Benutzer Diskussion:Gestumblindi/Archiv/2016/Mai

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Bilder des Benutzer:Joremin

Alle vier Bilder des Benutzers einfach aus dem Fernseher abfotografiert und dann hier bzw. Commons eingestellt. Könntest du bitte die Löschung auch auf Commons veranlassen? Gruß. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 18:00, 1. Mai 2016 (CEST)

Seine Bilder auf Commons sehen zwar nicht nach "aus dem Fernseher abfotografiert" aus (so scheint das Dreharbeitenbild aufgrund der Rasterung von einer gedruckten Vorlage eingescannt), aber der Urheber "WDR", der ausser bei einem Bild überall angegeben ist, macht "eigenes Werk" eher unwahrscheinlich bzw. erklärungsbedürftig. Ich würde Löschanträge stellen (nicht einfach sofort löschen, man kann ihm ja schon noch etwas Zeit einräumen - manchmal ist bei solch alten Fotos, selbst wenn sie eingescannt wurden, tatsächlich der Uploader der Urheber, dem die eigenen Originale nicht mehr vorliegen), aber das könntest du ja auch selbst machen? Link "Nominate for deletion" am linken Rand, kurze Begründung... Gestumblindi 18:07, 1. Mai 2016 (CEST)
Aha, und du meinst der Uploader, also der Joremin, der vom 15. bis 20. Juli 2010 aktiv war und danach nimmer gesehen, der wird sich jetzt noch mal melden? 7 Beiträge und dann weg. Ich denke mal, ich erspare mir solche LA, auch auf Commons, deswegen habe ich dich ja gebeten. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 18:23, 1. Mai 2016 (CEST)
ich weiß schon, warum ich dich als commons-admin gefragt habe. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 18:24, 1. Mai 2016 (CEST)
Nun, es soll regulär ablaufen; ich werde also selbst Commons-Löschanträge stellen, die Bilder werden dann wahrscheinlich nach sieben Tagen oder so gelöscht. Ich denke nicht, dass sie so offensichtliche URVs sind, dass ein Schnelllöschantrag richtig wäre; ich werde sie sicher nicht gar auf Zuruf hier selbst schnelllöschen, damit würde ich m.E. meine Kompetenzen als Commons-Admin überschreiten. Gestumblindi 18:28, 1. Mai 2016 (CEST)
bitte die Löschung auch auf Commons veranlassen bedeutet nicht, dass du auf Zuruf löschen sollst und hier schon gar nicht. Darum habe ich auch gar nicht nachgefragt. Sondern nur darum, dass du dort das Procedere einleitest, weil ich es nicht besonders gut kenne. Und natürlich sind das mehr als offensiochtliche URV, aber bitte, wenn du meinst, Hauptsache die sind erst einmal aus dem Artikel. --Informationswiedergutmachung (Diskussion)
Nun, ich habe es auf Commons eben auch schon erlebt, dass etwas auf den ersten Blick nach einer URV aussah (eindeutig aus einer Zeitschrift eingescannte Bilder), deren Uploader sich aber anschliessend tatsächlich als deren Fotograf zu erkennen gegeben und dies (wenn ich mich recht entsinne) auch per OTRS bestätigt hat, der einfach die Originale seiner eigenen Fotografien Jahrzehnte nach der Veröffentlichung nicht mehr hatte. Die Löschanträge sind nun jedenfalls gestellt. Gestumblindi 18:44, 1. Mai 2016 (CEST)
@Informationswiedergutmachung: Und einfach mal zur Info, da du schreibst, dass du das Vorgehen auf Commons nicht besonders gut kennst: Es gibt dort zwei hauptsächliche Möglichkeiten, Löschanträge zu stellen; im Prinzip so ähnlich wie Löschanträge und Schnelllöschanträge hier. Wobei sich ein regulärer Löschantrag viel komfortabler stellen lässt als hier: Wenn dir auf Commons ein Bild auffällt, das dir löschwürdig scheint, gibt es am linken Rand der Dateibeschreibungsseite jeweils einen Link "Nominate for deletion" bzw. "Löschung vorschlagen", wenn du als Sprache Deutsch eingestellt hast. Es öffnet sich eine Box, die du nur mit einer Antragsbegründung auszufüllen brauchst, die darf auch deutsch sein (eventuell dauert die Abarbeitung dann etwas länger, da die verbreitetste "Arbeitssprache" auf Commons nun mal Englisch ist). Alles andere passiert dann ganz automatisch: Es wird eine Antragsseite unter den Löschkandidaten des Tages angelegt, ein Baustein auf der Beschreibungsseite eingetragen und der Uploader auf seiner Disku informiert - ohne dass du dich darum kümmern musst. - Die andere Möglichkeit ist ein Schnelllöschantrag, z.B. bei wirklich ganz offensichtlichen URVs (würde ich hier, wie gesagt, nicht sehen - aber etwa bei einem Foto, das offensichtlich aus einer Web-Quelle kopiert wurde, ohne nachvollziehbare Genehmigung), mit einem Baustein auf der Bildbeschreibungsseite: {{copyvio|1=Grund}}. Siehe auch Commons:Löschrichtlinien. Gestumblindi 19:51, 1. Mai 2016 (CEST)
I am able to understand and write in english, but i am to lazy to do. Maybe it is because i waste my time in the german-language wikipedia, dear swissonian. btw: no need to ping me, i got you on my so called beolist! :D --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:54, 1. Mai 2016 (CEST)
big bro is watching you! :D --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:54, 1. Mai 2016 (CEST)
Ich bin aber gar kein Beo, was soll ich auf einer solchen Beo-Liste? ;-) Gestumblindi 19:56, 1. Mai 2016 (CEST)
Bist du dir sicher, dass du keinen Vogel hast? Man munkelt, du seist gut zu Vögeln! scnry (bei der steilvorlage) --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:06, 1. Mai 2016 (CEST)
Also einen Vogel haben wohl alle, die sich auf Diskussionen mit dir einlassen ;-) Gestumblindi 20:09, 1. Mai 2016 (CEST)
Und eine ganze Voliere die, die da Admins sind... :D --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:13, 1. Mai 2016 (CEST)

Ertappt

Wenn du wieder mal fragst, wer Kategorien wie warum nutzt, werde ich darauf hinweisen, daß es sogarLeute gibt, die wissen wollen, welche Minister Tierarzt sind. LOL! Grüße --Matthiasb – Blue ribbon.svg (CallMyCenter) 22:38, 9. Mai 2016 (CEST)

Lizenzfrage

Hoi Gestumblindi. Wir haben am Institut, an dem ich arbeite :-), eine Photo von William G. Moulton (der Grundlegendes zur Erforschung des Schweizerdeutschen geleistet hat). Besitzer der Rechte an der Photo ist das Institut. Aber Moulton ist erst seit knapp 16 Jahren tot. Frage: Darf ich die Photo nun hochladen oder nicht? Wenn ja: Was muss ich berücksichtigen? Ich nehme an, dann bräuchte es wie damals bei Oskar Bandle eine explizite Zustimmung des Inhabers der Rechte? Dank und Gruss, --Freigut (Diskussion) 09:52, 12. Mai 2016 (CEST)

@Freigut: Ganz genau! Wenn das Institut die Rechte hat, sollte eine Freigabeerklärung eines befugten Vertreters des Instituts (am besten von einer "offiziellen" E-Mail-Adresse des Instituts aus) an das OTRS unter Verwendung dieser Textvorlage (wie bei Bandle) ausreichen :-) Gestumblindi 13:15, 12. Mai 2016 (CEST)
Merci! LG, --Freigut (Diskussion) 14:40, 12. Mai 2016 (CEST)

Amt Admin

Um die Diskussion im MB nicht ausufern zu lassen, aber ich denke du liegst etwas falsch, wenn du den Admins jegliche Pflichten abspricht. Ja es gibt keine Pflicht zur Anwendung der erweiterten Rechte. Andererseits gibt es aber die Pflicht diese Rechte im Sinne der Richtlinien anzuwenden. Du könntest jetzt einwenden, dass das ja keine Pflicht sondern eine Selbstverständlichkeit ist. Aber andererseits kommt ja so mancher Konflikt mit den Admins eben dadurch zustande, dass diese Pflicht eben nicht im entsprechenden Umfang angewandt wird. Ja es gibt viele Richtlinien, bei denen entsprechende Ermessenentscheidungen notwendig sind. Aber auch das gehört zur Pflicht dazu, dass die Entscheidungen im Rahmen des aktuellen Konsenses bezüglich des Ermessens erfolgen. Ob man jetzt den Adminposten als Amt bezeichnen muss, keine Ahnung. Andererseits ist es ja gerade das Verständnis von manchem "Knöpfchenträger", dass er hier "amtlich" für die Community oder die Foundation aktiv ist. Liesel 14:22, 24. Mai 2016 (CEST)