Benutzer Diskussion:Mihalache
Sehr geehrte Damen und Herren Ich kämpfe schwer mit einem Problem und brauche euere Hilfe.. Seit längerem Zeit mache ich Bleiverglasung.. für mich persönlich, für Freunde und für die jenigen die für Kunst immer sich begeistern. In meinem Haus habe ich 3 Zimmertüre mit Bleiverglasung eingesetzt...vielleich über 10 Jahre war das.. Bleiverglasung wird immer einen Fensterglas ersetzen, oder?? Man kann den Bleiverglasung Bild nicht auf Wand anhängen, nicht auf einem Tisch setzen, nicht in einem Mahlertrepied stellen... Die Jah verkaufte ich mein Haus..Die neue Besitzerin weigert sich meine 3 Bilder im Glas mir zu geben. Ich habe mit ihr ausgemacht bei verkauf dass ich meine Bleiverglasung mitnehmen werde. Sie erinnert sich nicht mehr an unseren Gespräch...und möchte mir nicht geben. Ich bin aber der Künstler und die gehören mich, oder.. Ich entscheide glaube ich immer noch was mit meine Bleiverglasungs Bilder gescheen soll.. Mein Rechtsanwald..kennt nur rechtlichen Gesetzt .."alles was eingebaut ist gehört dem Käufer" meinte er.....Über Kunst weis es nicht Bescheid... Was meinen sie , bitte?? Für ihre Hilfe bin ich dankbar
- Wikipedia ist keine Rechtsberatung. Eventuell kannst du es aber einmal bei der Auskunft probieren. Victor Schmidt Was auf dem Herzen? 16:33, 21. Dez. 2017 (CET)