Benutzer Diskussion:Sachscho

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Herzlich willkommen in der Wikipedia, Sachscho!

Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

  • Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
  • Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
  • Begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.
  • Bitte unterschreibe deine Diskussionsbeiträge durch Eingabe von --~~~~ oder durch Drücken der Schaltfläche Signatur und Zeitstempel über dem Bearbeitungsfeld. Artikel werden jedoch nicht unterschrieben.

Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.

Einen guten Start wünscht dir Leyo 23:35, 2. Aug. 2019 (CEST)

Kreosot#cite_note-34

Da scheint beim Einzelnachweis etwas schief gegangen zu sein … --Leyo 23:35, 2. Aug. 2019 (CEST) Yo -gleich korrigiert (Anfänger!)

Kalialaun / LMA

Hallo Sachscho, Du hast da wohl (mehr) Ahnung, ist LMA der einzige (!) Handelsname oder nur einer (von mehreren) für Kalialaun? -- WikiMax - 17:12, 8. Sep. 2019 (CEST)

Hallo WikiMax, vielen Dank für die prompte Reaktion auf meinen Abstecher in die Pflanzenschutzmittel und das Kompliment für den Eindruck (von wegen Ahnung…); wobei ich einräumen sollte, dass ich so richtig viel Ahnung nicht habe, sondern mich dem eher aus den Bereichen Hobby (Themen Birnbaum und Alaun) und beruflicher Befassung mit Chemie- und PSM-Recht genähert habe und daher gerne ein Feedback ernte. LMA ist nach meinen Recherchen der einzige im deutschen Sprachraum gebräuchliche Handelsname für ein -zeitweilig und stark begrenzt- zugelassenes PSM zur Bekämpfung von "Feuerbrand" mit dem Wirkstoff "Alaun". Eine Besonderheit erscheint mir hierbei zu sein, dass als Zulassungsinhaber die Fachgruppe Obstbau (dh. der e.V.?) genannt ist, während früher (s.a Link im Artikel zum Wirkstoff) die chevita GmbH als Hersteller (üblicherweise der Inhaber/ Antragsteller) auftrat, bekannt eher für Tiermedizin.
Nur wegen dieser Anknüpfung je an "LMA" sollte dieser Name auch -ausnahmsweise- in der Überschrift des Wikipedia-Beitrags bleiben; außerdem wollte ich diesen Namen nicht ersatzlos aus der bisherigen Überschrift (die ich allerdings in meinem Änderungsvorschlag in die 4.Ebene unter den bisher fehlenden Oberbegriff PSM abstufte) löschen, um Irritationen zur vermeiden; außerdem ist der Name "LMA" wohl neuerdings auch in der Schweiz gebräuchlich (dort allerdings "omya" GmbH als Anbieter). Ansonsten vertrete ich die Auffassung, dass eigentlich der Wirkstoff Leitbegriff sein sollte, also hier "Kaliumaluminium…" (s. dazu unten); so wie ja auch sonst zu recht nicht der Name "Roundup" oder einer der anderen Handelsnamen, sondern der Wirkstoff "Glyphosat" in Diskussion ist. Vertretbar ist die Nennung vor allem des Handelsnamens hier m.E. auch deshalb, weil für diesen je die psm-rechtliche Zulassung erteilt wird, der Anwender also danach in den Listen (vor allem) suchen müsste. Zudem liegt das Augenmerk natürlich vor allem auf dem Wirkstoff, ist für die Beurteilung und Anwendung aber auch die Form bedeutsam, in der er vorliegt. Dh., mit was er gemischt ist, ob als Pulver oder gelöst etc.. Auch dafür steht der Name LMA (nämlich 80% Wirkstoff, pulvrig). Inwieweit Versuche des JKI, brauchbare Ersatzwirkstoffe zum früher breit eingesetzten Antibiotikum zu finden, fruchteten, kann ich (u.a. wg. veralteten Browsers) aktuell nicht verifizieren; das Institut scheint sich auf die Gentechnik zu konzentrieren.
Richtig halte ich es, hier in Klammern hinter den Namen LMA das "Kalialaun" zu setzen, da der vorgebildete Leser damit nach meiner Meinung weit mehr anfangen kann als mit diesem sehr speziellen, zudem weiterhin nur sehr begrenzt zugelassenen, wenngleich seit vielen Jahren in der amtlichen Prüfung hängenden Produkt "LMA" oder dem korrekteren Namen, der im Text ausgeführt ist. Alaun bzw. Kalialaun ist ein sehr alter und sogar unter Laien noch recht bekannter Name für den maßgeblichen Wirkstoff; nicht ohne Grund ist das auch die Überschrift des entsprechenden Kapitels im Wiki-Beitrag zu "Alaun" / Alaunen, in dem dann zum Spezialbeitrag zu Kaliumaluminiumsulfat Dedekahydrat verwiesen ist. Nebenbei: Mir kam der Name mit -alaun in diesem Zusammenhang bekannt vor, da ich mich schwach erinnerte, ihn als Kind von meinem Großvater (einst Gemüse- und Obstbauer im Nebenerwerb) gehört zu haben; dass der Wirkstoff bereits vor Jahrzehnten als PSM bekannt war, kann ich damit allerdings nicht behaupten -und meinen Großvater kann ich schon lange nicht mehr fragen.--Sachscho (Diskussion) 18:39, 8. Sep. 2019 (CEST)

Verfolger

Moin,
nicht, dass du dich verfolgt fühlst: Ich bin soeben mal deine Beiträge der letzten Wochen durchgegangen, die noch nicht gesichtet waren und habe sie bestätigt (und damit sichtbar gemacht). Zwei Kleinigkeiten: Ich habe bei einigen Artikeln nicht notwendige html-Zeilenumbrüch (<br>) entfernt + zur Darstellung der Belege sollte grundsätzlich am Ende des Artikels nach einer Überschrift (Belege, Einzelnachweise o.ä.) <references /> eingefügt werden. Gruß und weiterhin viel Freude, -- Achim Raschka (Diskussion) 05:15, 9. Sep. 2019 (CEST)

Nebenprodukt

Hallo Sachscho, danke für deine Ergänzungen im Artikel "Nebenprodukt". Ich habe allerdings deinen Text noch ein bisschen nachbearbeitet, weil ich ihn zu schwer verständlich fand (WP:OMA). Ich hoffe, du nimmst mir das nicht krumm! Vielleicht kannst du ja auch nochmal drübergucken, ob ich nicht aus Versehen den Sinn verändert habe. Liebe Grüße --AlanyaSeeburg (Diskussion) 18:02, 5. Jul. 2020 (CEST)

Hallo Alanya,

den von Dir eingesetzten zweiten Satz kann ich schlecht einordnen, da es in diesem Zusammenhang ja ausdrücklich um ein "traditionelles" Begriffsverständnis oder -wie im bisherigen Text- wohl eher um einen Blick aus der Perspektive der Wirtschaftslehre geht. Da kenne ich mich zur aktuellen Einordnung nicht aus bzw. das war mir bislang zu vage. So konnte ich gut nachvollziehen, dass schon die "neue" EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008 und ihre bis gestern (5. Juli 2020, Anlass meiner Einfügungen) umzusetzenden, 2018 veröffentlichten starken Änderungen vor allem zum Thema "Nebenprodukt" starken Klärungsbedarf sahen, zumal gerade auf diesem Feld seit rd. 20 Jahren heftige Schlachten im Abfallrecht, dh. vor allem in der Anwendungspraxis gefochten wurden. (S.a. das Dir wohl vertraute Thema Schlacke / Filterstäube aus Zementwerken (Mitverbrennung) oder Müllverbrennungslagen: Ist der Einsatz z.B. als "Bodenverfestiger" im Straßenbau nun Abfallverwertung oder handelt es sich um ein Nebenprodukt, für das bspw. die LAGA M20 nicht gilt; reicht zur Definition als Nebenprodukt schon die Deklaration als Baustoff zur "Abdeckung" einer Abfalldeponie?)

Zu Deinen Streichungen und Änderungen im Abschnitt zu eben dieser Begriffsabgrenzung und der problematischen Rolle des (nebenbei: nach meiner Meinung mitunter zur Umgehung des Abfallrechts missbrauchten) Begriffs "Nebenprodukt" danke ich für die Rückmeldung. Tatsächlich war ich mir an diesen Stellen selbst unsicher, wie ich es möglichst so ausdrücken kann, dass es einerseits korrekt ist, andererseits aber auch lesbar ist, ohne sich in das Thema Abfallrecht tiefer einarbeiten zu müssen. Und tatsächlich ähnelt Deine Fassung sehr meinem ersten Entwurf vor meinen dann doch absichtlich vorgenommenen Änderungen; was heißt, dass Deine folgenden drei Änderungen die Aussage in Details aus meiner Sicht nicht verbesserten, ich es aber durchaus für sinnvoll hielte, es griffiger bzw. genauer zu formulieren (erbitte Vorschläge):

  1. Deine Streichung von "für die weitere Verwendung" vor "maßgeblichen Begriffsverständnis": So eine Einschränkung gehört dazu, da diese Definition, eher Zielvorgabe für "Nebenprodukt" nur für das in dieser Richtlinie behandelte Abfallrecht gilt und nicht für andere Wirtschaftsbereiche. Den Verweis auf "Abfallrecht" wollte ich hier jedoch vermeiden, da ich mir denken kann, dass das bei vielen Lesern reflexartig einen tiefen Gähner auslöst und man schon nicht mehr weiterlesen will. Außerdem greift dieser (neue) Ansatz von Art. 5 der Abfallrahmenrichtlinie über das Feld der eigentlichen Abfallbewirtschaftung hinaus, indem er bereits in die (Haupt-)Produktionsprozesse eingreifen und dort eine Organisation will, die im Sinne des vorrangigen Ziels der Abfallvermeidung (s. Art. 4) bzw. vorbeugenden Handels Nebenprodukte und nicht Abfälle zu erzeugen plant. Vorgaben macht die Richtlinie dann aber doch nur für den weiteren Umgang mit dem, was "nebenbei" anfällt -wobei das eben vorrangig eine Verwendung und keine Beseitigung bzw. Entsorgung sein soll.
  2. Dein Austausch "was anfällt" zu Produkt: Den Begriff "Produkt" habe ich bewusst vermieden, da damit verknüpft ist, dass da ein "Gut", eine "Ware" oder ein "Wertstoff" entsteht. So ist es hier aber gerade nicht. Sondern es sind Stoffe oder Gegenstände im Grenzbereich, bei denen nur die genannten Merkmale den Unterschied zum "Abfall" ausmachen. Wobei auch dieser natürlich noch ein Gut/ Wertstoff seine kann -als Abfall zur Verwertung, oft aber auch als "negatives Gut" gewertet wird (dh. die Verwertung kostet mehr als sie bringt bzw. man muss was zahlen, damit es "weg" kommt). Abfall wird zwar erzeugt, wäre im engeren Sinne kein Produkt (so dass m.E. auch der Begriff "Abfallprodukt" schief bzw. ungenau ist), sondern ist halt irgendwann "da" (=angefallen) und "soll weg" (subj. Abfallbegriff) oder "muss weg" (obj. Abfallbegriff). Oder anders ausgedrückt: Produkt wäre insoweit nicht -wie der Text derzeit suggeriert- der Obergriff des Begriffspaares Nebenprodukt - Abfall, sondern nur für Nebenprodukt - Hauptprodukt.
  3. Dein Streichen von "Vorrang", den das EU-Recht der Erzeugung von Nebenprodukten vor der von Abfällen geben will: Das sind hauptsächlich die seit 5.7.2020 gültigen Weichenstellungen. Das dt. KrWG hat die Definition übernommen, die EU will von den Mitgiedstaaten (und der Kommission) aber mehr, dh. politische Programme und detaillierte Vorgaben für diverse Wirtschaftszweige bzw. Produktarten. Der Begriff "Vorrang" fällt nun ausdrücklich und knüpft an die "Abfallhierarchie" in Art. 4 an, der hier m.E. nicht ausgewalzt werden sollte.--Sachscho (Diskussion) 12:52, 6. Jul. 2020 (CEST)