpfung um ein Werk handeln könnte, also eine Schöpfung, welche die nötige Schöpfungshöhe besitzt um urheberrechtlich geschützt zu sein. Es ist daher wichtig zu klären, wo dieses Gebilde steht. Steht dieses im öffentlichen Verkehrsraum, also z.B. am Straßenrand oder im Park? Steht es dort dauerhaft, also wird nicht nur für eine Zeit von z.B. 5 Monate dort aufgestellt?
- Da du schreibst, dass das Bild im geschlossenen Raum steht, dann gilt es vermutlich nicht mehr als öffentlicher Verkehrsraum. Siehe dazu auch hier.
- Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
- -- Suhªdi 20:18, 18. Sep. 2009 (CEST)
Lieber Suhadi,
jetzt verstehe ich das Verständnisproblem: das Gebilde ist ein einfaches Sperrholzmodell eines römischen Bauernhofes, ähnlich einer Modelllandschaft einer Spielzeugeisenbahn. Das ist kein Kunstwerk, sondern einfach die visualisierte Version eines Grabungsberichtes, des Ergebnisses einer archäologischen Ausgrabung in 3-D. Sie wurde als Lageplan in einer Promotion veröffentlicht (2-D). Das Modell kann im Rathaus angeschaut werden, quasi im Sinne einer Dauerausstellung. Da kein Photographierverbot vorliegt und es auch nicht namentlich gekennzeichnet wurde (da es kein Kunstwerk, sondern ein didaktisches Modell ist), liegt kein urheberrechtlich zu schützendes Werk vor.
Bitte auch den oben stehenden Abschnitt "Hallo BLUbot" lesen.
Beste Grüsse -- Bonho1962 10:02, 21. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo,
- Die Frage, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, ist immer eine schwierige. Jedoch würde ich diesem Modell die nötige Schöpfungshöhe zusprechen um urheberrechtlich geschützt zu sein. Siehe dazu auch §2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG. Falls diese Schöpfung wirklich geschützt sein, wird eine Freigabe vom Urheber bzw. Rechteinhaber benötigt. Wenn du weißt, wer der Urheber bzw. Rechteinhaber ist, dann kannst du mir das gerne mitteilen und wir werden diesen per E-Mail kontaktieren.
- -- Suhªdi 17:07, 22. Sep. 2009 (CEST)
Dein Artikel (von 2007) Gabriele Wolff
Hallo, magst Du es Dir bitte mal anschauen? Irgendwie haben die das inzwischen vollkommen vergeigt und verschlimmbessert, was Du über das Pseudonym (=Geburtsnamen) ursprünglich richtig geschrieben hattest - und wollen's auch partout nicht einsehen. (Auf der Artikeldisk habe ich meinem Ärger darüber Luft gemacht.) - Grüße --46.115.45.194 14:52, 5. Jan. 2013 (CET)
- Nachbemerkung: Naja, hat sich erledigt. Nun hat es inzwischen jemand gesichtet. (Es geschehen noch Wunder.) Trotzdem find ich's schade, dass man da zwischendurch so gepfuscht hatte, und das Problem mit den Revert-Routiniers verprellt wirklich so manchen Nicht-Wikipedianer, der mit seinem Fachwissen schnell etwas nachbessert. - Gruß --46.115.45.194 17:30, 5. Jan. 2013 (CET)
Kochhart#Autobahnbrücke
ich habe eben einen von Dir eingebrachten Text gelöscht, da er offensichtlich das Urheberrecht verletzt. Man kann ja durchaus den Inhalt wiedergeben, aber darf nicht die Formulierungen wörtlich übernehmen. Näheres inDiskussion:Kochhart#Urheberrechtsverletzung. MfrGr --Silvicola Disk 03:01, 23. Feb. 2014 (CET)