Benutzer Diskussion:Scialfa/ Landtag Sachsen(1946–1952)

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Der Sächsische Landtag war das Landesparlament des Landes Sachsen in der SBZ und DDR von 1946 bis zur Suspendierung der Länder 1952. Nach der Wende wurde das Land Sachsen wiedererrichtet und der SächsischeLandtag neu gewählt.

Vorgeschichte

Um den Wiederaufbau der staatlichen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg in den Ländern der Sowjetischen Besatzungszone im Sinne eines Aufbaus des Sozialismus zu ermöglichen, wurde am 13. Mai 1946 in Sachsen durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Beratende Versammlung einberufen.

Gemäß dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 wurde diese Beratende Versammlung 1946 durch gewählte Parlamente ersetzt.

Erste Wahlperiode

Die Wahl zum ersten Landtag in Sachsen fand am 20. Oktober 1946 im Rahmen der Landtagswahlen in der SBZ 1946 statt. Die Wahlergebnisse sind in diesem Hauptartikel dargestellt. Der Landtag beschloss die Verfassung des Landes Mecklenburg vom 16. Januar 1947 in der im Abschnitt III Regelungen über den Landtag enthalten waren[1].

In der konstituierenden Sitzung am 22. November 1946 wurde das Präsidium gewählt:

Neben den insgesamt 61 Plenarsitzungen im Saal der Kammerbühne des Staatstheaters in Schwerin erfolgte die Arbeit in den Ausschüssen:

Ausschuss Vorsitzender
Ältestenrat Carl Moltmann (SED)
Hauptausschuss Reinhold Lobedanz (CDU)
Rechtsausschuss Kurt Bürger (SED)
Wirtschaft Otto Voß (SED)
Verfassung Werner Jöhren (CDU)
Sozial Clara Hacker (SED)
Kultur Willy Ruthenberg (CDU)
Landwirtschaft Edmund Geißler (LDP)
Finanzen Erhard Foegbert (SED)
Eingabeausschuss Xaver Karl (SED)
Aufbau und Umsiedler Dr. Wilhelm Bick (SED)
Jugend Hermann Witteborn (SED)
Wahlprüfung Karl Koch (CDU)
Begnadigung Carl Moltmann (SED)
Kommunal Carl Moltmann (SED)[3]

Die Fraktionsvorsitzenden waren:

Zweite Wahlperiode

Die Wahl zum ersten Landtag Mecklenburg-Vorpommern fand am 15. Oktober 1950 im Rahmen der Landtagswahlen in der DDR 1950 statt. Es handelte sich nicht um freie Wahlen. Die Abgeordneten wurden anhand einer Einheitsliste der Nationalen Front bestimmt Die bereits vorher feststehenden Wahlergebnisse sind im Hauptartikel Landtagswahlen in der DDR 1950 dargestellt.

In der konstituierenden Sitzung am 3. November 1950 wurde das Präsidium gewählt:

Auflösung

Bereits 1949 verloren die Institutionen des Landes mit der Gründung der DDR weitgehend ihre Funktionen. 1952 wurde das Land im Rahmen der Verwaltungsreform in der DDR gänzlich aufgelöst und in die drei Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgeteilt. An dieser Auflösung war der Landtag nicht beteiligt. Seine verbliebenen Aufgaben gingen auf die Bezirkstage über.

Literatur

  • Martin Broszat, Gerhard Braas, Hermann Weber [Hgg.]: SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. Oldenbourg, München 1993 (2. Auflage), ISBN 3486552627

Einzelnachweise

  1. Verfassung des Landes Mecklenburg
  2. SBZ-Handbuch, Seite 341
  3. SBZ-Handbuch, Seite 341/342
  4. SBZ-Handbuch, Seite 342