Benutzer Diskussion:Franzja/Archiv/2007

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Weblinks Männerpartei

Kleine Tipps

Also erst einmal: Lasse dich wegen der Löschung von der Männerpartei nicht entmutigen. Mir sind auch schon Sachen leider gelöscht worden, wo auch eine nicht geringe Menge an Arbeit steckte. Aber was solls? Aller Anfang ist schwer. Ich bin ja auch noch ein Noob. Aber entschuldigen brauchst du dich (wegen LöschDisku) für eine Arbeit, die du dir gemacht hast, nicht. :o)

Ich sehe, dass du deine Diskussionseite zu deinem Arbeitsplatz gemacht hast. Gute Idee, nur geht es noch besser: Schau mal bei Benutzer:Srvban#Schreibtisch. Dort kommst du über den Link zu einem Arbeitsplatz (genauer gesagt: DU kommst auf diese Unterseite:Benutzer:Srvban/Schreibtisch) den ich mir eingerichtet habe. Wie du das auch machen kannst? Lese dafür: Wikipedia:Benutzerseiten#Unterseiten. So kannst du das vielleicht dann schöner unterteilen.

Schönen Tag noch!

-- Srvban 08:07, 17. Jan. 2007 (CET)

das mache ich - jetzt lagere ich noch mal weiter aus

Du hast...

Post, grüße vom Briefbaeren, --Problembaeren ?!? BO VB 19:35, 29. Jan. 2007 (CET)

Richter Alexander Fühling

dazu mal Fragmente zum Sammeln:

Franz Romer 22:37, 14. Mär. 2007 (CET)

Grundgesetz als Verfassung

Hallo Franz, ich habe mir erlaubt, deine Änderung am Grundgesetz-Eintrag rückgängig zu machen. Damit du dich nicht zu sehr wunderst, hier eine Erläuterung:

  • Das Grundgesetz ist materiell gesehen auf jeden Fall eine Verfassung, weil es die Verfaßtheit der Bundesrepublik Deutschland regelt. Auch sprachliche Aspekte wie der, daß es ein "Bundesverfassungsgericht" und eine "Verfassungsbeschwerde" gibt, deuten darauf hin.
  • Art. 146 GG enthält gerade nicht explizit die Aussage, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn auch ein Grundgesetz, das eine Verfassung ist, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem sich das deutsche Volk eine (andere) Verfassung gibt. Allenfalls könnte man Art. 146 GG als Indiz auffassen, aber auch nicht mehr.
  • Das Argument ist in keiner Weise neu und wurde sowohl in der Rechtswissenschaft als auch in der Wikipedia schon zigmal diskutiert. Lies einfach die aktuellsten Teile dazu auf der Diskussion:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nach, okay?
  • Auch das BVerfG bezeichnet das Grundgesetz übrigens immer wieder als Verfassung, vergleiche nur bspw. aus jüngster Zeit das Urteil zur Ballungsraumzulage für Beamten (Randnummer 65).

Die Wikipedia soll allgemein möglichst neutral und vorurteilsfrei abgefaßt sein: sie soll ermöglichen, sich eine Meinung zu bilden, aber keine Meinung machen. Auf Kontroversen kann und soll daher hingewiesen werden, aber derartig eindeutig Stellung beziehende Aussagen wie deine Ergänzungen beim Rechtsberatungsgesetz sind so, wie du sie gemacht hast, in der Wikipedia nicht erwünscht. Man nennt sowas auch "POV" - "Point Of View", also Ausführungen mit einem eindeutig subjektiven Blickwinkel.

--HolgerPollmann 18:34, 8. Apr. 2007 (CEST)

Hacker aus dem Bundestag ändern Wikipedia

15. Januar 2007 Hacker im Hohen Haus Von Malte Herwig

Das Online-Lexikon Wikipedia ist eine der populärsten Internet-Seiten. In der Politik wird es zunehmend auch zur Imagepflege und zur Diffamierung des Gegners genutzt.

Der beste Platz für einen Politiker, juxte einst Loriot, sei das Wahlplakat: "Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen."

Wikipedia-Gründer Jimmy Wales: Jeder kann ran, jeder kann löschen Die Übersichtlichkeit, die der politische Schilderwald zu Wahlkampfzeiten in die deutsche Landschaft brachte, ist im Zeitalter von E-Government und vernetzter Öffentlichkeit längst verlorengegangen. Heute wäre eine nur mit Holz, Kleister und Papier ausgefochtene Kampagne so aufregend wie die Verlesung von Adenauers gesammelten Teegesprächen bei Sabine Christiansen.

Dass auch im Internet-Wahlkampf mit harten Bandagen gearbeitet wird, zeigt jetzt ein Vorfall in Hamburg: Unter der Adresse www.buergermeister-von-beust.de hatte SPD-Fraktionschef Michael Neumann dort ein Foto des CDU-Bürgermeisters mit der Aufschrift "Versagt!" ins Netz gestellt - ohne gleich deutlich zu machen, dass die Seite der SPD zuzurechnen ist.

Der moderne Abgeordnete hat längst das Internet entdeckt. Und siehe: Auch dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen - jedenfalls wenn er einen Eintrag in der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia.de hat. Denn das Online-Lexikon funktioniert nach dem Wiki-Prinzip: Jeder kann ran - und jeder kann löschen.

Längst hat der Volkssport Wikipedia auch die Volksvertretung erfasst. Hunderte Artikel sind von Computern des Bundestags und der Bundesregierung aus bearbeitet worden, darunter Beiträge zu so unterschiedlichen Themen wie Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Gummifetischismus, Rosa Luxemburg und Rotbauchunke.

Da Wikipedia alte Versionen von Artikeln mit der Netzwerkadresse der Bearbeiter speichert, lässt sich noch nach Jahren auch bei anonymen Bearbeitungen erkennen, von welchem Rechennetz aus bestimmte Änderungen vorgenommen wurden. Nur die Zuordnung zu bestimmten Abgeordneten- oder Fraktionsbüros bleibt das Geheimnis des Bundestagsrechenzentrums.


So wurden auch zahlreiche Abgeordnetenbiografien und Einträge zu politischen Themen verändert. "Aufgrund von Anfeindungen aus Teilen der Partei", hieß es bis vor kurzem im Lexikoneintrag des SPD-Abgeordneten Johannes Kahrs, habe die SPD-Linke Andrea Nahles 2005 auf die Kandidatur zur Generalsekretärin der Partei verzichtet. Doch die Passage über Kahrs' Intimfeindin wurde am 4. Januar ersatzlos aus seinem Wikipedia-Eintrag gelöscht - von einem Rechner des Bundestags aus.

Nicht zum ersten Mal. Bereits mehrfach wurden in den vergangenen Jahren ähnliche Informationen in Kahrs' Lexikoneintrag von Rechnern des Bundestags aus getilgt. Etwa der Hinweis auf ein 1992 gegen ihn angestrengtes und später gegen Bußgeld eingestelltes Strafverfahren wegen nächtlicher Drohanrufe bei einer Juso-Kollegin. Er könne auch nicht sagen, so Kahrs, wer die Passagen gelöscht habe. Er oder seine Mitarbeiter jedenfalls nicht.

Kahrs ist nicht der einzige Parlamen- tarier, dem die Hacker im Hohen Haus Gutes taten. Auch andere Abgeordnete bekamen Biografien wie beim Barbier: Waschen, Frisieren, Legen. Gut steht etwa der frühere Grünen-Abgeordnete Ludger Volmer da, der bei Wikipedia als "Großoffizier" der französischen Ehrenlegion geführt wird. Ein Hinweis auf die "Bonusmeilen-Affäre" hingegen wurde durch den Zusatz ergänzt, Volmer habe nachweisen können, "dass seine Frau mit Einverständnis und im Auftrage des Auswärtigen Amtes geflogen war und für seinen Sohn private Meilen zur Verfügung standen". Aus der "Visa-Affäre" wurde zwischenzeitlich eine "Schmutzkampagne" gegen den grünen Ex-Staatssekretär. Alle drei Einträge wurden von Parlamentsrechnern aus vorgenommen.

Wer den Wikipedia-Eintrag über Ex-CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer am 16. September 2005 besuchte, konnte dort auf einmal lesen, dass die Zahlungen, die Meyer von seinem früheren Arbeitgeber RWE erhalten hatte, "in keinster Weise zu beanstanden" gewesen seien. "Wir haben die Ergänzung bei Wikipedia vorgenommen", räumt Meyer ein, "weil über die Klärung der RWE-Vorgänge längst nicht so breit berichtet wurde wie über die zunächst erhobenen Vorwürfe und Wikipedia ohne diese Information unvollständig war."

"Diese Fälle bestätigen unsere Erfahrung", erklärt Kurt Jansson von der deutschen Wikipedia, "dass wenige Personen in der Lage sind, die eigene Biografie aus einer neutralen Position zu schildern." Das Mitschreiben am eigenen Artikel könne "schnell nach hinten losgehen".

Doch nicht nur Politikerbiografien wurden geschönt, auch in Artikel über Studiengebühren, Bürokratieabbau und Treibhauseffekt redigierten die anonymen Nutzer aus dem Bundestag fleißig politische Positionen hinein. In den Eintrag "Bürokratieabbau" wurde mitten im letzten Bundestagswahlkampf ein Abschnitt über die 2002 begonnene "Bürokratieabbau-Kampagne" der FDP eingefügt. Darin hieß es vollmundig: "In jeder Sitzungswoche hat die FDP-Fraktion seither mindestens einen konkreten Vorschlag zum Abbau von Bürokratie in den Deutschen Bundestag eingebracht." Bereits eine halbe Stunde später hatte ein Wikipedianer die dreiste Wahlwerbung wieder aus dem Artikel gelöscht.

Besonders groß scheint die Verlockung, unter dem Deckmantel vermeintlicher Anonymität den politischen Gegner diffamieren und Gerüchte kolportieren zu können. Im Artikel über das Homosexuellen-Kontaktportal "GayRomeo" verriet ein User aus dem Bundestag schon mal den Namen eines Abgeordneten, der dort als Mitglied registriert sei.

Die schärfsten Invektiven aber sind für parteiinterne Flügelkämpfe reserviert und bestätigen eine uralte politische Weisheit: Die schlimmsten Feinde sitzen oft im eigenen Lager. Der PDS-Funktionärin Katja Kipping unterstellte ein Bundestags-User im September 2006 "den Drang zu starker Selbstinszenierung" und kritisierte "ihre rhetorisch eher schwachen Auftritte in politischen Talksendungen".

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Uwe Hiksch, der erst von der SPD zur PDS wechselte und schließlich der WASG beitrat, wurde in einem Wikipedia-Eintrag vom 21. November 2006 gar als "fraktionsloser Verräter" und "stalinistischer Linksabweichler" diffamiert. Harmlos humoristisch dagegen der Versuch eines Bundestagsmitarbeiters, die "kaputte Ampel" als Synonym für "Jamaika-Koalition" zu etablieren.

Ein Grund für das rege Interesse mancher Volksvertreter an Internet-Projekten wie Wikipedia dürfte der Wunsch sein, an den Medien vorbei direkt mit den Wählern kommunizieren zu können. Doch das Volk erweist sich als kritisch und wachsam: Meist sorgt die Community dafür, dass gezielte Manipulationen schnell wieder verschwinden und das Wiki-Prinzip des neutralen Standpunkts gewahrt bleibt.

Wem das nicht reicht, der sollte sich an ein Wort des Philosophen Georg Picht erinnern. Der ätzte bereits in den siebziger Jahren, lange bevor an Wikipedia zu denken war: "Wer glaubt, was in einem Lexikon steht, hat noch nicht gelernt, es zu benutzen."

[Spiegel-Artikel vom 15. Januar 2007 http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,460605,00.html] Franz Romer 22:37, 14. Mär. 2007 (CET)

Werner Holländer

Die Löschkandidatendiskussion von hier http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/9._Mai_2007#Werner_Holl.C3.A4nder


Sicherlich ein tragischer Fall. Das Todesurteil mit seiner Entstehungseschichte könnte als juristischer Fall sogar relevant sein, die Person ist es jedenfalls nicht, nach dem, was der Artikel hergibt. Complex 02:00, 9. Mai 2007 (CEST)

Auch auf die Gefahr hin, daß es sehr grob klingt: Nicht jeder einzelne Mensch, der Opfer eines Nazi-Verbrechens wurde, ist automatisch als Person enzyklopädisch relevant. Hier jedenfalls sehe ich keine erkennbare Relevanz. --Der Bischof mit der E-Gitarre 02:10, 9. Mai 2007 (CEST)
Einspruch Euer Ehren auch Eure Eminenz Der Bischof mit der E-Gitarre. Der Fall verfügt über ein Alleinstellungsmerkmal: das Strafmass. Statt Zuchthaus Todesstrafe. Doppelte Rechtsbeugung. Findet als exemplarischer Fall Eingang in zahlreiche Literatur und Weblinks. Warum? Weil Relevant. Geschichte ist weitaus tragischer als im Artikel wiedergegeben. Da Werner Holländer gar nicht wußte, daß er jüdisch war - siehe Weblinks.-- Jan Renzlow 04:53, 9. Mai 2007 (CEST)

Dass es genügen Fälle gegeben hat, in denen in der NS-Zeit Todesurteile auch wegen geringfügiger Vergehen gesprochen und vollstreckt wurden, ist hinreichend bekannt. Für diesen Fall hier gibt es aber ausreichend Sekundärliteratur, dass er sich aus den zigtausend anderen heraushebt. Wikipedia ist zwar nicht der Ort, Menschen nur wegen vorbildlicher Taten oder als (willkürlich herausgesuchtes) Exempel für NS-Unrecht zu würdigen, Jan Renzlow hat aber den besonderen Charakter dieses Falles m.E. ausreichend deutlich gemacht, deshalb eher behalten. --Proofreader 09:16, 9. Mai 2007 (CEST)

Was an dem Artikel als erheblicher Mangel zu beanstanden ist: Holländer wurde verurteilt, aber wurde das Urteil vollstreckt (steht nicht im Artikel), wurden die verurteilenden Richter für die Rechtsbeugung verurteilt oder nicht? (steht auch nicht drin). Von der Sache her nach Mängelabseitigung behalten. --Matthiasb 12:58, 9. Mai 2007 (CEST)

Der Sachverhalt als solches ist mehr als spannend. Der Artikel ist jedoch wenig hilfreich. Kein Mensch, der sich für Rechtsbeugung_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus oder "Rassenschande" interessiert, wird diese Informationen jemals finden, da dieser Artikel verwaist ist. Genauso wenig wie unter dem Lemma Richter Hassencamp (auch der Täter, der dieses Urteil verbrochen hat und dafür nach dem Krieg angeklagt wurde (was ja nicht so oft vorkam) ist als Person nicht so spannend wie der Fall). Um den Inhalt zu finden, sollte der Fall in Rassenschande#Strafurteile eingebaut werden und der Personenartikel darauf verweisen.Karsten11 12:58, 9. Mai 2007 (CEST)

Behalten Es gibt nur wenige Fälle (IMO etwa sieben), bei denen Richter mit "Kunstgriffen" eine Todesurteil wegen Rassenschande konstruierten. Wie auch bei Leo Katzenberger ist dieser recht bekannt. Um die oben angemahnte Mängelbeseitigung kümmere ich mich baldmöglichst.-Holgerjan 17:51, 9. Mai 2007 (CEST)

Behalten vieleicht ist es sinnvoll ein Portal über NS-Richter und Opfer der NS-Justiz zu schaffen und von dort auf die Artkel zu verlinken. Es gibt ja viel über NS-Ärzte, jedoch fast nichts über NS-Richter in der Wikipedia.@Holgerjan allerdings hat nicht recht, denn es gab tausende Todesurteile und noch viel mehr, die in KZ's endeten, wo der Nazistaat und Richter wegen Rassenschande Mitbürger ermordeten. Alleine der Bundestag hat schon am 28. Mai 1998 (sic) das NS-AfhG gebaut. U.a alle Rasseschande Urteile aufzuheben.
Dazu schreibt Jörg Friedrich in "Freispruch für die NS-Justiz", Propyläen, 1998 folgendes auf Seite 642 ff:
"Aller Mord und Totschlag, verübt im Schutze der Gesetze zur Wehrkraftzersetzung, Fahnenflucht, Feindbegünstigung, gegen Verdunklungs- und Rundfunkverbrecher, Rassenschänder, Volksschädlinge waren blanker Terror. Seine Waffen, die einschlägigen Paragraphen, "waren Unrecht von Anfang an".
[Das Rechtsberatungsgesetz, ein absolut reinrassiges Nazi-Gesetz mit einzigartiger Gültigkeit weltweit, heute noch im Einsatz und ideal geschaffen alle die Recht dringend benötigen, davon abzuhalten, hat Jörg Friedrich leider vergessen. Funktioniert also noch immer! Ja, ich weiß, ist nicht der gute Stil, aber es musste mal geschrieben werden. Und wieder weiter im Text:
"Die Rechtsbrecher fühlten sich zeitlebens im Recht, das galt. Als es nicht mehr galt, galt es noch fünfzig Jahre als Rechtfertigung. Das Unrecht deckte seine Diener bis zum Grab, allerdings in neuzeitlicher Auslegung. Der Rechtsstaat machte es wie der Unrechtsstaat und bog sich die Judikatur, wie er sie brauchte. Nach vollbrachter Tat bekennt er ölig Schmach und Schande. Auch dem Bundesgerichtshof ist unwohl in seiner Geschichte, und ihn quält seine Spezialamnesie der Nazi-Justiz. Die ihr angediehenen Rechtsfolgen, heißt es in seinem Urteil vom 16.11.1995, seien "insgesamt fehlgeschlagen". Mit anderen Worten, es hätten zwei Generationen von Bundesrichtern den Tatbestand der Massenvernichtung verkannt! Denn wenn es der Bundestag nun richtig deutete, sind etwa 400.000 Nicht-Urteile ergangen, lauter niederträchtige Verfolgungshandlungen, davon über 30.000 in Ausrottungsabsicht: "Der Volksfeind gehört beseitigt", dies Geständnis ist im Tatwerkzeug eingraviert, dem Urteil. Wer sühnen wollte mußte nichts als lesen können. Doch bevor die Strafvereitelung als historischer Fehlschlag erscheint, ist sie akute Versöhnung, Rechtsstaatsgebot und Wohltat. Später, wenn es ihn keinen Kampf um das Recht mehr kostet, trieft der Staat vor Reue.
Damit zukünftig nichts mehr fehlschlage, wurde der Rechtsbeugungsparagraph schon 1974 novelliert. Der Vorsatz ist nicht länger Tatmerkmal. Das Recht beugt nicht mehr, wer dies will und weiß, sondern wer dies kann und tut. Das allerdings ficht den Unrechtsstaat nicht an. Er hat beizeiten alles Unrecht legalisiert, zumal das justizielle. Der BGH erwähnte sein Fiasko angelegentlich seiner Entscheidung über Justizmörder des SED-Staats. Für sie gilt kraft Rückwirkungsverbot nach Art 103 Grundgesetz unverbrüchlich noch § 244, früheres StGB-Ost, welcher unbedingten Vorsatz zum Falsch-Urteil verlangt und dem Justizbüttel das gleiche Haftungsprivileg wie 1952 ff. bietet. Einige werden, wie früher auch, verurteilt, weil sie despotischer als der Despot verfuhren und dessen Recht im Übereifer beugten. Es fordert Anpassung, und nicht mehr und nicht weniger wird nachgeprüft."
Als ich das lass, war klar, dass hier noch viel zu tun ist. --Franz Romer 21:51, 9. Mai 2007 (CEST)

Und hier der Artikel in der Fassung vom 09.07.2007 http://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Holl%C3%A4nder

Sicherlich ein tragischer Fall. Das Todesurteil mit seiner Entstehungseschichte könnte als juristischer Fall sogar relevant sein, die Person ist es jedenfalls nicht, nach dem, was der Artikel hergibt. Complex 02:00, 9. Mai 2007 (CEST)


Werner Holländer (* 2. August 1914 in Köln, † 30. Mai 1944) war ein Opfer des NS-Regimes.

Der in Kassel lebende und bei Henschel arbeitende Ingenieur ungarischer Staatsangehörigkeit wurde am 20. April 1943 am Sondergericht beim Oberlandesgericht Kassel wegen Rassenschande zum Tode verurteilt und am 30. Mai des folgenden Jahres enthauptet. Der 28-jährige ungarische Diplomingenieur Werner Holländer, in Deutschland geboren und evangelisch getauft, erfuhr erst 1941, dass seine Eltern jüdischer Abstammung waren.[1]

Das rassenpolitische Todesurteil wurde am 20. April 1943 nach dreistündiger Verhandlung von den Richtern Fritz Hassencamp und Edmund Kessler gefällt; als Beisitzer hatte der Oberlandesgerichtsrat Bernhardt für ein milderes Urteil votiert. Als Strafmaß für Rassenschande sah das Gesetz Gefängsnis- oder Zuchthausstrafe vor. Die Richter konstruierten ein Todesurteil, indem sie den bislang unbestraften Angeklagten als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ einstuften, und befanden im Urteil:

„Es ist nach deutschem Rechtsempfinden ein Gebot gerechter Sühne, dass der Angeklagte, der während eines Krieges Deutschlands mit den Anhängern des Weltjudentums die deutsche Rassenehre in den Schmutz zu treten wagte, vernichtet wird.“ [2]

Zwei der Richter mussten sich nach dem Krieg für dieses Urteil vor Gericht verantworten. Es kam zu drei Verhandlungen. Im Juni 1950 befand das Sondergericht Kassel, das Todesurteil sei ein Fehlurteil gewesen, verneinte aber den Vorwurf der Rechtsbeugung. Der Staatsanwalt strengte im Februar 1951 ein Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt an. Es kam im Oktober 1951 zu einem Verfahren vor dem Landgericht Kassel. Auch dieses Gericht stufte das Todesurteil als Fehlurteil ein[3], bescheinigte den Richtern überdies „Rechtsblindheit, basierend auf politischer Verblendung“, verneinte jedoch den Tatbestand der „Rechtsbeugung“ und sprach die Richter frei. [4] Quellen

Siehe auch Leo Katzenberger Literatur

  • Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Ullstein Tb 26532, Berlin 1998, ISBN 3-548-26532-4 (Fall 12: S. 397-423)
  • Furchtbare Juristen, Ingo Müller, Kindler-Verlag, München, 1987.
  • Volksgemeinschaft und Volksfeinde, Kassel 1933 - 1945, Band I, Herausgegeben von Wilhelm Frenz, Jörg Kammler und Dietfrid Krause-Vilmar.
  • Das Lexikon der Justizirrtümer. Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler., Hans-Dieter Otto, Ullstein, 2003.
  • Giordano, Ralph:"Die zweite Schuld, oder, von der Last deutscher zu sein", 1987, Rasch und Röhring S. 157
  • Fieberg, Gerhard:"Im Namen des Deutschen Volkes: Justiz und Nationalsozialismus: Katalog zur Ausstellung des ..." Bundesministerium der Justiz, Contributor Gerhard Fieberg, Ralph Angermund Veröffentlicht 1989 Verlag Wissenschaft und Politik, S. 427
  • Fritz Bauer Institut:"Beseitigung des jüdischen Einflusses.: Antisemitische Forschung, Eliten und Karrieren im ... ", 1999, Campus Verlag, S. 243 ISBN 3593360985

Weblinks

Franz Romer 22:37, 14. Mär. 2007 (CET)

Missverständnis! Werner Holländer

Wir waren in der Sache einig: Das Lemma Werner Holländer ist relevant. Ich schrieb: Es gibt nur wenige Fälle (IMO etwa sieben), bei denen Richter mit "Kunstgriffen" eine Todesurteil wegen Rassenschande konstruierten. Das von mir gefettete hast du offenbar überlesen; im Lemma Rassenschande habe ich dies belegt. Mir ist sehr bewusst, dass es zahlreiche Todesurteile der Nazi-Justiz gegeben hat - und kein Richter wurde in der BRD verurteilt! Ich bin mit Themen wie Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen und Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen recht vertraut und möchte dies daher richtigstellen. Mit freundlichem Gruß Holgerjan 00:26, 10. Mai 2007 (CEST)

Hallo Holgerjan, guten Morgen, da habe ich dann was überlesen, das würde mir leid tun. Aber sieben gegen 30.000 finde ich, ist schon ein ziemlicher Unterschied. Es könnte auch ein Verweis auf den Artikel [[]] Ich würde gerne mit Dir mal einen Klönschnack halten, am Wochenende vielleicht? Wir haben hier massiv Richter und Staatschützer unterwegs und ich könnte deshalb bei einigen Artikeln Deine Unterstützung brauchen. Ich finde es auch ein Unding, wie die Koran-Richterin ausgelöscht wurde. Der Artiekl wird auch bedroht: http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Geschichtslehrer-Aff%C3%A4re --Franz Romer 01:09, 10. Mai 2007 (CEST)

Ich bin in der "Lösch-Hölle" nur selten zu Besuch und kümmere mich dann nur um den schmalen Sektor, in dem ich mich fachlich auskenne. Den von dir erwähnten Artikel um den Geschichtslehrer halte ich persönlich für ungeeignet, enthalte mich jedoch mangels tiefgründiger Kenntnisse eines Votums. - Wenn du konkrete Hilfe für einen Artikel brauchst, kann ich dir vielleicht mit Literaturrecherche helfen. MfG -Holgerjan 14:56, 10. Mai 2007 (CEST)

Abspann

--Franz Romer Diskussion - warum ich das nicht hinbekomme? --Franz Romer 16:34, 11. Mai 2007 (CEST)

Tipp

Du hast dir die Mühe gemacht, bei Werner Holländer diverse Wikilinks einzufügen. Dies hat ein andere Benutzer zurückgesetzt - zu Recht! Nach Wikipedia:Verlinken soll ein Link nur einmal und auch nur dann gesetzt werden, wenn er in der Sache weiterführt. So bringt ein Link auf das Wort Richter oder das Jahr 1943 im Text keine wichtige Erkenntnis oder Zusatzinformation für den Sachverhalt. MfG -Holgerjan 18:18, 11. Mai 2007 (CEST)

Danke für den Tipp Holgerjan. Wie macht man das den mit der anzeige, dass ich Post habe und dass er genau die Stelle aufgeht im Browserr? Nun gut, der Link zu Richter war total sinnvoll, denn das ist ja genau das Desaster, was dort beschrieben wird. Du kennst das als Mensch der Historie bestens, was damals und heute proudziert wird. Könntest Du mir denn bei dem Artikel Jugendamt bitte helfen. Da meinte ein netter, dass ich bald mehr Kritik geschrieben hätte, wie im Hauptartikel steht. Die Frage wäre, ob man der Kritik ein eigenes lemma geben könnte? Ich habe dort die sagenhaften Menschenrechtsverletzungen der Fälle Haase und Görgülü nebst Sommerfeld notiert und fundamentalfachliche Kritik. Ich bin leider zum "Fachmann" für das Jugendamt mutiert und alles das was ich geschrieben habe passiert vielfach jeden Tag. Könnten wir zusammen diskutieren, was da zu tun ist? Das wäre nett. --Franz Romer 22:39, 11. Mai 2007 (CEST)
Ich habe den Artikel nur überflogen; kein "leichtes Brot"! Rein äußerlich fällt tatsächlich auf, dass der Abschnitt Kritik großen Raum einnimmt. Kann man die Anzahl der Beispiele verringern? Vielleicht genügte es, die Zitate zu kürzen bzw. in indirekter Rede wiederzugeben - ich habe auch Schwierigkeiten, als Laie den kompliziert ausgedrückten/oder komplizierten Sachverhalt aus dem ersten Zitat herauszufiltern. Sehr gut finde ich übrigens die stilistischen Ratschläge bei Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel. - Ich muss mich für das Wochenende ausklinken: Eine große Familienfeier... Gruß dein -Holgerjan 23:16, 11. Mai 2007 (CEST) P.S.: Die Du-hast-Post-Benachrichtigung wird automatisch geriert, wenn jemand auf deiner Disku etwas schreibt.Holgerjan
Danke für den Tip Holgerjan. Schönes Wochenende. Das ist mir auch klar, das Thema ist absoult erschrecken, was mit den Kindern und Eltern da passiert und ich kann Dir sagen zu Hauf. 185.000 (2005) Kinder in Heimen und Pflegefamilien vesus 64.000 Strafgefangene mal als Vergleichszahl (Destatis) sprechen eine eigene Sprache. Die Zusammenfassung Bad Boll im Eingang finde ich ok. Das Kupffer-Zitat, beschreibt exakt und in seltener Prägnanz und Klarheit, um was es wirklich geht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Fälle der Menschenrechtsopfer in jeweils eigenen Lemmas beschrieben werden könnten, und von der JuA-Seite dorthin verlinkt wird. Aber da habe ich noch keine Idee, wie so was angepackt werden kann, wie es zu gliedern wäre. So könnte ich mir das vorstellen. Was meinst Du dazu? --Franz Romer 23:43, 11. Mai 2007 (CEST)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 12:04, 17. Mai 2007 (CEST)

Danke für die Info - tut mir leid, dass ich Probleme bereite. Meine Seite heisst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Franzja
mein falsches Archivziel:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Franzja/Archiv/2007&action=edit
korrekt müsste es heissen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Franzja/Archiv/2005
In meinem Archiveintrag oben schreibe ich:
Autoarchiv|Alter=90|Ziel='Diskussion:Benutzer_Diskussion:Franzja/Archiv/((Jahr))
wie müsste es richtig heissen? Wäre für Hilfe dankbar, denn das ist jetzt schon das zweite Mal, dass ich da wa falsch mache.
--Franz Romer 18:23, 17. Mai 2007 (CEST)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 03:08, 18. Mai 2007 (CEST)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 12:04, 18. Mai 2007 (CEST)

Justiz und Ungerechtigkeit

Vielen Dank für den Hinweis auf "Was sie taten, was sie wurden".

Inzwischen bahnen sich ungerechtfertigte Attacken auf Kritik an der Justiz und zur Geschichte der Justiz an.

Unter "Unrecht" ist heute nachfolgender Zusatz erschienen, der sogleich wieder gelöscht wurde:

"Unrecht beginnt mit der Verletzung von Menschenrechten und der Grundrechte sowie im Missbrauch von Gesetz und Recht bis hin zu den alltäglichen Ungerechtigkeiten. Das Thema erfordert eine andere Betrachtungsweise als die vorstehende Einleitung."

Hast du eine Erklärung für derartige Reaktionen? MfG JaJo Engel 19:46, 20. Mai 2007 (CEST)

Danke für Deine Nachricht, JaJo Engel. Ich bin im Moment netwas unter Stress. Kannst Du mir sagen, in welchem Artikel das passiert ist? Ich habe oben Sammlungs-Unterseiten angelegt zu den Themen Menschenrechtsverletzung, Jugendamt und Richter. Willst Du mich etwas unterstützen? Vielleicht magst Du das mal kurzerhand mit mir telefonisch besprechen, damit wir das abstimmen könnten? Du findet meine Kommunikationsdaten über meine Benutzerseite. Danke Dir --Franz Romer 12:35, 22. Mai 2007 (CEST)

Artikel Unrecht

Hallo Franzja, der Artikel Unrecht wird wieder angegriffen. Die Beanstandungen sind m. E. unbegründet. MfG JaJo Engel 11:42, 24. Jul. 2007 (CEST)

Sammlung Menschenrechtsverletzung

Hier sammle ich Unterlagen zum Artikel Menschenrechtsverletzung und zwar auf der Unterseite Benutzer_Diskussion:Franzja/menschenrechtsverletzung --Franz Romer 16:23, 12. Mai 2007 (CEST) - dito Franz Romer 11:28, 28. Jun. 2007 (CEST) weiterhin Baustelle Franz Romer 15:38, 29. Jul. 2007 (CEST)

Sammlung Jugendamt

Hier sammle ich Unterlagen zum Artikel Jugendamt und zwar auf der Unterseite Benutzer_Diskussion:Franzja/jugendamt. --Franz Romer 18:02, 12. Mai 2007 (CEST) Dito Franz Romer 11:27, 28. Jun. 2007 (CEST) weiterhin Baustelle Franz Romer 15:39, 29. Jul. 2007 (CEST)

Sammlung Richter

Hier sammle ich Unterlagen zum Artikel Richter und zwar auf der Unterseite Benutzer_Diskussion:Franzja/richter. --Franz Romer 23:08, 12. Mai 2007 (CEST) Es wird weiter gesucht. [1] Franz Romer 11:27, 28. Jun. 2007 (CEST) Weiterhin Baustelle Franz Romer 15:39, 29. Jul. 2007 (CEST)

Was ist ein Grundrichter?

Hallo, Du verwendest mehrfach den Begriff „Grundrichter“. Da ich diesen Begriff nicht kenne und er auch in meinem Duden nicht verzeichnet ist, wüsste ich gerne, was Du damit meinst. Bereits im Voraus vielen Dank für die Antwort. Gruß --Thomas Dancker 11:15, 20. Jul. 2007 (CEST)

Danke für die Aufklärung auf der Diskussionsseite des Artikels Unrecht. Habe ich das richtig verstanden, dass Grundrichter ein Begriff aus der Rechtsgeschichte ist und einen Richter, der im Dienste eines Grundherren steht (etwa Don Curzio in Die Hochzeit des Figaro), bezeichnet? Gruß --Thomas Dancker 10:51, 26. Jul. 2007 (CEST)
Die Musik kenne ich, jedoch die Charaktere nicht, auch wenn Don Curzio in Die Hochzeit des Figaro fälschlich als Notar notiert wurde. Der Grundrichter ist der erste Richter, der seinem "Dienstherrn" dient und genehme Urteile spricht. Die Frage ist, ob sich da bis heute viel geändert hat? Zwei Beispiele: Richter berufen sich immer auf ihre Unabhängigkeit, werden jedoch von Politdiktatoren ausgewählt (siehe Schöndorfer) und auch befördert oder auch nicht. Bei dieser Gelegenheit vergessen Sie sehr häufig ihre Gesetzesunterworfenheit (auch schlechte Gesetze machen einen Richter nicht zum Gesetzgeber). Oder, wenn die Richter den Dienstherren zu frech werden, dann werden sie abgemeiert. Dazu ist hier mehr zu lesen..."Bundessozialgericht degradiert unbequemen Richter - Das Bundessozialgericht hat dem Chef seines vierten Senats, Wolfgang Meyer, einen Großteil seiner Kompetenzen entzogen. Bislang war der Rechtsprofessor zusammen mit zwei Kollegen für alle Streitfragen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig. Jetzt darf er nach einem Beschluss des Gerichtspräsidiums nur noch die Fälle abarbeiten, die bis Ende Juni in seinem Senat anhängig geworden sind. Daneben ist er künftig nur noch für einige sozialrechtliche Randgebiete zuständig. Meyer hatte in den vergangenen Jahren mehrere Urteile gefällt, die bei den Rentenversicherungsträgern sowie im Sozialministerium auf Unmut gestoßen waren. So hatte er im vergangenen Jahr die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner, die jünger als 60 Jahre sind, als gesetzwidrig eingestuft. Das Urteil ist umstritten; es könnte die Alterskassen nach internen Schätzungen mehr als zwei Milliarden Euro jährlich kosten. Den Verdacht, das Sozialgericht habe auf Druck von Politik und Rentenverwaltung einen unbequemen Kritiker kaltgestellt, weist Gerichtspräsident Matthias von Wulffen zurück.".
Der zweite Fall ist der Nichteröffnungsbeschluss der Hallensischen Landesrichter im Fall der Klage gegen die drei Richter (OLG Naumburg und eine Richterin aus Halle) im Falle Görgülü. Die ablehnenden Richter dürften auch mutmassliche Rechtsbeuger sein, auch wenn es keiner anzeigt und noch weniger verfolgt. Dazu gibt es hier mehr zu lesen.... Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter - Halle / Naumburg ( dpa ). Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben. " Wir haben umgehend Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss eingelegt ", sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg über den Verlauf des Verfahrens entscheiden." ---Franz Romer 16:02, 29. Jul. 2007 (CEST)
Danke für die Antwort und vor allem für den Hinweis auf den Fehler im Artikel Le nozze di Figaro, den ich korrigiert habe. Richter, die ihrem Dienstherren genehme Urteile sprechen, gibt es Gott sei Dank nicht mehr, da Art. 97 Abs. 1 GG die richterliche Unabhängigkeit garantiert und damit auch und vor allem die Unabhängigkeit der Richter von ihrem Dienstherren sichert. „Politdiktatoren“ gibt es zum Glück in der Bundesrepublik Deutschland, in der Politiker demokratisch gewählt werden, ohnehin nicht. Die von Dir genannten - sehr interessanten, danke für den Hinweis - Presseberichte belegen keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, da sie jeweils Entscheidung betreffen, die nicht vom Dienstherren, sondern von der Rechtsprechung selbst in richterlicher Unabhängigkeit getroffen worden sind (Beschluss des Präsidiums des Bundessozialgerichts über die Geschäftsverteilung sowie ein Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Halle). Ob die Entscheidungen inhaltlich richtig sind oder nicht, können wir ohnehin nicht diskutieren, aber man sollte den beteiligten Richtern nicht unterstellen, sie hätten aus sachfremden Gründen entschieden, um ihrem Dienstherren gefällig zu sein (das wäre im Fall des Nichteröffnungsbeschlusses sogar Rechtsbeugung). Was soll ein persönlich und sachlich unabhängiger Richter auch davon haben, sich bei seinem Dienstherren beliebt zu machen? Viele Grüße --Thomas Dancker 10:44, 30. Jul. 2007 (CEST)

Hallo Thomas Dancker - Du scheinst dringend Quellen und Referenzen zu benötigen, denn alles das, was Du negierst gibt es doch überreichlich. Neben den oben angegebenenen, verweise ich auch mal auf den Fall des Frankfurter Richters Hans Christoph Jahr, welcher noch gravierender ist. Jahr hatte Menschen, die gegen den Nato-Doppelbeschluss mit der Raketen-Aufrüstung Westdeutschlands protestiert hatten, von der Anklage der Nötigung freigesprochen. Daraufhin bastelte die hessische Rechts-Justiz solange, bis sie H.C.Jahr wegen einiger Kleinigkeiten, die bei einem anderen Richter nicht einmal für eine Rüge gereicht hätten, als Rechtsbeuger verurteilen konnte. Siehe den Beitrag bei indymedia.... Ich empfehle mal die Bücher von Jürgen Roth zu lesen, mindestens die beiden letzten. Und natürlich gibt es genügend Beiträge zur Politdiktatur und zur Richterdiktatur (sie nennen es Richterrecht).

Doch auch schlechte Gesetze, hier wiederhole ich mich, machen aus einem Richter noch keinen Gesetzgeber.

Und natürlich belegt der Pressebericht aus dem Spiegel, ganz klar, dass Richter Wolfgang Meyer am Bundessozialgericht dazu eine völlig andere Meinung hat. Und ebenfalls birgt Deine Antwort: „Politdiktatoren“ gibt es zum Glück in der Bundesrepublik Deutschland, in der Politiker demokratisch gewählt werden, ohnehin nicht. Zündstoff, denn was wir wählen, sind durch Parteien vor ausgewählte Politiker zu 50 % direkt, der Rest wird über Listen generiert. Mehr wählen wir im Bund nicht , obwohl die Vorgaben in Art 20 GG völlig klar sind und auch wenn diese nicht eingehalten werden. Hier eine - Du würdest es gerne Theoriefindung nennen - klare Info dazu: siehe den revertierten Beitrag. Immerhin kann ich lesen, was die GG-Mütter und -Väter geschrieben haben. Klarer geht es nicht, auch wenn die Politiker in weiteren Artikeln schnell alles im parlamentarischen Rat "erlegten".

Ob die Entscheidungen inhaltlich richtig sind oder nicht, können wir als Souverän selbstverständlich immer und zu jeder Zeit diskutieren, auch wenn es den Richtern unangenehm ist. Ein Souverän kann das jederzeit, auch wenn er die Richter entgegen Art. 20 GG nicht gewählt hat. Und natürlich muss man bei genauer Betrachtung des EGMR-Falles-Görgülü und dem Durchlesen aller Gerichtsentscheidungen (die mir lückenlos vorliegen) schon einen starken Verdacht haben und deshalb sicher auch die beteiligten Richter am LG-Halle wegen des Nichteröffnungsbeschluss, insbesondere wegen Rechtsbeugung und aller infrage kommenden Straftaten anzeigen, wenn es die GenStA nicht ohnehin schon gemacht hat. Hast Du schon Strafanzeige erstattet? Wer sich alleine durchliest, dass die OLGRi Naumburg morgens Umgang bestimmten, diesen Beschluss ans Bundesverfassungsgericht benachrichtigen, um in einem zweiten Beschluss vom selben Tage, den sie nicht ans BVerG übermittelten den Umgang wieder auszuschlossen, der muss ernsthaft am Verstand dieser Richter zweifeln. Glauben die denn, es wären alle ohne Hirn? Dass hier alle beteiligten Richter inkl. dem BVerG (mit seiner ersten Nichtannahme) gesetzeswidrig und wahrscheinlich auch rechtsbeuegend handelten, wird deutlich am Urteil des EGMR zum Fall Görgülü. Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wurden und werden dort Tag für Tag begangen. Was denkst Du denn, unter welchem Druck die Republik steht, wegen der Diskussion vor der angenommen Petition gegen Jugendamt vor dem Europaparlament? Ich kann Dir versichern, dass dort in Brüssel Tag für Tag immer mehr auch die Richter in den Fokus geraten, die das in Nutzungsgemeinschaft ja alles auch tollerieren und organisieren.

Da wird agiert, wie im Falle der Waldschlösschenbrücke. Internationale Verträge des Bundes sind von diesem in den Bundesländern durchzusetzen, ebenso, wie Urteile des EGMR.

Nun zu Deiner letzen Frage: Was soll ein persönlich und sachlich unabhängiger Richter auch davon haben, sich bei seinem Dienstherren beliebt zu machen? Meine Antwort: Vielleicht will er auch mal ein rotes Bäffchen tragen und im Kreis der Mächtigen einen Champagner trinken oder einfach "untertänig" sein! Siehe Milgram-Experiment und Stanford-Prison-Experiment oder Unrecht. Franz Romer 11:54, 30. Jul. 2007 (CEST)

Was soll ich dazu noch sagen? Ich sehe das völlig anders als Du, aber Danke für die ausführliche Antwort. Man sollte allerdings sehr vorsichtig damit sein, Menschen Straftaten vorzuwerfen, soweit sie deshalb nicht rechtskräftig verurteilt sind (Stichwort Unschuldsvermutung). Dies gilt auch für die Behauptung, bestimmte Richter hätten mit bestimmten Entscheidungen Rechtsbeugung begangen. Und damit kein Missverständnis entsteht: Ich habe nicht den geringsten Grund zu der Annahme, die Richter des Landgerichts Halle hätten bei ihrem Nichteröffnungsbeschluss Rechtsbeugung begangen. --Thomas Dancker 12:39, 30. Jul. 2007 (CEST)
Hallo Thomas Dancker Ich habe nicht geschrieben, dass diese Richter Rechtsbeuger sind, sondern, dass ich am Verstand dieser Richter zweifele, dass sie gesetzeswidrig (wegen des Verstosses gegen die EMRK) und wahrscheinlich rechtsbeugend handelten. Und ich habe geschrieben Glauben die denn, es wären alle ohne Hirn?. Wenn Du nicht den geringsten Grund zu der Annahme [hast], die Richter des Landgerichts Halle hätten bei ihrem Nichteröffnungsbeschluss Rechtsbeugung begangen , dann scheinst Du Dich in keinster Weise mit dem EGMR-Fall-Görgülü beschäftigt zu haben. Franz Romer 13:19, 30. Jul. 2007 (CEST)
„Der Worte sind genug gewechselt“, obwohl das Diskutieren ja auch Spaß macht. --Thomas Dancker 13:41, 30. Jul. 2007 (CEST)

Sammlung Unrecht

Hier sammle ich Unterlagen zum Artikel Unrecht und zwar auf der Unterseite Benutzer_Diskussion:Franzja/Unrecht. Franz Romer 14:38, 30. Jul. 2007 (CEST)

Gert (Weberg) Weber

Prof. Gert (Weberg) Weber, geb. 6. März 1910 + Buch Kunsterziehung, 1964 Düsseldorfer Kunstakademie Bild geschichte seines namens Schülerin Sook Hi Pak Franz Romer 02:50, 19. Aug. 2007 (CEST)

Leeren Abschnitt im Artikel Richter gelöscht

Bitte sei mir nicht böse, dass ich den leeren Abschnitt wieder gelöscht habe. Er sieht einfach störend aus, und es ist auch nicht Sinn der Sache, in Artikeln im Artikelnamensraum im verborgenenen Text Hilfestellungen abzuspeichern. Der Abschnitt „Einzelnachweise“ kann jederzeit wieder eingefügt werden, wenn er benötigt wird, aber jetzt wird er nicht benötigt. Und wie man Fußnoten anlegt, findest Du in Hilfe:Einzelnachweise. Gruß --Thomas Dancker 12:02, 7. Sep. 2007 (CEST)

Skypen

Hallo Franzja, vielen Dank für deinen Hinweis und Vorschlag. Auf skypen bin ich leider nicht eingerichtet. Ich werde noch einen oder zwei Artikel behandeln und mich dann zurückziehen. Die Bemühungen in wikipedia sind zu anstregend und unergiebig, so dass ich mich an anderer Stelle besser einbringen kann. Wenn ich allerdings wüßte, wie man einige Störenfriede bei wikipedia unschädlich machen könnte, würde ich einen neuen Anfang versuchen. JaJo Engel 23:28, 10. Dez. 2007 (CET)

hallo JaJo Engel, das ist doch jetzt bewiesen, wie das geht. Aber ich werde das nicht öffentlich machen. Aber da Du weder per eMail noch per Tel erreichbar bist, wird das ein Geheimnis für Dich bleiben. Einen haben wir jetzt auf jeden Fall weniger und das war ein harter LG-Ri-Knochen Franz Romer 12:02, 11. Dez. 2007 (CET)
  1. Rechtsanwalt Bossi
  2. Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Ullstein Tb 26532, Berlin 1998, ISBN 3-548-26532-4, S. 402
  3. Fritz Bauer Institut:"Beseitigung des jüdischen Einflusses.: Antisemitische Forschung, Eliten und Karrieren im ... ", 1999, Campus Verlag, S. 243f. ISBN 3593360985
  4. Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz..., S. 419