Benutzer Diskussion:TumtraH-PumA/Archiv

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Rückmeldung

Hallo TumtraH-PumA, entschuldige bitte, dass ich mich jetzt erst melde, unser Dialog ist mir fast in Vergessenheit geraten, bei all den anderen Projekten und Verpflichtungen zu Beginn des Jahres. Danke, dass Du mich noch einmal erinnert hast.

Ich habe mir nun Deinen Text - und zwar in der "gegliederten" Version - angesehen und finde, dass er wirklich sehr gut ist. Besonders den ersten Absatz finde ich sehr gelungen. Ich habe einmal einen Namen korrigiert (Gerhardt statt Gerhard) und bitte um Bestätigung, ob es sich um diese Person handelt. Im Text können wir keine Weblinks haben (vgl. WP:WEB), aber wir können sie in Form von Einzelnachweisen aufführen - so wie Du das schon nach dem Namen von Jari Dixon Herrera gemacht hast. Das lässt sich sicher schnell erledigen (ich meine die Links auf den Welt-Artikel und die Verfassung). Nach dem Erwähnen der Art. 82 und 85 bräuchten wir vielleicht noch einmal den Verfassungs-Link, aber das könnte ich auch machen, wenn es Dir recht ist. Etwas unsicher bin ich mir nur bei dem Logbuch-Link. Soll der drinbleiben?

Danke für Deine Mühe! Gruß --Happolati 16:30, 7. Jan. 2010 (CET)

Hallo Happolati, danke für deine schnelle Antwort, ja Gerhard hatte ich falsch geschrieben, die Link-Wiederholung bei der Verfassung stimmt in meiner neusten Überarbeitung so noch nicht, da komme ich gern auf dein Angebot zurück. Die Erklärung Logbuch scheint mir zum Verständnis wesentlich zu sein. Ob der Link dazu so wirklich richtig ist oder besser nur von Logbuch ausgehen sollte, möchte ich dich entscheiden lassen. Aber einen Link zum Begriff Logbuch muss es hier geben, mit vielen Grüßen --TumtraH-PumA 19:53, 7. Jan. 2010 (CET)

Ich danke auch für Deine schnelle Antwort. Sieht sehr gut aus! Ich habe nur in der Passage mit dem Lüth-Beitrag den Titel des Zeitungsartikels entfernt (und die Stelle zu Deiner schnellen Orientierung fett gekennzeichnet), da dies nicht so ganz enzyklopädischem Stil (eher wissenschaftlichem Arbeiten) entspricht. Schau's Dir bitte noch mal an. Ansonsten kann das meiner Meinung nach so in den Artikel. Gruß --Happolati 21:06, 7. Jan. 2010 (CET)

Hallo Happolati, danke für deine schnelle Antwort, bei Lüth hast du aus <schreibt> <schrie> genacht, ist das Freud'sch? Überarbeite bitte noch die Links zur Verfassung, so dass das in den Einzelnachweisen nicht 3x steht. Gruß --TumtraH-PumA 22:41, 7. Jan. 2010 (CET)

Hallo TuntraH-PumA, es sollte natürlich schrieb heißen :-) Ich habe die Fußnoten jetzt durchformatiert. Schau es Dir bitte noch mal an. Gruß --Happolati 22:56, 7. Jan. 2010 (CET)

Hallo TuntraH-PumA, ich hatte das schon bemerkt, vielen Dank, der Artikel hat dadurch wirklich gewonnen. Entschuldige bitte, dass ich am Anfang wahrscheinlich zu ungeduldig war, aber um so mehr freut mich die gute Zusammenarbeit am Ende. Habe Deinen Eintrag bei "Heeslingen" gesichtet. Kommst Du aus der Gegend? In dem Falle schicke ich Dir niedersächsische Grüße, ich selbst bin aus der Nähe von Jever. (Und die beiden Orte Jever und Zeven haben die Gemeinsamkeit, dass sie außerhalb der Städte fast immer falsch ausgesprochen werden.) --Happolati 23:35, 8. Jan. 2010 (CET)

Hallo Happolati, ja mein Großonkel, Johannes Lüdemann, war in Heeslingen von 1919 bis 1951 Pfarrer, in Berlin war meine Großmutter, seine Schwester, als Gehörlose im Zuge der Euthanasie ums Leben gekommen, so ist meine Mutter im Krieg dort hin gegangen und geblieben (Deswegen ist meine Muttersprache auch Plaudern, und der Stil, der dadurch entsteht und beim Denken sehr hilfreich ist, hat wohl bei dir Anstoß erregt). 1961 hatten wir eine Jahrtausend-Feier mit einem Stück von Lübke aus Varel, unweit Jever, später hat auch mein Vater für den Festspielverein Freilicht-Theater-Stücke geschrieben. Dat is nu mal för lang tid wen. Ik bin awers kein plattsnaker. Mit gouten groeden --TumtraH-PumA 00:24, 9. Jan. 2010 (CET)

Oxalsäure

Wenn im Vorspann "Oxalsäure ist auch ein Reduktionsmittel und kann daher quantitativ durch Titration mit einem Oxidationsmittel wie Kaliumpermanganat bestimmt werden, dabei entsteht Kohlenstoffdioxid als Oxidationsprodukt." steht, scheint es doch sinnvoll im Abschnit (→‎Oxalsäure#Chemische Eigenschaften) dies ein klein wenig zu erleutern, warum das unter der Kritik (Sehr speziell -> in Manganometrie einbauen ?) entfernt wurde, ist mir nicht nachvollziehbar, denn bei Manganometrie wäre es unter (Manganometrie#Maßlösung) mit einer umfangreichen Erleuterung von Redoxreaktionen einbringbar. Gerade Praktiker der Bienenzucht interessieren sich aber unter dem Stichwort Oxalsäure - siehe (Oxalsäure#Verwendung) - für eine einfache quantitative Bestimmung des Gehalts von Oxalsäure in den Präperaten von diversen Anbietern. Also interessiert die (→Oxalsäure#Chemische Eigenschaften).

- Also bitte meinen Text hier wieder einsetzen:

"Für die manganometrische Titration in saurer Lösung besitzt KMnO4 eine wirksame Wertigkeit (= Anzahl der ausgetauschten Elektronen) von z = 5; für das Oxalat ergibt sich z = 2. Damit gilt:

  • 1 ml 0,1 normale Permanganatlösung entspricht 1 ml 0,1 normaler Oxalatlösung
  • 1 ml 0,02 molare Permanganatlösung entspricht 1 ml 0,05 molarer Oxalatlösung.[1]

" Benutzer_Diskussion:Cvf-ps/Archiv_2012_II#Oxalsäure P.S. ich hab den Verweis etwas ergänzt. --TumtraH-PumA (Diskussion) 13:33, 14. Nov. 2012 (CET) --TumtraH-PumA (Diskussion) 23:16, 30. Dez. 2012 (CET)

Einzelnachweise

  1. Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Fb Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften - Chemie - Chemisches Praktikum - Redox- und Fällungstitrationen (pdf)

Die Vöglein von Theres

Hallo, TumtraH-PumA, weiter oben im Artikel ist doch Heinrich I. schon einmal verlinkt. Gruß --Hedwig Storch (Diskussion) 10:56, 19. Jan. 2013 (CET)

Hallo Hedwig Storch, soll ich das wieder rückgängig machen? --TumtraH-PumA (Diskussion) 22:35, 19. Jan. 2013 (CET)
Ja. Grüße --Hedwig Storch (Diskussion) 09:03, 20. Jan. 2013 (CET)
Ist zurückgesetzt. (aber da gibt's 'nen andern Standard.) (hab noch 'ne Frage: bei Umsetzungen steht manchmal K und dann eine Begründung. Ich weiß nicht, wie das geht, ob ich dazu verpflichtet oder berechtigt bin.) Grüße --TumtraH-PumA (Diskussion) 20:41, 21. Jan. 2013 (CET)
Danke für das Rückgängigmachen. Wenn in einer Zeile der History eines Artikels ein großes fettgedrucktes K steht, ist das eine Folge des Häkchen Setzens unter Deinem Editorfenster bei „Nur Kleinigkeiten wurden verändert“. Grüße --Hedwig Storch (Diskussion) 13:39, 24. Jan. 2013 (CET)

Manuel Zelaya

geplante Ergänzung zum Beitrag über Manuel Zelaya: Abschnitt Entmachtung

Von Zelaya und den meisten Regierungen wird die Rechtmäßigkeit seiner Entfernung aus dem Amt bestritten. Allerdings gibt es auch die Information, dass das Militär vom Obersten Gerichtshof mit der Absetzung Zelayas beauftragt wurde. Zweifel an dieser Darstellung ergeben sich daraus, dass

  1. das Militär zu einer Absetzung eines Staatspräsidenten rechtlich nicht befugt ist,
  2. Zeit-Online am 30.6.2009 noch keinen derartigen Beschluss des Obersten Gerichtshofs erwähnt[1],
  3. es einen Hinweis gibt, dass es sich bei dem von WEL T [2], FAZ - diese spricht am 24. Juli 2009 etwas vorsichter in Zelaya im Zwielicht "Aufgrund dieser Anschuldigungen ist der Haftbefehl gegen ihn erwirkt worden"[3] - , weiteren Aussagen von Christian Lüth Projektleiter der (Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit(FNF)) im Gespräch mit WELT ONLINE [4] , FDP-MdB Werner Hoyer spricht von "einem Militärputsch, der keiner war"[5], Dr. Wolfgang Gerhard (FNF), Prof. Dr. Günther Maihold (Stiftung Wissenschaft und Politik(SWP)) verbreiteten Sachverhalt, dass der Oberste Gerichtshof den Staatspräsidenten vor seiner Verbringung ins Ausland abgesetzt habe, um den nachträglichen Versuch der De-facto-Regierung handelt, mit Hilfe einer Fälschung ihre Rechtmäßigkeit zu begründen. Der honduranischen Staatsanwalt Jari Dixon Herrera wurde von Harald Neuber (telepolis) [6] in einem Interview u.a. hierzu befragt. Dieser antwortet: Der Befehl zur Festnahme des Staatschefs erfolgte erst zwei Tage nach dem Putsch. Ein erlassener Haftbefehl taucht in der handschriftlich geführten Liste - dem Logbuch des Gericht - der eingehenden Anklagen nicht auf, sondern da der angebliche Termin, der 25.07.2009 schon durch jüngere Einträge abgeschlossen war, wurde ein neues Buch angelegt. Einziger Eintrag: Der Fall Zelaya. Diese Hinweise nähren Zweifel an jeglicher Legalität der Absetzung, lassen diese Absetzung also als gewöhnlichen Militärputsch erscheinen.

Einzelnachweise

  1. Zeit Online: Zelaya kämpft um Rückkehr - Gewalt in Honduras: Die Zeit vom 30.6.2009
  2. Christian Lüth: Warum Europa und UN bei Honduras falsch liegen: Die WELT 4. Juli 2009, 14:30 Uhr
  3. Josef Oehrlein: Zelaya im Zwielicht: faz.net Tegucigalpa 24. Juli 2009
  4. Christian Lüth: Das Märchen vom Staatsstreich in Honduras. Die Welt, 30. Juni 2009
  5. Werner Hoyer: Gastkommentar: Von einem "Militärputsch", der keiner war -- Honduras braucht Vermittlung: Die WELT 3. Juli 2009, 04:00 Uhr
  6. Harald Neuber: In Honduras hat eindeutig ein Putsch stattgefunden: telepolis, 13.08.2009


Manuel Zelaya von Happolati gelöscht Manuel Zelaya: Abschnitt Entmachtung

Hallo Happolati, warum hast du meinen Beitrag im obigen Abschnitt vom 18.November 2009 [1] gelöscht siehe: am 3. Dezember 2009, 11:40 Uhr (Bearbeiten) (entfernen) von Happolati (Diskussion | Beiträge) mit der Begründung (wirre Presseschau entfernt) -- TumtraH-PumA 16:13, 8. Dez. 2009 (CET)

Einzelnachweise


Mein neuer Entwurf: xx.12.2009

Zeyala und die meisten Regierungen bestreiten, dass seine Entfernung aus dem Amt rechtmäßig war. Von vielen wird befürchtet, dass dies der Wiederbeginn einer neuen Phase von Militärputschen in Lateinamerika sein könne; in der OAS gab es seit längerer Zeit (ca 20 Jahre) eine Übereinkunft, keinen Militärputsch in einem Mittgliedsland zu dulden. Eine Reihe von Medien und Organisationen berichten, dass es sich nicht um einen Putsch gehandelt habe, da Zelayas Verhaftung durch das Militär auf Grund eines Befehls des Obersten Gerichtshofs erfolgte; beispielhaft für diese Meinung sei die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) genannt mit ihrem Vorsitzenden in Deutschland Dr. Wolfgang Gerhard und ihrem Repräsententen in Zentralamerika Christian Lüth, dieser schreibt in seinem Artikel 'Warum Europa und UN bei Honduras falsch liegen' (Die WELT 4. Juli 2009, 14:30 Uhr), dass das Militär die Befehle des Obersten Gerichts ausführte. Das Militär hat Zelaya nach seiner Ergreifung ins Ausland verbracht. Artikel 241 der honduranischen Verfassung (letzte Änderung 4.5.2005) erlaubt es einem Präsidenten nicht ohne Genehmigung durch das Parlaments, für mehr als 15 Tage ins Ausland zu gehen, er gilt dann als abgesetzt. Wenn er eine zweite Amtsperiode anstrebt, verliert er nach Artikel 42-5 sogar seine bürgerlichen Rechte. Wenn seine Verhaftung durch das oberste Gericht angeordnet worden wäre, hätte sie nach Artikel 82 so erfolgen müssen, dass Zelaya einem ordentlichen Prozess zugeführt wurde mit dem Recht auf Verteidigung gegen die Anklage und nach Artikel 85 hätte eine Arrestierung an einem gesetzlichen Platz stattfinden müssen. Der honduranische Staatasnwalt Jari Dixon Herrera [1] erklärt, dass von einem Festnahmebefehl erstmals am Nachmittag des 30. Juni 2009, gut zwei Tage nach dem Putsch die Rede ist. Dieser soll am 25. Juni vom Obersten Gerichtshof erlassen worden sein. Im Sekretariat des Obersten Gerichtshofes wird jede eingehende Anklage handschriftlich in einem Buch, dem Logbuch des Gericht, festgehalten. Nach diesem Termin, dem 25. Juli 2009 waren schon jüngere Fälle vermerkt, so war eine Eintragung in diesem Buch unmöglich. Es wurde ein neues Buch angelegt, einziger Eintrag der Fall Zelaya. --TumtraH-PumA 18:15, 22. Dez. 2009 (CET)


Einzelnachweise
  1. Harald Neuber: In Honduras hat eindeutig ein Putsch stattgefunden : telepolis, 13.08.2009

Einzelnachweise



2. Entwurf, in mehreren Abschnitten

Zeyala und die meisten Regierungen Lateinamerikas und der Karibik bestreiten, dass seine Entfernung aus dem Amt rechtmäßig war. Gerade lateinamerikanische Staatsführungen brachten die Befürchtung vor, dass der Umsturz eine neue Phase von Militärputschen in Lateinamerika einleiten könnte. In der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) gab es eine Übereinkunft, keinen Militärputsch in einem Mitgliedsland zu dulden. < Abschnitt gefällt mir sehr gut />

Daneben existiert die These, dass es sich nicht um einen Putsch gehandelt habe, da Zelayas Verhaftung durch das Militär auf Grund eines Befehls des Obersten Gerichtshofs erfolgt sei. In Deutschland wurde diese Meinung vor allem von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) mit ihrem Repräsentanten in Zentralamerika, Christian Lüth, und ihrem Vorsitzenden in Deutschland, Wolfgang Gerhardt, vertreten. Christian Lüth schreibt in seinem Artikel 'Warum Europa und UN bei Honduras falsch liegen' (Die WELT 4. Juli 2009, 14:30 Uhr), dass das Militär die Befehle des Obersten Gerichts ausführte.

Dagegen spricht, dass Zelaya nach seiner Ergreifung vom Militär ins Ausland verbracht wurde. Artikel 241 der honduranischen Verfassung (letzte Änderung 4.5.2005) erlaubt es einem Präsidenten nicht, sich ohne Genehmigung durch das Parlament für mehr als 15 Tage im Ausland aufzuhalten. Bei Zuwiderhandlung kann er abgesetzt werden.

Wenn seine Verhaftung durch das oberste Gericht angeordnet worden wäre, hätte Zelaya nach Artikel 82 der Verfassung einem ordentlichen Prozess zugeführt werden müssen, einschließlich des Rechtes auf Verteidigung gegen die Anklage. Nach Artikel 85 hätte eine Arrestierung nach definierten rechtsstaatlichen Kriterien ablaufen müssen.

Nach Angaben des honduranischen Staatsanwalts Jari Dixon Herrera [1] war von einem Festnahmebefehl erstmals am Nachmittag des 30. Juni 2009, gut zwei Tage nach dem Putsch, die Rede. Dieser soll am 25. Juni vom Obersten Gerichtshof erlassen worden sein. Im Sekretariat des Obersten Gerichtshofes wird nach Angaben des Juristen jede eingehende Anklage handschriftlich in einem Buch, dem Logbuch des Gericht, festgehalten. Nach der angeblichen Anklageerhebung am 25. Juli 2009 waren jedoch schon weitere Fälle vermerkt, eine nachträgliche Eintragung in diesem Register war daher unmöglich. Es sei daraufhin ein neues Buch angelegt worden. Einziger Eintrag: der Fall Zelaya. -- TumtraH-PumA 21:47, 22. Dez. 2009 (CET)


Einzelnachweise

  1. Harald Neuber: In Honduras hat eindeutig ein Putsch stattgefunden : telepolis, 13.08.2009

Gruß

Hallo TumtraH-PumA, habe Deine Nachricht auf meiner Diskussionsseite gelesen. Ich bin momentan nur sehr eingeschränkt (und auf fremden PCs) online; deshalb möchte ich Dich um etwas Geduld bitten. Melde mich zu unserem Thema wieder, wenn ich um Neujahr wieder am heimischen PC arbeiten kann. Schöne Weihnachten --Happolati 12:05, 24. Dez. 2009 (CET)

neuste Überarbeitung, in mehreren Abschnitten

Zeyala und die meisten Regierungen Lateinamerikas und der Karibik bestreiten, dass seine Entfernung aus dem Amt rechtmäßig war. Gerade lateinamerikanische Staatsführungen brachten die Befürchtung vor, dass der Umsturz eine neue Phase von Militärputschen in Lateinamerika einleiten könnte. In der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) gab es eine Übereinkunft, keinen Militärputsch in einem Mitgliedsland zu dulden.

Daneben existiert die These, dass es sich nicht um einen Putsch gehandelt habe, da Zelayas Verhaftung durch das Militär auf Grund eines Befehls des Obersten Gerichtshofs erfolgt sei. In Deutschland wurde diese Meinung vor allem von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) mit ihrem Repräsentanten in Zentralamerika, Christian Lüth, und ihrem Vorsitzenden in Deutschland, Wolfgang Gerhardt, vertreten. Christian Lüth schrieb in einem Zeitungsbeitrag[1], dass das Militär die Befehle des Obersten Gerichts ausführte.

Dagegen spricht, dass Zelaya nach seiner Ergreifung vom Militär ins Ausland verbracht wurde. Artikel 241 der honduranischen Verfassung[2] erlaubt es einem Präsidenten nicht, sich ohne Genehmigung durch das Parlament für mehr als 15 Tage im Ausland aufzuhalten. Bei Zuwiderhandlung kann er abgesetzt werden.

Wenn seine Verhaftung durch das oberste Gericht angeordnet worden wäre, hätte Zelaya nach Artikel 82 der Verfassung[2] einem ordentlichen Prozess zugeführt werden müssen, einschließlich des Rechtes auf Verteidigung gegen die Anklage. Nach Artikel 85[2] hätte eine Arrestierung nach definierten rechtsstaatlichen Kriterien ablaufen müssen.

Nach Angaben des honduranischen Staatsanwalts Jari Dixon Herrera[3] war von einem Festnahmebefehl erstmals am Nachmittag des 30. Juni 2009, gut zwei Tage nach dem Putsch, die Rede. Dieser soll am 25. Juni vom Obersten Gerichtshof erlassen worden sein. Im Sekretariat des Obersten Gerichtshofes wird nach Angaben des Juristen jede eingehende Anklage handschriftlich in einem Buch, dem Logbuch des Gericht, festgehalten. Nach der angeblichen Anklageerhebung am 25. Juli 2009 waren jedoch schon weitere Fälle vermerkt, eine nachträgliche Eintragung in diesem Register war daher unmöglich. Es sei daraufhin ein neues Buch angelegt worden. Einziger Eintrag: der Fall Zelaya. --TumtraH-PumA 19:53, 7. Jan. 2010 (CET)

Einzelnachweise letzte Überarbeitung

Einzelnachweise


Einrückungen überarbeitet --TumtraH-PumA (Diskussion) 07:55, 17. Nov. 2012 (CET)